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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.12.2022 - 4 LB 648/21 OVG   

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OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.12.2022 - 4 LB 648/21 OVG (https://dejure.org/2022,40696)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 07.12.2022 - 4 LB 648/21 OVG (https://dejure.org/2022,40696)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 07. Dezember 2022 - 4 LB 648/21 OVG (https://dejure.org/2022,40696)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • VG Greifswald, 02.06.2021 - 2 A 1426/20

    Asylrecht Mexiko - Homosexualität

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.12.2022 - 4 LB 648/21
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 2. Juni 2021 - 2 A 1426/20 HGW - wird zurückgewiesen.

    Das Verwaltungsgericht hat die Klage mit Urteil vom 2. Juni 2021 - 2 A 1426/20 HGW - abgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 2. Juni 2021 - 2 A 1426/20 HGW - zu ändern und die Beklagte unter Aufhebung des Bescheides des Bundesamtes vom 4. September 2020 zu verpflichten, dem Kläger die Flüchtlingseigenschaft, hilfsweise subsidiären Schutz zuzuerkennen und weiter hilfsweise festzustellen, dass Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 und 7 Satz 1 AufenthG vorliegen.

  • BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 37.18

    (materielle) Beweislast; Auslandsaufenthalt; Beweiserleichterung;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.12.2022 - 4 LB 648/21
    Ein bestimmter Verfolgungsgrund muss nicht die zentrale Motivation oder alleinige Ursache einer Verfolgungsmaßnahme sein; indes genügt eine lediglich entfernte, hypothetische Verknüpfung mit einem Verfolgungsgrund nicht den Anforderungen des § 3a Abs. 3 AsylG (BVerwG, Urt. v. 19.04.2018 - 1 C 29/17 -, juris Rn. 13; BVerwG, Urt. v. 04.07.2019 - 1 C 37/18 -, juris Rn. 12).

    Die Furcht vor Verfolgung ist begründet, wenn dem Ausländer - bei einer hypothetisch zu unterstellenden Rückkehr - die vorgenannten Gefahren aufgrund der in seinem Herkunftsland gegebenen Umstände in Anbetracht seiner individuellen Lage mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohen (BVerwG, Urt. v. 04.07.2019 - 1 C 37/18 -, juris Rn. 13).

  • BVerwG, 07.09.2021 - 1 C 47.20

    Befristung eines abschiebungsbedingten Einreise- und Aufenthaltsverbots bei

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.12.2022 - 4 LB 648/21
    Sind in dem zu beurteilenden Einzelfall Umstände, die das gefahrenabwehrrechtlich geprägte Interesse an einem Fernhalten des Ausländers vom Bundesgebiet erhöhen, ebenso wenig erkennbar wie Umstände, die geeignet sind, das Gewicht dieses öffentlichen Interesses zu mindern, so begegnet es in einer Situation, die keine Besonderheiten gegenüber gleichgelagerten Fällen aufweist, keinen Bedenken, das abschiebungsbedingte Einreise- und Aufenthaltsverbot auf die Dauer von 30 Monaten zu befristen und damit den durch Art. 11 Abs. 2 Satz 1 Richtlinie 2008/115/EG und § 11 Abs. 3 Satz 2 AufenthG vorgegebenen Rahmen zur Hälfte auszuschöpfen (BVerwG, Urt. v. 07.09.2021 - 1 C 47/20 -, juris Rn. 18).
  • BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08

    Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.12.2022 - 4 LB 648/21
    Die Verfolgungshandlungen müssen vielmehr im Verfolgungszeitraum und Verfolgungsgebiet auf alle sich dort aufhaltenden Gruppenmitglieder zielen und sich in quantitativer und qualitativer Hinsicht so ausweiten, wiederholen und um sich greifen, dass daraus für jeden Gruppenangehörigen nicht nur die Möglichkeit, sondern ohne weiteres die aktuelle Gefahr eigener Betroffenheit entsteht (BVerwG, Urt. v. 21.04.2009 - 10 C 11/08 -, juris Rn. 13).
  • BVerwG, 02.02.2010 - 10 B 18.09

    Prüfung einer Gruppenverfolgung; Tamilen in Sri Lanka

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.12.2022 - 4 LB 648/21
    Der Feststellung dicht und eng gestreuter Verfolgungsschläge bedarf es allerdings nicht, wenn hinreichend sichere Anhaltspunkte für ein staatliches Verfolgungsprogramm bestehen, dessen Umsetzung bereits eingeleitet ist oder alsbald bevorsteht (BVerwG, Beschl. v. 02.02.2010 - 10 B 18/09 -, juris Rn. 2).
  • EuGH, 19.11.2020 - C-238/19

    Im Kontext des Bürgerkriegs in Syrien spricht eine starke Vermutung dafür, dass

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.12.2022 - 4 LB 648/21
    Der Ausländer muss somit aufgrund von Umständen in seinem Herkunftsland eine begründete Furcht vor Verfolgung aus zumindest einem der fünf genannten Gründe haben (vgl. EuGH, Urt. v. 19.11.2020 - C-238/19 -, juris Rn. 21).
  • OVG Sachsen, 30.11.2021 - 2 A 488/19

    Iran; Anforderungen an die Flüchtlingsanerkennung wegen identitätsprägenden

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.12.2022 - 4 LB 648/21
    Ändert der Schutzsuchende sein früheres Vorbringen, muss er dies überzeugend begründen (OVG Bautzen, Urt. v. 30.11.2021 - 2 A 488/19.A -, juris Rn. 21 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.11.2017 - 1 B 148.17

    Prognosemaßstäbe und Beweislastgrundsätze im Asylverfahren; Unterschiede bei der

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.12.2022 - 4 LB 648/21
    Diese Zielgerichtetheit muss nicht nur hinsichtlich der durch die Verfolgungshandlung bewirkten Rechtsgutverletzung, sondern auch in Bezug auf die Verfolgungsgründe im Sinne des § 3b AsylG, an die die Handlung anknüpft, anzunehmen sein (BVerwG, Urt. v. 19.01.2009 - 10 C 52/07 -, juris Rn. 22; BVerwG, Beschl. v. 21.11.2017 - 1 B 148/17 -, juris Rn. 17).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2020 - 9 A 1980/17
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.12.2022 - 4 LB 648/21
    Bei erheblichen Widersprüchen oder Steigerungen im Sachvortrag kann dem Ausländer aber nur geglaubt werden, wenn die Widersprüche und Ungereimtheiten überzeugend aufgelöst werden (vgl. OVG Münster, Urt. v. 29.10.2020 - 9 A 1980/17.A -, juris Rn. 36 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.04.2018 - 1 C 29.17

    Subsidiär schutzberechtigte Ausländer können nicht zusätzlich auf ein nationales

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.12.2022 - 4 LB 648/21
    Ein bestimmter Verfolgungsgrund muss nicht die zentrale Motivation oder alleinige Ursache einer Verfolgungsmaßnahme sein; indes genügt eine lediglich entfernte, hypothetische Verknüpfung mit einem Verfolgungsgrund nicht den Anforderungen des § 3a Abs. 3 AsylG (BVerwG, Urt. v. 19.04.2018 - 1 C 29/17 -, juris Rn. 13; BVerwG, Urt. v. 04.07.2019 - 1 C 37/18 -, juris Rn. 12).
  • BVerwG, 19.01.2009 - 10 C 52.07

    Flüchtlingsanerkennung; Verfolgungshandlung; zielgerichtete Handlung;

  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.12.2022 - 2 LB 648/21

    Mexiko: Verfolgungshandlung knüpft nicht an Verfolgungsgrund; Bedrohung durch

    Aktenzeichen: 4 LB 648/21 OVG 2 A 1426/20 HGW.

    wegen Asylrecht - Mexiko 4 LB 648/21 OVG.

    4 LB 648/21 OVG.

    Diese habe die Treffen mit 4 LB 648/21 OVG.

    Der mexikanische Staat stelle planmäßig keinen effektiven Schutz gegen die geschilderten Übergriffe zur Verfügung, so dass die Gefährdung 4 LB 648/21 OVG.

    Entscheidungsgründe: 4 LB 648/21 OVG.

    4 LB 648/21 OVG.

    4 LB 648/21 OVG.

    Obwohl es sich dabei um einen dramatischen Vorfall gehandelt hat, bei 4 LB 648/21 OVG.

    Der Feststellung dicht und eng gestreuter Verfolgungsschläge bedarf es allerdings nicht, wenn hinreichend sichere Anhaltspunkte für ein - 11 - 4 LB 648/21 OVG.

    Im Jahre 2021 wurden mindestens 72 Fälle - 12 - 4 LB 648/21 OVG.

    Sind in dem zu beurteilenden Einzelfall Umstände, die das gefahrenabwehrrechtlich geprägte Interesse an einem Fernhalten des Ausländers vom Bundesgebiet erhöhen, ebenso wenig erkennbar wie Umstände, die geeignet sind, das Gewicht dieses öffentlichen Interesses zu mindern, so begegnet es in einer Situation, die keine Besonderheiten gegenüber gleichgelagerten Fällen aufweist, keinen Bedenken, das abschiebungsbedingte Einreise- und Aufenthaltsverbot auf die Dauer von 30 Monaten zu befristen und damit den durch Art. 11 Abs. 2 Satz 1 Richtlinie 2008/115/EG und § 11 Abs. 3 - 13 - 4 LB 648/21 OVG.

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