Rechtsprechung
OVG Hamburg, 16.10.2018 - 3 Bs 159/18 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 13 Abs 1 S 1 Nr 2 PBefG, § 1 Abs 1 S 1 PBZugV, § 1 Abs 1 S 2 Nr 2b PBZugV, § 9 Abs 4 PBZugV
Wiedererteilung der Taxierlaubnis nach vorangegangenem Widerruf - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf erneute Erteilung einer Genehmigung zur Ausübung des Gelegenheitsverkehrs mit drei Taxen; Versagung des Antrags aufgrund von Falschangaben zu den Einsatzzeiten der Taxen auf den Schichtzetteln; Unzuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden
- rewis.io
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Anspruch auf erneute Erteilung einer Genehmigung zur Ausübung des Gelegenheitsverkehrs mit drei Taxen; Versagung des Antrags aufgrund von Falschangaben zu den Einsatzzeiten der Taxen auf den Schichtzetteln; Unzuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 30.08.2018 - 5 E 4009/18
- OVG Hamburg, 16.10.2018 - 3 Bs 159/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- OVG Hamburg, 14.11.2013 - 3 Bs 255/13
Auszug aus OVG Hamburg, 16.10.2018 - 3 Bs 159/18
Zum einen ist ein schwerwiegender Verstoß i. S. d. § 1 Abs. 1 PBZugV vorliegend bereits darin zu sehen, dass regelmäßig Arbeitszeiten als unbezahlte Pausenzeiten deklariert wurden (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 14.11.2013, 3 Bs 255/13, n. v.).Insoweit hätte der Antragsteller etwa vortragen und durch Nachweise belegen müssen, er habe die Aufzeichnungen des "Fiskaltaxameters", das u. a. die Besetztfahrten, Freifahrten sowie Pausenzeiten abbildet, mit den Einfahrtszeiten in den "Taxenspeicher" abgeglichen, um zu überprüfen, ob es in den deklarierten Pausenzeiten oder nach Schichtende zu Einfahrten in den Taxenspeicher gekommen ist (vgl. auch OVG Hamburg, Beschl. v. 14.11.2013, 3 Bs 255/13, n. v.).
- OVG Hamburg, 23.05.2007 - 1 Bs 92/07
Zur Erteilung einer befristeten Taxengenehmigung im Wege einer einstweiligen …
Auszug aus OVG Hamburg, 16.10.2018 - 3 Bs 159/18
Dies hat das Gericht im Rahmen des Möglichen abschließend zu prüfen, bevor es eine einstweilige Anordnung erlässt (OVG Hamburg, Beschl. v. 23.5.2007, 1 Bs 85/07, NVwZ-RR 2007, 760, juris Rn. 4 m. w. N.). - BAG, 16.12.2009 - 5 AZR 157/09
Bereitschaftsdienst und Ruhepausen
Auszug aus OVG Hamburg, 16.10.2018 - 3 Bs 159/18
Pausen liegen nur dann vor, wenn der Bereitschaftsdienst für die Pause unterbrochen wird und der Fahrer sich nicht zur Ableistung von Arbeit bereit hält (vgl. BAG, Urt. v. 16.12.2009, 5 AZR 157/09, NZA 2010, 505, juris Rn. 11).
- OVG Hamburg, 23.05.2007 - 1 Bs 85/07
Auszug aus OVG Hamburg, 16.10.2018 - 3 Bs 159/18
Dies hat das Gericht im Rahmen des Möglichen abschließend zu prüfen, bevor es eine einstweilige Anordnung erlässt (OVG Hamburg, Beschl. v. 23.5.2007, 1 Bs 85/07, NVwZ-RR 2007, 760, juris Rn. 4 m. w. N.). - LAG Berlin-Brandenburg, 07.02.2014 - 2 Sa 25/14
Taxifahrer - Vergütungsabrede - Inhaltskontrolle - Sittenwidrigkeit - Standzeiten
Auszug aus OVG Hamburg, 16.10.2018 - 3 Bs 159/18
Standzeiten und sonstige Zeiten, in denen ein Taxifahrer bereit ist, einen Fahrauftrag auszuführen, sind Arbeitszeiten i. S. d. Arbeitszeitgesetzes (LArbG Berlin, Urt. v. 7.2.2014, 2 Sa 25/14, juris Rn. 30). - VG Frankfurt/Main, 29.09.2021 - 5 K 1270/18
EEG 2014: Kein Verstoß gegen Rückwirkungsverbot durch Ausschluss des Abzugs der …
Auszug aus OVG Hamburg, 16.10.2018 - 3 Bs 159/18
Die hiergegen erhobene Klage (5 K 1270/18) ist noch anhängig.