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   OVG Hamburg, 21.03.2007 - 3 Bs 396/05   

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OVG Hamburg, 21.03.2007 - 3 Bs 396/05 (https://dejure.org/2007,2185)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 21.03.2007 - 3 Bs 396/05 (https://dejure.org/2007,2185)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 21. März 2007 - 3 Bs 396/05 (https://dejure.org/2007,2185)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis; Abschiebungsandrohung wegen des Verdachts einer Scheinehe; Voraussetzungen für die Annahme einer Scheinehe; Inszenierung einer Scheidung zum Zwecke der Eheschließung mit einem Deutschen; Annahme einer Scheinehe auf ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; AufenthG § 27 Abs. 1; GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 1 Abs. 1; AufenthG § 86 S. 1; HmbDSG § 12 Abs. 2; VwVfG § 26 Abs. 1; HmbDSG § 13 Abs. 1; VwGO § 80 Abs. 5
    D (A), Verlängerung, Aufenthaltserlaubnis, Ehegattennachzug, Scheinehe, Deutschverheiratung, Ermächtigungsgrundlage, Ausländerbehörde, Detektiv, Verwaltungshelfer, Videoüberwachung, verdeckte Ermittler, GPS-Peilsender, allgemeines Persönlichkeitsrecht, informationelle ...

  • Justiz Hamburg PDF

    Das Oberverwaltungsgericht hat es in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes für rechtswidrig erklärt, dass die Ausländerbehörde bei Ermittlungen wegen des Verdachts der Scheinehe GPS-Peilsender und verdeckte Videoüberwachung einsetzt.

  • datenschutz.eu
  • Judicialis

    GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1... ; ; AufenthG § 86; ; AufenthG § 95 Abs. 2 Nr. 2; ; BDSG § 1; ; BDSG § 6 b; ; HmbDVPolG § 1; ; HmbDVPolG § 9; ; HmbDVPolG § 10; ; HmbDVPolG § 11; ; HmbDVPolG § 12; ; HmbDSG § 2; ; HmbDSG § 12; ; HmbVwVfG § 24; ; HmbVwVfG § 26

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Justiz Hamburg (Pressemitteilung)

    Informationen über das Führen einer (Schein-) Ehe dürfen nicht durch verdeckte Videoüberwachung und GPS-Peilsender beschafft werden

  • Justiz Hamburg (Pressemitteilung)

    Informationen über das Führen einer (Schein-) Ehe dürfen nicht durch verdeckte Videoüberwachung und GPS-Peilsender beschafft werden

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    GPS-Spionage wegen Scheinehe-Verdacht

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Ausspähung bei Scheineheverdacht rechtswidrig

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Ausspähung bei Scheineheverdacht rechtswidrig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verdacht auf Scheinehe - Behörde darf keine verdeckte Videoüberwachung durchführen oder GPS-Peilsender verwenden - Maßnahmen verletzten allgemeines Persönlichkeitsrecht und Recht auf informationelle Selbstbestimmung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 96
  • DVBl 2007, 851 (Ls.)
  • DÖV 2007, 892
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 18.03.1982 - 7 C 69.81

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Verkehrsvorschriften - Befähigung -

    Auszug aus OVG Hamburg, 21.03.2007 - 3 Bs 396/05
    (2.5) Zu einem anderen Ergebnis führt schließlich nicht die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung, nach der im Verfahren wegen der Entziehung der Fahrerlaubnis auch das Ergebnis einer ohne zureichenden Anlass angeordneten oder mit unzulässigen Mitteln herbeigeführten Begutachtung verwertet werden darf (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.3.1982, BVerwGE 65 S. 157, 162 f. = NJW 1982 S. 2885, 2887; Beschl. v. 19.3.1996, VRS Bd. 92 (1997) S. 157, 158; OVG Lüneburg, Beschl. v. 27.10.2000, NJW 2001 S. 459).

    Das sich daraus ergebende Gutachten bzw. Prüfungsergebnis wiederum stellt eine neue Tatsache dar, die selbständige Bedeutung hat, so dass die daran anknüpfende Entziehung der Fahrerlaubnis wegen fehlender Fahreignung nicht auf einer unmittelbaren Verwertung rechtswidrig erlangter Erkenntnisse beruht (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.3.1982, a. a. O.; Beschl. v. 19.3.1996, a. a. O.; zum Gesichtspunkt der Unmittelbarkeit der Verwertung rechtswidrig erlangter Erkenntnisse vgl. auch die nachstehenden Ausführungen unter "ccc").

    Schließlich stehen - anders als im vorliegenden Fall - in derartigen Situationen mit dem Leben und der Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer hochwertige Rechtsgüter Dritter auf dem Spiel, die durch die Teilnahme nicht fahrgeeigneter Personen gefährdet würden (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.3.1982, a. a. O.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 27.10.2000, a. a. O.).

  • BGH, 07.03.2006 - 1 StR 316/05

    Prüfung der Verwertbarkeit von Zufallserkenntnissen aus einer

    Auszug aus OVG Hamburg, 21.03.2007 - 3 Bs 396/05
    Soweit im Strafverfahrensrecht die mittelbare Verwertbarkeit rechtswidrig erlangter Beweismittel in der Regel angenommen wird (grundsätzlich gilt dort keine Fernwirkung von Beweisverwertungsverboten, st. Rspr. des BGH, vgl. zuletzt Beschl. v. 7.3.2006, NJW 2006 S. 1361, 1363, m. w. N.), lassen sich die dem zugrunde liegenden Erwägungen auf den Bereich des Verwaltungsrechts nicht ohne weiteres übertragen.

    Da die möglichst umfassende Wahrheitsermittlung im Strafverfahren und insbesondere die Aufklärung schwerer Straftaten zu den wesentlichen Aufträgen eines rechtsstaatlichen Gemeinwesens gehören (vgl. BVerfG, Beschl. v. 1.10.1987, BVerfGE 77 S. 65, 77), und Verfahrensfehler, die ein Verwertungsverbot für ein Beweismittel bewirken, nicht dazu führen sollen, dass das gesamte Strafverfahren "lahm gelegt" wird (vgl. BGH, Beschl. v. 7.3.2006, a. a. O.), werden dem Umfang eines Beweisverwertungsverbots im Strafverfahren Grenzen gesetzt, die dort einer Fernwirkung von Beweisverwertungsverboten entgegenstehen.

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus OVG Hamburg, 21.03.2007 - 3 Bs 396/05
    Für behördliche Eingriffe in dieses Grundrecht bedarf es einer verfassungsmäßigen gesetzlichen Grundlage, aus der sich die Voraussetzungen und der Umfang der Beschränkungen klar und für den Bürger erkennbar ergeben und die damit dem rechtsstaatlichen Gebot der Normenklarheit entspricht; ferner hat der Gesetzgeber dabei den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten (st. Rspr. des BVerfG, vgl. grundlegend: Urt. v. 15.12.1983, BVerfGE 65 S. 1, 44 ff. = NJW 1984 S. 419, 422; vgl. zuletzt zur Videoüberwachung im öffentlichen Raum: Beschl. v. 23.2.2007 - 1 BvR 2368/06 -, Juris).

    Die Begründung des Gesetzentwurfs (Bürgerschafts-Drucksache 13/5422 vom 30.1.1990) verdeutlicht zudem, dass mit diesem Gesetz vor dem Hintergrund des Volkszählungsurteils des Bundesverfassungsgerichts (vom 15.12.1983, BVerfGE 65 S. 1 ff. = NJW 1984 S. 419 ff.) eine Ermächtigungsgrundlage für bestimmte, als besonders gravierend angesehene Informationseingriffe unter entsprechend eingeschränkten Voraussetzungen und flankierenden Verfahrensregelungen geschaffen werden sollte (vgl. die o. g. Bürgerschafts-Drucksache, a. a. O., Abschnitt "2. Grundkonzeption der datenschutzrechtlichen Bestimmungen", S. 20 f.).

  • BVerwG, 01.02.2000 - 1 C 14.99

    Aufenthaltsbefugnis; Ausreisepflicht; Fiktionswirkung; im Bundesgebiet geborenes

    Auszug aus OVG Hamburg, 21.03.2007 - 3 Bs 396/05
    Die Folge wäre, dass der Aufenthalt der Antragstellerin wegen des Antrags auf Verlängerung der zuletzt bis zum 15. Dezember 2003 gültigen Aufenthaltserlaubnis (vgl. die Bescheinigung nach § 69 Abs. 3 AuslG vom 11.12.2003) rückwirkend wieder als erlaubt und damit als rechtmäßig gelten würde (vgl. § 84 Abs. 2 Satz 4 AufenthG bzw. § 72 Abs. 2 Satz 2 AuslG; BVerwG, Urt. v. 1.2.2000, InfAuslR 2000 S. 274, 275).
  • BGH, 18.02.2003 - XI ZR 165/02

    Schutz des gesprochenen Worts; Verwertung von einem Zeugen mitgehörter Angaben in

    Auszug aus OVG Hamburg, 21.03.2007 - 3 Bs 396/05
    Zwar ist es nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung etwa in zivil-, familien- oder arbeitsrechtlichen Streitigkeiten im Prinzip möglich, dass das Gericht Erkenntnisse verwertet, die sich eine Prozesspartei durch Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht verschafft hat, wenn die beweisbelastete Prozesspartei sich in einer gleichsam notwehrähnlichen Lage befunden hat und eine Abwägung der beteiligten Interessen ergibt, dass das Interesse an einer Verwertung dieser Beweise trotz des damit verbundenen Eingriffs in das allgemeine Persönlichkeitsrecht schutzwürdig ist; das Interesse, sich Beweismittel zu verschaffen, reicht dafür allein allerdings nicht aus (vgl. BVerfG, Beschl. v. 9.10.2002, DVBl. 2003 S. 131, 136 f.; Beschl. v. 19.12.1991, NJW 1992 S. 815, 816; Urt. v. 13.2.2007 - 1 BvR 421/05, Juris, Rdnrn. 92 ff., 96; BGH, Urt. v. 18.2.2003, NJW 2003 S. 1727, 1728 f.; BAG, Urt. v. 27.3.2003, NJW 2003 S. 3436, 3437).
  • OVG Niedersachsen, 27.10.2000 - 12 M 3738/00

    Sofortige Vollziehung der Entziehung der Fahrerlaubnis auf Grund des regelmäßigen

    Auszug aus OVG Hamburg, 21.03.2007 - 3 Bs 396/05
    (2.5) Zu einem anderen Ergebnis führt schließlich nicht die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung, nach der im Verfahren wegen der Entziehung der Fahrerlaubnis auch das Ergebnis einer ohne zureichenden Anlass angeordneten oder mit unzulässigen Mitteln herbeigeführten Begutachtung verwertet werden darf (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.3.1982, BVerwGE 65 S. 157, 162 f. = NJW 1982 S. 2885, 2887; Beschl. v. 19.3.1996, VRS Bd. 92 (1997) S. 157, 158; OVG Lüneburg, Beschl. v. 27.10.2000, NJW 2001 S. 459).
  • BVerfG, 19.12.1991 - 1 BvR 382/85

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Recht am gesprochenen Wort - Mithören von

    Auszug aus OVG Hamburg, 21.03.2007 - 3 Bs 396/05
    Zwar ist es nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung etwa in zivil-, familien- oder arbeitsrechtlichen Streitigkeiten im Prinzip möglich, dass das Gericht Erkenntnisse verwertet, die sich eine Prozesspartei durch Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht verschafft hat, wenn die beweisbelastete Prozesspartei sich in einer gleichsam notwehrähnlichen Lage befunden hat und eine Abwägung der beteiligten Interessen ergibt, dass das Interesse an einer Verwertung dieser Beweise trotz des damit verbundenen Eingriffs in das allgemeine Persönlichkeitsrecht schutzwürdig ist; das Interesse, sich Beweismittel zu verschaffen, reicht dafür allein allerdings nicht aus (vgl. BVerfG, Beschl. v. 9.10.2002, DVBl. 2003 S. 131, 136 f.; Beschl. v. 19.12.1991, NJW 1992 S. 815, 816; Urt. v. 13.2.2007 - 1 BvR 421/05, Juris, Rdnrn. 92 ff., 96; BGH, Urt. v. 18.2.2003, NJW 2003 S. 1727, 1728 f.; BAG, Urt. v. 27.3.2003, NJW 2003 S. 3436, 3437).
  • BGH, 06.08.1987 - 4 StR 333/87

    Schaltung einer Zählervergleichseinrichtung; Verwertbarkeit eines Geständnisses

    Auszug aus OVG Hamburg, 21.03.2007 - 3 Bs 396/05
    Denn das öffentliche Interesse daran, Straftaten aufzuklären und die Täter zu bestrafen, hat besonderes Gewicht; zugleich wird durch strafverfahrensrechtliche Beweisverwertungsverbote die Wahrheitserforschungspflicht des Strafgerichts, die zu den tragenden Grundsätzen des Strafverfahrensrechts gehört, eingeschränkt (vgl. BGH, Urt. v. 6.8.1987, NJW 1988 S. 1223, 1224).
  • BVerfG, 13.02.2007 - 1 BvR 421/05

    Vaterschaftsfeststellung

    Auszug aus OVG Hamburg, 21.03.2007 - 3 Bs 396/05
    Zwar ist es nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung etwa in zivil-, familien- oder arbeitsrechtlichen Streitigkeiten im Prinzip möglich, dass das Gericht Erkenntnisse verwertet, die sich eine Prozesspartei durch Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht verschafft hat, wenn die beweisbelastete Prozesspartei sich in einer gleichsam notwehrähnlichen Lage befunden hat und eine Abwägung der beteiligten Interessen ergibt, dass das Interesse an einer Verwertung dieser Beweise trotz des damit verbundenen Eingriffs in das allgemeine Persönlichkeitsrecht schutzwürdig ist; das Interesse, sich Beweismittel zu verschaffen, reicht dafür allein allerdings nicht aus (vgl. BVerfG, Beschl. v. 9.10.2002, DVBl. 2003 S. 131, 136 f.; Beschl. v. 19.12.1991, NJW 1992 S. 815, 816; Urt. v. 13.2.2007 - 1 BvR 421/05, Juris, Rdnrn. 92 ff., 96; BGH, Urt. v. 18.2.2003, NJW 2003 S. 1727, 1728 f.; BAG, Urt. v. 27.3.2003, NJW 2003 S. 3436, 3437).
  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 581/01

    Global Positioning System

    Auszug aus OVG Hamburg, 21.03.2007 - 3 Bs 396/05
    Um solche Fälle handelt es sich bei Eingriffen in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der hier erfolgten Art durch längerfristige Observation einer Person im öffentlichen Raum jedoch typischerweise nicht (vgl. BVerfG, Urt. v. 12.4.2005, NJW 2005 S. 1338, 1340, zur Observation unter Einsatz von GPS-Peilsendern).
  • BAG, 27.03.2003 - 2 AZR 51/02

    Verdachtskündigung - Videoüberwachung - Beweisverwertung - Mitbestimmung

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

  • OVG Thüringen, 17.04.2003 - 3 EO 542/02

    Ausländerrecht ; Ausländerrecht, Verwaltungsprozessrecht; eheliche

  • BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1434/86

    Beschlagnahme von Filmmaterial

  • BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96

    Mithörvorrichtung

  • OVG Hamburg, 12.01.1996 - Bs V 4/96

    Fiktive Aufenthaltserlaubnis durch gerichtliche Anordnung der aufschiebenden

  • BVerfG, 23.02.2007 - 1 BvR 2368/06

    Städtische Videoüberwachung eines Kunstwerks in Regensburg entbehrt gesetzlicher

  • VGH Hessen, 16.09.2014 - 10 A 500/13

    Zum Datenschutz im Sozialgesetzbuch

    Der Senat schließt sich der in Rechtsprechung und Literatur zumindest überwiegend, wenn nicht gar einhellig, vertretenen Auffassung an, dass die Speicherung rechtswidrig erhobener Daten ihrerseits rechtswidrig ist (so auch Hamb. OVG, Beschluss vom 21. März 2007 - 3 Bs 396/05 - VG Bremen, Beschluss vom 19. Oktober 2011 - 4 V 564/11 -, jeweils Juris-Ausdruck) und somit einen Löschungsanspruch nach § 84 Abs. 2 Satz 1 SGB X (ggf. i.V.m. § 61 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII) wegen Unzulässigkeit der Speicherung begründen kann.
  • BGH, 15.05.2013 - XII ZB 107/08

    Detektivkosten im Unterhaltsrechtsstreit

    Außerhalb der Intimsphäre als unantastbarem Kernbereich privater Lebensführung (vgl. BVerfG NJW 2004, 999, 1002 ff.; OLG Hamburg NJW 2008, 96, 100), die bei einer längerfristigen Observation einer Person im öffentlichen Raum typischerweise nicht tangiert ist (vgl. BVerfG NJW 2005, 1338 1340), können Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht daher durch die Wahrnehmung überwiegender schutzwürdiger Interessen der Allgemeinheit, insbesondere in Gestalt höherwertiger Rechtsgüter Dritter und unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit im Einzelfall gerechtfertigt sein (BVerfG NJW 2002, 3619, 3624; NJW 2001, 2320, 2321; Senatsurteil vom 12. Januar 2005 - XII ZR 227/03 - FamRZ 2005, 340, 341 und BGH Urteil vom 18. Februar 2003 - XI ZR 165/02 - NJW 2003, 1727, 1728).

    Vielmehr müssen weitere Aspekte hinzutreten, die ergeben, dass das Interesse an der Beweiserhebung trotz der Persönlichkeitsbeeinträchtigung schutzbedürftig ist (vgl. BVerfG NJW 2002, 3619, 3624 mwN; Senatsurteil vom 12. Januar 2005 - XII ZR 227/03 - FamRZ 2005, 340, 341; BGH Urteil vom 18. Februar 2003 - XI ZR 165/02 - NJW 2003, 1727, 1728 und OLG Hamburg NJW 2008, 96, 100).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.06.2009 - 17 A 4085/03

    Voraussetzungen für den Anspruch eines Architekten auf Berufunfähigkeitsrente

    vgl. zur entsprechenden Regelung des § 13 Abs. 1 des Hamburgischen Datenschutzgesetzes OVG Hamburg, Beschluss vom 21. März 2007 - 3 Bs 396/05 -, juris Dokument Rdnr. 54 ff.

    vgl. Kallerhoff, a.a.O., Rdnr. 33; Ziekow a.a.O. Rdnr. 7; Clausen in: Knack, VwVfG, Kommentar, 8. Auflage, L1.2004, § 26 Rdnr. 16; Kopp/ Ramsauer, VwVfG, Kommentar, 10. Auflage, München 2008, § 24 Rdnr. 29a; Hufen, a.a.O., Rdnr. 149 ff. S.a. OVG Hamburg, Beschluss vom 21. März 2007 - 3 Bs 396/05 -, juris Dokument Rdnr. 60 ff.

    Die bei einer im Zivilprozess beweisbelasteten Privatperson unter besonderen Umständen mögliche "notwehrähnliche" Situation ist für eine Behörde im Regelfall nicht denkbar, so auch OVG Hamburg, Beschluss vom 21. März 2007 - 3 Bs 396/05 -, juris Dokument Rdnr. 64, und im konkret vorliegenden Fall nicht ansatzweise als Ausnahme ersichtlich.

  • OLG Oldenburg, 20.05.2008 - 13 WF 93/08

    Erstattung der dem Ehegatten durch die Einschaltung eines Detektivs entstandenen

    Auch wenn die Betätigung im öffentlichen Raum nicht zum unantastbaren Kernbereich privater Lebensgestaltung gehört, stellt eine so weit gehende Beobachtung einen erheblichen Eingriff in das durch Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht und das davon umfasste Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar (vgl. BVerfG NJW 2005, 1338. OLG Koblenz NJW 2007, 2863. OVG Hamburg NJW 2008, 96).
  • OVG Niedersachsen, 20.11.2014 - 11 LC 232/13

    Anlasstat; erkennungsdienstliche Behandlung; Beschuldigteneigenschaft;

    Vergleichbares gilt etwa im Ausländerrecht bei dem Verdacht einer "Scheinehe" (s. hierzu Hamb. OVG, Beschl. v. 21.3.2007 - 3 Bs396/05 -, NJW 2008, 96, juris), im Fall der Betriebsprüfung eines Taxenunternehmers (VG Neustadt/Weinstraße, Urt. v. 22.9.2014 - 3 K 364/14.NW -, juris, Rdnr. 64 m.w.N.) und bei aufgrund einer Prüfung des Betriebes durch das Finanzamt zu Tage getretenen Erkenntnissen über zweckfremde Mittelverwendung im Subventionsrecht (VG Düsseldorf, Urt. v. 20.8.2014 - 20 K 176/14 -, juris, Rdnr. 35).
  • VG Lüneburg, 04.02.2016 - 6 B 165/15

    Atemalkoholkonzentration; Blutalkohol; Jagdschein; Munition; Strafverfahren;

    Vergleichbares gilt etwa im Ausländerrecht bei dem Verdacht einer "Scheinehe" (s. hierzu Hamb. OVG, Beschl. v. 21.3.2007 - 3 Bs396/05 -, NJW 2008, 96, juris), im Fall der Betriebsprüfung eines Taxenunternehmers (VG Neustadt/Weinstraße, Urt. v. 22.9.2014 - 3 K 364/14.NW -, juris, Rdnr. 64 m.w.N.) und bei aufgrund einer Prüfung des Betriebes durch das Finanzamt zu Tage getretenen Erkenntnissen über zweckfremde Mittelverwendung im Subventionsrecht (VG Düsseldorf, Urt. v. 20.8.2014 - 20 K 176/14 -, juris, Rdnr. 35).".
  • VGH Bayern, 20.04.2022 - 3 CE 22.604

    Verwertbarkeit des amtsärztlichen Gutachtens bei rechtswidriger

    Die Voraussetzungen des öffentlich-rechtlichen Unterlassungs- und Folgenbeseitigungsanspruchs aus § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB analog i.V.m. Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. hierzu OVG Hamburg, B.v. 21.3.2007 - 3 Bs 396/05 - juris Rn. 61; Störmer in Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, 5. Auflage 2021, § 86 VwGO, Rn. 96) liegen vor.
  • VGH Bayern, 07.04.2009 - 4 ZB 08.3237

    Kommunalwahl 2008: Wahlergebnis in Waltenhofen wird nicht korrigiert

    Der Einwand des Klägers, das Verwaltungsgericht habe es fehlerhafter Weise unterlassen, sich mit der Entscheidung des OVG Hamburg vom 21. März 2007 (NJW 2008, 96) zu befassen und sei daher in Bezug auf die Verwertbarkeit der Daten zu einem unzutreffenden Ergebnis gelangt, greift nicht durch.
  • VG Münster, 08.10.2009 - 8 K 1498/08

    "Gesinnungstest" für Ausländer in NRW ohne Rechtsgrundlage

    Das Landesdatenschutzgesetz ist gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 1 BDSG, § 2 DSG NRW auch bei der Ausführung von Bundesrecht anzuwenden, vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 21. März 2007 - 3 Bs 396/05 -, NJW 2008, 96 = InfAuslR 2007, 285 = juris, Rn. 43; vgl. zu § 86 AufenthG auch BT-Drs.
  • VGH Bayern, 12.03.2009 - 11 CS 08.3307

    Fahrerlaubnisentziehung; Sozialmedizinisches Gutachten mit der Diagnose:

    Es ist davon auszugehen, dass im sicherheitsrechtlichen Fahrerlaubnisentziehungsverfahren unter Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen gewonnene fahreignungsrelevante Erkenntnisse ähnlich wie Erkenntnisse, die in einem Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren möglicherweise rechtswidrig gewonnenen wurden (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 50. Auflage 2007, Einl. RdNr. 55 unter Verweis auf BVerfG vom 30.6.2005 NStZ 2006, 46 ff.) jedenfalls keinem pauschalen Verwertungsverbot unterliegen (vgl. OVG Greifswald vom 20.3.2008 Az. 1 M 12/08; OVG Schleswig vom 14.8.2008 Blutalkohol 45, 416 ff.; VGH München vom 26.11.2007 Az. 11 CS 07.1661; vom 5.3.2009 Az. 11 CS 08.3046; zu Verwertungsverbot vgl. auch OVG Hamburg vom 21.3.2007 NJW 2008, 96 ff. für den Bereich des ausländerrechtlichen Problems der Scheinehe).
  • VG Düsseldorf, 09.02.2021 - 6 L 118/21
  • VG Köln, 02.09.2020 - 10 K 2803/18
  • VG Düsseldorf, 07.01.2021 - 6 L 2246/20
  • VG Cottbus, 28.04.2022 - 7 L 82/22
  • VG Schleswig, 18.08.2014 - 12 B 14/14

    Wehrdisziplinarverfahren: Verbreitung rassistischer und die Gewaltherrschaft des

  • VG Hamburg, 29.05.2012 - 4 E 727/12

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus Gründen außergewöhnlicher

  • VG Aachen, 05.05.2009 - 8 L 502/08
  • VG Aachen, 14.08.2008 - 8 L 85/08

    D (A), Abschiebungshindernis, inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse,

  • VG Sigmaringen, 06.06.2012 - 6 K 625/12

    Abschiebung trotz strittigre Identität; chinesische "Expertenkommission" zur

  • VG Aachen, 02.04.2008 - 8 L 305/07

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an einen indischen Staatsangehörigen;

  • VG Hamburg, 01.02.2012 - 4 E 3009/11

    Antragsfrist für Aufenthaltserlaubnis nach Rücknahme der Einbürgerung

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