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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.01.2015 - 2 M 108/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,6143
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.01.2015 - 2 M 108/14 (https://dejure.org/2015,6143)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 15.01.2015 - 2 M 108/14 (https://dejure.org/2015,6143)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 15. Januar 2015 - 2 M 108/14 (https://dejure.org/2015,6143)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ernennung eines Proberichters zum Richter auf Lebenszeit - spätestens nach 4 Jahren

  • betrifftjustiz.de PDF, S. 44 (Auszüge)

    Die Fünfjahresfrist des § 12 Abs. 2 DRiG ist eine Ausnahmeregelung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.07.2011 - 2 M 31/11

    Einbehaltung von Versorgungsbezügen wegen vorsätzlich begangener unerlaubter

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.01.2015 - 2 M 108/14
    Mit Blick auf den Vertretungszwang ist sichergestellt, dass Beschwerdeführer rechtkundig vertreten sind (vgl. Beschlüsse des Senat vom 22.01.2013 - 2 M 134/12 - und vom 21.07.2011 - 2 M 31/11 -, m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.09.2020 - 1 M 92/20

    Verwendung eines Proberichters beim Gericht - Hinwirken auf Ernennung auf

    Diese fünf Jahre sind keine Regel-, sondern eine Ausnahmefrist (vgl. OVG MV, Beschluss vom 15. Januar 2015 - 2 M 108/14 -, juris Rn. 14).
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