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   OVG Hamburg, 20.10.2021 - 3 Bf 28/19   

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OVG Hamburg, 20.10.2021 - 3 Bf 28/19 (https://dejure.org/2021,44046)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 20.10.2021 - 3 Bf 28/19 (https://dejure.org/2021,44046)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 20. Oktober 2021 - 3 Bf 28/19 (https://dejure.org/2021,44046)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Gebühren für die Gewährung einer Akteneinsicht; Vertretung; Gebührenschuldner

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Bei Nr. 1 der Anlage zum Gebührengesetz (Gebühr für Akteneinsicht) handelt es sich - trotz ihrer sog. gesetzesändernden Wirkung - um im Grundsatz unbedenkliches Verordnungsrecht. Die Erhebung von Gebühren für die Gewährung einer Akteneinsicht ist auch nicht einem ...

  • rechtsportal.de

    Ermittlung des Gebührenschuldners bei der Gewährung von Akteneinsicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 887
  • NVwZ 2022, 346
  • NVwZ-RR 2022, 229
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 22.01.2015 - 10 C 12.14

    Abzugsfähige Erträge; Antragsfrist; Ausschlussfrist; Beitrag; Beitragserhebung;

    Auszug aus OVG Hamburg, 20.10.2021 - 3 Bf 28/19
    Wann es danach einer Regelung durch den parlamentarischen Gesetzgeber bedarf, lässt sich jedoch nur mit Blick auf den jeweiligen Sachbereich und auf die Eigenart des betroffenen Regelungsgegenstandes beurteilen (BVerwG, Urt. v. 22.1.2015, 10 C 12/14, BVerwGE 151, 200, juris Rn. 27).

    Die Grundrechtsrelevanz der auf der Grundlage einer Rechtsverordnung möglichen behördlichen Maßnahmen und Eingriffe begründet für sich genommen gleichwohl noch keinen spezifischen Vorbehalt zugunsten eines Parlamentsgesetzes (BVerwG, Urt. v. 22.1.2015, 10 C 12/14, a.a.O. Rn. 28 m.w.N.).

    Gesteigerte, über Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG hinausgehende Anforderungen an die Bestimmtheit eines Parlamentsgesetzes, das zum Erlass einer Rechtsverordnung ermächtigt, können sich allenfalls aus einzelnen grundrechtlichen Gewährleistungen ergeben (BVerwG, Urt. v. 22.1.2015, 10 C 12/14, a.a.O. Rn. 28).

    Bei kostenorientierten Abgaben wie der vorliegenden Gebühr fordert das Bestimmtheitsgebot eine dem jeweiligen Zusammenhang angemessene Regelungsdichte, die eine willkürliche Handhabung durch die Behörde ausschließt (BVerwG, Urt. v. 22.1.2015, 10 C 12/14, BVerwGE 151, 200, juris Rn. 24 m.w.N.).

  • BGH, 06.04.2011 - IV ZR 232/08

    Rechtsanwalt als Schuldner der Aktenversendungspauschale; Pflicht des

    Auszug aus OVG Hamburg, 20.10.2021 - 3 Bf 28/19
    Soweit sich die angegriffene Entscheidung auf den Verwaltungsgerichtshof Mannheim (Beschl. v. 23. Oktober 2013, 11 S 1720/13) und den Bundesgerichtshof (Urt. v. 6. April 2011, IV ZR 232/08) beziehe, übersehe sie, dass beide Gerichte ausdrücklich zwischen der Akteneinsicht und der Aktenübersendung unterschieden und sich die Argumente dieser Entscheidungen ausdrücklich nur auf die Aktenübersendungsgebühr bezögen.

    Dieser dem Rechtsanwalt gewährte Vorteil rechtfertigt es, die Kosten der Aktenübersendung bei ihm zu erheben (BGH, Urt. v. 6.4.2011, IV ZR 232/08, NJW 2011, 3041, juris Rn. 17 ff. - zu § 28 Abs. 2 GKG und § 107 Abs. 5 OWiG; VGH Mannheim, Beschl. v. 23.10.2013, 11 S 1720/13, VBlBW 2014, 355, juris Rn. 17 ff. - zu § 5 Abs. 1 Nr. 1 LGebG).

  • VG Frankfurt/Main, 05.01.2009 - 3 K 2122/07

    Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Gewährung von Akteneinsicht

    Auszug aus OVG Hamburg, 20.10.2021 - 3 Bf 28/19
    Der Gebührenrahmen ermöglicht es der Beklagten, das im Gebührenrecht geltende Äquivalenzprinzip für jeden Einzelfall umzusetzen (vgl. VG Frankfurt, Gerichtsbescheid v. 5.1.2009, 3 K 2122/07.F, juris Rn. 33).

    Sowohl ein rechtsstaatliches Verfahren (vgl. Kopp/Ramsauer, VwVfG, 21. Aufl. 2020, § 29 Rn. 2, 41) als auch der Schutz der informationellen Selbstbestimmung wie auch weitere Grundrechte des betroffenen Bürgers oder seines für ihn tätigen Rechtsanwaltes erfordern es nicht, dass diesbezügliches Verwaltungshandeln gänzlich gebührenfrei sein muss (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6.3.1996, 2 BvR 386/96, NJW 1996, 2222, juris Rn. 9 ff. - zur Aktenversendungspauschale; im Ergebnis ebenso - ohne nähere Begründung - VG Karlsruhe, Urt. v. 26.7.2011, 6 K 2797/10, NVwZ-RR 2012, 11 [Ls.], juris Rn. 23 ff.; VG Frankfurt, Gerichtsbescheid v. 5.1.2009, 3 K 2122/07.F, juris Rn. 33; VG Gera, Urt. v. 11.8.1999, 4 K 1859/98.GE, ThürVGRspr 2000, 10, juris Rn. 27 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.10.2013 - 11 S 1720/13

    Akteneinsichtsrecht und Aktenzusendung; Gebührenpflichtigkeit der Aktenzusendung;

    Auszug aus OVG Hamburg, 20.10.2021 - 3 Bf 28/19
    Soweit sich die angegriffene Entscheidung auf den Verwaltungsgerichtshof Mannheim (Beschl. v. 23. Oktober 2013, 11 S 1720/13) und den Bundesgerichtshof (Urt. v. 6. April 2011, IV ZR 232/08) beziehe, übersehe sie, dass beide Gerichte ausdrücklich zwischen der Akteneinsicht und der Aktenübersendung unterschieden und sich die Argumente dieser Entscheidungen ausdrücklich nur auf die Aktenübersendungsgebühr bezögen.

    Dieser dem Rechtsanwalt gewährte Vorteil rechtfertigt es, die Kosten der Aktenübersendung bei ihm zu erheben (BGH, Urt. v. 6.4.2011, IV ZR 232/08, NJW 2011, 3041, juris Rn. 17 ff. - zu § 28 Abs. 2 GKG und § 107 Abs. 5 OWiG; VGH Mannheim, Beschl. v. 23.10.2013, 11 S 1720/13, VBlBW 2014, 355, juris Rn. 17 ff. - zu § 5 Abs. 1 Nr. 1 LGebG).

  • BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 640/80

    Schulentlassung

    Auszug aus OVG Hamburg, 20.10.2021 - 3 Bf 28/19
    Die Bestimmtheitsklausel des bundesverfassungsrechtlichen Ermächtigungsvorbehalts für Rechtsverordnungen (Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG), die zwar für die Landesgesetzgebung nicht unmittelbar gilt, aber als aus dem rechtsstaatlichen und demokratischen Verfassungssystem folgender Grundsatz auch für die Landesgesetzgebung verbindlich ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.10.1981, 1 BvR 640/80, BVerfGE 58, 257, juris), sowie der unmittelbar geltende Art. 53 Abs. 1 Satz 2 HmbVerf verlangen, dass Inhalt, Zweck und Ausmaß einer Rechtsverordnung hinreichend deutlich in einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage bestimmt sein müssen.

    Tendenz und Programm der Rechtsverordnung müssen gesetzlich so weit umrissen sein, dass schon aus der Ermächtigung erkennbar und vorhersehbar ist, was dem Bürger gegenüber zulässig sein soll (BVerfG, Beschl. v. 20.10.1981, 1 BvR 640/80, BVerfGE 58, 257, juris Rn. 62).

  • BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvL 9/98

    Rückmeldegebühr

    Auszug aus OVG Hamburg, 20.10.2021 - 3 Bf 28/19
    Der Gebührenpflichtige muss nicht nur erkennen können, für welche öffentliche Leistung eine Gebühr erhoben wird, sondern auch, welchen Zweck der Gesetzgeber mit der Gebührenerhebung und -bemessung verfolgt (BVerfG, Urt. v. 19.3.2003, 2 BvL 9/98 u.a., BVerfGE 108, 1, juris Rn. 63).

    Diese Anforderungen an eine hinreichend erkennbare, klare gesetzgeberische Entscheidung über die bei der Bemessung der Gebührenhöhe verfolgten Gebührenzwecke sind gleichsam die Kehrseite des weiten Entscheidungs- und Gestaltungsspielraums des Gebührengesetzgebers (vgl. BVerfG, Urt. v. 19.3.2003, 2 BvL 9/98 u.a., a.a.O. Rn. 64).

  • VG Karlsruhe, 26.07.2011 - 6 K 2797/10

    Entstehung der Gebühr für die Gewähr von Akteneinsicht in eine Behördenakte;

    Auszug aus OVG Hamburg, 20.10.2021 - 3 Bf 28/19
    Sowohl ein rechtsstaatliches Verfahren (vgl. Kopp/Ramsauer, VwVfG, 21. Aufl. 2020, § 29 Rn. 2, 41) als auch der Schutz der informationellen Selbstbestimmung wie auch weitere Grundrechte des betroffenen Bürgers oder seines für ihn tätigen Rechtsanwaltes erfordern es nicht, dass diesbezügliches Verwaltungshandeln gänzlich gebührenfrei sein muss (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6.3.1996, 2 BvR 386/96, NJW 1996, 2222, juris Rn. 9 ff. - zur Aktenversendungspauschale; im Ergebnis ebenso - ohne nähere Begründung - VG Karlsruhe, Urt. v. 26.7.2011, 6 K 2797/10, NVwZ-RR 2012, 11 [Ls.], juris Rn. 23 ff.; VG Frankfurt, Gerichtsbescheid v. 5.1.2009, 3 K 2122/07.F, juris Rn. 33; VG Gera, Urt. v. 11.8.1999, 4 K 1859/98.GE, ThürVGRspr 2000, 10, juris Rn. 27 ff.).
  • VG Gera, 11.08.1999 - 4 K 1859/98

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Kosten im Baurecht;

    Auszug aus OVG Hamburg, 20.10.2021 - 3 Bf 28/19
    Sowohl ein rechtsstaatliches Verfahren (vgl. Kopp/Ramsauer, VwVfG, 21. Aufl. 2020, § 29 Rn. 2, 41) als auch der Schutz der informationellen Selbstbestimmung wie auch weitere Grundrechte des betroffenen Bürgers oder seines für ihn tätigen Rechtsanwaltes erfordern es nicht, dass diesbezügliches Verwaltungshandeln gänzlich gebührenfrei sein muss (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6.3.1996, 2 BvR 386/96, NJW 1996, 2222, juris Rn. 9 ff. - zur Aktenversendungspauschale; im Ergebnis ebenso - ohne nähere Begründung - VG Karlsruhe, Urt. v. 26.7.2011, 6 K 2797/10, NVwZ-RR 2012, 11 [Ls.], juris Rn. 23 ff.; VG Frankfurt, Gerichtsbescheid v. 5.1.2009, 3 K 2122/07.F, juris Rn. 33; VG Gera, Urt. v. 11.8.1999, 4 K 1859/98.GE, ThürVGRspr 2000, 10, juris Rn. 27 ff.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.11.2016 - 6 A 10393/15

    Gebührenerhebung für die Akteneinsicht in die Bauakte

    Auszug aus OVG Hamburg, 20.10.2021 - 3 Bf 28/19
    Die Gebühr darf nicht so hoch sein, dass der Bürger aus wirtschaftlichen Gründen von der Inanspruchnahme des grundrechtsrelevanten Verwaltungshandelns abgeschreckt wird (vgl. OVG Koblenz, Beschl. v. 3.11.2016, 6 A 10393/15, juris Rn. 20 m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 07.10.2016 - 1 U 292/15

    Insolvenzanfechtung: Beginn der Verzinsung des Rückgewähranspruchs

    Auszug aus OVG Hamburg, 20.10.2021 - 3 Bf 28/19
    Der Zinsanspruch besteht, wie sich aus dem entsprechend anwendbaren § 187 Abs. 1 BGB (OLG Hamburg, Urt. v. 7.10.2016, 1 U 292/15, ZIP 2016, 2080, juris Rn. 29) ergibt, ab dem Folgetag der Rechtshängigkeit, die im Verwaltungsprozess gemäß § 90 Abs. 1 VwGO mit Erhebung der Klage beginnt.
  • BVerwG, 09.02.2005 - 6 B 80.04

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Anforderungen an die Darlegung von

  • OVG Hamburg, 25.02.2014 - 3 Bf 338/09

    Entgeltfreie Benutzung eines Taxenstandes am Flughafen Hamburg - Einwirkungsklage

  • OVG Hamburg, 18.04.2006 - 1 So 148/05

    Auslagenschuldner der Aktenversendungspauschale ist im Verwaltungsprozess der

  • BVerwG, 16.11.2007 - 9 B 36.07

    Revisionszulassung; grundsätzliche Bedeutung; Rechtsprechung oberster

  • BVerfG, 06.03.1996 - 2 BvR 386/96

    Verfassungsmäßigkeit der Aktenversendungspauschale

  • VGH Baden-Württemberg, 10.02.2011 - 2 S 2251/10

    Gebühren für Schlachttier- und Fleischuntersuchungen

  • BVerwG, 17.10.1991 - 3 C 45.90

    Rechtsverordnung - Umlaufverfahren - Exportbeschränkung - Störung auswärtiger

  • BVerfG, 20.01.2010 - 1 BvR 1801/07

    Verfassungsmäßigkeit der Wasserentnahmegebühren nach §§ 47 ff WasG ND -

  • BVerfG, 06.05.1958 - 2 BvL 37/56

    Lastenausgleich

  • OLG Düsseldorf, 10.08.2022 - 3 Kart 76/21

    Die Gebührenvorschrift nach Nr. 8 der Anlage zu § 2 EnWGKostV wahrt noch die sich

    Insbesondere ist die Mindestgebühr von 500 Euro nicht derart hoch, dass im Lichte der Bestimmungen in Art. 37 Abs. 11 RL 2009/72/EG bzw. Art. 60 Abs. 2 RL (EU) 2019/944 von einer abschreckenden Wirkung auszugehen wäre, zumal § 91 Abs. 3 Satz 3 EnWG eine Ermäßigung der Gebühr ermöglicht (siehe hierzu auch OVG Hamburg, Urteil vom 20. Oktober 2021 - 3 Bf 28/19, juris Rn. 68).
  • VG Hamburg, 06.09.2023 - 2 K 5101/22

    Erfolglose Klage gegen die Auferlegung von Gebühren für eine Bestattung

    Maßgeblich ist gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 HmbGebG, ob die Amtshandlung auf eine willentliche Inanspruchnahme durch eine Person zurückgeht, der Gebührenschuldner gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 HmbGebG wird (vgl. hierzu ausführlich OVG Hamburg, Urt. v. 20.10.2021, 3 Bf 28/19, juris Rn. 73 ff.).
  • VG Hamburg, 22.08.2022 - 2 E 2952/22

    Erfolgloser Eilantrag gegen einen Gebührenbescheid für ein Begräbnis und eine

    Maßgeblich ist gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 HmbGebG, ob die Amtshandlung auf eine willentliche Inanspruchnahme durch eine Person zurückgeht, der Gebührenschuldner gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 HmbGebG wird (vgl. hierzu ausführlich OVG Hamburg, Urt. v. 20.10.2021, 3 Bf 28/19, juris Rn. 73 ff.).
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