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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.06.2014 - 5 K 19/09   

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OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.06.2014 - 5 K 19/09 (https://dejure.org/2014,25096)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 12.06.2014 - 5 K 19/09 (https://dejure.org/2014,25096)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 12. Juni 2014 - 5 K 19/09 (https://dejure.org/2014,25096)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 43 EnWG, § 47 VwGO, § 73 Abs 4 VwVfG, § 74 Abs 2 VwVfG
    Planfeststellung gemäß § 43 EnWG; Klagebefugnis trotz festzustellender Präklusion; Einwand fehlender oder fehlerhafter UVP Vorprüfung bei wirksamem Vortrag von Betroffeneneinwendungen im Anhörungsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf eine die Kompensationsmaßnahme "Martensches Bruch" betreffende Teilaufhebung des Planfeststellungsbeschlusses; Berufung einer Gemeinde zur Begründung ihrer Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss auf den Einwand fehlender oder fehlerhafter UVP

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf eine die Kompensationsmaßnahme "Martensches Bruch" betreffende Teilaufhebung des Planfeststellungsbeschlusses; Berufung einer Gemeinde zur Begründung ihrer Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss auf den Einwand fehlender oder fehlerhafter UVP

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf eine die Kompensationsmaßnahme "Martensches Bruch" betreffende Teilaufhebung des Planfeststellungsbeschlusses; Berufung einer Gemeinde zur Begründung ihrer Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss auf den Einwand fehlender oder fehlerhafter UVP

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ar-law.de (Kurzinformation)

    Einwand einer fehlerhaften UVP-Vorprüfung in Klage gegen Planfeststellungsbeschluss

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 17.12.2013 - 4 A 1.13

    Gemeindliches Eigentum; Beurteilungsermächtigung; allgemeine Vorprüfung des

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.06.2014 - 5 K 19/09
    Sie ist als auf die Teilaufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses nach § 43 Nr. 2 EnWG gerichtete Anfechtungsklage bzw. Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 17.12.2013 - 4 A 1/13 -, juris, Rn. 22; Senatsurt. v. 22.03.2012 - 5 K 6/10 -, juris, Rn. 87) nach § 42 Abs. 1 VwGO statthaft und nach Zustellung des Planfeststellungsbeschlusses am 13. August 2009 mit am Montag, den 14. September 2009, bei dem Oberverwaltungsgericht eingegangenem Schriftsatz insbesondere fristgerecht erhoben worden.

    Für die Zulässigkeit einer Anfechtungsklage reicht es grundsätzlich aus, dass nicht von vornherein offensichtlich und eindeutig nach jeglicher Betrachtung eine Verletzung in eigenen Rechten ausgeschlossen ist (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 17.12.2013, a.a.O., Rn. 18).

    Von einem offensichtlich bestehenden Einwendungsausschluss kann jedenfalls dann nicht gesprochen werden, wenn die tatbestandlichen, insbesondere verfahrensrechtlichen Voraussetzungen der Präklusion einer eingehenden Prüfung bedürfen (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.12.2013, a.a.O., Rn. 21; Urt. v. 06.08.1982 - 4 C 66.79 - BVerwGE 66, 99, 106/107; OVG Lüneburg, Urt. v. 27.03.2014 - 7 KS 177/11 -, juris, Rn. 33; OVG Greifswald, Urt. v. v. 22.03.2012, a.a.O., juris, Rn. 92 m.z.w.N.; Kopp/Schenke, VwGO, 19. Aufl., § 42, Rn. 179; Stüer/Rieder, Präklusion im Fernstraßenrecht, DÖV 2003, 478; Wahl/Schütz in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 42 Abs. 2, Rn. 107).

    Letztere Regelung dient jedoch lediglich der Klarstellung der bereits zuvor geltenden Rechtslage, wonach im Rahmen eines Rechtsbehelfsverfahrens zu prüfen war, ob die Erforderlichkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu Unrecht abgelehnt worden ist, weil die behördliche Vorprüfung nicht dem Mindestmaßstab von § 3a Satz 4 UVPG genügte (vgl. die Begründung des Entwurfes eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer umweltrechtlicher Vorschriften, BT-Drs. 17/10957, S. 17; BVerwG, Urt. v. 17.12.2013, a.a.O., Rn. 40).

    § 3 Abs. 2 Satz 4 LUVPG M-V räumt der Behörde eine Beurteilungsermächtigung ein (vgl. zu der gleichlautenden Bestimmung des § 3 a Satz 4 UVPG BVerwG, Urt. v. 17.12.2013, a.a.O., juris, Rn. 33).

    Sie hat das Ziel, im Rahmen der Bewertung aller Belange die Auswirkungen des Vorhabens zunächst auf die Umweltbelange beschränkt zu bewerten und dient dazu, die Umweltbelange in den Abwägungsprozess einzuführen (BVerwG, Urt. v. 17.12.2013, a.a.O., Rn. 37).

    Er ist ohne Auswirkungen auf die Klagebefugnis, sondern erweitert nur den Umfang der Begründetheitsprüfung, und soll nicht auch solchen Beteiligten die Berufung auf diesen Verfahrensfehler ermöglichen, die nicht schon aufgrund einer möglichen Betroffenheit in einem materiellen Recht klagebefugt sind (BVerwG, Urt. v. 17.12.2013, a.a.O., Rn. 41; Urt. v. 20.12.2011, a.a.O., Rn. 21; OVG Münster, Urt. v. 14.10.2013 - 20 D 7/09.AK -, juris, Rn. 78, 166).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.03.2010 - 5 M 153/09

    Martensches Bruch (Kompensationsmaßnahme) - Anfechtung eines

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.06.2014 - 5 K 19/09
    Der Senat hat einen Antrag der Kläger auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer vorliegenden Klage mit ausführlich begründetem Beschluss vom 10. März 2010 (5 M 153/09) zurückgewiesen.

    Der Senat hat im zugehörigen Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (Beschl. v. 10.03.2010 - 5 M 153/09 -, juris) Anlass gesehen, die Präklusionsvoraussetzungen im Hinblick auf den rechtlichen Charakter der von der Klägerin tatsächlich erhobenen Einwendungen (Betroffenen- oder Behördeneinwendungen), der Besonderheit einer aufgrund eines Auslegungsversäumnisses wiederholten Planauslegung sowie unter Berücksichtigung einer die Einwendungsfristen möglicherweise wieder eröffnenden Planänderung einer eingehenden Prüfung zu unterziehen.

    Auf die Begründung des Senatsbeschlusses vom 10. März 2010 (5 M 153/09 -, juris, Rn. 52 bis 69) wird daher Bezug genommen.

  • OVG Niedersachsen, 19.09.2013 - 7 KS 209/11

    Einwendungspräklusion Einwendung einer unterlassenen

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.06.2014 - 5 K 19/09
    Dieser Einwendungsausschluss erstreckt sich darüber hinaus auf den zuletzt im gerichtlichen Verfahren geltend gemachten Einwand einer fehlerhaften UVP-Vorprüfung (vgl. zur Geltung der fachgesetzlichen Präklusionsvorschriften im Rahmen von § 4 UmwRG: OVG Bautzen, Beschl. v. 06.06.2013 - 4 A 434/12 -, juris, Rn. 20; OVG Lüneburg, Beschl. v. 03.12.2013 - 7 M/S 4/13 -, juris; Urt. v. 19.09.2013 - 7 KS 209/11 -, juris, Rn. 63; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 14.07.2011 - 9 A 14/10 -, juris, Rn. 23 ; Neumann in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Aufl., § 73, Rn. 98).

    Dass die Klägerin einen bestimmten Verfahrensschritt vermisst, kommt in dem Schreiben jedenfalls nicht eindeutig zum Ausdruck (vgl. zu den Anforderungen an ein Einwendungsschreiben mit Bezug auf eine fehlerhafte UVP: OVG Lüneburg, Urt. v. 19.09.2013, a.a.O., Rn. 64).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.03.2012 - 5 K 6/10

    Anfechtung des Planfeststellungsbeschlusses für den Bau und Betrieb der

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.06.2014 - 5 K 19/09
    Sie ist als auf die Teilaufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses nach § 43 Nr. 2 EnWG gerichtete Anfechtungsklage bzw. Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 17.12.2013 - 4 A 1/13 -, juris, Rn. 22; Senatsurt. v. 22.03.2012 - 5 K 6/10 -, juris, Rn. 87) nach § 42 Abs. 1 VwGO statthaft und nach Zustellung des Planfeststellungsbeschlusses am 13. August 2009 mit am Montag, den 14. September 2009, bei dem Oberverwaltungsgericht eingegangenem Schriftsatz insbesondere fristgerecht erhoben worden.

    Von einem offensichtlich bestehenden Einwendungsausschluss kann jedenfalls dann nicht gesprochen werden, wenn die tatbestandlichen, insbesondere verfahrensrechtlichen Voraussetzungen der Präklusion einer eingehenden Prüfung bedürfen (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.12.2013, a.a.O., Rn. 21; Urt. v. 06.08.1982 - 4 C 66.79 - BVerwGE 66, 99, 106/107; OVG Lüneburg, Urt. v. 27.03.2014 - 7 KS 177/11 -, juris, Rn. 33; OVG Greifswald, Urt. v. v. 22.03.2012, a.a.O., juris, Rn. 92 m.z.w.N.; Kopp/Schenke, VwGO, 19. Aufl., § 42, Rn. 179; Stüer/Rieder, Präklusion im Fernstraßenrecht, DÖV 2003, 478; Wahl/Schütz in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 42 Abs. 2, Rn. 107).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.10.2013 - 20 D 7/09

    Klage von Anwohnern gegen Vorfelderweiterung am Flughafen Köln/Bonn teilweise

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.06.2014 - 5 K 19/09
    Er ist ohne Auswirkungen auf die Klagebefugnis, sondern erweitert nur den Umfang der Begründetheitsprüfung, und soll nicht auch solchen Beteiligten die Berufung auf diesen Verfahrensfehler ermöglichen, die nicht schon aufgrund einer möglichen Betroffenheit in einem materiellen Recht klagebefugt sind (BVerwG, Urt. v. 17.12.2013, a.a.O., Rn. 41; Urt. v. 20.12.2011, a.a.O., Rn. 21; OVG Münster, Urt. v. 14.10.2013 - 20 D 7/09.AK -, juris, Rn. 78, 166).
  • BVerwG, 21.11.2013 - 7 A 28.12

    Eisenbahnstrecke; Ausbau; Planfeststellung; Präklusion; Anstoßwirkung; Auslegung;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.06.2014 - 5 K 19/09
    Es entspricht zwar der nach der Altrip-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (Urt. v. 07.11.2013 - Rs. C-72/12 -, juris) ergangenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 21.11.2013 - 7 A 28/12 -, juris, Rn. 34), dass nicht - über das vollständige Fehlen einer Umweltverträglichkeitsprüfung hinaus - jeder Verfahrensfehler bei der Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung die Rechtswidrigkeit der anschließend erlassenen Zulassungsentscheidungen im Sinne dieses Artikels nach sich zieht.
  • BVerwG, 27.12.1995 - 11 A 24.95

    Schienenverkehrsrecht: Einwendungsausschluß für planbetroffene Gemeinde trotz

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.06.2014 - 5 K 19/09
    Dies gilt in gleichem Maße für Gemeinden, die aus ihrer Stellung als Träger öffentlicher Belange heraus (Behördeneinwendungen) und daneben als in eigenen Rechten betroffene Dritte Einwendungen (Betroffeneneinwendungen) erheben können (BVerwG, Gerichtsbescheid v. 27.12.1995 - 11 A 24/95 -, juris, Rn. 17).
  • EuGH, 07.11.2013 - C-72/12

    Gemeinde Altrip u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Umwelt - Richtlinie

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.06.2014 - 5 K 19/09
    Es entspricht zwar der nach der Altrip-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (Urt. v. 07.11.2013 - Rs. C-72/12 -, juris) ergangenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 21.11.2013 - 7 A 28/12 -, juris, Rn. 34), dass nicht - über das vollständige Fehlen einer Umweltverträglichkeitsprüfung hinaus - jeder Verfahrensfehler bei der Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung die Rechtswidrigkeit der anschließend erlassenen Zulassungsentscheidungen im Sinne dieses Artikels nach sich zieht.
  • OVG Sachsen, 06.06.2013 - 4 A 434/12

    Wasserrechtliche Planfeststellung, Hochwasserschutzmauer, Präklusion; Europäische

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.06.2014 - 5 K 19/09
    Dieser Einwendungsausschluss erstreckt sich darüber hinaus auf den zuletzt im gerichtlichen Verfahren geltend gemachten Einwand einer fehlerhaften UVP-Vorprüfung (vgl. zur Geltung der fachgesetzlichen Präklusionsvorschriften im Rahmen von § 4 UmwRG: OVG Bautzen, Beschl. v. 06.06.2013 - 4 A 434/12 -, juris, Rn. 20; OVG Lüneburg, Beschl. v. 03.12.2013 - 7 M/S 4/13 -, juris; Urt. v. 19.09.2013 - 7 KS 209/11 -, juris, Rn. 63; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 14.07.2011 - 9 A 14/10 -, juris, Rn. 23 ; Neumann in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Aufl., § 73, Rn. 98).
  • BVerwG, 14.07.2011 - 9 A 14.10

    Planfeststellung; sachliche Zuständigkeit; Einwendung; Einwendungsausschluss;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.06.2014 - 5 K 19/09
    Dieser Einwendungsausschluss erstreckt sich darüber hinaus auf den zuletzt im gerichtlichen Verfahren geltend gemachten Einwand einer fehlerhaften UVP-Vorprüfung (vgl. zur Geltung der fachgesetzlichen Präklusionsvorschriften im Rahmen von § 4 UmwRG: OVG Bautzen, Beschl. v. 06.06.2013 - 4 A 434/12 -, juris, Rn. 20; OVG Lüneburg, Beschl. v. 03.12.2013 - 7 M/S 4/13 -, juris; Urt. v. 19.09.2013 - 7 KS 209/11 -, juris, Rn. 63; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 14.07.2011 - 9 A 14/10 -, juris, Rn. 23 ; Neumann in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Aufl., § 73, Rn. 98).
  • BVerwG, 06.08.1982 - 4 C 66.79

    Wasserstraßen - Planfeststellungsverfahren - Einwendungsfrist - Versäumung -

  • OVG Niedersachsen, 27.03.2014 - 7 KS 177/11

    Präklusion von Einwendungen eines von der Straßenplanung betroffenen Bürgers

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2008 - 8 D 21/07

    Klagen gegen Gemeinschaftskraftwerk Veltheim abgewiesen

  • BVerwG, 28.02.2013 - 7 VR 13.12

    Neubau einer Höchstspannungsfreileitung; Antrag auf Anordnung der aufschiebenden

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.07.2021 - 5 K 372/15

    Planfeststellungsbeschluss über die Verlegung von Unterwasserkabeln zur

    ee) Die von Beigeladenenseite geltend gemachte Präklusion der Einwendungen der Klägerin ist keine Frage der Zulässigkeit, sondern der Begründetheit der Klage (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 12. Juni 2014 - 5 K 19/09 - juris Rn. 45).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.12.2015 - 5 M 303/15

    Neubau der B 198 Ortsumgehung Mirow; Erschwerung der Klageerhebung mangels

    Dabei konnte bereits nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschl. v. 29.10.2014 - 7 VR 4.13 -, juris Rn. 8; vgl. auch Beschl. v. 23.01.2015 - 7 VR 6.14 -, juris Rn. 9; Beschl. v. 07.01.2015 - 4 C 13.14 -, juris Rn. 7; vgl. zum Verhältnis von Einwendungspräklusion und Klagebefugnis im Übrigen auch OVG, Urt. v. 12.06.2014 - 5 K 19/09 -, juris) dahinstehen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Annahme einer Einwendungspräklusion (die Antragstellerin zu 1. hat sich jedenfalls ausdrücklich auf ihre Eigentümerstellung berufen, vgl. zu diesem Erfordernis BVerwG, Urt. v. 30.01.2008 - 9 A 27/06 -, NVwZ 2008, 406 - zitiert nach juris) schon im Rahmen der Zulässigkeit der Klage und - im Anschluss daran - des Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz zu berücksichtigen ist:.
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