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   OVG Hamburg, 26.01.2022 - 5 Bs 258/21   

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https://dejure.org/2022,7564
OVG Hamburg, 26.01.2022 - 5 Bs 258/21 (https://dejure.org/2022,7564)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 26.01.2022 - 5 Bs 258/21 (https://dejure.org/2022,7564)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 26. Januar 2022 - 5 Bs 258/21 (https://dejure.org/2022,7564)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 45 Abs 2 WaffG 2002, § 5 Abs 1 Nr 2 Buchst b WaffG 2002, § 36 Abs 1 WaffG 2002, § 13 Abs 1 Nr 1 AWaffV, § 13 Abs 2 Nr 2 AWaffV
    Verstoß gegen die Vorgaben für die Aufbewahrung von Waffen und Munition

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen den Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis; Konkrete Vorgaben für die Aufbewahrung von Waffen und Munition

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Augsburg, 23.03.2021 - Au 8 K 20.555

    Widerruf eines Sprengstofferlaubnisscheins

    Auszug aus OVG Hamburg, 26.01.2022 - 5 Bs 258/21
    Es werde auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Augsburg (VG Augsburg, Urt. v. 23.3.2021, Au 8 K 20.555, juris) zu einem tatsächlichen "Ausdenaugenlassen" von Sprengstoff verwiesen.

    aa) Der Verweis auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Augsburg (VG Augsburg, Urt. v. 23.3.2021, Au 8 K 20.555, juris) verhilft der Beschwerde nicht zum Erfolg.

  • OVG Hamburg, 25.11.2009 - 3 Bs 80/09

    Zum gesetzlichen Ausschluss der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und

    Auszug aus OVG Hamburg, 26.01.2022 - 5 Bs 258/21
    Danach ist der Streitwert in einem Hauptsacheverfahren zum Widerruf einer Waffenbesitzkarte mit dem Auffangwert in Höhe von 5.000,00 Euro und 750, 00 Euro für jede weitere Waffe zu bemessen (OVG Hamburg, Beschl. v. 25.11.2009, 3 Bs 80/09, NVwZ 2010, 335, juris Rn. 12).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2015 - 20 A 1444/13

    Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz von Schalldämpfern und schallgedämmten

    Auszug aus OVG Hamburg, 26.01.2022 - 5 Bs 258/21
    Dies gilt auch für Schalldämpfer, die nach Anlage 1, Abschnitt 1, Unterabschnitt 1, Nr. 1.3 Satz 1 WaffG, soweit im Waffengesetz nichts anderes bestimmt ist, den Schusswaffen gleichstehen (OVG Münster, Beschl. v. 27.4.2015, 20 A 1444/13, juris Rn. 14; VGH München, Beschl. v. 25.1.2018, 21 CS 17.2310, juris Rn. 25).
  • VGH Bayern, 25.01.2018 - 21 CS 17.2310

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit eines Anhängers der sog. Reichsbürgerbewegung

    Auszug aus OVG Hamburg, 26.01.2022 - 5 Bs 258/21
    Dies gilt auch für Schalldämpfer, die nach Anlage 1, Abschnitt 1, Unterabschnitt 1, Nr. 1.3 Satz 1 WaffG, soweit im Waffengesetz nichts anderes bestimmt ist, den Schusswaffen gleichstehen (OVG Münster, Beschl. v. 27.4.2015, 20 A 1444/13, juris Rn. 14; VGH München, Beschl. v. 25.1.2018, 21 CS 17.2310, juris Rn. 25).
  • BVerwG, 22.10.2014 - 6 C 30.13

    Waffenrechtliche Erlaubnisse; Widerruf; Zuverlässigkeit; Alkoholgenuss;

    Auszug aus OVG Hamburg, 26.01.2022 - 5 Bs 258/21
    Das Verwaltungsgericht hat ausdrücklich geprüft, ob lediglich eine situative Nachlässigkeit minderen Gewichts vorliege, die noch hingenommen werden könne (hierzu s. BVerwG, Urt. v. 22.10.2014, 6 C 30/13, BVerwGE 150, 196, juris Rn. 19; OVG Hamburg, Beschl. v. 7.8.2015, 5 Bs 135/15, GewArch 2016, 31, juris Rn. 16), dies aber verneint, da der Umstand, dass der Antragsteller "stehend k. o." gewesen sei, ihn nicht von seinen Aufbewahrungspflichten entbinde und es ihm unbenommen gewesen wäre, entweder direkt nach seiner Ankunft selbst Waffe und Munition trocken zu reiben oder diese bis zur Trocknung in den Waffenschrank zu sperren (BA S. 11 f.).
  • OVG Hamburg, 07.08.2015 - 5 Bs 135/15

    Verstoß eines Waffenbesitzers gegen sorgfältige Verwahrung von Waffen und

    Auszug aus OVG Hamburg, 26.01.2022 - 5 Bs 258/21
    Das Verwaltungsgericht hat ausdrücklich geprüft, ob lediglich eine situative Nachlässigkeit minderen Gewichts vorliege, die noch hingenommen werden könne (hierzu s. BVerwG, Urt. v. 22.10.2014, 6 C 30/13, BVerwGE 150, 196, juris Rn. 19; OVG Hamburg, Beschl. v. 7.8.2015, 5 Bs 135/15, GewArch 2016, 31, juris Rn. 16), dies aber verneint, da der Umstand, dass der Antragsteller "stehend k. o." gewesen sei, ihn nicht von seinen Aufbewahrungspflichten entbinde und es ihm unbenommen gewesen wäre, entweder direkt nach seiner Ankunft selbst Waffe und Munition trocken zu reiben oder diese bis zur Trocknung in den Waffenschrank zu sperren (BA S. 11 f.).
  • VG Frankfurt/Main, 23.09.2022 - 5 K 3676/21

    Zum Widerruf eines Kleinen Waffenscheins wegen vorschriftswidriger Aufbewahrung

    Schon die bislang erwähnten Verstöße begründen erhebliche Zweifel an der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit des Klägers, wobei es in diesem Zusammenhang nicht darauf ankommt, ob durch diese Verstöße im Einzelfall eine konkrete Gefährdung der Allgemeinheit eingetreten ist; jeder Verstoß gegen die Aufbewahrungsvorschriften berührt bereits die Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit, jedenfalls im Sinn einer abstrakten Gefährdung (vgl. BayVGH, Beschluss vom 6. Juli 2022 - 24 ZB 22.319 -, juris Rn. 19; Beschluss vom 5. Juni 2018 - 21 ZB 15.2434 -, juris Rn. 20; OVG Hamburg, Beschluss vom 26. Januar 2022 - 5 Bs 258/21 -, juris Rn. 29).
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