Rechtsprechung
OVG Hamburg, 14.01.2004 - 1 Bs 94/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
Sielabgabengesetz § 3 Abs. 1; ; Gesetz ü. d. Höhe der Sielbaubeiträge u. der Sielanschlussbeiträge § 2
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bemessung des Sielbaubeitrages
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Sielbaubeitrages und eines Sielanschlussbeitrages; Bemessung eines Sielbaubeitrags nach einem modifizierten Frontmetermaßstab; Bemessung des Sielbaubeitrags nach der Frontlänge und der Anzahl der zulässigen Vollgeschosse; Willkürliche ...
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 05.02.2003 - 6 VG 882/00
- OVG Hamburg, 14.01.2004 - 1 Bs 94/03
Papierfundstellen
- DÖV 2004, 710
Wird zitiert von ... (9)
- VG Hamburg, 17.07.2014 - 3 K 5371/13
Der seit dem 1. Januar 2013 geltende Rundfunkbeitrag im privaten Bereich, der für …
Dabei ist der Grundsatz der Typengerechtigkeit regelmäßig geeignet, die Gleichbehandlung ungleicher Sachverhalte zu rechtfertigen, solange nicht mehr als 10 % der von der Regelung betroffenen Fälle dem Typ widersprechen, also wenigsten 90 % dem Typ entsprechen (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.9.1983, 8 N 1/83, juris Rn. 9 - zur Bemessung von Entwässerungsbeiträgen), wobei es sich nicht um eine starre Grenze handelt und die Art und Bemessung des jeweils maßgeblichen Beitrags zu berücksichtigen sind (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 14.1.2004, 1 Bs 94/03, juris Rn. 19 - zur Bemessung von Sielbaubeiträgen). - VG Arnsberg, 20.10.2014 - 8 K 3353/13
Erhebung von Rundfunkbeiträgen im privaten Bereich als verfassungsgemäß i.R.e. …
Dabei ist der Grundsatz der Typengerechtigkeit regelmäßig geeignet, die Gleichbehandlung ungleicher Sachverhalte zu rechtfertigen, solange nicht mehr als 10 % der von der Regelung betroffenen Fälle dem Typ widersprechen, also wenigsten 90 % dem Typ entsprechen (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.9.1983, 8 N 1/83, juris Rn. 9 - zur Bemessung von Entwässerungsbeiträgen), wobei es sich nicht um eine starre Grenze handelt und die Art und Bemessung des jeweils maßgeblichen Beitrags zu berücksichtigen sind (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 14.1.2004, 1 Bs 94/03, juris Rn. 19 - zur Bemessung von Sielbaubeiträgen). - VG Düsseldorf, 03.03.2015 - 27 K 9590/13
Zulässigkeit von Beitreibungsmaßnahmen bezüglich der Rundfunkgebühr
vgl. VG Hamburg, Urteil vom 17. Juli 2014 - 3 K 5371/13 -, juris (…Rn. 42) unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 19. September 1983 - 8 N 1/83 -, juris (…Rn. 9), zur Bemessung von Entwässerungsbeiträgen, wobei es sich nicht um eine starre Grenze handelt und die Art und Bemessung des jeweils maßgeblichen Beitrags zu berücksichtigen sind (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 14. Januar 2004 - 1 Bs 94/03 -, juris (Rn. 19), zur Bemessung von Sielbaubeiträgen).
- VG Arnsberg, 20.10.2014 - 8 K 3279/13
Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von Rundfunkbeiträgen
Dabei ist der Grundsatz der Typengerechtigkeit regelmäßig geeignet, die Gleichbehandlung ungleicher Sachverhalte zu rechtfertigen, solange nicht mehr als 10 % der von der Regelung betroffenen Fälle dem Typ widersprechen, also wenigsten 90 % dem Typ entsprechen (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.9.1983, 8 N 1/83, juris Rn. 9 - zur Bemessung von Entwässerungsbeiträgen), wobei es sich nicht um eine starre Grenze handelt und die Art und Bemessung des jeweils maßgeblichen Beitrags zu berücksichtigen sind (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 14.1.2004, 1 Bs 94/03, juris Rn. 19 - zur Bemessung von Sielbaubeiträgen). - VG Düsseldorf, 10.11.2015 - 27 K 7686/14 vgl. VG Hamburg, Urteil vom 17. Juli 2014 - 3 K 5371/13 -, juris (…Rn. 42) unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 19. September 1983 - 8 N 1/83 -, juris (…Rn. 9), zur Bemessung von Entwässerungsbeiträgen, wobei es sich nicht um eine starre Grenze handelt und die Art und Bemessung des jeweils maßgeblichen Beitrags zu berücksichtigen sind (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 14. Januar 2004 - 1 Bs 94/03 -, juris (Rn. 19), zur Bemessung von Sielbaubeiträgen).
- VG Düsseldorf, 10.11.2015 - 27 K 5895/14
Nichtbestehende Verletzung der Informationsfreiheit durch die Erhebung des …
vgl. VG Hamburg, Urteil vom 17. Juli 2014 - 3 K 5371/13 -, juris (…Rn. 42) unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 19. September 1983 - 8 N 1/83 -, juris (…Rn. 9), zur Bemessung von Entwässerungsbeiträgen, wobei es sich nicht um eine starre Grenze handelt und die Art und Bemessung des jeweils maßgeblichen Beitrags zu berücksichtigen sind (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 14. Januar 2004 - 1 Bs 94/03 -, juris (Rn. 19), zur Bemessung von Sielbaubeiträgen). - VG Düsseldorf, 10.03.2015 - 27 K 6965/13 vgl. VG Hamburg, Urteil vom 17. Juli 2014 - 3 K 5371/13 -, juris (…Rn. 42) unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 19. September 1983 - 8 N 1/83 -, juris (…Rn. 9), zur Bemessung von Entwässerungsbeiträgen, wobei es sich nicht um eine starre Grenze handelt und die Art und Bemessung des jeweils maßgeblichen Beitrags zu berücksichtigen sind (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 14. Januar 2004 - 1 Bs 94/03 -, juris (Rn. 19), zur Bemessung von Sielbaubeiträgen).
- VG Hamburg, 12.11.2014 - 3 K 3941/13
Rundfunkbeitrag; Gesetzgebungskompetenz; Gleichbehandlungsgrundsatz; …
Dabei ist der Grundsatz der Typengerechtigkeit regelmäßig geeignet, die Gleichbehandlung ungleicher Sachverhalte zu rechtfertigen, solange nicht mehr als 10 % der von der Regelung betroffenen Fälle dem Typ widersprechen, also wenigsten 90 % dem Typ entsprechen (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.9.1983, 8 N 1/83, juris Rn. 9 - zur Bemessung von Entwässerungsbeiträgen), wobei es sich nicht um eine starre Grenze handelt und die Art und Bemessung des jeweils maßgeblichen Beitrags zu berücksichtigen sind (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 14.1.2004, 1 Bs 94/03, juris Rn. 19 - zur Bemessung von Sielbaubeiträgen). - VG Hamburg, 12.11.2014 - 3 K 5250/13
Rundfunkbeitrag; Gesetzgebungskompetenz; Gleichbehandlungsgrundsatz; …
Dabei ist der Grundsatz der Typengerechtigkeit regelmäßig geeignet, die Gleichbehandlung ungleicher Sachverhalte zu rechtfertigen, solange nicht mehr als 10 % der von der Regelung betroffenen Fälle dem Typ widersprechen, also wenigsten 90 % dem Typ entsprechen (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.9.1983, 8 N 1/83, juris Rn. 9 - zur Bemessung von Entwässerungsbeiträgen), wobei es sich nicht um eine starre Grenze handelt und die Art und Bemessung des jeweils maßgeblichen Beitrags zu berücksichtigen sind (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 14.1.2004, 1 Bs 94/03, juris Rn. 19 - zur Bemessung von Sielbaubeiträgen).