Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2017 - 1 L 40/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,61345
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2017 - 1 L 40/12 (https://dejure.org/2017,61345)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 18.10.2017 - 1 L 40/12 (https://dejure.org/2017,61345)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 18. Oktober 2017 - 1 L 40/12 (https://dejure.org/2017,61345)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,61345) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.03.2016 - 1 L 142/14

    Bindungswirkung des Urteils bei Zustellung - Wiedereröffnung des Verfahrens

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2017 - 1 L 40/12
    Die Aufklärungsrüge kann nicht dazu dienen, erforderliche förmliche Beweisanträge zu ersetzen, die ein Beteiligter unterlassen hat (OVG Greifswald, Beschl. v. 03.03.2016 - 1 L 142/14 -, juris Rn. 45 m.w.N.).
  • BVerfG, 07.11.2013 - 2 BvR 1895/11

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 19 Abs 4 S 1 GG durch

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2017 - 1 L 40/12
    Dabei berücksichtigt der Senat, dass die Voraussetzungen an eine Berufungszulassung mit Blick auf Art. 19 Abs. 4 GG nicht überspannt werden dürfen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 07.11.2013 - 2 BvR 1895/11 -, juris Rn. 14).
  • BVerwG, 15.09.2014 - 5 PB 2.14

    Rechtfertigung der Versagung einer Weiterbeschäftigung durch die Vorgabe der

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2017 - 1 L 40/12
    Zwar kann zulassungsrechtlich eine Divergenz auch dann anzunehmen sein, wenn die Entscheidungen auf der Grundlage von zwar verschiedenen, aber in der Sache inhaltsgleichen Rechtsnormen ergangen sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.09.2014 - 5 PB 2/14 -, juris Rn. 2).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.02.2006 - 2 L 69/06

    Interpretationsspielraum der Vermessungsbehörde bei Grenzfeststellungen

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2017 - 1 L 40/12
    Soweit sich die Beigeladene auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt vom 21. Februar 2006 - 2 L 69/06 - beruft, ist damit kein divergenzfähiges Gericht benannt, das im Instanzenzug über dem entscheidenden Verwaltungsgericht stehen würde.
  • OVG Sachsen, 08.01.2010 - 3 B 197/07

    Beweiswürdigung durch das erstinstanzliche Gericht und Zulassung der Berufung

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2017 - 1 L 40/12
    Sonst wäre die Berufung gegen Urteile, die aufgrund einer Beweisaufnahme ergangen sind, im Regelfall nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen, was mit Sinn und Zweck der Zulassungsberufung nicht vereinbar wäre (vgl. nur OVG Greifswald, Beschl. v. 08.03.2010 - 1 L 2/10 - OVG Bautzen, Beschl. v. 08.01.2010 - 3 B 197/07 -, juris, Rn. 2).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.11.2014 - 1 L 55/10

    Auswirkungen nachträglicher Rechtsänderungen auf kommunale Beitragssatzung

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2017 - 1 L 40/12
    So liegen etwa in den Fällen, in denen zwar die vom Verwaltungsgericht gegebene Begründung ersichtlich unzutreffend ist, eine andere tragfähige Begründung sich dem Senat aber ohne Weiteres aufdrängt, ernstliche Zweifel im Sinne des Zulassungsrechts nicht vor (vgl. OVG Greifswald Beschl. v. 11.11.2014 - 1 L 55/10 -, juris Rn. 8).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.07.2015 - 1 L 28/13

    Kalkulation des Kurbeitrags

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2017 - 1 L 40/12
    Erforderlich dafür ist, dass sich unmittelbar aus der Antragsbegründung sowie der angegriffenen Entscheidung selbst schlüssig Gesichtspunkte ergeben, die ohne Aufarbeitung und Durchdringung des gesamten bisherigen Prozessstoffes - vorbehaltlich späterer Erkenntnisse - eine hinreichend verlässliche Aussage dahingehend ermöglichen, das noch zuzulassende Rechtsmittel werde voraussichtlich zum Erfolg führen (vgl. OVG Greifswald Beschl. v. 23.07.2015 - 1 L 28/13 -, juris Rn. 8).
  • OVG Sachsen, 13.04.2010 - 1 A 476/09

    Grenzfeststellung, Abmarkung, Antrag, Liegenschaftskataster

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2017 - 1 L 40/12
    Gleiches gilt für die Berufung auf den Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 13. April 2010 - 1 A 476/09 -, mit der die Beigeladene ebenfalls einen Zulassungsgrund darlegen will.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.10.2010 - 1 L 2/10

    Gewerbeteiluntersagung in Form eines Beschäftigungsverbots für Arbeitnehmer

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2017 - 1 L 40/12
    Sonst wäre die Berufung gegen Urteile, die aufgrund einer Beweisaufnahme ergangen sind, im Regelfall nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen, was mit Sinn und Zweck der Zulassungsberufung nicht vereinbar wäre (vgl. nur OVG Greifswald, Beschl. v. 08.03.2010 - 1 L 2/10 - OVG Bautzen, Beschl. v. 08.01.2010 - 3 B 197/07 -, juris, Rn. 2).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.06.2006 - 3 L 52/01

    Katasterrecht, Zeichenfehler

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2017 - 1 L 40/12
    Tritt zwischen diesen ein Widerspruch auf, ist dieser zunächst unter Auswertung aller Unterlagen aufzuklären (OVG Greifswald, Urt. v. 20.06.2006 - 3 L 52/01 -, juris Rn. 34).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2016 - 1 L 105/12

    Bestandsschutz eines Badesteges in einem Nationalpark

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.04.2022 - 1 LZ 400/20

    Untersagung des An- und Verkaufs von Edelmetallen im Reisegewerbe; Abgrenzung zum

    Maßgeblich ist nicht die Abweichung von der Entscheidung irgendeines Oberverwaltungsgerichts, sondern des dem Verwaltungsgericht, dessen Entscheidung angegriffen wird, im Rechtszug übergeordneten Oberverwaltungsgerichts (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 5. Juni 2013 - 5 B 7.13 - OVG Greifswald, Beschluss vom 18. Oktober 2017 - 1 L 40/12 -, juris Rn. 8; W.-R. Schenke in: Kopp/Schenke, a.a.O., § 124 Rn. 12).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht