Rechtsprechung
OVG Hamburg, 30.09.2016 - 2 Bs 110/16 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 3 Abs 1 UVPG, § 4 UVPG, § 1 UVPG HA
Nachbarschutz gegen Neubau einer Flüchtlingsunterkunft - Öffentlichkeitsbeteiligung - Justiz Hamburg
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Folgeunterkunft in Bergedorf abgelehnt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UVPG §§ 3 Abs. 1, 4; HmbUVPG § 1
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kein Nachbarschutz gegen Neubau einer Flüchtlingsunterkunft?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Baugenehmigung für den Neubau einer Flüchtlingsunterkunft; Zulassung eines Bauvorhabens ohne vorherige Durchführung eines Bauleitplanverfahrens in einem Baugenehmigungsverfahren; Planungsermessen einer Gemeinde bei der Aufstellung ...
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Folgeunterkunft in Bergedorf abgelehnt
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Folgeunterkunft: Einstweiliger Rechtsschutz abgelehnt - Keine Pflicht Bebauungsplan zu erlassen
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 10.06.2016 - 9 E 1791/16
- OVG Hamburg, 30.09.2016 - 2 Bs 110/16
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2017, 139
- DVBl 2016, 1610
- BauR 2017, 72
- BauR 2017, 773
- ZfBR 2017, 168
Wird zitiert von ... (3)
- VG Hamburg, 27.03.2017 - 6 E 3327/17
Zwischenverfügung hinsichtlich der Flüchtlingsunterkunft am Duvenacker
Mit dem Hamburgischen Oberverwaltungsgericht (…Beschl. v. 16.1.2007, 2 Bs 344/06, juris Rn. 14; auch Beschl. v. 30.9.2016, 2 Bs 110/16, juris Rn. 16) könnte weiter davon auszugehen sein, dass auch den Vorschriften des § 3 Abs. 2 Satz 2 und 4 BauGB allein oder im Zusammenhang mit § 1 Abs. 7 BauGB drittschützende Wirkung zukommen könnte.Demgegenüber kommt eine Verletzung der Rechte aus § 1 Abs. 7 und § 3 Abs. 2 Satz 2 und 4 BauGB nach jüngeren Entscheidungen des Hamburgischen Oberverwaltungsgericht (…Beschl. v. 16.1.2007, 2 Bs 344/06, juris Rn. 14; ebenso OVG Hamburg, Beschl. v. 30.9.2016, 2 Bs 110/16, juris Rn. 16) erst dann in Betracht, wenn "ein Bauleitplanverfahren eingeleitet worden" ist.
Welcher Ansicht zu folgen ist kann hier offen bleiben, weil vorliegend schon unter Beachtung der jüngeren Rechtsprechung des Hamburgischen Oberverwaltungsgericht (…Beschl. v. 16.1.2007, 2 Bs 344/06, juris Rn. 14; Beschl. v. 30.9.2016, 2 Bs 110/16, juris Rn. 16) "ein Bauleitplanverfahren eingeleitet worden" sein könnte.
- VG Hamburg, 26.06.2017 - 6 E 5224/17
Erfolgloser Eilantrag gegen eine Flüchtlingsunterkunft in Öjendorf
Umweltverträglichkeitsprüfung verbundenen Verfahrensrechte eines eindeutigen Anknüpfungspunktes (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 30.9.2016, NordÖR 2017, 34, Rn. 16). - VG Hamburg, 26.06.2017 - 6 E 3327/17
Erfolgloser Eilantrag gegen eine Flüchtlingsunterkunft in Eidelstedt
Entscheidend für die Lärmimmissionsentwicklung sind Art und Anzahl der zur Verfügung stehenden Parkplätze und die damit typischerweise verbundenen Verkehrsbewegungen (OVG Hamburg, Beschl. v. 30.9.2016, 2 Bs 110/16, juris Rn. 37).