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   OVG Hamburg, 18.01.2006 - 3 So 67/05   

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https://dejure.org/2006,11531
OVG Hamburg, 18.01.2006 - 3 So 67/05 (https://dejure.org/2006,11531)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 18.01.2006 - 3 So 67/05 (https://dejure.org/2006,11531)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 18. Januar 2006 - 3 So 67/05 (https://dejure.org/2006,11531)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entschädigungskosten wegen einer notwendigen beruflichen Vertretung eines ehrenamtlichen Richters; Gerichtliche Festsetzung der Entschädigung; Nachweis der Notwendigkeit der beruflichen Vertretung; Verpflichtung des ehrenamtlichen Richters zum Hinweis auf die notwendig ...

  • Judicialis

    JVEG § 4; ; JVEG § 7; ; JVEG § 15; ; VwGO § 30

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JVEG § 4; JVEG § 7; JVEG § 15; VwGO § 30

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 446
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.12.1976 - 3 StR 363/76
    Auszug aus OVG Hamburg, 18.01.2006 - 3 So 67/05
    Ehrenamtliche Richter sind bei der Ausübung des ihnen übertragenen Amtes zwar verpflichtet, wenn und soweit es zumutbar ist, ihre beruflichen und privaten Interessen zurückzustellen und zum Termin zu erscheinen (vgl. BGH, Urt. v. 8.12.1976, NJW 1977, S. 443, dort zu § 54 Abs. 1 GVG).

    Die allgemeine Praxis, Urlaub grundsätzlich als Hinderungsgrund nach § 30 Abs. 2 VwGO anzusehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.5.1976, Buchholz 310 § 30 VwGO Nr. 13; Kopp, VwGO, § 30 Rdnr. 6; strenger BGH, Urt. v. 8.12.1976, NJW 1977, S. 443, dort zu § 54 GVG) trägt, wenn nicht allein, aber so doch auch dem Umstand Rechnung, dass anderenfalls erhebliche Stornierungs- oder Fahrtkosten entstehen könnten.

  • OLG Celle, 29.03.1990 - 3 Ws 22/90
    Auszug aus OVG Hamburg, 18.01.2006 - 3 So 67/05
    Stornierungskosten fielen unter den Begriff bare Auslagen in § 7 Abs. 1 Satz 1 JVEG (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 29.3.1990, JurBüro 1990, S. 1048, dort zu § 11 Abs. 1 Satz 1 ZSEG) und auch die Fahrtkosten wären grundsätzlich - nach § 5 Abs. 5 JVEG - erstattungsfähig.
  • BVerwG, 25.04.1991 - 7 C 11.90

    Recht der Namensänderung - Wichtiger Grund - Beschlüsse im Umlaufverfahren -

    Auszug aus OVG Hamburg, 18.01.2006 - 3 So 67/05
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts darf das Gericht bei den auf gewissenhafte Amtsführung vereidigten ehrenamtlichen Richtern darauf vertrauen, dass sie sich ihrer richterlichen Pflicht nicht ohne zwingenden Grund entziehen, sondern nach pflichtgemäßer Abwägung zu dem Ergebnis gelangen, verhindert zu sein (vgl. nur BVerwG, Beschl. v. 13.5.1976, Buchholz 310 § 30 Nr. 13; Urt. v. 28.2.1984, Buchholz 310 § 30 Nr. 18; Urt. v. 25.4.1991, BVerwGE 88 S. 159).
  • LSG Thüringen, 27.09.2005 - L 6 SF 408/05

    Auslagenvergütung für Beteiligte im sozialgerichtlichen Verfahren nach Ladung zur

    Auszug aus OVG Hamburg, 18.01.2006 - 3 So 67/05
    Der Senat hat damit alle vom Antragsteller geltend gemachten Positionen zu überprüfen, unabhängig davon, ob sie zwischen ihm und der Staatskasse strittig sind (vgl. LSG Erfurt, Beschl. v. 27.9.2005 - L 6 SF 408/05, in juris).
  • OLG Frankfurt, 24.11.1999 - 25 U 87/98
    Auszug aus OVG Hamburg, 18.01.2006 - 3 So 67/05
    In Hinblick auf Zeugen besteht in Rechtsprechung und Literatur die einhellige Auffassung, dass diese verpflichtet sind, das Gericht auf Umstände hinzuweisen, die für den anberaumten Vernehmungstermin ihr Erscheinen besonders kostspielig machen (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 11.5.1992, MDR 1993, S. 89, dort zu § 11 Abs. 1 Satz 1 ZSEG und im Falle von Kosten für eine Vertretung in Höhe von 2.500,-- bis 3.000,-- DM; OLG Frankfurt, Beschl. v. 24.11.1999 - 25 U 87/98, in juris, dort zu § 11 Abs. 1 Satz 1 ZSEG bei Kosten in Höhe von 975,-- DM; vgl. Meyer/Höver/Bach, a.a.O., § 7 JVEG, Rdnr. 7.4.; Hartmann, Kostengesetze, 35. Aufl., 2005, § 7 JVEG, Rdnr. 6, dort allgemein formuliert und nicht nur auf Zeugen bezogen).
  • OLG Karlsruhe, 11.05.1992 - 11 W 182/91
    Auszug aus OVG Hamburg, 18.01.2006 - 3 So 67/05
    In Hinblick auf Zeugen besteht in Rechtsprechung und Literatur die einhellige Auffassung, dass diese verpflichtet sind, das Gericht auf Umstände hinzuweisen, die für den anberaumten Vernehmungstermin ihr Erscheinen besonders kostspielig machen (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 11.5.1992, MDR 1993, S. 89, dort zu § 11 Abs. 1 Satz 1 ZSEG und im Falle von Kosten für eine Vertretung in Höhe von 2.500,-- bis 3.000,-- DM; OLG Frankfurt, Beschl. v. 24.11.1999 - 25 U 87/98, in juris, dort zu § 11 Abs. 1 Satz 1 ZSEG bei Kosten in Höhe von 975,-- DM; vgl. Meyer/Höver/Bach, a.a.O., § 7 JVEG, Rdnr. 7.4.; Hartmann, Kostengesetze, 35. Aufl., 2005, § 7 JVEG, Rdnr. 6, dort allgemein formuliert und nicht nur auf Zeugen bezogen).
  • VG Berlin, 21.12.2009 - 2 I 2.09

    Voraussetzung für die Geltendmachung eines höheren Stundensatzes für den

    Dabei kommt es innerhalb der jeweils beanspruchten Vergütungskomponenten des § 8 JVEG auf den ziffernmäßig bestimmten Endbetrag, nicht auf die einzelnen Berechnungsfaktoren an (vgl. zum Vorstehenden OVG Hamburg, Beschluss vom 18. Januar 2006 - 3 So 67/05 - LSG Erfurt, Beschluss vom 27. September 2005 - L 6 SF 408/05 - und OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. November 1991 - 10 W 44/91 -, alle in juris).
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