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   OVG Hamburg, 17.06.2010 - 2 E 7/07.N   

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OVG Hamburg, 17.06.2010 - 2 E 7/07.N (https://dejure.org/2010,2102)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 17.06.2010 - 2 E 7/07.N (https://dejure.org/2010,2102)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 17. Juni 2010 - 2 E 7/07.N (https://dejure.org/2010,2102)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Verkündung von Bebauungsplänen in Hamburg; rechtswidriger Hinweis auf Frist für Beginn der Rügefrist; Fehlerfolge bei fehlerhafter Bezeichnung des Fristbeginns; Zulässigkeit absoluter Größenfestsetzung in Bebauungsplan

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer in einem hamburgischen Bebauungsplan enthaltenen Obliegenheit zur Mängelrüge im Aufstellungsverfahren binnen zwei Jahren seit dem "Inkrafttreten" des Bebauungsplans; Auswirkungen eines Fehlers bei der Bezeichnung des Fristbeginns in einem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit einer in einem hamburgischen Bebauungsplan enthaltenen Obliegenheit zur Mängelrüge im Aufstellungsverfahren binnen zwei Jahren seit dem "Inkrafttreten" des Bebauungsplans; Auswirkungen eines Fehlers bei der Bezeichnung des Fristbeginns in einem ...

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bebauungsplan: Festsetzung von Grundfläche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verkündung von Bebauungsplänen in Hamburg - falsch bezeichneter Fristbeginn - Fehlerfolge (IBR 2010, 660)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Bebauungsplan: Festsetzung von Grundfläche kann an Baugrundstück geknüpft werden! (IBR 2010, 661)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2010, 1252
  • BauR 2010, 2064
  • BauR 2010, 2163
  • ZfBR 2011, 293 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BVerwG, 14.06.2012 - 4 CN 5.10

    Bebauungsplan; Festsetzung der Grundfläche; Fehler im Abwägungsvorgang; Hinweis

    Das Oberverwaltungsgericht hat den Normenkontrollantrag abgewiesen (BauR 2010, 2064).
  • OVG Hamburg, 10.04.2013 - 2 E 14/11

    Feststellung der Unwirksamkeit eines Bebauungsplans - Normenkontrollantrag

    Nicht erforderlich ist ein Bebauungsplan deshalb nur dann, wenn er einer positiven Planungskonzeption entbehrt und ersichtlich der Förderung von Zielen dient, für deren Verwirklichung die Planungsinstrumente des Baugesetzbuches nicht bestimmt sind, oder wenn ihm auf Dauer oder auf unabsehbare Zeit aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen die Vollzugsfähigkeit fehlt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.12.2009, BauR 2010, 569; Beschl. v. 14.6.2007, BRS 71 Nr. 3; Urt. v. 21.3.2002, BVerwGE 116, 144 ff. jew. m.w.N.; OVG Hamburg, Urt. v. 17.6.2010, NordÖR 2010, 446).
  • OVG Hamburg, 11.04.2019 - 2 E 8/17

    Normenkontrolle von Bauleitplänen; Abwägung mit naturschutzrechtlichen Belangen,

    Allerdings wird die Frist nur dann gewahrt, wenn das Vorbringen - wie hier - rechtzeitig bei der Gemeinde eingegangen ist (siehe BVerwG, Urt. v. 14.7.2012, BVerwGE 143, 192, juris Rn. 27; OVG Hamburg, Urt. v. 17.6.2010, NordÖR 2010, 446, juris Rn. 74; Uechtritz in: Spannowsky/Uechtritz, BauGB, 3. Aufl. 2018, § 215 Rn. 22; Sennekamp in: Brügelmann, BauGB, Loseblatt-Kommentar Stand 10/2018, § 215 Rn. 51 f. ).
  • OVG Hamburg, 13.04.2011 - 2 E 6/07

    Umwandlung eines Industriegebietes in ein Gewerbegebiet; Ausschluss von

    Diese Frage hat das Normenkontrollgericht in einem anderen Fall zwar kürzlich mit Urteil vom 17. Juni 2010 (NordÖR 2010, 446 ff.) verneint, jedoch steht hierzu noch eine klärende höchstrichterliche Entscheidung aus.

    Letztlich kommt es hier auf diese Frage aber nicht entscheidungserheblich an, weil der insoweit festzustellende Mangel des Abwägungsergebnisses nicht der Rügepflicht und -frist unterfällt (OVG Hamburg, Urt. v. 17.6.2010, a.a.O., 450).

    Ein Abwägungsergebnis ist auch fehlerhaft, wenn es nicht den Anforderungen des Gleichbehandlungsgebotes aus Art. 3 Abs. 1 GG entspricht (OVG Hamburg, Urt. v. 17.6.2010, NordÖR 2010, 446, 450; Gierke, a.a.O., § 1 Rn. 1593).

  • OVG Hamburg, 20.04.2017 - 2 E 7/15

    Bebauungsplan; formelle Fehler bei der Öffentlichkeitsbeteiligung; Festsetzung

    Der Senat hat - nachdem er bereits die Festsetzungen weitläufiger Außengebiete i.S.v. § 10 Abs. 5 BPVO in den übergeleiteten Baustufenplänen für obsolet erklärt hat - zwar bislang die Frage offen gelassen, ob wenigstens kleinflächige Außengebietsfestsetzungen Wirksamkeit für sich beanspruchen können (siehe OVG Hamburg, Urt. v. 21.9.2000, NordÖR 2001, 81, 82, juris Rn. 37.; v. 17.6.2010, 2 E 7/07.N, juris Rn. 80; Beschl. v. 4.3.2013, 2 Bs 53/13, n.v.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.09.2015 - 10 A 3.13

    Normenkontrolle; Festsetzung von Grünfläche auf Bauland; Waldsiedlung;

    Für die Annahme eines darüber hinausgehenden gänzlichen Ausschlusses der Unbeachtlichkeitsfolge und damit der Gleichsetzung der falschen Fristbenennung mit einem vollständig fehlenden oder ungeeigneten Hinweis besteht keine Veranlassung (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Juni 2012, a.a.O., Rn. 26; vorhergehend HambOVG, Urteil vom 17. Juni 2010 - 2 E 7/07.N -, juris Rn. 67 ff.; offen gelassen von OVG NW, Urteil vom 14. April 2011 - 8 A 320/09 -, juris Rn. 87).
  • OVG Hamburg, 31.10.2012 - 2 E 7/11

    Einzelhandelsausschluss bewirkt keine Beeinträchtigung der Leitfunktion eines

    Ein Abwägungsergebnis ist auch fehlerhaft, wenn es nicht den Anforderungen des Gleichbehandlungsgebotes aus Art. 3 Abs. 1 GG entspricht (OVG Hamburg, Urt. v. 17.6.2010, NordÖR 2010, 446, 450; Gierke in: Brügelmann, BauGB, Stand 2/2007, § 1 Rn. 1593).
  • OVG Hamburg, 07.06.2012 - 2 E 8/09

    Normenkontrollverfahren gegen die Festsetzung eines Bebauungsplanes - Verstoß

    Der dort normierten Rügepflicht gegenüber der Gemeinde (bzw. hier dem Bezirksamt) kann auch dadurch entsprochen werden, dass ihr im Rahmen eines Rechtsstreits, an dem sie beteiligt ist, innerhalb der Jahresfrist ein den inhaltlichen Anforderungen der Vorschrift genügender Schriftsatz zugeht (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 17.6.2010, NordÖR 2010, 446, 450 m.w.N.).
  • OVG Hamburg, 02.06.2021 - 2 E 3/19

    Wirksamkeit einer hamburgischen Verordnung über einen Bebauungsplan; Verweisung

    Dies schließt ein, dass für die Verweisungen eines Bebauungsplans auf andere Bestimmungen die für entsprechende Rechtssetzungsakte nach dem Landesrecht geltenden Vorschriften zu beachten sind (so bereits für den Zeitpunkt des Inkrafttretens: OVG Hamburg, Urt. v. 17.6.2010, 2 E 7/07.N, BauR 2010, 2064, juris Rn. 68).
  • OVG Hamburg, 11.04.2019 - 2 Ss 105/17

    Rechtsstreit um die Wirksamkeit des Gesetzes über den Bebauungsplan

    Allerdings wird die Frist nur dann gewahrt, wenn das Vorbringen - wie hier - rechtzeitig bei der Gemeinde eingegangen ist (siehe BVerwG, Urt. v. 14.7.2012, BVerwGE 143, 192 , juris Rn. 27; OVG Hamburg, Urt. v. 17.6.2010, NordÖR 2010, 446 , juris Rn. 74; Uechtritz in: Spannowsky/Uechtritz, BauGB , 3. Aufl. 2018, § 215 Rn. 22; Sennekamp in: Brügelmann, BauGB , Loseblatt-Kommentar Stand 10/2018, § 215 Rn. 51 f. ).
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