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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.10.2017 - 1 O 539/17   

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https://dejure.org/2017,58621
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.10.2017 - 1 O 539/17 (https://dejure.org/2017,58621)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 12.10.2017 - 1 O 539/17 (https://dejure.org/2017,58621)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 12. Oktober 2017 - 1 O 539/17 (https://dejure.org/2017,58621)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 12.09.1996 - 5 C 31.95

    Kinder- und Jugendhilferecht - Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.10.2017 - 1 O 539/17
    Das Verwaltungsgericht hat zudem zutreffend darauf abgestellt, dass nach ganz allgemeiner Auffassung der Anspruch auf Leistungen zum Unterhalt nach § 39 SGB VIII als Annex der Jugendhilfeleistung in Form der Hilfe zur Erziehung nach § 27 SGB VIII grundsätzlich den Personensorgeberechtigten und nicht den Pflegepersonen oder den Pflegekindern zusteht (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.09.1996 - 5 C 31/95 -, juris Rn. 13; Tammen, in: Frankfurter Kommentar SGB VIII, 7. Auflage, § 39, Rn. 5 und nunmehr auch Schmid-Obkirchner, in: Wiesner, SGB VIII, 5. Auflage, § 39, Rn. 16, jeweils m.w.N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.06.2015 - 1 O 218/15

    Parkerleichterung für schwerbehinderten Menschen

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.10.2017 - 1 O 539/17
    Insbesondere dürfen im Prozesskostenhilfeverfahren keine schwierigen, bislang noch nicht hinreichend geklärten Rechts- und Tatsachenfragen entschieden werden, deren Entscheidung grundsätzlich dem Hauptsacheverfahren vorbehalten ist (OVG Greifswald, Beschl. v. 24.06.2015 - 1 O 218/15 -, juris Rn. 4).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.06.2021 - 1 LB 326/18

    Anspruchsberechtigter bei Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege

    Zur Frage der Aktivlegitimation der Kläger stelle sich die Frage, ob aufgrund der Regelungen des Pflegevertrages von der Auffassung des Senates im Prozesskostenhilfeverfahren (Beschluss vom 12. Oktober 2017 - 1 O 539/17 -), wonach eine Aktivlegitimation der Pflegeeltern nicht bestehe, abzuweichen sei.
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