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   OVG Hamburg, 17.02.2015 - 2 Bf 215/13.Z   

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https://dejure.org/2015,7155
OVG Hamburg, 17.02.2015 - 2 Bf 215/13.Z (https://dejure.org/2015,7155)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 17.02.2015 - 2 Bf 215/13.Z (https://dejure.org/2015,7155)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 17. Februar 2015 - 2 Bf 215/13.Z (https://dejure.org/2015,7155)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 172 Abs 3 S 2 BauGB, § 172 Abs 1 S 2 BauGB, § 31 Abs 2 BauGB
    Nachbarklage gegen Befreiung für die Errichtung einer Mobilfunkantennenanlage im reinen Wohngebiet; Beeinträchtigung der städtebaulichen Gestalt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beeinträchtigung der "städtebaulichen Gestalt" sowohl bei negativen Auswirkungen auf das Ortsbild als auch auf die Stadtgestalt; Beeinträchtigung der städtebaulichen Gestalt durch Nebenanlagen (hier: Einzelfall einer auf der Spitze eines turmartigen Dachgeschosses ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beeinträchtigung der "städtebaulichen Gestalt" sowohl bei negativen Auswirkungen auf das Ortsbild als auch auf die Stadtgestalt; Beeinträchtigung der städtebaulichen Gestalt durch Nebenanlagen (hier: Einzelfall einer auf der Spitze eines turmartigen Dachgeschosses ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auch eine Mobilfunkantenne kann die städtebauliche Gestalt beeinträchtigen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mobilfunkantennenanlage - und die Beeinträchtigung städtebaulichen Gestalt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Mobilfunkantenne im Gebiet einer Erhaltungssatzung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Beeinträchtigung der "städtebaulichen Gestalt" durch eine Mobilfunkantenne

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mobilfunkantenne kann städtebauliche Gestalt eines Erhaltungsbereichs beeinträchtigen! (IBR 2015, 453)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2015, 530
  • BauR 2015, 1364
  • BauR 2015, 1640
  • ZfBR 2015, 520
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 12.12.2001 - 8 C 17.01

    Berufungsbegründungsfrist; Fristverlängerung; Grundstücksverkehrsgenehmigung;

    Auszug aus OVG Hamburg, 17.02.2015 - 2 Bf 215/13
    Denn nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 12.12.2001, BVerwGE 115, 302, 307 f.; v. 20.11.1970, Buchholz 310 § 70 VwGO Nr. 4; ebenso VGH Mannheim, Beschl. v. 12.11.2001, NVwZ-RR 2002, 407) sind auch Rechtsbehelfe, die von einem Rechtsanwalt bei einer Behörde einzulegen sind, grundsätzlich auslegungsfähig und greift insoweit die anerkannte Auslegungsregel ein, dass der Betroffene denjenigen Rechtsbehelf einlegen will, der nach Lage der Sache seinen Belangen entspricht und eingelegt werden muss, um den erkennbar angestrebten Erfolg zu erreichen.

    Vielmehr ist gemäß § 157 BGB ergänzend eine objektiv-nor-mative Auslegung erforderlich (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.12.2001, a.a.O., 307), bei der dem berechtigten Vertrauen der Beigeladenen auf einen Eintritt der Bestandskraft der behördlichen Entscheidung angemessen Rechnung zu tragen ist.

  • VG Stuttgart, 02.12.2008 - 13 K 744/08

    Erhaltungssatzung in Stuttgart-West steht Errichtung einer Mobilfunkanlage in der

    Auszug aus OVG Hamburg, 17.02.2015 - 2 Bf 215/13
    Auch bei einem Zusammentreffen von modernen Anlagen und bauhistorisch schützenswerter Architektur müsse für eine nachteilige Veränderung des Ortsbildes hinzukommen, dass die in einer solchen Umgebung "gebietsfremde" moderne bauliche Anlage aufgrund ihrer Größe und Gestaltung im Verhältnis zum vorhandenen, das Gebiet prägenden Baubestand so auffällig und dominierend in Erscheinung trete, dass sich deren negative optische Wirkung selbst einem für derartige Dinge nicht besonders aufgeschlossenen Durchschnittsbetrachter geradezu aufdränge (vgl. VG Stuttgart, Urt. v. 2.12.2008, 13 K 744/08).
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.10.2010 - 1 LA 74/10

    Anwendung einer Erhaltungssatzung

    Auszug aus OVG Hamburg, 17.02.2015 - 2 Bf 215/13
    Entgegen der Rechtsansicht der Beigeladenen ist für eine Beeinträchtigung i.S.d. § 172 Abs. 3 Satz 2 BauGB nicht erforderlich, dass sich die Mobilfunkanlage auf die städtebauliche Gestalt des gesamten Erhaltungsgebietes negativ auswirkt (ebenso OVG Schleswig, Beschl. v. 13.10.2010, 1 LA 74/10, juris Rn. 4).
  • BVerwG, 11.04.2003 - 7 B 141.02

    Nichtzulassungsbeschwerde; rechtliches Gehör; Doppelbegründung Urteil;

    Auszug aus OVG Hamburg, 17.02.2015 - 2 Bf 215/13
    Von diesem auch für die Revisionszulassungsgründe anerkannten Grundsatz hat das Bundesverwaltungsgericht, worauf die Beigeladene zutreffend hinweist, eine Ausnahme für den Fall gemacht, dass die Zulassung der Revision wegen der unterschiedlichen Rechtskraftwirkung von zwei Entscheidungsbegründungen nicht daran scheitert, dass nur der Zulassungsgrund gegen die in der Sache weiterreichende Annahme einer fehlenden Zustandshaftung durchgreift und die auf den Ermessensfehler gestützte, eine Berufung selbstständig tragende Erwägung des Berufungsgerichts nicht mit einem Zulassungsgrund angegriffen ist (so BVerwG, Beschl. v. 11.4.2003, NJW 2003, 2255, 2256).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.11.2001 - 11 S 1594/01

    Auslegung einer Nachricht an Behörde über vorläufigen Rechtsschutzantrag als

    Auszug aus OVG Hamburg, 17.02.2015 - 2 Bf 215/13
    Denn nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 12.12.2001, BVerwGE 115, 302, 307 f.; v. 20.11.1970, Buchholz 310 § 70 VwGO Nr. 4; ebenso VGH Mannheim, Beschl. v. 12.11.2001, NVwZ-RR 2002, 407) sind auch Rechtsbehelfe, die von einem Rechtsanwalt bei einer Behörde einzulegen sind, grundsätzlich auslegungsfähig und greift insoweit die anerkannte Auslegungsregel ein, dass der Betroffene denjenigen Rechtsbehelf einlegen will, der nach Lage der Sache seinen Belangen entspricht und eingelegt werden muss, um den erkennbar angestrebten Erfolg zu erreichen.
  • BVerwG, 16.09.1977 - 7 C 13.76

    Rechtsschutzinteresse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Pfändung

    Auszug aus OVG Hamburg, 17.02.2015 - 2 Bf 215/13
    Dieses Ziel ist nur zu erreichen, wenn die Leistungsklage - auch soweit sie auf eine Verpflichtung zum Erlass eines Verwaltungsakts geht - vor Rechtskraft der Entscheidung über das Grundverhältnis und ohne Durchführung eines eigenen Vorverfahrens zugelassen wird (so BVerwG, Urt. v. 17.2.2000, Buchholz 451.511 § 14 MOG Nr. 1; v. 16.9.1977, BVerwGE 54, 314, 316; Wolff, a.a.O., § 113 Rn. 390; Kopp/Schenke, a.a.O., § 113 Rn. 172).
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