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   OVG Hamburg, 15.12.2022 - 3 Bs 78/22   

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OVG Hamburg, 15.12.2022 - 3 Bs 78/22 (https://dejure.org/2022,41280)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 15.12.2022 - 3 Bs 78/22 (https://dejure.org/2022,41280)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 15. Dezember 2022 - 3 Bs 78/22 (https://dejure.org/2022,41280)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hamburg

    § 3 Abs 1 S 1 Nr 2 BÄO, § 5 Abs 2 S 1 BÄO
    Feststellung der Berufsunwürdigkeit eines Arztes; Verwendung eines Online-Verfahrens für die Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

  • VG Hamburg PDF

    Für die Feststellung der Berufsunwürdigkeit eines Arztes ist es unerheblich, ob die gravierende Verfehlung auch strafbewehrt oder gar strafrechtlich geahndet worden ist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Für die Feststellung der Berufsunwürdigkeit eines Arztes ist es unerheblich, ob die gravierende Verfehlung auch strafbewehrt oder gar strafrechtlich geahndet worden ist. Schon nach dem Wortlaut des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BÄO wird nur ein 'Verhalten' des ...

  • rechtsportal.de

    Feststellen der Berufsunwürdigkeit eines Arztes aufgrund seines Verhaltens hinsichtlich des Widerrufs der Approbation; Verwendung eines standardisierten Online-Formulars zur Erlangung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung unter Beachtung der Berufspflichten eines Arztes

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Berufsrecht | "Online-Ärztin" verliert Approbation

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 08.04.2010 - 1 BvR 2709/09

    Verletzung der Berufsfreiheit sowie des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz

    Auszug aus OVG Hamburg, 15.12.2022 - 3 Bs 78/22
    Zutreffend ist das Verwaltungsgericht davon ausgegangen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 8.4.2010, 1 BvR 2709/09, NJW 2010, 2268, juris Rn. 12; Beschl. v. 19.12.2007, 1 BvR 2157/07, NJW 2008, 1369, juris Rn. 20 ff.; Beschl. v. 24.10.2003, 1 BvR 1594/03, NJW 2003, 3618, juris Rn. 15; Beschl. v. 2.3.1977, 1 BvR 124/76, BVerfGE 44, 105, juris Rn. 31) allein die hohe Wahrscheinlichkeit, dass das Hauptsacheverfahren zum Nachteil des Betroffenen ausgehen wird, zur Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nicht ausreicht, sondern die Anordnung der sofortigen Vollziehung vielmehr voraussetzt, dass überwiegende öffentliche Belange es rechtfertigen, den Rechtsschutzanspruch des Betroffenen gegen die Grundverfügung einstweilen zurückzustellen, um unaufschiebbare Maßnahmen im Interesse des allgemeinen Wohls rechtzeitig in die Wege zu leiten.

    Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, hängt von einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls und insbesondere davon ab, ob eine weitere Berufstätigkeit schon vor Rechtskraft des Hauptsacheverfahrens konkrete Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter befürchten lässt (BVerfG, Beschl. v. 8.4.2010, a.a.O., m.w.N.).

  • LG Hamburg, 03.09.2019 - 406 HKO 56/19

    Wettbewerbsverstoß: Ausstellung ärztlicher AU-Bescheinigungen per WhatsApp

    Auszug aus OVG Hamburg, 15.12.2022 - 3 Bs 78/22
    Zudem hat sie in ihrer Anhörung vor dem Heilberufsgericht selbst eingeräumt, von drei Fällen gewusst zu haben, in denen Arbeitsgerichte die AU-Bescheinigungen nicht akzeptiert hätten (S. 103 d. Sachakte).Auch in der vom 27. August 2020 datierenden Anschuldigungsschrift der Ärztekammer, die der Antragstellerin gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 HmbHeilBerGerG zugestellt worden ist, wird der Berufspflichtverstoß bei der Ausstellung der AU-Bescheinigungen benannt und es wird darin auch auf das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Hamburg betreffend die Dr. A. GmbH (Az.: 406 HK O 56/19) vom 3. September 2019 Bezug genommen.
  • BVerfG, 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03

    Unzureichende Prüfung der Voraussetzungen des Sofortvollzugs des Widerrufs einer

    Auszug aus OVG Hamburg, 15.12.2022 - 3 Bs 78/22
    Zutreffend ist das Verwaltungsgericht davon ausgegangen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 8.4.2010, 1 BvR 2709/09, NJW 2010, 2268, juris Rn. 12; Beschl. v. 19.12.2007, 1 BvR 2157/07, NJW 2008, 1369, juris Rn. 20 ff.; Beschl. v. 24.10.2003, 1 BvR 1594/03, NJW 2003, 3618, juris Rn. 15; Beschl. v. 2.3.1977, 1 BvR 124/76, BVerfGE 44, 105, juris Rn. 31) allein die hohe Wahrscheinlichkeit, dass das Hauptsacheverfahren zum Nachteil des Betroffenen ausgehen wird, zur Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nicht ausreicht, sondern die Anordnung der sofortigen Vollziehung vielmehr voraussetzt, dass überwiegende öffentliche Belange es rechtfertigen, den Rechtsschutzanspruch des Betroffenen gegen die Grundverfügung einstweilen zurückzustellen, um unaufschiebbare Maßnahmen im Interesse des allgemeinen Wohls rechtzeitig in die Wege zu leiten.
  • BVerwG, 14.04.1998 - 3 B 95.97

    Berufsrecht der Ärzte - Begriff der Unwürdigkeit eines Arztes, Aussetzung des

    Auszug aus OVG Hamburg, 15.12.2022 - 3 Bs 78/22
    Zudem trägt das Gesetz dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zusätzlich durch die Möglichkeit Rechnung, nach Abschluss des Widerrufsverfahrens einen Antrag auf Wiedererteilung der Approbation zu stellen und gegebenenfalls zunächst eine Erlaubnis zur erneuten Ausübung des ärztlichen Berufs auf der Grundlage des § 8 Abs. 1 BÄO zu erhalten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.4.1998, 3 B 95/97, NJW 1999, 3425, juris Rn. 11; VGH München, Urt. v. 28.6.2017, 21 B 16.2065, medstra 2018, 304, juris Rn. 30).
  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2157/07

    Verfassungsmäßigkeit der Anordnung der sofortigen Vollziehung des Ruhens der

    Auszug aus OVG Hamburg, 15.12.2022 - 3 Bs 78/22
    Zutreffend ist das Verwaltungsgericht davon ausgegangen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 8.4.2010, 1 BvR 2709/09, NJW 2010, 2268, juris Rn. 12; Beschl. v. 19.12.2007, 1 BvR 2157/07, NJW 2008, 1369, juris Rn. 20 ff.; Beschl. v. 24.10.2003, 1 BvR 1594/03, NJW 2003, 3618, juris Rn. 15; Beschl. v. 2.3.1977, 1 BvR 124/76, BVerfGE 44, 105, juris Rn. 31) allein die hohe Wahrscheinlichkeit, dass das Hauptsacheverfahren zum Nachteil des Betroffenen ausgehen wird, zur Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nicht ausreicht, sondern die Anordnung der sofortigen Vollziehung vielmehr voraussetzt, dass überwiegende öffentliche Belange es rechtfertigen, den Rechtsschutzanspruch des Betroffenen gegen die Grundverfügung einstweilen zurückzustellen, um unaufschiebbare Maßnahmen im Interesse des allgemeinen Wohls rechtzeitig in die Wege zu leiten.
  • BVerwG, 31.07.2019 - 3 B 7.18

    Approbation als Arzt; Berufsfreiheit; Divergenzrüge; Gefahrenprognose;

    Auszug aus OVG Hamburg, 15.12.2022 - 3 Bs 78/22
    Sind die Voraussetzungen der Berufsunwürdigkeit - wie hier - erfüllt, ist der mit dem Widerruf der Approbation verbundene Eingriff in die Berufsfreiheit gerechtfertigt, ohne dass es - wie das Verwaltungsgericht zu Recht ausführt (BA S. 6) - einer zusätzlichen Abwägung mit den persönlichen Lebensumständen des Betroffenen wie etwa Alter und Möglichkeiten anderweitiger beruflicher Tätigkeit bedarf (vgl. BVerwG, Beschl. v. 31.7.2019, 3 B 7/18, GesR 2019, 671, juris Rn. 11; Urt. v. 28.4.2010, 3 C 22/09, BVerwGE 137, 1, juris Rn. 16).
  • BVerfG, 02.03.1977 - 1 BvR 124/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an ein vorläufiges Berufsverbot gegen einen

    Auszug aus OVG Hamburg, 15.12.2022 - 3 Bs 78/22
    Zutreffend ist das Verwaltungsgericht davon ausgegangen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 8.4.2010, 1 BvR 2709/09, NJW 2010, 2268, juris Rn. 12; Beschl. v. 19.12.2007, 1 BvR 2157/07, NJW 2008, 1369, juris Rn. 20 ff.; Beschl. v. 24.10.2003, 1 BvR 1594/03, NJW 2003, 3618, juris Rn. 15; Beschl. v. 2.3.1977, 1 BvR 124/76, BVerfGE 44, 105, juris Rn. 31) allein die hohe Wahrscheinlichkeit, dass das Hauptsacheverfahren zum Nachteil des Betroffenen ausgehen wird, zur Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nicht ausreicht, sondern die Anordnung der sofortigen Vollziehung vielmehr voraussetzt, dass überwiegende öffentliche Belange es rechtfertigen, den Rechtsschutzanspruch des Betroffenen gegen die Grundverfügung einstweilen zurückzustellen, um unaufschiebbare Maßnahmen im Interesse des allgemeinen Wohls rechtzeitig in die Wege zu leiten.
  • BVerwG, 28.04.2010 - 3 C 22.09

    Logopäde; Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung; Berufserlaubnis; Widerruf;

    Auszug aus OVG Hamburg, 15.12.2022 - 3 Bs 78/22
    Sind die Voraussetzungen der Berufsunwürdigkeit - wie hier - erfüllt, ist der mit dem Widerruf der Approbation verbundene Eingriff in die Berufsfreiheit gerechtfertigt, ohne dass es - wie das Verwaltungsgericht zu Recht ausführt (BA S. 6) - einer zusätzlichen Abwägung mit den persönlichen Lebensumständen des Betroffenen wie etwa Alter und Möglichkeiten anderweitiger beruflicher Tätigkeit bedarf (vgl. BVerwG, Beschl. v. 31.7.2019, 3 B 7/18, GesR 2019, 671, juris Rn. 11; Urt. v. 28.4.2010, 3 C 22/09, BVerwGE 137, 1, juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 28.06.2017 - 21 B 16.2065

    Widerruf der Approbation als Ärztin

    Auszug aus OVG Hamburg, 15.12.2022 - 3 Bs 78/22
    Zudem trägt das Gesetz dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zusätzlich durch die Möglichkeit Rechnung, nach Abschluss des Widerrufsverfahrens einen Antrag auf Wiedererteilung der Approbation zu stellen und gegebenenfalls zunächst eine Erlaubnis zur erneuten Ausübung des ärztlichen Berufs auf der Grundlage des § 8 Abs. 1 BÄO zu erhalten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.4.1998, 3 B 95/97, NJW 1999, 3425, juris Rn. 11; VGH München, Urt. v. 28.6.2017, 21 B 16.2065, medstra 2018, 304, juris Rn. 30).
  • VG Berlin, 13.07.2017 - 14 K 146.15

    Widerruf einer Approbation als Zahnarzt

    Auszug aus OVG Hamburg, 15.12.2022 - 3 Bs 78/22
    Vielmehr sei die Feststellung der Berufsunwürdigkeit mit Blick auf den grundgesetzlich gewährleisteten Schutz der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) und das Verhältnismäßigkeitsgebot an hohe Voraussetzungen geknüpft mit der Folge, dass nur gravierendes und rechtssicher festgestelltes Fehlverhalten des Arztes die Feststellung der Berufsunwürdigkeit rechtfertigen könne (vgl. VG Berlin, Urt. v. 13.7.2017, 14 K 146.15, juris Rn. 35).
  • OVG Niedersachsen, 11.05.2015 - 8 LC 123/14

    Approbation; Betäubungsmittel; strafrechtliches Ermittlungsverfahren;

  • BGH, 30.11.1977 - IV ZR 69/76

    Ambulante Behandlung in Diagnose-Klinik

  • OLG Saarbrücken, 19.07.2006 - 5 U 53/06

    Wirksamkeit der Beschränkung von Leistungen des Krankenversicherers auf ärztliche

  • OLG Köln, 10.08.2012 - 6 U 235/11

    Begriff der Fernbehandlung i.S. von § 9 HWG

  • OLG Hamburg, 05.11.2020 - 5 U 175/19

    Fernbehandlung - AU-Scheine per Whatsapp II - Bewerbung der Ausstellens von

  • BSG, 16.12.2014 - B 1 KR 25/14 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - rechtzeitige ärztliche Feststellung der

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