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   OVG Hamburg, 28.06.2010 - 8 Bf 100/10.PVL   

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https://dejure.org/2010,28046
OVG Hamburg, 28.06.2010 - 8 Bf 100/10.PVL (https://dejure.org/2010,28046)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 28.06.2010 - 8 Bf 100/10.PVL (https://dejure.org/2010,28046)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 28. Juni 2010 - 8 Bf 100/10.PVL (https://dejure.org/2010,28046)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Anwendung des MBG SH auf Dienststellen in Hamburg; außerordentliche Neuwahl bei Rücktritt der Gewählten einer Vorschlagsliste

  • Justiz Hamburg

    § 2 Abs 1 MBG SH, § 20 Abs 1 Nr 2 MBG SH, § 23 Abs 2 S 1 MBG SH, Art 87 Abs 2 S 2 GG
    Anwendung des MBG SH auf Dienststellen in Hamburg; außerordentliche Neuwahl bei Rücktritt der Gewählten einer Vorschlagsliste

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarkeit der Anwendung des Mitbestimmungsgesetzes Schleswig-Holstein (MBG SH) auf eine in Hamburg belegene Dienststelle der Rentenversicherung Nord mit dem GG; Mitbestimmungsrecht als innerdienstliches Organisationsrecht hinsichtlich der Rechte der Beschäftigten und ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarkeit der Anwendung des Mitbestimmungsgesetzes Schleswig-Holstein (MBG SH) auf eine in Hamburg belegene Dienststelle der Rentenversicherung Nord mit dem GG; Mitbestimmungsrecht als innerdienstliches Organisationsrecht hinsichtlich der Rechte der Beschäftigten und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 27.03.1979 - 2 BvR 1011/78

    Personalrat

    Auszug aus OVG Hamburg, 28.06.2010 - 8 Bf 100/10
    Das Bundesverfassungsgericht habe in seinem Beschluss vom 27. März 1979 (BVerfGE 51, S. 77) deutlich gemacht, dass alle Personalratsmitglieder nach der Wahl und Konstituierung des Wahlgremiums alle Beschäftigten repräsentierten.

    Entgegen der Ansicht des Antragstellers ist aus dem Umstand, dass Personalvertretungen zur Wahrung der Rechte und Interessen aller in der Dienststelle Beschäftigten, nicht aber zur Unterstützung der spezifischen Ziele der Koalitionen tätig werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 27.03.1979, BVerfGE 51, 77), nicht zu entnehmen, dass von § 23 Abs. 2 Satz 1 MBG SH dann eine Ausnahme gemacht werden muss, wenn anderenfalls gem. § 20 Abs. 1 Nr. 2 Neuwahlen geboten wären.

    Damit ist den verbliebenen Mitgliedern des Personalrates auch nicht die Möglichkeit genommen, ihre Aufgaben unabhängig und mit der gebotenen Objektivität und Neutralität zu erfüllen (vgl. zu diesem Erfordernis BVerfG, Beschl. v. 27.03.1979 a.a.O.).

  • BVerwG, 16.07.1963 - VII P 10.62
    Auszug aus OVG Hamburg, 28.06.2010 - 8 Bf 100/10
    Das Bundesverwaltungsgericht habe in seinem Beschluss vom 16. Juli 1963 in seiner Entscheidung zur Parallelvorschrift des § 29 Abs. 2 Satz 1 BPersVG (BVerwGE 16, 230 - VII P 10.62 -) darauf hingewiesen, dass bezüglich des Rückgriffs auf andere Vorschlagslisten eine Unterscheidung zu machen sei zwischen dem Wahlverfahren bis zur Feststellung des Wahlergebnisses und der Frage, ob nach Konstituierung des Personalrats die Voraussetzungen für eine Neuwahl eingetreten seien.

    Schon deshalb kann nicht angenommen werden, dass mit der Vorschrift eine Modifikation der in § 23 Abs. 2 Satz 1 MBG SH getroffenen Regelung über die Ersatzmitgliedschaft erfolgt ist (vgl. zu den Parallelvorschriften der §§ 25 Abs. 1 Buchstabe b, 29 Abs. 2 Satz 1 BPersVG, BVerwG, Beschluss vom 16. Juli 1963, BVerwGE 16, 230, 232).

  • BVerwG, 18.03.1982 - 6 P 30.80

    Personalrats - Mitglieder einer Gruppe - Ausscheiden aller Mitglieder -

    Auszug aus OVG Hamburg, 28.06.2010 - 8 Bf 100/10
    Dies umso weniger, als das Bundesverwaltungsgericht im Beschluss vom 18. März 1982 (BVerwGE 65, 153 - 6 P 30.80 -) seine Rechtsauffassung auch für den Fall bestätigt hat, dass durch Rücktritt sämtlicher Mitglieder und Ersatzmitglieder einer Gruppe die vorgeschriebene Zahl der Mitglieder des Personalrates um mehr als 25 v. H. gesunken ist.
  • BVerwG, 26.11.1997 - 6 P 12.95

    Antragsbefugnis im personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren; Amtszeit des

    Auszug aus OVG Hamburg, 28.06.2010 - 8 Bf 100/10
    Damit hat sich die Befugnis des Antragstellers, die Feststellung zu begehren, dass seine Amtszeit noch nicht abgelaufen sei, nicht durch die Neuwahl zum gesetzlichen Wahltermin erledigt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.11.1997, 6 P 12.95, PersR 1998, 161).
  • BVerwG, 07.04.2010 - 6 P 6.09

    Mitbestimmung des Personalrats bei der Übernahme von Leiharbeitnehmern zur

    Auszug aus OVG Hamburg, 28.06.2010 - 8 Bf 100/10
    Es bedarf keiner Klärung, ob dem Antragsteller die Antragsbefugnis fehlt, weil er durch die begehrte Entscheidung nicht in seiner personalvertretungsrechtlichen Rechtsposition betroffen werden kann (vgl. zur Antragsbefugnis BVerwG, Beschl. v. 7.4.2010, 6 P 6.09, juris).
  • BVerwG, 30.11.2010 - 6 PB 16.10

    Nachrücken von Ersatzmitgliedern in den Personalrat; Rückgriff auf andere

    - Hamburgisches OVG - 28.06.2010 - AZ: OVG 8 Bf 100/10.PVL.
  • VG Hamburg, 14.03.2012 - 26 FLE 7/12

    Neuwahl des Personalrats; unverzügliche Bestimmung eines Wahlvorstandes

    Der Ausschluss des Rückgriffs auf andere Vorschlagslisten nach § 31 Abs. 2 Satz 2 HmbPersVG erfasst auch Fälle wie den vorliegenden, in denen dadurch eine außerordentliche Personalratsneuwahl erforderlich wird (zur inhaltsgleichen Vorschrift des § 23 Abs. 2 Satz 1 MBG SH: OVG Hamburg, Beschl. v. 28.6.2010, 8 Bf 100/10.PVL, juris; nachfolgend BVerwG, Beschl. v. 30.11.2010, 6 PB 16/10, juris).
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