Rechtsprechung
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.12.2008 - 1 L 299/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Umfang des Wohnbegriffs bei der Zweitwohnungssteuer
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schwerin, 02.03.2004 - 4 A 1023/00
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.12.2008 - 1 L 299/04
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 26.09.2001 - 9 C 1.01
Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Nichtnutzung; Eigennutzung; Fremdvermietung; …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.12.2008 - 1 L 299/04
Das Innehaben einer weiteren Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf (Zweitwohnung) neben der Hauptwohnung ist ein besonderer Aufwand, der gewöhnlich die Verwendung von finanziellen Mitteln erfordert und als äußerlich sichtbarer Konsum typischerweise Ausdruck und Indikator der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist (BVerwG, 17.09.2008 - BVerwG 9 C 14.07 - 26.09.2001 - BVerwG 9 C 1.01 - NVwZ 2002, 728 = Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 19, S. 16). - BFH, 25.02.1991 - GrS 7/89
1. Zur Mitunternehmerstellung von Personengesellschaften - 2. Keine Anwendung des …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.12.2008 - 1 L 299/04
Wirtschaftlich gleiche Tatbestände sind wegen des Grundsatzes der Gleichmäßigkeit der Besteuerung gleich zu behandeln (BFH, 25.02.1991 - GrS 7/89 -, juris, Rn. 119). - BFH, 30.11.1984 - III R 121/83
Stellplätze in Doppelstockgaragen als selbständige wirtschaftliche Einheit i. S. …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.12.2008 - 1 L 299/04
In diesem Sinne gehören Stellplätze, Garagen oder eine Terrasse als Zubehör zur Wohnung, das mit dieser gemeinsam genutzt wird (BFH, 30.11.1984 - III R 121/83 -, juris, Rn. 19; VG Augsburg, 16.01.2008 - Au 6 K 07.870 -, juris, Rn 29).
- BVerfG, 27.12.1991 - 2 BvR 72/90
Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen Besteuerung von Bauherrenmodellen und …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.12.2008 - 1 L 299/04
Der Steuertatbestand ist erfüllt, wenn die Sachverhaltsgestaltung zu einem Erfolg führt, der nach der steuerrechtlichen Vorschrift eine Belastung rechtfertigt (BVerfG, 27.12.1991 - 2 BvR 72/90 -, juris, Rn. 11). - VG Augsburg, 16.01.2008 - Au 6 K 07.870
Zur Wohnung im Sinne des Zweitwohnungssteuerrechts gehören auch Nebenräume und …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.12.2008 - 1 L 299/04
In diesem Sinne gehören Stellplätze, Garagen oder eine Terrasse als Zubehör zur Wohnung, das mit dieser gemeinsam genutzt wird (…BFH, 30.11.1984 - III R 121/83 -, juris, Rn. 19; VG Augsburg, 16.01.2008 - Au 6 K 07.870 -, juris, Rn 29). - BVerwG, 17.09.2008 - 9 C 14.07
Aufwandsteuer; Aufwand; Zweitwohnungssteuer; Hauptwohnung; Nebenwohnung; …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.12.2008 - 1 L 299/04
Das Innehaben einer weiteren Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf (Zweitwohnung) neben der Hauptwohnung ist ein besonderer Aufwand, der gewöhnlich die Verwendung von finanziellen Mitteln erfordert und als äußerlich sichtbarer Konsum typischerweise Ausdruck und Indikator der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist (BVerwG, 17.09.2008 - BVerwG 9 C 14.07 - 26.09.2001 - BVerwG 9 C 1.01 - NVwZ 2002, 728 = Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 19, S. 16).
- VG Gießen, 07.03.2023 - 8 K 1172/22
Zweitwohnungssteuer
Zu berücksichtigen ist bei dieser Auslegung auch der Charakter der Zweitwohnungssteuer als Aufwandsteuer im Sinne von Art. 105 Abs. 2 a GG, die an die finanzielle Leistungsfähigkeit des Inhabers anknüpft (vgl. OVG Greifswald, Urt. v. 04.12.2008 - 1 L 299/04, Rn. 18, Juris).Grundsätzlich knüpfen Steuergesetze, die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit besteuern, an wirtschaftliche Vorgänge oder Zustände an und bedürfen deshalb einer wirtschaftlichen Interpretation (vgl. OVG Greifswald, Urt. v. 04.12.2008 - 1 L 299/04, Rn. 17, Juris).
Dementsprechend unterfallen dem Begriff der Wohnung i.S.d. Zweitwohnungssteuerrechts auch ganz unterschiedliche Einrichtungen, wenn sie nur geeignet sind, das Grundbedürfnis Wohnen zumindest zeitweilig zu decken (vgl. OVG Greifswald, Urt. v. 04.12.2008 - 1 L 299/04, Rn. 19, Juris).
- VG Gießen, 12.04.2022 - 8 K 2420/21
Zweitwohnungssteuerrecht
Zu berücksichtigen ist bei dieser Auslegung auch der Charakter der Zweitwohnungssteuer als Aufwandsteuer im Sinne von Art. 105 Abs. 2 a GG, die an die finanzielle Leistungsfähigkeit des Inhabers anknüpft (vgl. OVG Greifswald, Urt. v. 04.12.2008 - 1 L 299/04, Rn. 18, Juris).Grundsätzlich knüpfen Steuergesetze, die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit besteuern, an wirtschaftliche Vorgänge oder Zustände an und bedürfen deshalb einer wirtschaftlichen Interpretation (vgl. OVG Greifswald, Urt. v. 04.12.2008 - 1 L 299/04, Rn. 17, Juris).
Dementsprechend unterfallen dem Begriff der Wohnung i.S.d. Zweitwohnungssteuerrechts auch ganz unterschiedliche Einrichtungen, wenn sie nur geeignet sind, das Grundbedürfnis Wohnen zumindest zeitweilig zu decken (vgl. OVG Greifswald, Urt. v. 04.12.2008 - 1 L 299/04, Rn. 19, Juris).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.03.2015 - 1 L 90/13
Zweitwohnungssteuer; Verfügungsmöglichkeit von jährlich nur 21 Tagen
Das Innehaben einer weiteren Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf (Zweitwohnung) neben der Hauptwohnung ist ein besonderer Aufwand, der gewöhnlich die Verwendung von finanziellen Mitteln erfordert und in der Regel wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck bringt (OVG Greifswald, Urt. v. 04.12.2008 - 1 L 299/04 -, juris Rn. 18). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.02.2016 - 1 L 410/15
Zulässige Ausnahmen für Drittwohnungen und Feriengäste von der Zweitwohnungsteuer
Das Innehaben einer weiteren Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf (Zweitwohnung) neben der Hauptwohnung ist ein besonderer Aufwand, der gewöhnlich die Verwendung von finanziellen Mitteln erfordert und in der Regel wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck bringt (OVG Greifswald Urt. v. 04.12.2008 - 1 L 299/04 -, juris Rn. 18). - VG Magdeburg, 22.12.2014 - 2 A 322/12
Heranziehung zur Zahlung von Zweitwohnungssteuern für ein kleines, nicht in einer …
Die eingeschränkte Nutzungsmöglichkeit ist hierbei allenfalls bei der Höhe der Zweitwohnungsteuer zu berücksichtigen (vgl. etwa OVG M.-V., U. v. 04.12.2008 - 1 L 299/04 -, juris; VG München, U. v. 19.04.2012 - M 10 K 11.743 -, juris; VG Gießen, U. v. 13.06.2013 - 8 K 907/12.GI -, juris; VG Greifswald, U. v. 27.12.2011 - 3 A 378/09 -, juris).