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OVG Hamburg, 30.06.2020 - 3 So 105/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 22.10.2018 - 1 KO 2500/18
- OVG Hamburg, 30.06.2020 - 3 So 105/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- OVG Hamburg, 08.03.2013 - 3 So 126/12
Umfang der Rechtsanwaltsvergütung bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe für …
Auszug aus OVG Hamburg, 30.06.2020 - 3 So 105/18
Prozesskostenhilfe kann gemäß § 166 VwGO i.V.m. §§ 114 ff. ZPO nur für gerichtliche Verfahren, nicht aber für außergerichtliche Verfahren bewilligt werden, zu denen auch das Verwaltungsverfahren mitsamt dem Widerspruchsverfahren zählt (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 8.3.2013, 3 So 126/12, Rpfleger 2013, 544, juris Rn. 10;… Neumann/Schaks in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 166 Rn. 57, 62).Die im Zuge eines gerichtlichen Eilverfahrens für einen Mehrvergleich erfolgte Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts kann daher nicht als gleichzeitige Bewilligung von Beratungshilfe für eine anwaltliche Tätigkeit im außergerichtlichen Widerspruchsverfahren umgedeutet werden (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 8.3.2013, a.a.O.).
- BVerfG, 09.11.2017 - 1 BvR 2440/16
Keine Verfahrenskostenhilfe im Beratungshilfeverfahren sowie für im …
Auszug aus OVG Hamburg, 30.06.2020 - 3 So 105/18
Das entspricht dem verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Grundsatz, dass für ein Prozesskostenhilfeverfahren keine Prozesskostenhilfe zu gewähren ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 9.11.2017, 1 BvR 2440/16, 1 BvR 2441/16, NJW 2018, 449, juris Rn. 21 m.w.N.). - BGH, 17.01.2018 - XII ZB 248/16
Verfahrenskostenhilfe in einer Familiensache: Vergütungsanspruch des …
Auszug aus OVG Hamburg, 30.06.2020 - 3 So 105/18
Dass auch der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 17. Januar 2018 (XII ZB 248/16, BGHZ 217, 206) zu keiner anderen Beurteilung Anlass gibt, hat bereits das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt. - BVerfG, 20.08.1992 - 2 BvR 1712/89
Verfassungswidrigkeit der Beschränkung von Beratungshilfe auf deutsche …
Auszug aus OVG Hamburg, 30.06.2020 - 3 So 105/18
Das Beratungshilfegesetz verschafft finanziell hilfsbedürftigen Personen bei Sachverhalten, die - wie hier - eine Beziehung zum Inland aufweisen, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit und ihrem Wohnsitz einen erleichterten Zugang zur Rechtsberatung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.8.1992, 2 BvR 1712/89, NJW 1993, 383, juris Rn. 11 ff.). - OLG Naumburg, 25.06.2010 - 2 W 59/10
Kostenfestsetzungsverfahren: Einbeziehung nicht rechtshängiger Ansprüche in einen …
Auszug aus OVG Hamburg, 30.06.2020 - 3 So 105/18
Es genügt aber, wenn der Auftrag darauf gerichtet ist, dass im Sinne des Gebührentatbestands der Nr. 3101 Nr. 2 VV RVG hinsichtlich nicht rechtshängiger Ansprüche vor Gericht über eine Einigung verhandelt oder eine Einigung protokolliert oder das Zustandekommen einer Einigung festgestellt werden soll (…vgl. Müller-Rabe in: Gerold/Schmidt, RVG, 24. Aufl. 2019, VV RVG Vorbemerkung 3 Rn. 15, 24 f., VV RVG Nr. 3101 Rn. 84;… Mayer in: Mayer/Kroiß, RVG, 7. Aufl. 2018, VV RVG Nr. 3101 Rn. 25; OLG Naumburg, Beschl. v. 25.6.2010, 2 W 59/10, NJW-RR 2011, 144, juris Rn. 9).