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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.05.2005 - 1 O 288/04   

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OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.05.2005 - 1 O 288/04 (https://dejure.org/2005,72015)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 03.05.2005 - 1 O 288/04 (https://dejure.org/2005,72015)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 03. Mai 2005 - 1 O 288/04 (https://dejure.org/2005,72015)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.05.2005 - 1 L 293/03

    Umstufung; Abstufung; Bundesstraße; Bundesfernstraße; Landesstraße; Kreisstraße;

    Um die Gebrauchstauglichkeit zu gewährleisten, bedarf es nur des Instandhaltungs- und Instandsetzungsaufwandes, den die Gemeinde den übrigen Gemeindestraßen in ihrem Gebiet angedeihen lässt (vgl. zum Ganzen BVerwG, Beschl. v. 26.06.1992 - 4 B 105/92 -, Juris; OVG Greifswald, Beschl. v. 03.05.2005 - 1 O 288/04, 1 O 289/04 und 1 O 290/04 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.07.2007 - 5 S 1320/07

    Beginn der Rechtsmittelfrist; Erledigung der Hauptsache nach Ruhensanordnung;

    Diesem Ansatz hat sich auch das Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern (vgl. Beschl. v. 03.05.2005 - 1 O 288/04 - Juris) angeschlossen.
  • OVG Thüringen, 30.11.2022 - 1 KO 770/18

    Abstufung einer Ortsdurchfahrt zur Gemeindestraße

    Um die Gebrauchstauglichkeit zu gewährleisten, bedarf es nur des Instandhaltungs- und Instandsetzungsaufwandes, den die Gemeinde den übrigen Gemeindestraßen in ihrem Gebiet angedeihen lässt (vgl. zum Ganzen BVerwG, Beschl. v. 26. Juni 1992 - 4 B 105/92 -, juris; OVG MV, Beschl. v. 3. Mai 2005 - 1 O 288/04, 1 O 289/04 und 1 O 290/04 - a. a. O.).
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