Rechtsprechung
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.02.2007 - 3 K 4/04 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Rechtmäßigkeit einer Ausweisung einer privaten Grünfläche im Bebauungsplan
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
§ 1 Abs 7 BauGB, § 34 BauGB
Rechtmäßigkeit einer Ausweisung einer privaten Grünfläche im Bebauungsplan - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- ssl-id.de
, S. 237 (Kurzinformation)
Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Sachsen, 17.09.2009 - 1 D 15/07
Einfacher Bebauungsplan; Festsetzungen; Wald; Abwägung; Abwägungsmangel; …
im 2. Ergänzungsverfahren in der Zeit vom 15.2.2002 bis 1.3.2002 entsprach den gesetzlichen Vorgaben (§ 4a Abs. 3 BauGB; vgl. auch OVG M-V, Urt. v. 7.2.2007 - 3 K 4/04 -, zitiert nach juris).Das Abwägungsgebot ist mithin nur verletzt, wenn eine Abwägung überhaupt nicht stattfindet, wenn in die Abwägung nicht eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muss, wenn die Bedeutung der betroffenen Belange verkannt oder der Ausgleich der Belange in einer Weise vorgenommen wird, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (…SächsOVG, NK-Urt. v. 30.9.2004 - 1 D 37/01 - und v. 7.12.2007 - 1 D 18/06 - VGH BW, Urt. v. 15.9.2004, NVwZ-RR 2005, 157; OVG M-V, Urt. v. 7.2.2007, a. a. O.).
Das Einbeziehen eines solchen Plankonzepts und dessen Bevorzugung der Abwägungsentscheidung begegnet keinen Bedenken (vgl. in diesem Zusammenhang auch SächsOVG, Urt. v. 14.9.2006, - 1 B 830/05 - OVG M-V, Urt. v. 7.2.2007, a. a. O.).
- OVG Saarland, 25.06.2009 - 2 C 478/07
Normenkontrolle eines Bebauungsplans - hier: Festsetzung privater Grünflächen
(vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01 -, BRS 65 Nr. 6, OVG Greifswald, Urteil vom 7.2.2007 - 3 K 4/04 -, juris) Die planerischen Aktivitäten der Antragsgegnerin führen in der Gesamtbetrachtung hier dazu, dass die Privatnützigkeit des Grundeigentums der Antragsteller im Ergebnis völlig aufgehoben wird, was die Grenze einer hinzunehmenden Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums überschreitet. - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.04.2007 - 3 K 12/04
Abwägungserhebliche Berücksichtigung einer Umlegung im Bebauungsplanverfahren
Dabei ist in die Abwägung einzustellen, dass sich der Entzug der baulichen Nutzungsmöglichkeiten für den Betreffenden wie eine Teilenteignung auswirken kann und dass dem Bestandsschutz daher ein den von Art. 14 Abs. 3 GG erfassten Fällen vergleichbares Gewicht zukommt (Senatsurteil vom 07.02.2007 - 3 K 4/04 - m.w.N. zur Rspr.).
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