Rechtsprechung
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.07.2012 - 1 M 59/11 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Greifswald, 14.04.2011 - 3 B 260/11
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.07.2012 - 1 M 59/11
Wird zitiert von ... (3)
- VG Greifswald, 14.11.2013 - 3 A 524/11
Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Anschlussbeitrags für die Nutzung der …
Die hiergegen eingelegte Beschwerde wurde vom OVG Greifswald mit Beschluss vom 5. Juli 2012 - 1 M 59/11 - zurückgewiesen.Die Satzungen sind nach derzeitiger Kenntnis wirksam (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 10. Oktober 2012 - 1 L 289/11 -, juris; Beschluss vom 5. Juli 2012 - 1 M 59/11 -, n.v.).
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Ausführungen in den Beschlüssen der erkennenden Kammer vom 6. Mai 2009 - 3 B 249/09 - und 14. April 2011 - 3 B 260/11 - sowie des OVG Greifswald vom 5. Juli 2012 - 1 M 59/11 -, verwiesen.
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.02.2013 - 1 M 139/11
Schmutzwasserbeitrag; Tiefenbegrenzungsregelung; Satzungsgrenze
Da entsprechende Rügen häufig parallel von zahlreichen Abgabenpflichtigen erhoben werden, einzelne stattgebende Entscheidungen häufig zahlreiche parallele Rechtsbehelfe nicht an dem betreffenden Verfahren beteiligter Abgabenpflichtiger auslösen und die normsetzenden Körperschaften schon auf entsprechende stattgebende Entscheidungen der Gerichte im vorläufigen Rechtsschutzverfahren nicht selten mit Satzungsänderungen reagieren, liegt mit Blick auf diese Breitenwirkung bzw. potentiellen Folgewirkungen solcher Entscheidungen und deren Vergleichbarkeit mit den Wirkungen einer stattgebenden einstweiligen Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO eine Orientierung an den für diese einstweiligen Anordnungen geltenden strengen Grundsätzen nahe (Senatsbeschl. v. 05.07.2012 - 1 M 59/11 -, NordÖR 2012, 500ff).Die Prüfung der örtlichen Verhältnisse im Zusammenhang mit der Tiefenbegrenzung ist auch nicht Aufgabe des verwaltungsgerichtlichen Eilverfahrens (vgl. Senatsbeschl. v. 05.07.2012, a.a.O., 20.11.2003 - 1 M 180/03 -, juris, Rn. 17; 29.11.2001 - 1 M 66/01 -, NordÖR 2002, 81f).
- VG Greifswald, 25.09.2020 - 3 A 574/19
Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse (Erforderlichkeit neuer …
Es ist in der Rechtsprechung geklärt, dass Wasserversorgungsbeiträge umsatzsteuerpflichtig sind und die Umsatzsteuer auf die Beitragspflichtigen nach Maßgabe des Landesrechts abgewälzt werden kann (…vgl. BVerwG, Urt. v. 29.04.1988 - 8 C 33.85 -, BVerwGE 79, 266 -, juris; OVG Greifswald, Beschl. v. 30.11.2009 - 1 M 134/09 -, juris; Beschl. v. 05.07.2012 - 1 M 59/11 -, juris Rn. 19).