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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.11.2010 - 10 O 92/10   

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OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.11.2010 - 10 O 92/10 (https://dejure.org/2010,31930)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 10.11.2010 - 10 O 92/10 (https://dejure.org/2010,31930)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 10. November 2010 - 10 O 92/10 (https://dejure.org/2010,31930)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Beschwerde gegen die Versagung der Anordnung einer Durchsuchung und Beschlagnahme nach DG MV § 29 Abs 1; Einsicht von in der EDV-Anlage gespeicherte Daten zum Zwecke der Dienstaufsicht

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    Beschwerde gegen die Versagung der Anordnung einer Durchsuchung und Beschlagnahme nach DG MV § 29 Abs 1; Einsicht von in der EDV-Anlage gespeicherte Daten zum Zwecke der Dienstaufsicht

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvR 1780/04

    Verletzung von Art 13 Abs 1, 2 GG durch unverhältnismäßige Wohnungsdurchsuchung -

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.11.2010 - 10 O 92/10
    Die richterliche Anordnung einer konkreten Durchsuchung und Beschlagnahme kommt regelmäßig nur in Betracht, wenn zu erwarten ist, dass in dem disziplinarrechtlichen Verfahren die Zurückstufung oder Entfernung des Beamten aus dem Dienst zu erwarten ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 21.06.2006 - 2 BvR 1780/04 -, zit. nach juris Rn. 24; VGH München, Beschl. v. 19.10.2009 - 16b DC 09.2188 - zit. nach juris Rn. 26; VGH Mannheim, Beschl. v. 16.03.2009 - DB 16 S 57/09 -, zit. nach juris Rn. 14; Gansen, a.a.O. § 27 Rn. 25).

    Gerade im Bereich der "Flucht in die Öffentlichkeit", die auch in der Vorbereitung von insbesondere parteipolitischen Aktivitäten gegen die Verwaltungstätigkeit der Antragstellerin zu sehen sein dürfte, bewertet die verfassungsgerichtlich bestätigte Disziplinarrechtsprechung Pflichtverletzungen des Beamten regelmäßig als geringfügig (vgl. BVerfG, Beschl. v. 21.06.2006 - 2 BvR 1780/04 -, a.a.O. Rn. 28 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 19.10.2009 - 16b DC 09.2188

    Disziplinarrecht; Durchsuchungsanordnung (Wohn- und Geschäftsräume);

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.11.2010 - 10 O 92/10
    Die richterliche Anordnung einer konkreten Durchsuchung und Beschlagnahme kommt regelmäßig nur in Betracht, wenn zu erwarten ist, dass in dem disziplinarrechtlichen Verfahren die Zurückstufung oder Entfernung des Beamten aus dem Dienst zu erwarten ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 21.06.2006 - 2 BvR 1780/04 -, zit. nach juris Rn. 24; VGH München, Beschl. v. 19.10.2009 - 16b DC 09.2188 - zit. nach juris Rn. 26; VGH Mannheim, Beschl. v. 16.03.2009 - DB 16 S 57/09 -, zit. nach juris Rn. 14; Gansen, a.a.O. § 27 Rn. 25).

    a) Ein dringender Tatverdacht im Sinne des § 29 Abs. 1 Satz 3 LDG M-V ist dann anzunehmen, wenn nicht nur ein auf vage Anhaltspunkte oder bloße Vermutungen, sondern ein auf Tatsachen gestützter hoher Grad an Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der Beamte das ihm zur Last gelegte Dienstvergehen begangen hat, die Rechtswidrigkeit seines Verhaltens nicht konkret ausgeschlossen ist und er schuldhaft gehandelt hat (vgl. VGH München, Beschl. v. 19.10.2009 - 16b DC 09.2188 -, zit. nach juris Rn. 20; OVG Koblenz, Beschl. v. 04.10.2002 - 3 B 11273/02 -, zit. nach juris Rn. 5; Köhler/Ratz, BDG, 3. Aufl. 2003, § 27 Rn. 4).

  • OVG Saarland, 28.09.2007 - 1 D 399/07

    Zurückverweisung bei fehlender, aber gebotener Begründung einer

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.11.2010 - 10 O 92/10
    Die Möglichkeit der Zurückverweisung ist in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung auf der Grundlage des § 173 VwGO i.V.m. § 572 Abs. 3 ZPO anerkannt (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 30.03.2010 - 6 S 2429/09 -, zit. nach juris Rn. 3; VGH Mannheim, Beschl. v. 23.01.2008 - 11 S 2916/07 -, zit. nach juris Rn. 4; OVG Saarlouis, Beschl. v. 28.09.2007 - 1 D 399/07 -, zit. nach juris Rn. 14 f.; OVG Magdeburg, Beschl. v. 20.10.2008 - 2 O 196/08 -, zit. nach juris Rn. 4).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.10.2002 - 3 B 11273/02

    Anfechtbarkeit einer vom Verwaltungsgericht angeordneten Beschlagnahme und

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.11.2010 - 10 O 92/10
    a) Ein dringender Tatverdacht im Sinne des § 29 Abs. 1 Satz 3 LDG M-V ist dann anzunehmen, wenn nicht nur ein auf vage Anhaltspunkte oder bloße Vermutungen, sondern ein auf Tatsachen gestützter hoher Grad an Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der Beamte das ihm zur Last gelegte Dienstvergehen begangen hat, die Rechtswidrigkeit seines Verhaltens nicht konkret ausgeschlossen ist und er schuldhaft gehandelt hat (vgl. VGH München, Beschl. v. 19.10.2009 - 16b DC 09.2188 -, zit. nach juris Rn. 20; OVG Koblenz, Beschl. v. 04.10.2002 - 3 B 11273/02 -, zit. nach juris Rn. 5; Köhler/Ratz, BDG, 3. Aufl. 2003, § 27 Rn. 4).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.01.2008 - 11 S 2916/07

    Berücksichtigung nachgereichter Unterlagen im Prozesskostenhilfeverfahren

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.11.2010 - 10 O 92/10
    Die Möglichkeit der Zurückverweisung ist in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung auf der Grundlage des § 173 VwGO i.V.m. § 572 Abs. 3 ZPO anerkannt (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 30.03.2010 - 6 S 2429/09 -, zit. nach juris Rn. 3; VGH Mannheim, Beschl. v. 23.01.2008 - 11 S 2916/07 -, zit. nach juris Rn. 4; OVG Saarlouis, Beschl. v. 28.09.2007 - 1 D 399/07 -, zit. nach juris Rn. 14 f.; OVG Magdeburg, Beschl. v. 20.10.2008 - 2 O 196/08 -, zit. nach juris Rn. 4).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.10.2008 - 2 O 196/08

    Abhilfeentscheidung bei Prozesskostenhilfe

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.11.2010 - 10 O 92/10
    Die Möglichkeit der Zurückverweisung ist in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung auf der Grundlage des § 173 VwGO i.V.m. § 572 Abs. 3 ZPO anerkannt (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 30.03.2010 - 6 S 2429/09 -, zit. nach juris Rn. 3; VGH Mannheim, Beschl. v. 23.01.2008 - 11 S 2916/07 -, zit. nach juris Rn. 4; OVG Saarlouis, Beschl. v. 28.09.2007 - 1 D 399/07 -, zit. nach juris Rn. 14 f.; OVG Magdeburg, Beschl. v. 20.10.2008 - 2 O 196/08 -, zit. nach juris Rn. 4).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.03.2010 - 6 S 2429/09

    Zu den Auswirkungen eines formellen Fehlers des Abhilfeverfahrens oder des

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.11.2010 - 10 O 92/10
    Die Möglichkeit der Zurückverweisung ist in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung auf der Grundlage des § 173 VwGO i.V.m. § 572 Abs. 3 ZPO anerkannt (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 30.03.2010 - 6 S 2429/09 -, zit. nach juris Rn. 3; VGH Mannheim, Beschl. v. 23.01.2008 - 11 S 2916/07 -, zit. nach juris Rn. 4; OVG Saarlouis, Beschl. v. 28.09.2007 - 1 D 399/07 -, zit. nach juris Rn. 14 f.; OVG Magdeburg, Beschl. v. 20.10.2008 - 2 O 196/08 -, zit. nach juris Rn. 4).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.03.2009 - DB 16 S 57/09

    Vorsitzenden- bzw. Berichterstatterzuständigkeit für Beschlüsse in

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.11.2010 - 10 O 92/10
    Die richterliche Anordnung einer konkreten Durchsuchung und Beschlagnahme kommt regelmäßig nur in Betracht, wenn zu erwarten ist, dass in dem disziplinarrechtlichen Verfahren die Zurückstufung oder Entfernung des Beamten aus dem Dienst zu erwarten ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 21.06.2006 - 2 BvR 1780/04 -, zit. nach juris Rn. 24; VGH München, Beschl. v. 19.10.2009 - 16b DC 09.2188 - zit. nach juris Rn. 26; VGH Mannheim, Beschl. v. 16.03.2009 - DB 16 S 57/09 -, zit. nach juris Rn. 14; Gansen, a.a.O. § 27 Rn. 25).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2023 - 3 P 85/23

    Behandlung einer Beschwerde gegen eine Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung

    Da das Verwaltungsgericht von der Durchführung eines Abhilfeverfahrens bewusst abgesehen hat, weil es die Regelung des § 146 Abs. 4 Satz 5 VwGO für anwendbar gehalten hat, hätte der Senat zwar die Möglichkeit, die Sache gemäß § 173 VwGO i.V.m. § 572 Abs. 3 ZPO an das Verwaltungsgericht zurückzuverweisen (vgl. hierzu OVG MV, Beschluss vom 10. November 2010 - 10 O 92/10 - juris Rn. 8 f.).

    Der Senat macht jedoch von dem ihm zustehenden Ermessen (vgl. VGH BW, Beschluss vom 30. März 2010 - 6 S 2429/09 - juris Rn. 3) Gebrauch, von einer solchen Zurückverweisung abzusehen, weil es sich in der Sache um eine gebundene Entscheidung handelt und von einer Zurückverweisung keine Verfahrensbeschleunigung ausginge (vgl. hierzu OVG MV, Beschluss vom 10. November 2010, a.a.O. Rn. 9).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.10.2022 - 10 LP 217/21

    Disziplinarrechtliche Durchsuchungsanordnung; dringender Tatverdacht eines

    Ein dringender Tatverdacht im Sinne des § 29 Abs. 1 Satz 3 LDG M-V ist dann anzunehmen, wenn nicht nur ein auf vage Anhaltspunkte oder bloße Vermutungen, sondern ein auf Tatsachen gestützter hoher Grad an Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der Beamte das ihm zur Last gelegte Dienstvergehen begangen hat, die Rechtswidrigkeit seines Verhaltens nicht konkret ausgeschlossen ist und er schuldhaft gehandelt hat (OVG Greifswald, Beschluss v. 10. November 2010 - 10 O 92/10 -, NordÖR 2011, 408, zit. nach juris Rn. 15; vgl. VGH München, Beschluss vom 19. Oktober 2009 - 16b DC 09.2188 -, juris Rn. 20; OVG Koblenz, Beschluss vom 4. Oktober 2002 - 3 B 11273/02 - juris Rn. 5).

    Die richterliche Anordnung einer konkreten Durchsuchung und Beschlagnahme kommt regelmäßig nur in Betracht, wenn zu erwarten ist, dass in dem disziplinarrechtlichen Verfahren die Zurückstufung oder Entfernung des Beamten aus dem Dienst zu erwarten ist (OVG Greifswald, Beschluss vom 10. November 2010 - 10 O 92/10 -, NordÖR 2011, 408, zit. nach juris 4. Leitsatz u. Rn. 12).

  • VG Magdeburg, 16.04.2015 - 8 B 6/15

    Voraussetzungen einer disziplinarrechtlichen Durchsuchungs- und

    Ein dringender insoweit disziplinarrechtlicher Tatverdacht ist anzunehmen, wenn nicht nur ein auf vage Anhaltspunkte oder bloße Vermutungen, sondern ein auf Tatsachen gestützter hoher Grad an Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der Beamte das ihm zur Last gelegte Dienstvergehen begangen hat und die Rechtswidrigkeit seines Verhaltens sowie seine Schuld nicht konkret ausgeschlossen sind (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss v. 10.11.2010, 10 O 92/10; VGH München, Beschluss v. 19.10.2009, 16b DC 09.2188; OVG Koblenz, Beschluss v. 04.10.2002, 3 B 11273/02; alle juris; Hummel/Köhler/Mayer, BDG, 5. Auflage 2012, § 27 Rz. 4).

    Anhaltspunkte dafür, dass bereits jetzt Milderungs- oder Entlastungsgründe vorliegen, die das Tatgeschehen unter Berücksichtigung des Persönlichkeitsbildes der Beamtin (§ 13 DG LSA) in einem wesentlich milderen Licht erscheinen ließen (vgl. zu einem solchen Fall: OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss v 10.11.2010, 10 O 92/10; juris) oder von vornherein das Delikt disziplinarrechtlich nur mit unterschwelligen Disziplinarmaßnahmen zu beantworten wäre (vgl. dazu: BVerfG, Beschluss v. 21.06.2006, 2 BvR 1780/04; juris) sind nicht erkennbar.

  • VG Magdeburg, 08.07.2021 - 15 B 10/21

    Disziplinarrechtliche Durchsuchungsanordnung

    Ein dringender insoweit disziplinarrechtlicher Tatverdacht ist anzunehmen, wenn nicht nur ein auf vage Anhaltspunkte oder bloße Vermutungen, sondern ein auf Tatsachen gestützter hoher Grad an Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der Beamte das ihm zur Last gelegte Dienstvergehen begangen hat und die Rechtswidrigkeit seines Verhaltens sowie seine Schuld nicht konkret ausgeschlossen sind (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss v. 10.11.2010, 10 O 92/10; VGH München, Beschluss v. 19.10.2009, 16b DC 09.2188; OVG Koblenz, Beschluss v. 04.10.2002, 3 B 11273/02; alle juris; Hummel/Köhler/Mayer, BDG, 7. Auflage 2020, § 27 Rdnr. 8).

    Anhaltspunkte dafür, dass bereits jetzt Milderungs- oder Entlastungsgründe vorliegen, die das Tatgeschehen unter Berücksichtigung des Persönlichkeitsbildes der Beamtin (§ 13 DG LSA) in einem wesentlich milderen Licht erscheinen ließen (vgl. zu einem solchen Fall: OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss v 10.11.2010, 10 O 92/10; juris) oder von vornherein das Delikt disziplinarrechtlich nur mit unterschwelligen Disziplinarmaßnahmen zu beantworten wäre (vgl. dazu: BVerfG, Beschluss v. 21.06.2006, 2 BvR 1780/04; juris), sind nicht erkennbar.

  • OVG Sachsen, 07.02.2019 - 6 E 1/19

    Justizvollzugsbeamter; Beschlagnahmeanordnung; Durchsuchungsanordnung;

    Wurden die vorgeworfenen Dienstpflichtverletzungen verübt, genügt es, wenn gegen die Rechtswidrigkeit seines Verhaltens und gegen seine Schuld keine konkreten Umstände sprechen (vgl. BayVGH, Beschlüsse v. 28. April 2014 - 16b DC 12.2380 -, juris Rn. 6, v. 19. Oktober 2009 - 16b DC 09.2188 -, juris Rn. 20, u. v. 7. März 2007 - 16a CD 07.1 - , juris Rn. 23; OVG M-V, Beschl. v. 10. November 2010 - 10 O 92/10 -, juris Rn. 15; VGH BW, Beschl. v. 16. März 2009 - DB 16 S 57/09 -, juris Rn. 7; OVG Rh.-Pf., Beschlüsse v. 12. Januar 2007 - 3 B 11367/06 -, juris Rn. 11, und v. 4. Oktober 2002 - 3 B 11273/02 -, juris Rn. 5; Weiß, a. a. O., M § 27 Rn. 22; Wittkowski, in: Urban/Wittkowski, BDG, 2. Aufl. 2017, § 27 Rn. 3).
  • OVG Schleswig-Holstein, 10.08.2022 - 4 MB 23/22

    Wohnsitzverpflichtung eines vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländers; Beiladung

    In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ist die Möglichkeit einer Zurückverweisung gemäß § 173 VwGO i.V.m. § 572 Abs. 3 ZPO in Fällen formell fehlerhafter sowie fehlender Nichtabhilfeentscheidung zwar anerkannt, allerdings wäre eine solche Zurückverweisung nicht zwingend, sondern stünde im Ermessen des Beschwerdegerichts (OVG Greifswald, Beschl. v. 10.11.2010 - 10 O 92/10 -, juris Rn. 9; VGH Mannheim, Beschl. v. 30.03.2010 - 6 S 2429/09 -, juris Rn. 3; OVG Magdeburg, Beschl. v. 20.10.2008 - 2 O 196/08 -, juris Rn. 4; OVG Saarlouis, Beschl. v. 28.09.2007 - 1 D 399/07 -, juris Rn. 12 ff.; Guckelberger in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 148 Rn. 14; für die Zurückverweisung, wenn über die Abhilfe nicht entschieden wurde: Rudisile in: Schoch/Schneider, VwGO, 41. EL Juli 2021, § 148 Rn. 10).
  • DGH Brandenburg, 30.08.2012 - DGH BbG 5.12

    Beschwerde gegen die Aufhebung der vorläufigen Dienstenthebung eines Richters

    Dies ergibt sich im derzeitigen Verfahrensstadium auch aus der Verpflichtung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes (vgl. dazu auch OVG Greifswald, Beschluss vom 10. November 2010 - 10 O 92/10 -, juris; VGH Mannheim, Beschluss vom 13. Juli 1990 - 9 S 1480/90 -, juris = NVwZ-RR 1991, 166).
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