Rechtsprechung
OVG Hamburg, 29.10.2020 - 5 Bs 198/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
- VG Hamburg
Erlass einer Zwischenverfügung zu der Sperrstundenregelung nach der Coronavirus-Eindämmungsverordnung
Kurzfassungen/Presse (2)
- Justiz Hamburg (Pressemitteilung)
Eilantrag einer Gaststättenbetreiberin gegen die Sperrstundenregelung
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Gastwirt muss Verbot der Öffnung von Gaststätten in der Zeit von 23 Uhr bis 5 Uhr ...
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 26.10.2020 - 14 E 4379/20
- OVG Hamburg, 29.10.2020 - 5 Bs 198/20
Corona: Rechtsprechungsübersichten
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 11.10.2013 - 1 BvR 2616/13
Erlass einer einstweiligen Anordnung: Aussetzung von Maßnahmen der …
Auszug aus OVG Hamburg, 29.10.2020 - 5 Bs 198/20
1.a) Der Erlass einer Zwischenverfügung in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ist - wenn keine anderen überwiegenden Interessen entgegenstehen - nur dann geboten, wenn der Eilantrag nicht von vornherein offensichtlich aussichtslos ist und ohne die befristete Zwischenverfügung die Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG) gefährdet wäre, weil irreversible Zustände oder schwere und unabwendbare Nachteile einzutreten drohen (OVG Hamburg, Beschl. v. 20.12.2019, 2 Bs 273/19, n.v.;… VGH Mannheim, Beschl. v. 14.10.2019, 9 S 2643/19, juris Rn. 6 m.w.N.; BVerfG, Beschl. v. 11.10.2013, 1 BvR 2616/13, juris Rn. 7). - VGH Baden-Württemberg, 14.10.2019 - 9 S 2643/19
Anspruch auf Erlass eines Hängebeschlusses
Auszug aus OVG Hamburg, 29.10.2020 - 5 Bs 198/20
1.a) Der Erlass einer Zwischenverfügung in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ist - wenn keine anderen überwiegenden Interessen entgegenstehen - nur dann geboten, wenn der Eilantrag nicht von vornherein offensichtlich aussichtslos ist und ohne die befristete Zwischenverfügung die Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG) gefährdet wäre, weil irreversible Zustände oder schwere und unabwendbare Nachteile einzutreten drohen (OVG Hamburg, Beschl. v. 20.12.2019, 2 Bs 273/19, n.v.; VGH Mannheim, Beschl. v. 14.10.2019, 9 S 2643/19, juris Rn. 6 m.w.N.;… BVerfG, Beschl. v. 11.10.2013, 1 BvR 2616/13, juris Rn. 7).