Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 16.07.2021 - 5 Bs 159/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,39291
OVG Hamburg, 16.07.2021 - 5 Bs 159/21 (https://dejure.org/2021,39291)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 16.07.2021 - 5 Bs 159/21 (https://dejure.org/2021,39291)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 16. Juli 2021 - 5 Bs 159/21 (https://dejure.org/2021,39291)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,39291) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 34c Abs 1 S 1 Nr 2 GewO, § 34c Abs 2 Nr 1 GewO
    Voraussetzungen des Eingreifens der Regelvermutung der Unzuverlässigkeit nach § 34c Abs. 2 Nr. 1 GewO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Für das Eingreifen der Regelvermutung der Unzuverlässigkeit nach § 34c Abs. 2 Nr. 1 GewO brauchen die Tatsachen, die die gewerbliche Unzuverlässigkeit begründen, nicht bei Ausübung des verfahrensgegenständlichen Gewerbes eingetreten zu sein; es kommt vielmehr darauf an, ...

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an begründende Tatsachen für Eingreifen der Regelvermutung der Unzuverlässigkeit eines Gewerbebetreibenden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2022, 24
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2019 - 4 B 1485/18

    Prüfungspflicht eines Rechtsanwalts bezüglich der Rechtsbehelfsfrist;

    Auszug aus OVG Hamburg, 16.07.2021 - 5 Bs 159/21
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts brauchen die Tatsachen, die die gewerbliche Unzuverlässigkeit begründen, nicht bei Ausübung des verfahrensgegenständlichen Gewerbes eingetreten zu sein; es kommt vielmehr darauf an, ob sich die betreffenden Tatsachen auf das oder die in Rede stehenden Gewerbe auswirken (BVerwG, Beschl. v. 6.12.1994, 1 B 234/94, juris Rn. 6 m.w.N.; s. auch OVG Münster, Beschl. v. 16.1.2019, 4 B 1485/18, juris Rn. 19 f.).

    Soweit der Antragsteller geltend macht, bei einer Beihilfe greife die Regelvermutung nicht immer ein, legt er weder dar, dass die Teilnahme an einer Straftat in Form einer Beihilfe im Sinne von § 27 StGB stets ungeeignet wäre, die Regelvermutung der Unzuverlässigkeit nach § 34c Abs. 2 Nr. 1 GewO auszulösen (von der Eignung einer Beihilfe zur Auslösung der Regelvermutung ausgehend: OVG Münster, Beschl. v. 16.1.2019, 4 B 1485/18, juris Rn. 18 f.; VG München, Urt. v. 14.3.2000, M 16 K 98.1760, juris Rn. 29), noch aus welchen Gründen dies hinsichtlich der Verurteilung wegen Beihilfe zur Untreue in seinem Fall anzunehmen sein sollte.

  • VG München, 14.03.2000 - M 16 K 98.1760
    Auszug aus OVG Hamburg, 16.07.2021 - 5 Bs 159/21
    Soweit der Antragsteller geltend macht, bei einer Beihilfe greife die Regelvermutung nicht immer ein, legt er weder dar, dass die Teilnahme an einer Straftat in Form einer Beihilfe im Sinne von § 27 StGB stets ungeeignet wäre, die Regelvermutung der Unzuverlässigkeit nach § 34c Abs. 2 Nr. 1 GewO auszulösen (von der Eignung einer Beihilfe zur Auslösung der Regelvermutung ausgehend: OVG Münster, Beschl. v. 16.1.2019, 4 B 1485/18, juris Rn. 18 f.; VG München, Urt. v. 14.3.2000, M 16 K 98.1760, juris Rn. 29), noch aus welchen Gründen dies hinsichtlich der Verurteilung wegen Beihilfe zur Untreue in seinem Fall anzunehmen sein sollte.
  • OVG Hamburg, 21.04.2021 - 5 Bs 85/21

    Beschwerde gegen nächtliche Ausgangsbeschränkung ohne Erfolg

    Auszug aus OVG Hamburg, 16.07.2021 - 5 Bs 159/21
    Dem Antragserfordernis nach § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO ist auch dann genügt, wenn sich aus dem innerhalb der Frist des § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO Vorgetragenen mit hinreichender Bestimmtheit ermitteln lässt, in welchem Umfang und mit welchem Ziel die Entscheidung des Verwaltungsgerichts angefochten werden soll (OVG Hamburg, Beschl. v. 21.4.2021, 5 Bs 85/21, S. 2 f. BA, n. v.; OVG Münster, Beschl. v. 8.9.2017, 13 B 879/17, juris Rn. 3 m.w.N.; VGH München, Beschl. v. 28.12.2016, 15 CS 16.1774, juris Rn. 21).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2017 - 13 B 879/17

    Verbringen von Fertigarzneimitteln nach Deutschland ohne Genehmigung

    Auszug aus OVG Hamburg, 16.07.2021 - 5 Bs 159/21
    Dem Antragserfordernis nach § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO ist auch dann genügt, wenn sich aus dem innerhalb der Frist des § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO Vorgetragenen mit hinreichender Bestimmtheit ermitteln lässt, in welchem Umfang und mit welchem Ziel die Entscheidung des Verwaltungsgerichts angefochten werden soll (OVG Hamburg, Beschl. v. 21.4.2021, 5 Bs 85/21, S. 2 f. BA, n. v.; OVG Münster, Beschl. v. 8.9.2017, 13 B 879/17, juris Rn. 3 m.w.N.; VGH München, Beschl. v. 28.12.2016, 15 CS 16.1774, juris Rn. 21).
  • BVerwG, 06.12.1994 - 1 B 234.94

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus OVG Hamburg, 16.07.2021 - 5 Bs 159/21
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts brauchen die Tatsachen, die die gewerbliche Unzuverlässigkeit begründen, nicht bei Ausübung des verfahrensgegenständlichen Gewerbes eingetreten zu sein; es kommt vielmehr darauf an, ob sich die betreffenden Tatsachen auf das oder die in Rede stehenden Gewerbe auswirken (BVerwG, Beschl. v. 6.12.1994, 1 B 234/94, juris Rn. 6 m.w.N.; s. auch OVG Münster, Beschl. v. 16.1.2019, 4 B 1485/18, juris Rn. 19 f.).
  • VGH Bayern, 28.12.2016 - 15 CS 16.1774

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine sofort vollziehbare Nutzungsuntersagung für

    Auszug aus OVG Hamburg, 16.07.2021 - 5 Bs 159/21
    Dem Antragserfordernis nach § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO ist auch dann genügt, wenn sich aus dem innerhalb der Frist des § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO Vorgetragenen mit hinreichender Bestimmtheit ermitteln lässt, in welchem Umfang und mit welchem Ziel die Entscheidung des Verwaltungsgerichts angefochten werden soll (OVG Hamburg, Beschl. v. 21.4.2021, 5 Bs 85/21, S. 2 f. BA, n. v.; OVG Münster, Beschl. v. 8.9.2017, 13 B 879/17, juris Rn. 3 m.w.N.; VGH München, Beschl. v. 28.12.2016, 15 CS 16.1774, juris Rn. 21).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht