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   OVG Hamburg, 28.11.2017 - 4 Bf 24/17.Z   

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OVG Hamburg, 28.11.2017 - 4 Bf 24/17.Z (https://dejure.org/2017,48939)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 28.11.2017 - 4 Bf 24/17.Z (https://dejure.org/2017,48939)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 28. November 2017 - 4 Bf 24/17.Z (https://dejure.org/2017,48939)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Fahrtenbuchauflage auch gegenüber Rechtsanwalt nach Überlassung des Fahrzeugs an Mandanten möglich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entbehrlichkeit der Mitwirkung eines Rechtsanwalts als Halter eines Fahrzeugs an der Ermittlung des durch ihn vertretenen Fahrzeugführers; Unterlassene Mitwirkung wegen der aus dem Mandantenverhältnis folgenden Schweigepflicht; Fahrtenbuchauflage zur vorbeugenden ...

  • Anwaltsblatt

    § 31a StVZO, § 53 StPO
    Fahrtenbuch für Anwältin, weil Mandant mit ihrem PKW Verkehrsverstoß beging

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entbehrlichkeit der Mitwirkung eines Rechtsanwalts als Halter eines Fahrzeugs an der Ermittlung des durch ihn vertretenen Fahrzeugführers; Unterlassene Mitwirkung wegen der aus dem Mandantenverhältnis folgenden Schweigepflicht; Fahrtenbuchauflage zur vorbeugenden ...

  • rechtsportal.de

    Entbehrlichkeit der Mitwirkung eines Rechtsanwalts als Halter eines Fahrzeugs an der Ermittlung des durch ihn vertretenen Fahrzeugführers; Unterlassene Mitwirkung wegen der aus dem Mandantenverhältnis folgenden Schweigepflicht; Fahrtenbuchauflage zur vorbeugenden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fahrtenbuchauflage für Rechtsanwalt

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 31a StVZO, § 53 StPO
    Fahrtenbuch für Anwältin, weil Mandant mit ihrem PKW Verkehrsverstoß beging

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Fahrtenbuchauflage für Rechtsanwalt

  • rechtsanwaltskammer-hamm.de (Leitsatz)

    StVZO § 31 a Abs. 1 S. 1; StPO § 53 Abs. 1 S. 1 Nr. 3; BRAO § 43 a Abs. 2; StGB §§ 203, 356; BORA § 2
    Fahrtenbuchauflage für einen Rechtsanwalt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fahrtenbuchauflage für Rechtsanwalt als Fahrzeughalter aufgrund Verkehrsverstoßes durch Mandanten rechtmäßig - Rechtsanwalt wegen Mandatsverhältnis nicht zur Offenbarung des Fahrzeugführers verpflichtet

Besprechungen u.ä.

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 31a StVZO, § 53 StPO
    Fahrtenbuch für Anwältin, weil Mandant mit ihrem PKW Verkehrsverstoß beging

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 103
  • NJW 2018, 1032
  • AnwBl 2018, 361
  • AnwBl Online 2018, 527
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (23)

  • OVG Sachsen, 01.11.2011 - 3 A 162/11

    Fahrtenbuchauflage, berufliches Zeugnisverweigerungsrecht

    Auszug aus OVG Hamburg, 28.11.2017 - 4 Bf 24/17
    Auch dürfen weder Mandanten noch Mitarbeiter darauf vertrauen oder damit rechnen, das Fahrzeug eines Rechtsanwalts (auch im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses) überlassen zu bekommen (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 10.1.2011, 12 LA 167/09, juris Rn. 6; vgl. OVG Bautzen, Beschl. v. 1.11.2011, a.a.O., juris Rn. 8).

    Durch die Führung des Fahrtenbuchs werden Rechtsanwälte auch nicht gehindert, weiterhin Mandate im Bereich des Verkehrsordnungswidrigkeitenrechts anzunehmen (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 15.4.2009, 10 S 584/09, juris Rn. 5; in diesem Sinne auch OVG Bautzen, Beschl. v. 1.11.2011, 3 A 162/11, juris Rn. 8).

    Das Verwaltungsgericht hat weiter zu Recht darauf hingewiesen, dass eine Beeinträchtigung des Berufsrechts des Rechtsanwalts auch nicht mittelbar daraus folgt, dass das Recht Beschuldigter oder Betroffener, einen Verkehrsverstoß dem Verteidiger gegenüber offenbaren zu können, ohne deswegen Rechtsnachteile befürchten zu müssen, beeinträchtigt sein könnte, wenn der Verteidiger in seiner Eigenschaft als Fahrzeughalter seinerseits befürchten muss, bei Nichtbekanntgabe der Identität des Fahrers eventuell ein Fahrtenbuch führen zu müssen (vgl. OVG Bautzen, Beschl. v.1.11.2011, 3 A 162/11, juris Nr. 8; VGH Mannheim, Beschl. v. 15.4.2009, 10 S 584/09, ZfSch 2029, 417, juris Rn. 4; ebenso VGH München, Beschl. v. 22.4.2008, 11 ZB 07.3415, juris Rn. 16).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.2009 - 10 S 584/09

    Zur Anordnung einer Fahrtenbuchauflage bei Unmöglichkeit der Feststellung des

    Auszug aus OVG Hamburg, 28.11.2017 - 4 Bf 24/17
    Dies ermöglicht es, weitere Verkehrszuwiderhandlungen schon im Vorfeld zu verhindern (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.5.2015, 1 C 13.14, BVerwGE 152, 188 ff., juris Rn. 19, Beschl. v. 11.8.1999, 3 B 96.99, juris Rn. 3; VGH Mannheim, Beschl. v. 10.8.2015, 10 S 278/15, juris Rn. 19; Beschl. v. 15.4.2009, 10 S 584/09, VBlBW 2009, 356, juris Rn. 5).

    Durch die Führung des Fahrtenbuchs werden Rechtsanwälte auch nicht gehindert, weiterhin Mandate im Bereich des Verkehrsordnungswidrigkeitenrechts anzunehmen (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 15.4.2009, 10 S 584/09, juris Rn. 5; in diesem Sinne auch OVG Bautzen, Beschl. v. 1.11.2011, 3 A 162/11, juris Rn. 8).

    Das Verwaltungsgericht hat weiter zu Recht darauf hingewiesen, dass eine Beeinträchtigung des Berufsrechts des Rechtsanwalts auch nicht mittelbar daraus folgt, dass das Recht Beschuldigter oder Betroffener, einen Verkehrsverstoß dem Verteidiger gegenüber offenbaren zu können, ohne deswegen Rechtsnachteile befürchten zu müssen, beeinträchtigt sein könnte, wenn der Verteidiger in seiner Eigenschaft als Fahrzeughalter seinerseits befürchten muss, bei Nichtbekanntgabe der Identität des Fahrers eventuell ein Fahrtenbuch führen zu müssen (vgl. OVG Bautzen, Beschl. v.1.11.2011, 3 A 162/11, juris Nr. 8; VGH Mannheim, Beschl. v. 15.4.2009, 10 S 584/09, ZfSch 2029, 417, juris Rn. 4; ebenso VGH München, Beschl. v. 22.4.2008, 11 ZB 07.3415, juris Rn. 16).

  • BVerwG, 13.12.2011 - 8 C 24.10

    Dauerverwaltungsakt; Auskunftspflicht; Vorlagepflicht; Geschäftsunterlagen;

    Auszug aus OVG Hamburg, 28.11.2017 - 4 Bf 24/17
    Durch die rechtsanwaltliche Pflicht zur Verschwiegenheit geschützt sind insbesondere die Identität des Mandanten, die Tatsache seiner Beratung sowie diesbezügliche Unterlagen (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.12.2011, 8 C 24.10, juris Rn. 28; Urt. v. 30.9.2009, 2 A 1.08, BVerwGE 135, 77, juris Rn. 37 m.w.N.; zum Zeugnisverweigerungsrecht des Steuerberaters: BFH, Urt. v. 14.5.2002, IX R 31/00, BFHE 198, 319, juris Rn. 14 ff.).

    Sie zielt auch für den Rechtsanwalt auf eine möglichst unreglementierte berufliche Tätigkeit ab (vgl. BVerfG, Urt. v. 30.3.2004, 2 BvR 1520, 1521/01, BVerfGE 110, 226, juris Rn. 99; BVerwG, Urt. v. 13.12.2011, 8 C 24.10, BVerwGE 141, 262, juris Rn. 28).

    Zum einen sind Ausnahmen von der beruflich bestimmten Pflicht des § 2 Abs. 3 BORA dann möglich, wenn sie ihre Grundlage in einer allgemeinen, nicht berufsspezifischen Regelung finden, die das Gesetz jedermann und nicht nur einer nach dem Beruf abgegrenzten Gruppe auferlegt (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.12.2011, BVerwGE 141, 262, juris Rn. 25; BFH, Urt. v. 26.2.2004, IV R 50/01, BFHE 205, 234, juris Rn. 14).

  • OVG Niedersachsen, 10.01.2011 - 12 LA 167/09

    Vereinbarkeit der Überlassung des PKW eines Rechtsanwalts an einen Mandanten

    Auszug aus OVG Hamburg, 28.11.2017 - 4 Bf 24/17
    Auch dürfen weder Mandanten noch Mitarbeiter darauf vertrauen oder damit rechnen, das Fahrzeug eines Rechtsanwalts (auch im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses) überlassen zu bekommen (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 10.1.2011, 12 LA 167/09, juris Rn. 6; vgl. OVG Bautzen, Beschl. v. 1.11.2011, a.a.O., juris Rn. 8).

    Daraus lässt sich, worauf das Berufungsgericht bereits im Beschluss vom 9. November 2015 (4 Bs 161/15, n.v.) hingewiesen hat, nicht ersehen, dass ein Mandatsverhältnis besteht oder bestanden hat (vgl. auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 10.1.2011, 12 LA 167/09, juris Rn. 6; VG Köln, Urt. v. 8.10.2010, 18 K 3922/10, juris Rn. 43).

    Der Mandant kann dann von Beginn an insoweit kein schutzwürdiges Vertrauen entwickeln, so dass das anwaltliche Vertrauensverhältnis durch die Eintragung in das Fahrtenbuch nicht beeinträchtigt werden kann (OVG Lüneburg, Beschl. v. 10.1.2011, 12 LA 167/09, NJW 2011, 1620, juris Rn. 7; vgl. dazu auch: BFH, Urt. v. 26.2.2004, IV R 50/01, BFHE 205, 234, juris 17 ff.).

  • BFH, 26.02.2004 - IV R 50/01

    Angabe der Teilnehmer und des Anlasses einer Bewirtung trotz Schweigepflicht

    Auszug aus OVG Hamburg, 28.11.2017 - 4 Bf 24/17
    Der Mandant kann dann von Beginn an insoweit kein schutzwürdiges Vertrauen entwickeln, so dass das anwaltliche Vertrauensverhältnis durch die Eintragung in das Fahrtenbuch nicht beeinträchtigt werden kann (OVG Lüneburg, Beschl. v. 10.1.2011, 12 LA 167/09, NJW 2011, 1620, juris Rn. 7; vgl. dazu auch: BFH, Urt. v. 26.2.2004, IV R 50/01, BFHE 205, 234, juris 17 ff.).

    Zum einen sind Ausnahmen von der beruflich bestimmten Pflicht des § 2 Abs. 3 BORA dann möglich, wenn sie ihre Grundlage in einer allgemeinen, nicht berufsspezifischen Regelung finden, die das Gesetz jedermann und nicht nur einer nach dem Beruf abgegrenzten Gruppe auferlegt (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.12.2011, BVerwGE 141, 262, juris Rn. 25; BFH, Urt. v. 26.2.2004, IV R 50/01, BFHE 205, 234, juris Rn. 14).

  • BVerwG, 11.08.1999 - 3 B 96.99

    Zum Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen, und zur Rechtmäßigkeit einer

    Auszug aus OVG Hamburg, 28.11.2017 - 4 Bf 24/17
    Dies ermöglicht es, weitere Verkehrszuwiderhandlungen schon im Vorfeld zu verhindern (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.5.2015, 1 C 13.14, BVerwGE 152, 188 ff., juris Rn. 19, Beschl. v. 11.8.1999, 3 B 96.99, juris Rn. 3; VGH Mannheim, Beschl. v. 10.8.2015, 10 S 278/15, juris Rn. 19; Beschl. v. 15.4.2009, 10 S 584/09, VBlBW 2009, 356, juris Rn. 5).

    In der Rechtsprechung ist zudem geklärt, dass die Verfassung grundsätzlich nicht davor schützt, dass aufgrund von Buchführungspflichten Erkenntnisse über den Täter von Ordnungswidrigkeiten gewonnen werden, selbst wenn es sich dabei um jemanden handelt, hinsichtlich dessen dem Aufzeichnenden ein Aussageverweigerungsrecht zusteht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.8.1999, 3 B 96.99, ZfSch 2000, 367, juris Rn. 3).

  • BVerfG, 22.10.2017 - 1 BvR 1822/16

    "Unwürdig" für den Anwaltsberuf?

    Auszug aus OVG Hamburg, 28.11.2017 - 4 Bf 24/17
    Ein Eingriff wäre, soweit er hier die Berufsausübungsfreiheit einschränkt, allerdings nur dann unverhältnismäßig, wenn mit den entgegenstehenden Gemeinwohlinteressen grundrechtliche Belange nicht in ein angemessenes Verhältnis gebracht worden sind (vgl. BVerfG, Beschl. v. 22.10.2017, 1 BvR 1822/16, juris Rn. 23 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.10.2017 - 7 B 4.17

    Erforderlichkeit einer Rechtsverletzung für erfolgreiche Anfechtungsklage gegen

    Auszug aus OVG Hamburg, 28.11.2017 - 4 Bf 24/17
    Der Zulassungsantrag muss daher erläutern, dass und inwiefern die Berufungsentscheidung zur Klärung einer bisher von der Rechtsprechung nicht beantworteten fallübergreifenden Frage führen kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.7.1984, 9 C 46.84, BVerwGE 70, 24, juris Rn. 13; Beschl. v. 10.10.2017, 7 B 4.17, juris Rn. 6).
  • BVerfG, 12.01.2016 - 1 BvL 6/13

    Verbot der Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mit Ärzten und

    Auszug aus OVG Hamburg, 28.11.2017 - 4 Bf 24/17
    Als Angehörige eines freien Berufs tragen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte das volle wirtschaftliche Risiko ihrer beruflichen Tätigkeit, so dass kommerzielles Denken mit dem Anwaltsberuf nicht schlechthin unvereinbar ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.1.2016, 1 BvL 6/13, BVerfGE 141, 82, juris Rn. 68).
  • BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 46.84

    Berufung - Zulassung - Bedeutung der Rechtssache - Verallgemeinerungsfähig -

    Auszug aus OVG Hamburg, 28.11.2017 - 4 Bf 24/17
    Der Zulassungsantrag muss daher erläutern, dass und inwiefern die Berufungsentscheidung zur Klärung einer bisher von der Rechtsprechung nicht beantworteten fallübergreifenden Frage führen kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.7.1984, 9 C 46.84, BVerwGE 70, 24, juris Rn. 13; Beschl. v. 10.10.2017, 7 B 4.17, juris Rn. 6).
  • VG Hamburg, 06.07.2015 - 15 E 3047/15

    Fahrtenbuchauflage gegenüber Rechtsanwalt; Schutz von Mandanten

  • BVerwG, 28.05.2015 - 3 C 13.14

    Fahrtenbuch; Fahrtenbuchauflage; Fahrtenbuchanordnung; Anordnung, dass ein

  • BVerwG, 16.06.2015 - 10 C 13.14

    Kreisumlage; Umlagesatz; Haushaltsausgleich; Haushaltsdefizit; Haushaltsnotlage;

  • VGH Baden-Württemberg, 10.08.2015 - 10 S 278/15

    Fahrtenbuchauflage bei erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem

  • VG Köln, 08.10.2010 - 18 K 3922/10

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuchs bei

  • BVerwG, 30.09.2009 - 6 A 1.08

    Abgeordnete, Transparenzregeln, Verhaltensregeln, Tätigkeiten neben dem Mandat,

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • BVerfG, 30.03.2004 - 2 BvR 1520/01

    Geldwäsche

  • BFH, 14.05.2002 - IX R 31/00

    Zeugnisverweigerungsrecht eines Steuerberaters

  • BVerfG, 07.12.1981 - 2 BvR 1172/81

    Verfassungsmäßgkeit der Fahrtenbuchauflage

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

  • BVerwG, 19.02.2015 - 1 C 13.14

    Lost Art Internet-Datenbank; Kulturgut; Raubkunst; NS-verfolgungsbedingter

  • VGH Bayern, 22.04.2008 - 11 ZB 07.3419

    Personenidentität zwischen Halter des Tatfahrzeugs und Verteidiger des

  • OVG Hamburg, 01.12.2020 - 4 Bs 84/20

    Fahrtenbuchauflage für gewerbliche Fahrzeugvermietung

    Ein rechtswidriges oder schuldhaftes Verhalten des Halters ist im Übrigen auch nicht erforderlich (OVG Hamburg, Beschl. v. 28.11.2017, 4 Bf 24/17.Z, juris Rn. 29).
  • VG Saarlouis, 24.06.2020 - 5 K 47/20

    Fahrtenbuchanordnung; Verhältnis zur Entscheidung des VerfGH Saarbrücken, Urteil

    [OVG Hamburg, Beschluss vom 28.11.2018 - 4 Bf 24/17.Z -, NJW 2018, 1032].
  • VG Saarlouis, 23.12.2019 - 5 L 1926/19

    Fahrtenbuchauflage für Rechtsanwalt â€" Beweis für Geschwindigkeitsüberschreitung

    Der Mandant kann dann von Beginn an insoweit kein schutzwürdiges Vertrauen entwickeln, sodass das anwaltliche Vertrauensverhältnis durch die Eintragung ins Fahrtenbuch nicht beeinträchtigt werden kann.(vgl. zu den Voraussetzungen einer steuerlichen Abzugsfähigkeit von Bewirtungsaufwendung eines Rechtsanwalts als Betriebsausgaben und der anwaltlichen Schweigepflicht: BFH, Urteil vom 26.02.2004 - IV R 50/01 -, BFHE 205, 234) Das Zur-Verfügung-Stellen eines Kraftfahrzeugs und insbesondere eines Motorrades für Fahrten Dritter, die damit einen Verkehrsverstoß begehen könnten, gehört zudem weder zu den Berufspflichten eines Rechtsanwalts noch ist es mit ihnen untrennbar verbunden.(OVG Hamburg, Beschluss vom 28.11.2018 - 4 Bf 24/17.Z -, NJW 2018, 1032).
  • VG Stuttgart, 12.07.2019 - 17 K 3012/18
    Ob die Klägerin dabei ein Verschulden trifft oder ob sie sich etwa darauf verlassen durfte, dass der betroffene Mitarbeiter sich selbst um die Angelegenheit kümmert, ist für die Rechtmäßigkeit der Anordnung der Führung eines Fahrtenbuches nicht relevant (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 28.11.2017 - 4 Bf 24/17.Z - juris Rn. 29).
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