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   OVG Hamburg, 27.03.2017 - 2 Bs 51/17   

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https://dejure.org/2017,11475
OVG Hamburg, 27.03.2017 - 2 Bs 51/17 (https://dejure.org/2017,11475)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 27.03.2017 - 2 Bs 51/17 (https://dejure.org/2017,11475)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 27. März 2017 - 2 Bs 51/17 (https://dejure.org/2017,11475)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 31 Abs 2 BauGB, § 11 Abs 2 S 2 AufbG HA
    Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme bei Bebauung der nicht überbaubaren Fläche eines Blockinnenbereichs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß eines auf einer nicht überbaubaren Fläche eines Blockinnenbereichs zu errichtenden Bauvorhabens gegen das Gebot der Rücksichtnahme aufgrund seiner Massivität; Subjektive Verletzung nachbarlicher Rechte

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB §§ 31 Abs. 2; HmbAufbauG § 11 Abs. 2 S. 2
    Verstoß eines auf einer nicht überbaubaren Fläche eines Blockinnenbereichs zu errichtenden Bauvorhabens gegen das Gebot der Rücksichtnahme aufgrund seiner Massivität; Subjektive Verletzung nachbarlicher Rechte

  • rechtsportal.de

    Verstoß eines auf einer nicht überbaubaren Fläche eines Blockinnenbereichs zu errichtenden Bauvorhabens gegen das Gebot der Rücksichtnahme aufgrund seiner Massivität; Subjektive Verletzung nachbarlicher Rechte

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Trotz Einhaltung des Mindestabstands: Bauvorhaben kann rücksichtslos sein!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Drittwiderspruch - und die unrichtige Bezeichnung des Widerspruchsführerin

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nicht überbaubare Flächen eines Blockinnenbereichs - und das Rücksichtnahmegebot

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts - und die Fassung der Anträge

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme durch Massivität eines Bauvorhabens

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Trotz Einhaltung des Mindestabstands: Bauvorhaben kann rücksichtslos sein! (IBR 2017, 404)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2017, 650
  • BauR 2017, 1148
  • BauR 2017, 1418
  • ZfBR 2017, 600
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 12.03.2012 - 9 B 7.12

    Verfahrensfehler; unzureichende Auslegung des Klagezieles

    Auszug aus OVG Hamburg, 27.03.2017 - 2 Bs 51/17
    Selbst dann darf aber die Auslegung vom Antragswortlaut abweichen, wenn die Antragsbegründung, die beigefügten Bescheide oder sonstige Umstände eindeutig erkennen lassen, dass das wirkliche Antragsziel von der Antragsfassung abweicht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.3.2012, DÖD 2012, 190, juris Rn. 6).
  • OVG Hamburg, 07.09.2012 - 2 Bs 165/12

    Festsetzung der geschlossenen Bauweise in einem hamburgischen Baustufenplan

    Auszug aus OVG Hamburg, 27.03.2017 - 2 Bs 51/17
    Andererseits haben die Interessen des planwidrig handelnden Bauherrn tendenziell ein geringeres Gewicht als bei der Beurteilung einer plankonformen Bebauung nach § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO (siehe OVG Hamburg, Beschl. v. 7.9.2012, NordÖR 2013, 106, 109 m.w.N., juris Rn. 29).
  • BVerwG, 05.12.2013 - 4 C 5.12

    Unbeplanter Innenbereich; offene Bauweise; Doppelhaus; Baunutzungsverordnung als

    Auszug aus OVG Hamburg, 27.03.2017 - 2 Bs 51/17
    Es kommt darauf an, dass sich aus den individualisierenden Tatbestandsmerkmalen der Norm ein Personenkreis entnehmen lässt, der sich von der Allgemeinheit unterscheidet (vgl. BVerwG, Urt. v. 5.12.2013, BVerwGE 148, 290, 295, juris Rn. 21; OVG Hamburg, Beschl. v. 2.11.2016, 2 Bs 169/16, n.v.).
  • BVerwG, 04.02.1986 - 4 B 7.86

    Zulässigkeit eines Bauvorhabens - Blockinneres - Hauptgebäude - Nebengebäude -

    Auszug aus OVG Hamburg, 27.03.2017 - 2 Bs 51/17
    Das zur Genehmigung stehende Vorhaben darf auch nicht durch seine Vorbildfunktion Unruhe in den Bereich hineintragen, die nur durch eine Bauleitplanung wieder aufgefangen werden kann (siehe BVerwG, Beschl. v. 4.2.1986, NVwZ 1986, 740, juris Rn. 4 f.).
  • BVerwG, 15.04.2010 - 4 BN 41.09

    Antragsbefugnis einer BGB-Gesellschaft im Normenkontrollverfahren

    Auszug aus OVG Hamburg, 27.03.2017 - 2 Bs 51/17
    Denn Eigentümer der Grundstücke sind nicht die Gesellschafter in gesamthänderischer Verbundenheit, sondern die (Außen-)Gesellschaften bürgerlichen Rechts selbst, die rechtsfähig sind und zu deren Gesellschaftsvermögen die Grundstücke jeweils gehören (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.4.2010, ZfBR 2010, 583, juris Rn. 4).
  • BVerwG, 08.07.1998 - 4 B 64.98

    Nachbarklage; Abwehranspruch, nachbarlicher; Drittschutz; Befreiung;

    Auszug aus OVG Hamburg, 27.03.2017 - 2 Bs 51/17
    Das Verwaltungsgericht hat zudem angenommen, dass diese Festsetzung selbst nicht drittschützend ist, so dass der Nachbar lediglich ein subjektiv-öffentliches Recht auf Würdigung seiner nachbarlichen Interessen hat; unter welchen Voraussetzungen eine Befreiung die Rechte des Nachbarn verletzt, ist dabei nach den Maßstäben zu beantworten, die das Bundesverwaltungsgericht zum drittschützenden Gebot der Rücksichtnahme i.V.m. § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO entwickelt hat (siehe BVerwG, Beschl. v. 8.7.1998, NVwZ-RR 1999, 8, juris Rn. 6).
  • OVG Hamburg, 26.09.2007 - 2 Bs 188/07

    Keine Verletzung des Rücksichtnahmegebots bei Einhaltung der Abstandsflächen

    Auszug aus OVG Hamburg, 27.03.2017 - 2 Bs 51/17
    Der Hinweis der Beigeladenen, das Vorhaben halte die bauordnungsrechtlich vorgeschriebene Tiefe der Abstandsfläche von 0, 4 H ein, so dass nach der Rechtsprechung des Beschwerdegerichts (siehe dazu Beschl. v. 26.9.2007, NordÖR 2008, 73 ff.) in der Regel eine Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme ausscheide, verfängt nicht.
  • OVG Hamburg, 16.08.2021 - 2 Bs 182/21

    Wohnungsbauvorhaben in einem Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt;

    Hinsichtlich der im Übrigen erteilten Befreiungen entfaltet lediglich das in § 31 Abs. 2 und 3 BauGB jeweils enthaltene Erfordernis der Würdigung nachbarlicher Interessen zu seinen Gunsten Nachbarschutz, wobei dieser Würdigung die Maßstäbe zugrunde zu legen sind, die das Bundesverwaltungsgericht zum drittschützenden Gebot der Rücksichtnahme, § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO, entwickelt hat (vgl. - jew. zu § 31 Abs. 2 BauGB - BVerwG, Beschl. v. 8.7.1998, 4 B 64.98, NVwZ-RR 1999, 8, juris Rn. 6 f.; OVG Hamburg, Beschl. v. 27.3.2017, 2 Bs 51/17, BauR 2017, 1148, juris Rn. 15; für Übertragbarkeit auf § 31 Abs. 3 BauGB Scheidler, WiVerw 2021, 45 (49)).
  • OVG Hamburg, 06.11.2019 - 2 Bs 218/19

    Baurechtlicher Nachbarschutz bei Baugenehmigung auf Grundlage eines

    Das Beschwerdegericht (siehe Beschl. v. 27.3.2017, NordÖR 2017, 338, in juris) stellte hierzu fest, dass von dem fünfgeschossigen, 15 m hohen Bauvorhaben mit einer Gebäudetiefe von ca. 45 m eine abriegelnde Wirkung ausgehe, da bei der gebotenen Interessenbewertung zugunsten der Antragstellerinnen insbesondere zu beachten sei, dass der Plangeber im Blockinnenbereich eine Freifläche festgesetzt habe, die auch einem großzügigen Zugang von Licht, Luft und Sonne für die Blockrandbebauung dienen solle.

    Der Beschluss des Beschwerdegerichts vom 27. März 2017 (NordÖR 2017, 338, in juris) in dieser Streitsache hat gerade die städtebauliche Erforderlichkeit der Aufstellung eines Bebauungsplans für die von der Antragsgegnerin verfolgte Nachverdichtung auf dem Baugrundstück der Beigeladenen in dem Blockinnenbereich aufgezeigt.

    Vor dem Hintergrund der von der Antragsgegnerin mit der Aufstellung des Bebauungsplans Uhlenhorst 1 gewollten und abgewogenen Nachverdichtung in diesem Blockinnenbereich lässt sich eine unzumutbare abriegelnde Wirkung nicht mehr, wie dies das Beschwerdegericht in seinem Beschluss vom 27. März 2017 (NordÖR 2017, 338, in juris) noch auf der Grundlage des zuvor geltenden Durchführungsplan D 288 vom 1. Oktober 1965 getan hat, mit einem vom Plangeber zugunsten der Antragstellerinnen getroffenen Interessenausgleich begründen.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.02.2021 - 2 M 121/20

    Drittanfechtung einer Baugenehmigung für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses

    Es kommt darauf an, dass sich aus den individualisierenden Tatbestandsmerkmalen der Norm ein Personenkreis entnehmen lässt, der sich von der Allgemeinheit unterscheidet (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Dezember 2013 - 4 C 5.12 - juris Rn. 21 m.w.N.; Urteil vom 19. März 2015 - 4 C 12.14 - juris Rn. 9 ff.; HambOVG, Beschluss vom 27. März 2017 - 2 Bs 51/17 - juris Rn. 21).
  • OVG Hamburg, 31.05.2018 - 2 Bs 62/18

    Kindergarten im reinen Wohngebiet - maßgebliche Umgebung - Planungshoheit der

    Die Beeinträchtigungen müssen eine besondere Qualität erreichen, die dem Nachbarn billigerweise nicht mehr zugemutet werden kann (siehe OVG Hamburg, Beschl. v. 27.3.2017, NVwZ-RR 2017, 650, juris Rn. 21 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.07.2018 - 10 S 52.17

    Rücksichtslosigkeit einer Flüchtlingsunterkunft im Außenbereich gegenüber

    Soweit die Antragsteller unter Hinweis auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Hamburg (Beschluss vom 27. März 2017 - 2 Bs 51/17 -, juris) eine Rücksichtlosigkeit des Vorhabens wegen der massiven Bebauung einer der Erholung dienenden Freifläche geltend machen, führt dies schon deshalb zu keiner anderen Beurteilung, weil die Fälle nicht vergleichbar sind.
  • OVG Hamburg, 07.06.2023 - 2 Bs 38/23

    Verletzung nachbarschützender Vorschriften durch die von einer Wärmepumpe

    Eine Verletzung von Nachbarrechten kann daher nur in Betracht kommen, wenn das Vorhaben die gebotene Rücksichtnahme vermissen lässt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.11.1997, 4 B 195.97, ZfBR 1998, 166, juris Rn. 6; OVG Hamburg, Beschl. v. 27.3.2017, 2 Bs 51/17, NordÖR 2017, 338, juris Rn. 21).
  • OVG Bremen, 19.07.2022 - 1 B 105/22

    Nachbarschutz gegen ein Wohnungsbauvorhaben - Abstandsflächenvorschriften;

    Von einem anderen Maßstab geht auch nicht die von den Antragstellern angeführte Entscheidung des Hamburgischen OVG aus, das ebenfalls auf eine abriegelnde Wirkung konkret auf das Gebäude der dortigen Antragstellerinnen abstellt (OVG Hbg., Beschl. v. 27.03.2017 - 2 Bs 51/17, juris Rn. 6).
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.11.2022 - 4 MB 38/22

    Auslegung eines Antrages auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes bei einer

    Auch hier darf die Auslegung vom Antragswortlaut abweichen, wenn die Klage- bzw. Antragsbegründung, die beigefügten Bescheide oder sonstige Umstände eindeutig erkennen lassen, dass das wirkliche Rechtsschutzziel von der Antragsfassung abweicht (BVerwG, Beschl. v. 16.12.2019 - 4 BN 30.19 -, juris Rn. 5, Beschl. v. 13.01.2012 - 9 B 56.11 -, juris Rn. 8; OVG Hamburg, Beschl. v. 27.03.2017 - 2 Bs 51/17 -, juris Rn. 13; OVG Berlin-Brbg., Beschl. v. 29.10.2013 - OVG 12 S 106/13 - juris Rn. 4; VG Schleswig, Beschl. v. 09.01.2019 - 1 B 137/18 -, juris Rn. 2; Peters/Kujath in: Sodan/Ziekow, NK-VwGO, 5. Aufl. 2018, VwGO § 88 Rn. 36).
  • FG Hamburg, 15.01.2018 - 3 V 254/17

    Bewertungsrecht, Grundbesitzwert: Grundstücksbewertung bei baurechtlichen

    OVG nach bisherigem Recht zu einer Blockinnenbebauung näher ausgeführt hat durch Beschluss vom 27.03.2017, 2 Bs 51/17 (NordÖR 2017, 338; BauR 2017, 1148; NVwZ-RR 2017, 650).
  • OVG Hamburg, 07.06.2021 - 2 Bs 84/21

    Anforderungen an die Darlegung eines erstinstanzlichen Verfahrensmangels;

    Die Kritik der Beschwerdeführerinnen, das Verwaltungsgericht verwende zu Unrecht den Begriff des Blockinnenbereichs, wie ein solcher Gegenstand in dem zitierten Fall des Beschwerdegerichts in dessen Beschluss vom 27. März 2017 (2 Bs 51/17, NVwZ-RR 2017, 338, juris) war, ist zwar berechtigt, weil es vorliegend an einer geschlossenen oder nahezu geschlossenen Blockrandbebauung fehlt, die einen entsprechenden Blockinnenbereich ausformen würde.
  • VG München, 14.11.2018 - M 29 K 17.4168

    Genehmigung eines Gebäudes komplett außerhalb des festgesetzten Bauraums auf

  • VG München, 14.11.2018 - M 29 K 17.4166

    Bebauungsplanbegründung

  • VG Würzburg, 09.05.2019 - W 5 K 17.1187

    Nachbarklage gegen Umbau und Modernisierung einer Altenpflegeeinrichtung

  • VG Hamburg, 26.06.2017 - 6 E 3327/17

    Erfolgloser Eilantrag gegen eine Flüchtlingsunterkunft in Eidelstedt

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