Rechtsprechung
OVG Hamburg, 21.10.2005 - 4 Bs 222/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bedürfnis eines Ausländers hinsichtlich des Ausstellens einer Bescheinigung über die Berechtigung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit; Voraussetzung eines Aufenthaltstitels bei Fortgeltung einer Arbeitsgenehmigung; Ersetzung eines fehlenden Aufenthaltstitels durch eine ...
- Informationsverbund Asyl und Migration
BeschVerfV § 10; AufenthG § 60 a; AufenthG § 58 Abs. 1; AufenthG § 58 Abs. 2 S. 2; AufenthG § 105 Abs. 1 S. 1; AufenthG § 84 Abs. 2; AufenthG § 4 Abs. 2; AufenthG § 4 Abs. 3
Erwerbstätigkeit, Ausweisung, vorläufiger Rechtsschutz, Suspensiveffekt, Duldung, Ausreisepflicht, Vollziehbarkeit, Bescheinigung, Übergangsregelung, Aufenthaltstitel, Aufenthaltserlaubnis, Zuwanderungsgesetz, Arbeitserlaubnis, Arbeitsberechtigung
- Judicialis
AufenthG § 4 Abs. 2; ; AufenthG § 4 Abs. 3; ; AufenthG § 84 Abs. 2 Satz 2; ; AufenthG § 105 Abs. 1 Satz 1; ; BeschVerfV § 10
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 01.07.2005 - 7 E 1347/05
- OVG Hamburg, 21.10.2005 - 4 Bs 222/05
Papierfundstellen
- DVBl 2006, 128 (Ls.)
Wird zitiert von ... (9)
- OVG Sachsen-Anhalt, 08.03.2019 - 2 M 148/18
Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO gegen die Ablehnung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2007 - 19 B 2309/06
D (A), vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), Suspensiveffekt, …
Im Ergebnis ebenso Hamb. OVG, Beschluss vom 21.10.2005 - 4 Bs 222/05 -, InfAuslR 2006, 60, Juris, Rdn. 13 ff.Ebenso Hamb. OVG, Beschluss vom 21.10.2005 - 4 Bs 222/05 -, InfAuslR 2006, 60, Juris, Rdn. 13 ff.
- VGH Baden-Württemberg, 28.04.2009 - 13 S 3086/08
Bescheinigung der "begrenzten" Fortgeltungs- oder Fortbestandsfunktion gemäß § 84 …
Auch in Bezug auf die - hier streitgegenständliche - Bescheinigung der Wirkungen des § 84 Abs. 2 Satz 2 AufenthG geht die obergerichtliche Rechtsprechung soweit ersichtlich daher zu Recht ohne weiteres davon aus, dass es sich um eine formlose Bescheinigung ohne konstitutiven Charakter handelt, die allein dazu dient, dem Ausländer den Nachweis gegenüber Dritten zu ermöglichen (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 21.10.2005 - 4 Bs 222/05 - InfAuslR 2006, 60 und OVG Nordr.-Westf., Beschluss vom 30.3.2007 - 19 B 2309/06 - InfAuslR 2007, 279).
- VG Aachen, 02.10.2006 - 8 L 46/06
D (A), Fiktionsbescheinigung, Fortgeltungsfiktion, Aufenthaltserlaubnis, …
Vor allem aber ist nicht ersichtlich, welche Erwägungen der Ausländerbehörde, die dem Antragsteller lediglich eine Duldung ausgestellt hat, die Entscheidung tragen können, ihm die nach Auffassung der Kammer vom Gesetzgeber vorgesehene Bescheinigung nach § 84 Abs. 2 Satz 2 AufenthG nicht zusätzlich zukommen zu lassen, vgl. zum anzuerkennenden Bedürfnis zur Ausstellung einer Bescheinigung über die Berechtigung nach § 84 Abs. 2 Satz 2 AufenthG OVG Hamburg, Beschluss vom 21. Oktober 2005 - 4 Bs 222/05 -, InfAuslR 2006, 60.Der Antragsteller bedarf daher zur Verschonung vor einer Abschiebung an sich keiner Duldung; eine Abschiebung darf bereits wegen der für eine Abschiebung erforderlichen, nicht gegebenen Voraussetzung der Vollziehbarkeit (§ 58 Abs. 1, 2 Satz 2 AufenthG) nicht erfolgen, vgl. zu identischen Fallkonstellationen OVG Hamburg, Beschluss vom 21. Oktober 2005, a. a. O.; OVG Sachsen- Anhalt, Beschluss vom 7. März 2006 - 2 M 130/06 -.
- LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2012 - L 18 AS 380/10
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Leistungsberechtigte …
Besteht die Fiktion des Fortbestehens eines Aufenthaltstitels nach § 84 Abs. 2 Satz 2 AufenthG, so hat die Ausländerbehörde dem Ausländer hierüber auf Antrag eine Bescheinigung zu erteilen, damit der Ausländer seine Berechtigung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit nachweisen kann (OVG Hamburg, Beschluss vom 21. Oktober 2005 - 4 Bs 222/05 -, InfAuslR 2006, 60-63). - VGH Bayern, 09.08.2011 - 19 CE 11.1573
Erlöschen der Fiktionswirkung bei vorübergehender Ausreise zur Teilnahme an der …
In den Fällen des § 84 Abs. 2 Satz 2 AufenthG, in denen einerseits zwar aufgrund einer Ausweisung oder eines sonstigen, die Rechtmäßigkeit des den Aufenthalt beendenden Verwaltungsakts der Aufenthaltstitel erloschen ist oder in denen nach Ablehnung eines Verlängerungsantrags die Fortbestehensfiktion des § 81 Abs. 4 AufenthG nicht (mehr) gilt, in denen andererseits aber der Aufenthaltstitel nach der erstgenannten Vorschrift für Zwecke der Aufnahme oder Ausübung einer Erwerbstätigkeit als fortbestehend gilt, besteht deshalb ein anzuerkennendes Bedürfnis des Ausländers dafür, dass ihm die Ausländerbehörde die Berechtigung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit in geeigneter Form bescheinigt (vgl. Hamburgisches OVG, Beschluss vom 21.10.2005 - 4 Bs 222/05 -, InfAuslR 2006, 60 [62]; OVG NRW, Beschluss vom 30.3.2007 - 19 B 2309/06 -, InfAuslR 2007, 279 [280]). - VG Stuttgart, 27.04.2021 - 11 K 1065/21
Aussetzung der Entscheidung über einen beantragten Aufenthaltstitel; Bestehen …
Zwar enthält das Gesetz zur Ausstellung einer sog. "Fortgeltungsbescheinigung" keine ausdrücklichen Regelungen (hierzu und nachfolgend OVG Hamburg, Beschl. v. 21.10.2005 - 4 Bs 222/05 -, juris, Rz 20). - LSG Berlin-Brandenburg, 19.03.2013 - L 34 AS 821/11
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss - Leistungsberechtigte …
Besteht die Fiktion des Fortbestehens eines Aufenthaltstitels nach § 84 Abs. 2 Satz 2 AufenthG, so hat die Ausländerbehörde dem Ausländer hierüber auf Antrag eine Bescheinigung zu erteilen, damit der Ausländer seine Berechtigung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit nachweisen kann (OVG Hamburg, Beschluss vom 21. Oktober 2005 - 4 Bs 222/05 -, InfAuslR 2006, 60-63). - VG Magdeburg, 10.04.2008 - 3 B 225/07
D (A), Aufenthaltserlaubnis, Fortgeltungsfiktion, Erwerbstätigkeit, …
Doch ergibt sich der Anspruch mittelbar aus § 4 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 AufenthG (vgl. OVG Hamburg, Beschluss v. 21.10.2005 - 4 Bs 222/05).