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   OVG Hamburg, 29.03.2019 - 1 Bf 427/18.AZ   

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https://dejure.org/2019,8610
OVG Hamburg, 29.03.2019 - 1 Bf 427/18.AZ (https://dejure.org/2019,8610)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 29.03.2019 - 1 Bf 427/18.AZ (https://dejure.org/2019,8610)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 29. März 2019 - 1 Bf 427/18.AZ (https://dejure.org/2019,8610)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 154 Abs 4 VwGO, § 92 Abs 3 S 1 VwGO
    Kostenverteilung; unwirksames Urteil 1. Instanz, Berufungsrücknahme

  • Wolters Kluwer

    Auferlegen der außergerichtlichen Kosten des Zulassungsverfahrens der Staatskasse bei Rücknahme des Antrags auf Zulassung der Berufung na...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 154 Abs. 4

  • rechtsportal.de

    VwGO § 154 Abs. 4 ; AsylG § 83b
    Auferlegen der außergerichtlichen Kosten des Zulassungsverfahrens der Staatskasse bei Rücknahme des Antrags auf Zulassung der Berufung nach dem Hinweis des Gerichts auf die fehlende Unterschrift des in der Gerichtsakte befindlichen Urteils

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Urteil nicht unterschrieben: Kosten des Berufungsverfahrens trägt Staatskasse!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2019, 704
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 03.12.1992 - 5 C 9.89

    Urteil ohne mündliche Verhandlung, kein Erlaß durch Zustellung bei Fehlen einer

    Auszug aus OVG Hamburg, 29.03.2019 - 1 Bf 427/18
    Es handle sich daher lediglich um einen Urteilsentwurf bzw. um ein "Scheinurteil" (vgl. BVerwG, Urt. v. 3.12.1992, 5 C 9.89, BVerwGE 91, 242).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.1994 - 13 E 11732/94

    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen eine im Beschlusswege auf eine

    Auszug aus OVG Hamburg, 29.03.2019 - 1 Bf 427/18
    Allerdings wird hierbei der Rechtsgedanke aus § 154 Abs. 4 VwGO zumeist gar nicht angesprochen (anders soweit ersichtlich nur in OVG Koblenz, Beschl. v. 22.11.1994, 13 E 11732/94, NVwZ-RR 1995, 362, juris Rn. 4).
  • BVerwG, 04.06.1991 - 4 B 189.90

    Rücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus OVG Hamburg, 29.03.2019 - 1 Bf 427/18
    Dem Senat ist bewusst, dass die weit überwiegende Ansicht in der Rechtsprechung und Literatur die Ansicht vertritt, es sei keine gesetzliche Vorschrift ersichtlich, die es ermögliche, im Fall unrichtiger Sachbehandlung durch das Gericht entstandene außergerichtliche Kosten der Staatskasse aufzuerlegen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4.6.1991, 4 B 189.90, juris; weitere Nachweise bei Neumann/Schaks in: Sodan/Ziekow, a.a.O., § 154 Rn. 40a mit Fn. 25 sowie § 155 Rn. 113 mit Fn. 42; a.A. Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl. 2018, § 155 Rn. 24: Analogie zu § 21 GKG, §§ 154 Abs. 4, 155 Abs. 4, 162 Abs. 3 VwGO).
  • OVG Hamburg, 18.03.2015 - 1 Bs 72/15

    Beschwerde gegen Beschluss im vorläufigen Rechtsschutz, der nach

    Auszug aus OVG Hamburg, 29.03.2019 - 1 Bf 427/18
    Dies beruht auf einer Heranziehung des Rechtsgedankens aus § 154 Abs. 4 VwGO (vgl. hierzu bereits OVG Hamburg, Beschl. v. 18.3.2015, 1 Bs 72/15, juris Rn. 18).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2020 - 3 M 89/20

    Beschwerde gegen eine trotz übereinstimmender Erledigungserklärungen ergangene

    Dagegen kommt es mangels gesetzlicher Grundlage nicht in Betracht, die anlässlich des Beschwerdeverfahrens entstandenen außergerichtlichen Kosten der Beteiligten (ebenfalls) der Staatskasse aufzuerlegen (vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 4. Juni 1991 - 4 B 189.90 - juris Rn. 2; vom 20. August 2001 - 3 B 88.01 - juris Rn. 2; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 27. Februar 2012 - OVG 2 S 78.11 - juris Rn. 7; BremOVG, Beschluss vom 25. März 2010 - 2 B 447/09 - juris Rn. 3; Neumann/Schaks, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 155 Rn. 113, auch zur mangelnden Anwendbarkeit des § 155 Abs. 4 VwGO; aA HambOVG, Beschluss vom 18. März 2015, a.a.O. Rn. 18; Beschluss vom 29. März 2019 - 1 Bf 427/18.AZ - juris Rn. 6 ff.).
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