Rechtsprechung
OVG Hamburg, 19.08.2021 - 5 Bs 56/21 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 80 Abs 5 VwGO, § 3 Nr 5 LFGB, § 39 Abs 7 Nr 1 LFGB, Art 138 EUV 2017/625, EUV 2015/2283
"Nicotin Pouches" als Lebensmittel i.S.v. Art. 2 Abs. 1 EGV 178/2002; Gesundheitsschädlichkeit - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. Das 'Aufnehmen' von Erzeugnissen oder Stoffen durch Menschen im Sinne von Art. 2 Abs. 1 VO (EG) Nr. 178/2002 dürfte voraussetzen, dass die betreffenden Erzeugnisse bzw. dessen Stoffe bei bestimmungs- bzw. erwartungsgemäßem Gebrauch (zumindest auch und in ...
- rechtsportal.de
Untersagen des Inverkehrbrings von tabakfreien Nikotinbeuteln ("Nicotine Pouches")
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 05.02.1921 - 7 E 73/21
- VG Hamburg, 05.03.2021 - 7 E 73/21
- OVG Hamburg, 19.08.2021 - 5 Bs 56/21
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (5)
- OVG Niedersachsen, 09.02.2021 - 13 ME 580/20
Beschwerde; Gesundheitsschädlichkeit; Lebensmittel; Nikotinbeutel; …
Auszug aus OVG Hamburg, 19.08.2021 - 5 Bs 56/21
Zum einen dürften die streitgegenständlichen Erzeugnisse als Lebensmittel im Sinne von Art. 2 VO (EG) Nr. 178/2002 einzustufen sein; insoweit werde vollständig Bezug genommen auf die entsprechenden Ausführungen des Verwaltungsgerichts Augsburg (…Beschl. v. 19.6.2020, Au 9 S 20.847, juris Rn. 33 - 42) und des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG Lüneburg, Beschl. 9.2.2021, 13 ME 580/20, juris Rn. 23 - 28).Heute wie damals erscheine diese Annahme nicht zwingend, denn wie sich aus den vom Verwaltungsgericht maßgeblich herangezogenen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Augsburg (Beschl. v. 19.6.2020, Au 9 S 20.847, juris) und des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG Lüneburg, Beschl. v. 9.2.2021, 13 ME 580/20, juris) ergebe, sei in den dortigen Verfahren nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO die sofortige Vollziehbarkeit angeordnet worden, so dass dort sowohl die beteiligten Behörden als auch die angerufenen Gerichte nicht von einem gesetzlichen Sofortvollzug nach § 80 Abs. 2 Nr. 3 VwGO i. V. m. § 39 Abs. 7 Nr. 1 LFGB ausgegangen seien.
Das Verwaltungsgericht hat dabei die diesbezüglichen Argumentationen des Verwaltungsgerichts Augsburg (…Beschl. v. 19.6.2020, a. a. O., Rn. 33 ff.) und des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Beschl. 9.2.2021, a. a. O., Rn. 22 ff.) übernommen.
Die dort in Art. 2 Abs. 2 Satz 1 erfolgte Klarstellung, dass zu den "Lebensmitteln" auch Kaugummi gehört, spricht nicht für einen Begriff des "Aufnehmens", der jegliche Art des Zugangs von Stoffen in den menschlichen Körper auch außerhalb des Magen-Darm-Trakts umfasst (a. A. OVG Lüneburg, Beschl. v. 9.2.2021, a. a. O., Rn. 26).
Auch wenn tabakfreie Nikotinbeutel weniger schädlich sein mögen als einige Tabakerzeugnisse, vermag dies nichts daran zu ändern, dass sie selber als gesundheitsschädlich einzustufen sein dürften (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 9.2.2021, a. a. O., Rn. 31).
- VG Augsburg, 19.06.2020 - Au 9 S 20.847
Lebensmittelrechtliche Anordnung des öffentlichen Rückrufs
Auszug aus OVG Hamburg, 19.08.2021 - 5 Bs 56/21
Zum einen dürften die streitgegenständlichen Erzeugnisse als Lebensmittel im Sinne von Art. 2 VO (EG) Nr. 178/2002 einzustufen sein; insoweit werde vollständig Bezug genommen auf die entsprechenden Ausführungen des Verwaltungsgerichts Augsburg (Beschl. v. 19.6.2020, Au 9 S 20.847, juris Rn. 33 - 42) und des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (…OVG Lüneburg, Beschl. 9.2.2021, 13 ME 580/20, juris Rn. 23 - 28).Heute wie damals erscheine diese Annahme nicht zwingend, denn wie sich aus den vom Verwaltungsgericht maßgeblich herangezogenen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Augsburg (Beschl. v. 19.6.2020, Au 9 S 20.847, juris) und des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG Lüneburg, Beschl. v. 9.2.2021, 13 ME 580/20, juris) ergebe, sei in den dortigen Verfahren nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO die sofortige Vollziehbarkeit angeordnet worden, so dass dort sowohl die beteiligten Behörden als auch die angerufenen Gerichte nicht von einem gesetzlichen Sofortvollzug nach § 80 Abs. 2 Nr. 3 VwGO i. V. m. § 39 Abs. 7 Nr. 1 LFGB ausgegangen seien.
Das Verwaltungsgericht hat dabei die diesbezüglichen Argumentationen des Verwaltungsgerichts Augsburg (Beschl. v. 19.6.2020, a. a. O., Rn. 33 ff.) und des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (…Beschl. 9.2.2021, a. a. O., Rn. 22 ff.) übernommen.
Die weiteren in Art. 2 Abs. 3 erfolgten Klarstellungen, dass die dort unter "a)" bis "h") genannten Erzeugnisse und Stoffe nicht zu den Lebensmitteln gehören, lassen ebenfalls nicht auf einen Begriff des "Aufnehmens" schließen, der jegliche Art des Zugangs von Stoffen in den menschlichen Körper auch außerhalb des Magen-Darm-Trakts umfasst (a. A. VG Augsburg, Beschl. v. 19.6.2020, a. a. O., Rn. 41).
Andererseits trifft es nicht zu, dass sämtliche in Art. 2 Abs. 3 angeführten Erzeugnisse dort ausdrücklich aus dem Anwendungsbereich des Lebensmittelrechts gleichsam wieder "herausgenommen werden mussten", weil sie an sich unter den Begriff des Lebensmittels in Art. 2 Abs. 1 fallen würden (so aber VG Augsburg, Beschl. v. 19.6.2020, a. a. O. Rn. 41).
- OVG Hamburg, 05.09.2011 - 5 Bs 139/11
LFBG § 39 Abs 7 Nr 1 gilt Überlagerung oder Verdrängung durch Europarecht; …
Auszug aus OVG Hamburg, 19.08.2021 - 5 Bs 56/21
Soweit das Hamburgische Oberverwaltungsgericht im Hinblick auf die Vorgänger-Kontrollverordnung (EG) Nr. 882/2004 mit Beschluss vom 5. September 2011 (5 Bs 139/11, juris) die gegenteilige Rechtsauffassung ausgeführt habe, sei dies jedenfalls im Hinblick auf Art. 138 der nun geltenden Kontrollverordnung (EU) 2017/625 fehlerhaft.Maßgeblich sei insoweit entgegen der Antragstellerin und mit dem Hamburgischen Oberverwaltungsgericht (Beschl. v. 5.9.2011, 5 Bs 139/11, juris) nicht, ob die betroffene Ware tatsächlich gesundheitsschädlich sei, sondern dass die betreffende Verfügung auf einer solchen Annahme der Behörde beruhe; dies sei hier der Fall.
Auch insoweit sei der diesbezüglichen Auffassung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (Beschl. v. 5.9.2011, a. a. O., Rn. 9 ff.) zu folgen.
Die Antragstellerin trägt in diesem Zusammenhang (…Beschwerdebegründung vom 6.4.2021, S. 25 f, Abschnitt "C.1.") vor, zwar habe der angerufene Senat in der Vergangenheit entschieden (OVG Hamburg, Beschl. v. 5.9.2011, 5 Bs 139/11, juris Rn. 9 ff.), dass § 39 Abs. 7 Nr. 1 LFGB auch auf Anordnungen, die nicht § 39 Abs. 2 LFGB gestützt würden, Anwendung finden könne.
Das Verwaltungsgericht hat sich (BA S. 2- 5) mit dem diesbezüglichen erstinstanzlichen Vortrag der Antragstellerin (…Eilantragschrift vom 6.1.2021, S. 6- 9) eingehend auseinandergesetzt und ist dabei insbesondere auf das o. g. Argument der Antragstellerin zu Art. 7 VO (EU) 2017/625 eingegangen; es hat auch ansonsten plausibel ausgeführt, dass die maßgeblichen Erwägungen des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts in dessen Beschluss vom 5. September 2011 (5 Bs 139/11, juris, Rn. 9 ff.) auch auf den nunmehr maßgeblichen Art. 138 Abs. 1 VO (EU) 2017/625 zuträfen.
- VG München, 20.05.2021 - M 26b S 20.6309
Verbot des Inverkehrbringens von sogenannten Nicotine Pouches (tabakfreie …
Auszug aus OVG Hamburg, 19.08.2021 - 5 Bs 56/21
Die Behörden der Mitgliedstaaten haben sich daher möglichst an den fachlichen Einschätzungen dieser Behörde zu orientieren (vgl. VG München, Beschl. v. 20.5.2021, M 26b S 20.6309, juris Rn. 65 ff.).Diese Berücksichtigung einer Untergruppensensibilität schlägt sich im Wesentlichen in dem Sicherheitsfaktor 10 nieder; die Nikotinbeutel überschreiten aber den ARfD Wert auch dann noch deutlich, wenn man diesen Faktor wieder herausrechnet (vgl. VG München, Beschl. v. 20.5.2021, a. a. O., Rn. 71).
- OVG Hamburg, 07.05.2021 - 5 Bs 178/20
Zur Abgrenzung von (verkehrsfähigem) "Kautabak" zu (nicht verkehrsfähigem) "Tabak …
Auszug aus OVG Hamburg, 19.08.2021 - 5 Bs 56/21
Es leuchtet ein, dass die Verbraucher beim Gebrauch der Nikotinbeutel und zum Genuss der darin enthaltenen wesentlichen Inhaltsstoffe, zu denen nicht bloß das Nikotin, sondern auch die schmackhaften Süß- und Aromastoffe gehören (vgl. dazu die Antragserwiderung der Antragsgegnerin an das Verwaltungsgericht vom 14.1.2021, S. 1 f. und S. 5 f., sowie bei Kau- und Lutschtabak: OVG Hamburg, Beschl. v. 7.5.2021, 5 Bs 178/20, juris Rn. 28), im Rahmen eines bis zu dreißigminütigen Konsums nicht bloß geringe Mengen an Speichel bilden, die sie wiederum bei bestimmungsgemäßem Gebrauch nicht etwa ausspucken, sondern schlucken (…vgl. dazu auch das CVUA-Gutachten vom 17.9.2020, S. 11).
- VG Hamburg, 16.03.2022 - 9 E 353/22
Erfolgreicher Eilantrag gegen eine Zwangsgeldfestsetzung wegen eines angenommenen …
Ein Aufnehmen im o.g. Sinne verlangt vielmehr, dass die betreffenden Stoffe oder Erzeugnisse bei bestimmungs- bzw. erwartungsgemäßem Gebrauch (zumindest auch und in nicht bloß marginalem Umfang) über den Magen-Darm-Trakt in den menschlichen Körper gelangen (vgl. hierzu und zum Folgenden: OVG Hamburg, Beschl. v. 19.8.2021, 5 Bs 56/21, juris Ls. 1, Rn. 20 ff.).Denn die in Art. 2 Abs. 2 Satz 1 erfolgte Klarstellung, dass zu den "Lebensmitteln" auch Kaugummi gehört, spricht nicht für einen Begriff des "Aufnehmens", der jegliche Art des Zugangs von Stoffen in den menschlichen Körper auch außerhalb des Magen-Darm-Trakts umfasst (OVG Hamburg, Beschl. v. 19.8.2021, 5 Bs 56/21, juris Rn. 28;… a. A. OVG Lüneburg, Beschl. v. 9.2.2021, a. a. O., Rn. 26).
Dies spricht jedoch gegen ein weites Verständnis in dem Sinne, dass unter "Aufnahme" jegliche Art der Zufuhr von Stoffen in den menschlichen Körper zu verstehen ist, weil dann das fehlende Verschlucken des Kaugummis von vornherein unerheblich und der diesbezügliche Klarstellungsbedarf nicht erkennbar wäre (OVG Hamburg, Beschl. v. 19.8.2021, 5 Bs 56/21, juris Rn. 29 m.w.N.).
- VG München, 31.05.2023 - M 26b K 20.6308
Tabakfreie Nikotinbeutel zum oralen Gebrauch (Nicotine, Pouches), Verbot des …
Mit Schriftsätzen vom ... März 2023 und ... Mai 2023 ergänzte und vertiefte die Klagepartei ihren Vortrag und wies insbesondere darauf hin, dass die von der erkennenden Kammer im Eilbeschluss vertretene Auffassung nicht mit den Ausführungen des OVG Hamburg (B.v. 19.8.2021 - 5 Bs 56/21 - juris Rn. 20) vereinbar sei, wonach es einer Aufnahme von Stoffen gerade durch den Magen-Darm-Trakt bedürfe.Es ist für die Einordnung von Nikotin Pouches als Lebensmittel nicht erforderlich, dass eine Aufnahme des maßgeblichen Inhaltsstoffes Nikotin im Wesentlichen oder überwiegend im Magen-Darm-Trakt erfolgt (VG Augsburg, U.v. 13.9.2021 - Au 9 K 20.2645 - juris; VG Augsburg, U.v. 21.6.2021 - Au 9 K 20.1486 - juris; VG Ansbach, U.v. 27.7.2022 - AN 14 K 20.02641 - juris; VG Hannover, B.v. 14.12.2020 - 15 B 5597/20 - juris; OVG Lüneburg, B.v. 9.2.2021 - 13 ME 580/20 - juris; VG Hamburg, B.v. 5.3.2021 - 7 E 73/21 - juris; OVG Hamburg, B.v. 19.8.2021 - 5 Bs 56/21 - juris;… Rathke in Sosnitza/Meisterernst, Lebensmittelrecht, Stand Dezember 2022, BasisVO Art. 2 Rn. 33;… Rützler in Streinz/Kraus, Lebensmittelrechtshandbuch, Stand November 2022, Kap. II Rn. 4;… a.A. Meyer/Streinz, LFGB-BasisVO, 2. Aufl 2012, BasisVO Art. 2 Rn. 6;… Thomas Boch, LFGB, 8. Online-Auflage 2019, § 2 Rn. 5;… Rützler in Streinz/Kraus, Lebensmittelrechts-Handbuch, Stand Juli 2020, II. Rn. 3;… Meisterernst, Lebensmittelrecht, 1. Aufl. 2019, § 4 Rn. 5; Teufer in ZLR 2020, 602).
Dass die überwiegende Aufnahme von Nikotin über die Mundschleimhaut und nicht über den Magen-Darm-Trakt erfolgt, steht dem nicht entgegen (vgl. OVG Hamburg, B.v. 19.8.2021 - 5 Bs 56/21 - juris Rn. 35 ff.).
- VGH Baden-Württemberg, 16.08.2023 - 9 S 969/23
Einstufung von CBD-Öl-Mundtropfen als Lebensmittel
Das Oberverwaltungsgericht Hamburg hat in einer zu sogenannten "Nicotine Pouches" ergangenen Entscheidung (Beschluss vom 19.08.2021 - 5 Bs 56/21 -â , juris LS 1 und Rn. 20 ff.) die Auffassung entwickelt, der Begriff des "Aufnehmens" im Sinne des Art. 2 Abs. 1 Lebensmittelbasis-VO umfasse eine etwaige Resorption über die Mundschleimhaut nicht, sondern verlange, dass der fragliche Stoff zumindest auch und in nicht bloß marginalem Umfang über den Magen-Darm-Trakt in den menschlichen Körper gelange.
- VG Ansbach, 27.07.2022 - AN 14 K 20.02641
Nicotine Pouches, tabakfreie Nikotinbeutel, Lebensmittelbegriff, Begriff der
Entgegen des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts Hamburg vom 19. August 2021 - 5 BS 56/21 - LMuR 2022, 43, seien Nicotine Pouches gerade nicht mit Nikotinkaugummi oder gewöhnlichem Kaugummi vergleichbar.Auf diesem Weg gelangen die Süß- und Aromastoffe bei bestimmungsgemäßem Gebrauch in den menschlichen Körper (vgl. OVG Hamburg, B. v. 19.08.2021 - 5 Bs 56/21- juris Rn. 38).
- OVG Hamburg, 11.05.2022 - 3 Bs 293/21
Eilrechtsschutz gegen eine lebensmittelrechtliche Allgemeinverfügung; …
In diesem Zusammenhang könnte es zugleich auch auf die in der Rechtsprechung nicht einheitlich bewertete Frage ankommen, ob ein "Aufnehmen" von Erzeugnissen oder Stoffen durch Menschen im Sinne von Art. 2 Abs. 1 BasisVO voraussetzt, dass die betreffenden Erzeugnisse bzw. dessen Stoffe über den Magen-Darm-Trakt in den menschlichen Körper gelangen (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 19.8.2021, 5 Bs 56/21, LMuR 2022, 43, juris Rn. 20 ff.) oder ob auch das anderweitige Gelangen - beispielsweise über die Mundschleimhaut - in den Körper eines Menschen hiervon umfasst ist (…vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 9.2.2021, 13 ME 580/20, LMuR 2021, 203, juris Rn. 8 ff.). - VG Würzburg, 14.02.2022 - W 8 K 20.1839
Lebensmittelrechtliche Anordnung, "Zeolith für Tyrannosaurus", …
Denn wenn aus objektivierter Sicht die Aufnahme durch den Menschen zu erwarten ist, kann der Stoff oder das Erzeugnis nicht durch eine abweichende subjektive Zweckbestimmung des Herstellers dem Lebensmittelbegriff und somit der Anwendbarkeit des Lebensmittelrechts entzogen werden (…Meisterernst in Streinz/Meisterernst, BasisVO/LFGB, 1. Aufl. 2021, Art. 2 Basis-VO Rn. 6 mit ausdrücklichem Bezug auf VG Würzburg, B.v. 8.10.2020 - W 8 S 20.1371 - juris "L-Arginin + L-Citrullin für Weihnachtsmänner"; ähnlich Reinhart, Anmerkung zu OVG Hamburg, B.v. 19.8.2021 - 5 Bs 56/21 in LMuR 2022, 43, S. 52 ff. mit Fußnote 21).