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   OVG Hamburg, 19.11.2013 - 3 Bs 274/13, 3 So 102/13   

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https://dejure.org/2013,37024
OVG Hamburg, 19.11.2013 - 3 Bs 274/13, 3 So 102/13 (https://dejure.org/2013,37024)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 19.11.2013 - 3 Bs 274/13, 3 So 102/13 (https://dejure.org/2013,37024)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 19. November 2013 - 3 Bs 274/13, 3 So 102/13 (https://dejure.org/2013,37024)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Art 12 Abs 1 GG, § 61 Nr 2 VwGO, § 78 Abs 1 Nr 1 VwGO
    Beteiligtenfähigkeit der Universität der Bundeswehr Hamburg; Prüfungsausschluss bei schweren Täuschungsversuchen; Ermessensausübung; Streitwert

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beteiligtenfähigkeit der Helmut-Schmidt-Universität hinsichtlich Abnahme von Prüfungen für bestimmte Studiengänge und Verleihung von akademischen Graden; Ausschluss eines Prüflings von der Prüfung in besonders schweren Fällen der Täuschung durch den zuständigen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beteiligtenfähigkeit der Helmut-Schmidt-Universität hinsichtlich Abnahme von Prüfungen für bestimmte Studiengänge und Verleihung von akademischen Graden; Ausschluss eines Prüflings von der Prüfung in besonders schweren Fällen der Täuschung durch den zuständigen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2014, 399
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Köln, 15.12.2005 - 6 K 6285/04

    "Gekaufte Hausarbeit" im juristischen Staatsexamen

    Auszug aus OVG Hamburg, 19.11.2013 - 3 Bs 274/13
    Der Auffassung des Antragstellers (vgl. die Beschwerdebegründung S. 4), ein besonders schwerer Fall der Täuschung, der den Ausschluss vom weiteren Prüfungsverfahren rechtfertigen könne, sei nur in Fällen anzunehmen, bei denen durch das organisierte Zusammenwirken mehrerer Personen oder durch den aufwändigen Einsatz technischer Hilfsmittel getäuscht (vgl. VG Gießen, Urt. v. 19.2.2008, 5 E 3970/07, juris) oder bei denen unter Einsatz erheblicher finanzieller Mittel ein professionell organisiertes Unternehmen in Anspruch genommen werde (vgl. VG Köln, Urt. v. 15.12.2005, 6 K 6285/04 WissR 2006, 176, juris), vermag sich das Beschwerdegericht nicht anzuschließen.
  • OVG Hamburg, 27.02.1995 - Bf III 159/93
    Auszug aus OVG Hamburg, 19.11.2013 - 3 Bs 274/13
    Vereinigungen in diesem Sinne können auch Hochschulen sein, die nicht als Körperschaft des öffentlichen Rechts organisiert sind (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 27.2.1995, NVwZ 1995, 1135 f., zur Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Hamburg; Kopp/Schenke, VwGO, 19. Aufl. 2013, § 61 Rn. 9).
  • VG Gießen, 19.02.2008 - 5 E 3970/07

    Täuschungsversuch durch Fotografieren des Aufgabentextes der ersten juristischen

    Auszug aus OVG Hamburg, 19.11.2013 - 3 Bs 274/13
    Der Auffassung des Antragstellers (vgl. die Beschwerdebegründung S. 4), ein besonders schwerer Fall der Täuschung, der den Ausschluss vom weiteren Prüfungsverfahren rechtfertigen könne, sei nur in Fällen anzunehmen, bei denen durch das organisierte Zusammenwirken mehrerer Personen oder durch den aufwändigen Einsatz technischer Hilfsmittel getäuscht (vgl. VG Gießen, Urt. v. 19.2.2008, 5 E 3970/07, juris) oder bei denen unter Einsatz erheblicher finanzieller Mittel ein professionell organisiertes Unternehmen in Anspruch genommen werde (vgl. VG Köln, Urt. v. 15.12.2005, 6 K 6285/04 WissR 2006, 176, juris), vermag sich das Beschwerdegericht nicht anzuschließen.
  • VG Lüneburg, 08.12.2016 - 6 A 173/15

    Anscheinsbeweis; Gliederung; Prüfervermerk; Repetitor; Subsumtion;

    Dies führt im Ergebnis zu einem besonders krassen Verstoß gegen die Chancengleichheit der Prüflinge und rechtfertigt die tatbestandliche Einstufung als besonders schweren Fall der Täuschung (vgl. OVG Hamburg, Beschluss v. 19.11.2013 - 3 Bs 274/13 - in juris).
  • VG Hamburg, 09.10.2014 - 2 K 2013/12

    Beteiligungsfähigkeit der Universität der Bundeswehr Hamburg im

    Denn nach dem Rechtsträgerprinzip ist die Bundesrepublik Deutschland in hochschulrechtlichen und prüfungsrechtlichen Angelegenheiten der HSU passiv prozessführungsbefugt und nicht die HSU selbst (a.A. OVG Hamburg, Beschl. v. 19.11.2013, 3 Bs 274/13, juris Rn. 3).

    Zwar ist § 78 Abs. 1 Nr. 1 VwGO dahingehend erweiternd anzuwenden, dass der betreffende Rechtsträger unabhängig davon richtiger Beklagter ist, ob es sich um eine rechtsfähige Körperschaft, Anstalt oder Stiftung (Ehlers, in Festschrift für Menger, S. 379, 387) oder um eine Vereinigung, soweit ihr ein Recht zustehen kann, handelt (insoweit auch OVG Hamburg, Beschl. v. 19.11.2013, 3 Bs 274/13, juris Rn. 3 m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2021 - 6 B 1868/20

    Annahme einer besonders intensiven Beeinträchtigung der Chancengleichheit durch

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Dezember 1976 - VII B 157.76 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 78; OVG Bremen, Beschluss vom 14. März 2017 - 2 PA 6/17 -, NVwZ-RR 2017, 540 = juris Rn. 23; Hamb. OVG, Beschluss vom 19. November 2013 - 3 Bs 274/13 -, juris Rn. 12; VG Düsseldorf, Urteil vom 30. Oktober 2018 - 2 K 2519/18 -, juris Rn. 55; Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 7. Aufl. 2018, Rn. 244 m.w.N.
  • VG Berlin, 26.09.2014 - 12 K 978.13

    Feststellung, dass eine Bachelorarbeit nicht bestanden und die Wiederholung

    Schwerwiegend ist die Täuschung in Abgrenzung eines "gewöhnlichen" Täuschungsversuchs, wenn eine besonders intensive Täuschungshandlung vorliegt, die Verletzung der "Spielregeln des fairen Wettbewerbs" und der Chancengleichheit der anderen, sich korrekt verhaltenden Prüflinge besonders groß ist, ein grobes Täuschungsmanöver vorliegt (organisiertes Zusammenwirken mehrerer Personen, aufwendiger Einsatz technischer Hilfsmittel) oder bei wiederholter Täuschung (vgl. Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 6. Aufl. 2014, Rdn. 240, 244; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 27. September 1995 - 1 UE 3026.94 - juris; Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 19. November 2013 - 3 Bs 274/13 - juris Rdn.12).

    Das Verhalten der Klägerin, die sich nicht bloß eines unzulässigen Hilfsmittels wie in der genannten Modulklausur bedient hat, sondern als Gerüst (Umfang, Aufbau, Gliederung, Quellen) für Ihre Abschlussarbeit die Arbeit von G... herangezogen hat, ohne dies offenzulegen, ist ein grobes Täuschungsmanöver, das in besonders hohem Maße die Spielregeln des fairen Wettbewerbs und die Chancengleichheit der anderen, sich korrekt verhaltenden Prüflinge verletzt (vgl. Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 19. November 2013, a.a.O. juris Rdn. 13).

  • OVG Niedersachsen, 02.02.2024 - 2 ME 108/23
    Subjektive Faktoren wie eine persönliche Notlage des Prüflings, die sein Verhalten in einem milderen Licht erscheinen lassen könnten, sind demgegenüber (neben anderen denkbaren Gesichtspunkten wie etwa der Generalprävention) auf der Rechtsfolgenseite der Norm bei der Betätigung des Ermessens durch die Prüfungsbehörde, ob sie zu der scharfen Sanktion des Ausschlusses vom Prüfungsverfahren greifen will oder nicht, unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit zu würdigen (HambOVG, Beschl. v. 19.11.2013 - 3 Bs 274/13 -, juris Rn. 12).

    Im Rahmen der Ermessensentscheidung sind die Umstände des Einzelfalls, nicht zuletzt unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit, abzuwägen, was dem Grundrecht auf Berufsausbildungsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG angemessen Rechnung trägt (vgl. auch HambOVG, Beschl. v. 19.11.2013 - 3 Bs 274/13 -, juris Rn. 21).

  • VG Hamburg, 06.07.2018 - 2 K 2158/14

    Nichtigerklärung des Promotionsverfahrens und Entziehung des Doktortitels wegen

    Klagen gegen die Helmut-Schmidt-Universität sind in analoger Anwendung des § 61 Nr. 2 VwGO unter Durchbrechung des Rechtsträgerprinzips zulässig (Anschluss an OVG Hamburg, Beschl. v. 19.11.2013, 3 Bs 274/13, juris Rn. 3).

    Diese erweiternde Auslegung hat das Hamburgische Oberverwaltungsgericht in einem Beschluss vom 19. November 2013 (3 Bs 274/13, juris Rn. 3) vertreten:.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.10.2017 - 6 A 1586/16

    Täuschung eines Studenten durch wörtliche oder sinngemäße Übernahme von fremden

    vgl. zum Vorliegen eines schweren Falls auch Niehues/Fischer, Prüfungsrecht, 5. Auflage 2010, Rn. 229, 240 ff., 244; OVG HH, Beschluss vom 19. November 2013 - 3 Bs 274/13 -, juris, Rn. 12 ff.; VG Berlin, Urteil vom 26. September 2014 - 12 K 978.13 -, juris, Rn. 27.
  • OVG Niedersachsen, 15.07.2015 - 2 LB 363/13

    Dissertation; Plagiat; Promotion; Täuschung; Ungültigerklärung; bedingter Vorsatz

    Der Senat hat insoweit nicht von allgemeinen Grundsätzen, sondern von der konkreten Regelung der hier zugrunde liegenden Promotionsordnung auszugehen, sieht sich aber unabhängig hiervon auch weiterhin in Einklang mit den Grundzügen der seit dem Zulassungsbeschluss in nicht geringem Umfang angefallenen Rechtsprechung und Literatur (vgl. z.B. OVG Münster, Urt. v. 24.7.2013 - 14 A 880/11 -, NWVBl. 2014, 69; VG Hamburg, Beschl. v. 29.8.2013 - 2 E 3236/13 - OVG Hamburg, Beschl. v. 19.11.2013 - 3 Bs 274/13, 3 So 102/13 -, DÖV 2014, 399; VGH Mannheim, Beschl. v. 3.2.2014 - 9 S 885/13 -, DVBl. 2014, 1189; VG Düsseldorf, Urt. v. 20.3.2014 - 15 K 2271/13 -, ZUM 2014, 602; OVG Münster, Beschl. v. 8.4.2014 - 19 A 991/12 - VG Regensburg, Urt. v. 31.7.2014 - RO 9 K 13.1442 - VG Berlin, Urt. v. 26.9.2014 - 12 K 978.13 - OVG Saarlouis, Beschl. v. 2.2.2015 - 2 D 371/14 - VGH Mannheim, Beschl. v. 9.2.2015 - 9 S 327/14 - OVG Münster, Beschl. v. 24.3.2015 - 19 A 1111/12 -).
  • VG Düsseldorf, 30.10.2018 - 2 K 2519/18
    Zu letztgenanntem Aspekt vgl. auch OVG Hamburg, Beschluss vom 19. November 2013 - 3 Bs 274/13, 3 So 102/13 -, juris, Rnrn.
  • VG Lüneburg, 14.04.2016 - 6 A 62/15

    Aktenvortrag; Anscheinsbeweis; Ermessen; Kandidat; Klausur; Täuschungsversuch;

    Dies führt im Ergebnis zu einem besonders krassen Verstoß gegen die Chancengleichheit der Prüflinge und rechtfertigt die tatbestandliche Einstufung als besonders schweren Fall der Täuschung (vgl. OVG Hamburg, Beschluss v. 19.11.2013 - 3 Bs 274/13 - in juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2023 - 6 B 824/23

    Plagiat; Täuschungsversuch; Laufbahnausbildung; allgemeiner Verwaltungsdienst;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2023 - 6 B 1228/22

    Vorliegen eines besonders schweren Falles eines Täuschungsversuchs in einer

  • VG Freiburg, 25.01.2023 - 1 K 1495/20

    Entscheidung über die Befristung der staatlichen Anerkennung einer Hochschule

  • VG Karlsruhe, 16.02.2021 - 11 K 517/20

    Informationsanspruch eines Schülers hinsichtlich der Art und Weise der

  • LG Wiesbaden, 11.11.2022 - 7 O 53/22

    Beendigung eines Studienvertrages wegen Täuschung

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