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   OVG Hamburg, 14.10.2008 - 3 Bf 370/07   

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https://dejure.org/2008,9541
OVG Hamburg, 14.10.2008 - 3 Bf 370/07 (https://dejure.org/2008,9541)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 14.10.2008 - 3 Bf 370/07 (https://dejure.org/2008,9541)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 14. Oktober 2008 - 3 Bf 370/07 (https://dejure.org/2008,9541)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erwirkung eines Aufenthaltstitels durch Täuschung über aufenthaltsrechtlich relevante Umstände als Voraussetzung eines Ausschlussgrundes nach der Altfallregelung des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG); Ursächlichkeit der Täuschung für eine Verlängerung des Aufenthalts im ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 104 a Abs. 1 S. 1 Nr. 4; AufenthG § 60 a Abs. 2; AufenthG § 85
    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Altfallregelung, Aufenthaltsdauer, Duldung, Anspruch, Unterbrechung, Täuschung, Falschangaben, Ursächlichkeit

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 04.09.2007 - 1 C 43.06

    Aufenthaltserlaubnis, Sperrwirkung der Ausweisung, Befristung, Ehegattennachzug,

    Auszug aus OVG Hamburg, 14.10.2008 - 3 Bf 370/07
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 9. März 2006 wird, soweit die Sache durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. September 2007 (1 C 43.06) an das Hamburgische Oberverwaltungsgericht zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen worden ist, zurückgewiesen.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 4. September 2007 (1 C 43.06, BVerwGE 129, 226) das Urteil des Berufungsgerichts vom 5. September 2006 geändert, soweit es den Anspruch der Klägerin auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis mit Wirkung vom 28. August 2007 betrifft, und die Sache insoweit an das Berufungsgericht zurückverwiesen; im Übrigen hat es die Revision der Klägerin zurückgewiesen.

  • OVG Sachsen, 13.02.2007 - 3 BS 86/06

    EU-Führerscheinrichtlinie, Anerkennungsgrundsatz, EU-Fahrerlaubnis, Entziehung,

    Auszug aus OVG Hamburg, 14.10.2008 - 3 Bf 370/07
    Die Ausländerakten der Klägerin sowie die Verfahrensakten der Eilverfahren 8 E 5014/04, 8 E 674/05 (3 Bs 86/06) und 3 Bs 169/06 sind Gegenstand der Entscheidungsfindung in dem vorliegenden Berufungsverfahren gewesen.
  • VG Hamburg, 03.03.2006 - 8 E 1674/05

    Verlängerung einer nach dem AuslG 1990 aus humanitären Gründen erteilten

    Auszug aus OVG Hamburg, 14.10.2008 - 3 Bf 370/07
    Die Beklagte nahm am 7. Juni 2005 von der geplanten Abschiebung wieder Abstand, nachdem die Klägerin zwischenzeitlich beim Verwaltungsgericht einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (8 E 1674/05) zwecks Untersagung der Abschiebung gestellt hatte.
  • OVG Hamburg, 05.09.2006 - 3 Bf 113/06

    Verlängerung der Aufenthaltsbefugnis als Aufenthaltserlaubnis nach dem Tod des

    Auszug aus OVG Hamburg, 14.10.2008 - 3 Bf 370/07
    Das Berufungsgericht hat mit Urteil vom 5. September 2006 (3 Bf 113/06, ZAR 2007, 70) die Berufung der Klägerin zurückgewiesen.
  • OVG Hamburg, 29.01.2008 - 3 Bf 149/02

    Bei volljährigen ledigen Kindern eines geduldeten Ausländers sind vorsätzliche

    Auszug aus OVG Hamburg, 14.10.2008 - 3 Bf 370/07
    Abgesehen davon, dass dieser Erlass durch die gesetzliche Altfallregelung des § 104 a AufenthG überholt worden ist (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 29.1.2008, 3 Bf 149/02, juris), greift das Argument auch in der Sache nicht durch.
  • VGH Hessen, 01.07.2009 - 7 A 377/09

    Aufenthaltserlaubnis nach Altfallregelung; Kosovo; Versagung wegen vorsätzlicher

    Hieraus lässt sich indes nicht ableiten, im Hinblick auf die Textgleichheit zwischen dem genannten Ausschlusstatbestand in der sog. Bleiberechtsregelung und dem Ausschlusstatbestand des § 104a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 der mit Wirkung ab 28. August 2007 ins Aufenthaltsgesetz eingefügten Regelung des § 104a AufenthG sei die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nur dann ausgeschlossen, wenn eine Täuschung über aufenthaltsrechtlich relevante Umstände bei wertender Gesamtbetrachtung als gewichtiges Fehlverhalten anzusehen ist (so aber: VGH Bayern, Beschluss vom 18.06.2008 - 19 ZB 07.2316 - zit. n. juris; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: April 2009, § 104a Rdnr. 9; offen lassend, ob eine Gewichtung der Täuschungshandlung vorzunehmen ist: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.10.2008 - 13 S 2751/08 -, und OVG Hamburg, Beschluss vom 14.10.2008 - 3 Bf 370/07 - jeweils zit. n. juris).
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