Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.05.2020 - 1 LZ 869/18 OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,18306
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.05.2020 - 1 LZ 869/18 OVG (https://dejure.org/2020,18306)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 05.05.2020 - 1 LZ 869/18 OVG (https://dejure.org/2020,18306)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 05. Mai 2020 - 1 LZ 869/18 OVG (https://dejure.org/2020,18306)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,18306) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.09.2010 - 4 K 12/07

    Gültigkeit einer Trinkwasserbeitragssatzung - Tiefenbegrenzung

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.05.2020 - 1 LZ 869/18
    Diese vom Bundesverwaltungsgericht im Erschließungsbeitragsrecht vertretene Rechtsansicht (vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 12.12.1986 - 8 C 9.86 -, juris) gilt auch für das Recht der leitungsgebundenen Anlagen (vgl. (vgl. OVG Greifswald, Urt. v. 14.09.2010 - 4 K 12/07 -, juris Rn. 53 m.w.N.; Urt. v. 10.10.2007 - 1 L 256/06 -, juris).

    Anderes gilt nur, wenn ein Grundstücksteil einer privaten Nutzung durch den Eigentümer - wie etwa bei der Festsetzung als öffentliche Grünfläche - schlechthin entzogen ist (vgl. zum Ganzen OVG Greifswald, Urt. v. 14.09.2010 - 4 K 12/07 -, juris Rn. 53 m.w.N.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.04.2009 - 2 LB 64/08

    Anschlussbeitrag; Außenbereichsgrundstück; Bestimmtheit; sachliche

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.05.2020 - 1 LZ 869/18
    Damit liegt kein Verstoß gegen den Grundsatz der Einmaligkeit oder gegen das Verbot der Doppelbelastung vor, wenn Gegenstand einer (neuen) Beitragsveranlagung eine Fläche ist, die nicht Gegenstand der früheren Veranlagung gewesen ist, weil sie wegen einer satzungsmäßigen Regelung über die Heranziehung von Außenbereichsgrundstücken bei der ersten Veranlagung nicht bevorteilt war (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 27.04.2009 - 2 LB 64/08 -, juris für hinzuwachsende Umgriffsflächen im Außenbereich; OVG Greifswald, Urt. v. 26.06.2018 - 1 L 381/15 -, juris Rn. 14; OVG Greifswald, Beschl. v. 20.11.2003 - 1 M 180/03 -, juris Rn. 23 für Flächen, die von einer Tiefenbegrenzungsregelung erfasst werden; Aussprung in: Aussprung/Siemers/Holz, KAG M-V, Stand G3015, § 9 Erl.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.12.2002 - 1 L 127/02
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.05.2020 - 1 LZ 869/18
    Denn sie grenzt die bevorteilte Grundstücksfläche von der Teilfläche des Buchgrundstückes ab, die durch die Ver- oder Entsorgungseinrichtung keinen Vorteil erlangt (OVG Greifswald, Beschl. v. 03.12.2002 - 1 L 127/02 -, juris Rn. 6; OVG Schleswig, a.a.O.; Aussprung in: Aussprung/Siemers/Holz, a.a.O.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.06.2018 - 1 L 381/15

    Erhebung und Nacherhebung von Schmutzwasserbeiträgen; Grundstücksbegriff;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.05.2020 - 1 LZ 869/18
    Damit liegt kein Verstoß gegen den Grundsatz der Einmaligkeit oder gegen das Verbot der Doppelbelastung vor, wenn Gegenstand einer (neuen) Beitragsveranlagung eine Fläche ist, die nicht Gegenstand der früheren Veranlagung gewesen ist, weil sie wegen einer satzungsmäßigen Regelung über die Heranziehung von Außenbereichsgrundstücken bei der ersten Veranlagung nicht bevorteilt war (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 27.04.2009 - 2 LB 64/08 -, juris für hinzuwachsende Umgriffsflächen im Außenbereich; OVG Greifswald, Urt. v. 26.06.2018 - 1 L 381/15 -, juris Rn. 14; OVG Greifswald, Beschl. v. 20.11.2003 - 1 M 180/03 -, juris Rn. 23 für Flächen, die von einer Tiefenbegrenzungsregelung erfasst werden; Aussprung in: Aussprung/Siemers/Holz, KAG M-V, Stand G3015, § 9 Erl.
  • BVerfG, 13.10.1994 - 2 BvR 126/94

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch sog.

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.05.2020 - 1 LZ 869/18
    Das rechtliche Gehör gibt den Beteiligten an einem Verfahren das Recht darauf, sich zu dem der gerichtlichen Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt, aber auch zur Rechtslage vor Erlass der Entscheidung zu äußern (vgl. BVerfG, Urt. v. 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97 -, BVerfGE 98, 218, 263; Beschl. v. 13.10.1994 - 2 BvR 126/94 -, DVBl. 1995, 34).
  • BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97

    Rechtschreibreform

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.05.2020 - 1 LZ 869/18
    Das rechtliche Gehör gibt den Beteiligten an einem Verfahren das Recht darauf, sich zu dem der gerichtlichen Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt, aber auch zur Rechtslage vor Erlass der Entscheidung zu äußern (vgl. BVerfG, Urt. v. 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97 -, BVerfGE 98, 218, 263; Beschl. v. 13.10.1994 - 2 BvR 126/94 -, DVBl. 1995, 34).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.03.2004 - 1 L 58/02

    Anschlussbeitrag, Abgeltungsfläche, Regelungslücke, Analogie, sachliche

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.05.2020 - 1 LZ 869/18
    Ein solcher Flächenabschlag ist im Bereich der Schmutzwasserbeseitigung nur deshalb zulässig, weil die in der Vorschrift genannten Nutzungen in der Regel auf großflächigen Grundstücken mit nur untergeordneter Bebauung erfolgen (vgl. OVG Greifswald, Urt. v. 15.12.2009 - 1 L 323/05 -, juris Rn. 38; OVG Greifswald, Urt. v. 24.03.2004 - 1 L 58/02 -, juris Rn. 159; vgl. insoweit auch die Regelung in § 6 Abs. 4 lit. c Beitragssatzung 2010), so dass eine "strenge" Anwendung des Vollgeschossmaßstabes in diesen Fällen zu vorteilswidrigen Ergebnissen führen würde.
  • OVG Niedersachsen, 08.07.2010 - 2 ME 233/10

    Vereinbarkeit einer von der Bewertung des Rechtsschutzsuchenden abweichenden

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.05.2020 - 1 LZ 869/18
    Auch eine von der Bewertung des Rechtsschutzsuchenden abweichende Würdigung eines zur Kenntnis genommenen Sachverhalts begründet keine Verletzung des rechtlichen Gehörs (OVG Lüneburg, Beschl. v. 08.07.2010 - 2 ME 233/10 -, juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.11.2003 - 1 M 180/03

    Wirksamkeit einer Kanalbaubeitragssatzung; Erhebung von Kanalbaubeiträgen;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.05.2020 - 1 LZ 869/18
    Damit liegt kein Verstoß gegen den Grundsatz der Einmaligkeit oder gegen das Verbot der Doppelbelastung vor, wenn Gegenstand einer (neuen) Beitragsveranlagung eine Fläche ist, die nicht Gegenstand der früheren Veranlagung gewesen ist, weil sie wegen einer satzungsmäßigen Regelung über die Heranziehung von Außenbereichsgrundstücken bei der ersten Veranlagung nicht bevorteilt war (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 27.04.2009 - 2 LB 64/08 -, juris für hinzuwachsende Umgriffsflächen im Außenbereich; OVG Greifswald, Urt. v. 26.06.2018 - 1 L 381/15 -, juris Rn. 14; OVG Greifswald, Beschl. v. 20.11.2003 - 1 M 180/03 -, juris Rn. 23 für Flächen, die von einer Tiefenbegrenzungsregelung erfasst werden; Aussprung in: Aussprung/Siemers/Holz, KAG M-V, Stand G3015, § 9 Erl.
  • BVerwG, 29.11.1994 - 8 B 171.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Einfluß einer planerische Ausweisung als "private

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.05.2020 - 1 LZ 869/18
    Baulinien, Baugrenzen, Abstands- und Anbauverbotsvorschriften sind für den Umfang der zu berücksichtigenden Grundstücksfläche daher ebenso ohne Belang wie bauplanungsrechtliche Festsetzungen von Grundstücksteilen als private Grünfläche (BVerwG, Beschl. v. 29.11.1994 - 8 B 171.94 -, jurs).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.07.2015 - 1 L 28/13

    Kalkulation des Kurbeitrags

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.11.2014 - 1 L 55/10

    Auswirkungen nachträglicher Rechtsänderungen auf kommunale Beitragssatzung

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.11.2001 - 4 K 16/00
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.10.2007 - 1 L 256/06

    Beitragsrelevanter Vorteil im Rahmen des Kanalanschlussbeitragsrechts

  • BVerfG, 07.11.2013 - 2 BvR 1895/11

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 19 Abs 4 S 1 GG durch

  • BVerwG, 12.12.1986 - 8 C 9.86

    Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwands grundsätzlich in Orientierung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht