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   OVG Hamburg, 16.11.1987 - Bf III 88/86   

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https://dejure.org/1987,14553
OVG Hamburg, 16.11.1987 - Bf III 88/86 (https://dejure.org/1987,14553)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 16.11.1987 - Bf III 88/86 (https://dejure.org/1987,14553)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 16. November 1987 - Bf III 88/86 (https://dejure.org/1987,14553)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermächtigung des Verordnungsgebers zur Herabsetzung der Ausbildungsbeihilfe nach dem Gesetz zur Einführung der einstufigen Juristenausbildung (EinfG); Bewertungsfreiraum des Verordnungsgebers bezüglich des Vorliegens der Änderung wirtschaftlicher Verhältnisse i.S.d. Art. ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 06.05.1958 - 2 BvL 37/56

    Lastenausgleich

    Auszug aus OVG Hamburg, 16.11.1987 - Bf III 88/86
    Bei dieser Ausgangslage hätte die hier in Rede stehende Leistung vorbehaltlich entsprechender haushaltsrechtlicher Bewilligungen möglicherweise sogar ohne jedes Gesetz im formellen Sinne gewährt werden können (vgl. BVerfGE 8 S. 155, 167; Herzog in Maunz/Dürig/Herzog/Scholz, GG, Art. 20, II . Abschnitt Rdnr. 66 ff.).

    Dies verbietet es dem Gesetzgeber aber nicht, einzelnen Vorschriften von vornherein einen subsidiären Charakter zu geben und ihre Abänderbarkeit durch einen in der Hierarchie nachrangigen Normgeber anzuordnen (vgl. BVerfGE 8 S. 155, 169, 171; Bryde in von Münch, GG, 3. Aufl. Art. 80 Rdnr. 3 m.w.N.).

  • BVerwG, 12.12.1979 - 8 C 2.79
    Auszug aus OVG Hamburg, 16.11.1987 - Bf III 88/86
    Das Bewertungsraster, nach dem der Verordnungsgeber diese Frage beantwortet hat, unterliegt in seinen Einzelheiten nicht der objektiven Rechtsprüfung durch das Gericht (vgl. BVerwGE 59 S. 195 zum Tatbestandsmerkmal "Mangellage auf dem Wohnungsmarkt" in der Ermächtigung zum Erlaß von Zweckentfremdungsverordnungen).

    Die dabei vorgenommenen Einschätzungen und Bewertungen als solche kann das Gericht dagegen nicht auf ihre "objektive Richtigkeit" überprüfen, wobei für den vorliegenden Fall offenbleiben mag, ob ein gerichtlicher Eingriff bei evidenten Fehlbeurteilungen des Verordnungsgebers möglich ist (vgl. auch insoweit BVerwGE 59 S. 195, 198).

  • BVerfG, 09.02.1983 - 1 BvL 8/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 13 Abs. 1a Satz 3 AVG

    Auszug aus OVG Hamburg, 16.11.1987 - Bf III 88/86
    Unter diesen Umständen kommt es auf die weitere Frage, unter welchen Voraussetzungen der Staat ein berechtigtes, durch eine Disposition betätigtes schutzwürdiges Vertrauen der Bürger in eine rechtliche Regelung enttäuschen darf (vgl. z.B. BVerfGE 63 S. 152, 175 m.w.N.), nicht an.
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