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   OVG Hamburg, 29.03.2019 - 4 Bf 326/18.Z   

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https://dejure.org/2019,7739
OVG Hamburg, 29.03.2019 - 4 Bf 326/18.Z (https://dejure.org/2019,7739)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 29.03.2019 - 4 Bf 326/18.Z (https://dejure.org/2019,7739)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 29. März 2019 - 4 Bf 326/18.Z (https://dejure.org/2019,7739)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Rechtsschutz gegen die polizeiliche Ingewahrsamnahme einer Person im Randbereich einer Versammlung; Aussage- bzw. Beweiswert eines Behördenzeugnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Nachträglicher Rechtsschutz gegen polizeiliche Ingewahrsamnahme eines Versammlungsteilnehmers

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • VGH Hessen, 01.02.2017 - 8 A 2105/14

    Aufenthaltsverbot im Anschluss an eine zum Teil unfriedliche Großdemonstration

    Auszug aus OVG Hamburg, 29.03.2019 - 4 Bf 326/18
    Bloße Vermutungen und allgemeine Erfahrungssätze reichen nicht (VGH Kassel, Beschl. v. 1.2.2017, 8 A 2105/14.Z, juris Rn. 29).

    Hierzu bedarf es weiterer Anhaltspunkte, wovon man allerdings ausgehen kann, wenn drohende Straftaten typischerweise aus einer homogenen Gruppe heraus initiiert und gesteigert werden, die gewaltbereite Szene ein unterstützendes Umfeld von Gleichgesinnten benötigt und schon die Gegenwart von Gleichgesinnten zur Gewaltbereitschaft derjenigen beiträgt, die ihrem Kernbereich zuzurechnen sind und aus der Anonymität der Gruppe heraus agieren (VGH Kassel, Beschl. v. 1.2.2017, 8 A 2105/14.Z, juris Rn. 32, 38, 39 m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 26.04.2018 - 11 LC 288/16

    Rechtsstreit um ein gegenüber eines "Ultra" für die Fußballsaison 2016/2017

    Auszug aus OVG Hamburg, 29.03.2019 - 4 Bf 326/18
    Auch lagen über den Kläger oder andere Gruppenmitglieder zum Zeitpunkt der Ingewahrsamnahme keinerlei Erkenntnisse - u.a. aus Ermittlungs- und Strafverfahren - vor, denen Anhaltspunkte für die Begehung der vorliegend von der Polizei befürchteten Straftaten entnommen werden könnten (vgl. auch OVG Lüneburg, Urt. v. 26.4.2018, 11 LC 288/16, NdsVBl 2019, 28, juris Rn. 34 m.w.N. zu einem Aufenthaltsverbot, wonach Anhaltspunkte für die Begehung einer zukünftigen Straftat etwa die Ankündigung oder Aufforderung zu einer Straftat, das Mitführen von Waffen, Werkzeugen oder sonstigen Gegenständen, die ersichtlich zur Tatbegehung bestimmt sind oder erfahrungsgemäß bei derartigen Straftaten verwendet werden, oder Erkenntnisse u.a. aus Ermittlungs- und Strafverfahren, die im Zusammenhang mit solchen Straftaten geführt wurden, deren erneute Begehung befürchtet wird, sein können).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Hamburg, 29.03.2019 - 4 Bf 326/18
    Hiervon ist immer schon dann auszugehen, wenn durch die Begründung des Zulassungsantrags ein einzelner tragender Rechtssatz - sei es ein abstrakter Obersatz, sei es die Subsumtion des konkreten Sachverhalts unter einen solchen Obersatz - oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.6.2000, 1 BvR 830/00, NVwZ 2000, 1163, juris Rn. 15; BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004, 7 AV 4.03, DVBl. 2004, 838, juris Rn. 8 f.).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Hamburg, 29.03.2019 - 4 Bf 326/18
    Hiervon ist immer schon dann auszugehen, wenn durch die Begründung des Zulassungsantrags ein einzelner tragender Rechtssatz - sei es ein abstrakter Obersatz, sei es die Subsumtion des konkreten Sachverhalts unter einen solchen Obersatz - oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.6.2000, 1 BvR 830/00, NVwZ 2000, 1163, juris Rn. 15; BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004, 7 AV 4.03, DVBl. 2004, 838, juris Rn. 8 f.).
  • OLG Rostock, 30.08.2007 - 3 W 107/07

    Mecklenburgisches Sicherheits- und Ordnungsrecht: Ingewahrsamnahme einer Person

    Auszug aus OVG Hamburg, 29.03.2019 - 4 Bf 326/18
    Der Beschluss vom 30. August 2007 betraf die Ingewahrsamnahme einer Person, die bereits einen Monat zuvor wegen aggressiven und strafrechtlich relevanten Vorverhaltens (Überwinden einer Absperrung, heftiger Widerstand bei der Festnahme) durch Polizeibeamte derselben Einheit gestellt worden war (OLG Rostock, Beschl. v. 30.8.2007, 3 W 107/07, OLGR Rostock 2008, 115, juris Rn. 25).
  • OLG Rostock, 21.08.2007 - 3 W 102/07

    Rechtmäßigkeit einer polizeilichen Ingewahrsamnahme beim G8-Gipfel:

    Auszug aus OVG Hamburg, 29.03.2019 - 4 Bf 326/18
    Anders als im Streitfall hatten sich diese Personen aber bereits mit Sturmhauben, dunklen Sonnenbrillen und Tüchern über Mund und Nase vermummt, es wurden Steine mitgeführt und 40 bis 50 Personen waren dabei, Paletten zu zerschlagen (OLG Rostock, Beschl. v. 21.8.2007, 3 W 102/07, OLGR Rostock 2008, 250, juris Rn. 18, 19).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus OVG Hamburg, 29.03.2019 - 4 Bf 326/18
    Abgesehen davon liegt eine unzureichende, den Amtsermittlungsgrundsatz aus § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO verletzende Sachverhaltsaufklärung nur vor, wenn bereits im erstinstanzlichen Verfahren auf die Vornahme einer Sachverhaltsaufklärung hingewirkt worden ist oder wenn sich die weitere Sachverhaltsermittlung oder Beweiserhebung hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.8.1997, NJW 1997, 3328, juris Rn. 4).
  • BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 46.84

    Berufung - Zulassung - Bedeutung der Rechtssache - Verallgemeinerungsfähig -

    Auszug aus OVG Hamburg, 29.03.2019 - 4 Bf 326/18
    Der Zulassungsantrag muss daher erläutern, dass und inwiefern die Berufungsentscheidung zur Klärung einer bisher von der Rechtsprechung nicht beantworteten fallübergreifenden Frage führen kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.7.1984, 9 C 46.84, BVerwGE 70, 24, juris Rn. 13; Beschl. v. 10.10.2017, 7 B 4.17, juris Rn. 6).
  • OVG Hamburg, 13.04.2012 - 4 Bs 78/12

    FC St. Pauli gegen FC Hansa Rostock: Weiterhin keine Eintrittskarten für

    Auszug aus OVG Hamburg, 29.03.2019 - 4 Bf 326/18
    Mit Gefahrenlagen im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 2 Halbs. 1 HmbSOG sind nach der Rechtsprechung des Senats Gefahrenlagen gemeint, in denen eine Störung unmittelbar oder in allernächster Zeit mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit bevorsteht (OVG Hamburg, Beschl. v. 13.4.2012, 4 Bs 78/12, NordÖR 2012, 290, juris Rn 17).
  • BGH, 12.08.2015 - StB 8/15

    Voraussetzungen für den Erlass einer Durchsuchungsanordnung (Anfangsverdacht;

    Auszug aus OVG Hamburg, 29.03.2019 - 4 Bf 326/18
    Jedenfalls einen geringen Beweiswert dürfte man einem Behördenzeugnis grundsätzlich nicht absprechen können (OVG Koblenz, Beschl. v. 9.8.2018, 7 E 10306/18, juris Rn. 17; VGH Mannheim, Beschl. v. 19.6.2018, 1 S 2071/17, juris Rn. 20; OVG Münster, Beschl. v. 1.8.2016, 18 B 627/15, InfAuslR 2016, 396, juris Rn. 12; vgl. auch BGH, Beschl. v. 26.7.2018, AK 32/18, juris Rn. 12 und v. 12.8.2015, StB 8/15, NStZ 2016, 370, juris Rn. 4).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2016 - 18 B 627/15

    Rechtmäßigkeit einer automatischen Versagung der Verlängerung eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2017 - 13 A 2346/17
  • BVerwG, 10.10.2017 - 7 B 4.17

    Erforderlichkeit einer Rechtsverletzung für erfolgreiche Anfechtungsklage gegen

  • VGH Baden-Württemberg, 19.06.2018 - 1 S 2071/17

    Durchsuchung eines Mitglieds einer verbotenen Vereinigung - Bestimmtheit einer

  • BGH, 26.07.2018 - AK 32/18

    Dringender Tatverdacht wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.08.2018 - 7 E 10306/18

    Gerichtliche Durchsuchungsanordnung für Räume von Vereinen, die der PKK

  • OVG Niedersachsen, 10.10.2019 - 11 LB 108/18

    Anscheinsgefahr; Drittortauseinandersetzung; ex-ante-Betrachtung;

    Unabhängig davon ist ein allein aufgrund einer ähnlichen Bekleidung erweckter Eindruck, es handele sich um eine homogene Gruppe, jedenfalls in den Fällen, in denen aus der Gruppe heraus noch keine Straftaten begangen wurden, und in denen die Bekleidung bzw. das äußere Erscheinungsbild der Gruppe keine eindeutigen Rückschlüsse auf die unmittelbar bevorstehende Begehung von Straftaten zulässt, grundsätzlich - so auch hier - nicht ausreichend, um eine Ingewahrsamnahme zu rechtfertigen (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 29.3.2019 - 4 Bf 326/18.Z -, juris, Rn. 27 ff.).
  • VG Hamburg, 28.01.2022 - 20 K 5872/17
    Zum Zeitpunkt der Ingewahrsamnahme des Klägers war mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit (vgl. zu den Anforderungen an den Wahrscheinlichkeitsmaßstab BVerfG, Beschl. v. 20.4.2017, 2 BvR 1754/14, juris Rn. 46; OVG Hamburg, Beschl. v. 29.3.2019, 4 Bf 326/18.Z, juris Rn. 21 m.w.N.; siehe auch BGH, Beschl. v. 10.3.2021, III ZB 5/20, juris Rn. 9 und Beschl. v. 12.2.2020, StB 36/18, juris Rn. 21, wonach bereits eine hohe Wahrscheinlichkeit genügen kann) mit der sofortigen oder unmittelbar bevorstehenden Fortsetzung ehrverletzender Äußerungen gegenüber der amtierenden Bundeskanzlerin zu rechnen.
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