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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2021 - 2 M 49/21 OVG   

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https://dejure.org/2021,44355
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2021 - 2 M 49/21 OVG (https://dejure.org/2021,44355)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 18.10.2021 - 2 M 49/21 OVG (https://dejure.org/2021,44355)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 18. Oktober 2021 - 2 M 49/21 OVG (https://dejure.org/2021,44355)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2022, 147
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2021 - 2 M 49/21
    Inhalt und Bindungswirkung des in einer Stellenausschreibung enthaltenen Anforderungsprofils sind durch eine entsprechend § 133 BGB am objektiven Empfängerhorizont potentieller Bewerber orientierte Auslegung zu ermitteln (BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 - zitiert nach juris).Der Bewerber muss daher erkennen können, welche Anforderungen von allen Bewerbern zwingend erwartet werden, und welche Kriterien zwar nicht notwendig für eine Einbeziehung in das Auswahlverfahren sind, bei gleicher Eignung der Bewerber aber maßgeblich berücksichtigt werden (BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juni 2013, a.a.O., und vom 08.07.2014 - 2 B 7/14 -, jeweils zitiert nach juris).

    Der Begriff der "Justizverwaltung" ist nach seinem objektiven Erklärungsinhalt zu verstehen (objektivierter Empfängerhorizont nach §§ 133, 157 BGB) (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 - zitiert nach juris).

  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2021 - 2 M 49/21
    Im Auswahlverfahren ist der Dienstherr an das von ihm entwickelte Anforderungsprofil gebunden, da er andernfalls in Widerspruch zu dem selbst gesteckten Ziel bestmöglicher Aufgabenwahrnehmung gerät (BVerwG, Urteil vom 16.08.2001 - 2 A 3/00 - zitiert nach juris).
  • VGH Bayern, 13.03.2008 - 3 CE 08.53

    Stellenausschreibung mit konstitutivem Anforderungsprofil

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2021 - 2 M 49/21
    Ob ein Bewerber das konstitutive Anforderungsprofil erfüllt, unterliegt vollständig der gerichtlichen Kontrolle (VGH München, Beschluss vom 13.03.2008 - 3 CE 08.53 - OVG Münster, Beschlüsse vom 08.09.2008 - 1 B 910/08 - und vom 08.10.2010 - 1 B 930/10 - OVG Bremen, Beschluss vom 16.02.2009 - 2 B 598/08 - jeweils zitiert nach juris).
  • OVG Bremen, 16.02.2009 - 2 B 598/08

    Konkurrentenstreit; Zwischenregelung (Hängebeschluss); langjährige Erfahrung

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2021 - 2 M 49/21
    Ob ein Bewerber das konstitutive Anforderungsprofil erfüllt, unterliegt vollständig der gerichtlichen Kontrolle (VGH München, Beschluss vom 13.03.2008 - 3 CE 08.53 - OVG Münster, Beschlüsse vom 08.09.2008 - 1 B 910/08 - und vom 08.10.2010 - 1 B 930/10 - OVG Bremen, Beschluss vom 16.02.2009 - 2 B 598/08 - jeweils zitiert nach juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.02.2019 - 2 M 68/18

    Beförderung; dienstliche Beurteilung eines Staatsanwalts; verspäteter und

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2021 - 2 M 49/21
    Lediglich dann, wenn ein sog. konstitutives Anforderungsprofil vorliegt und der ausgewählte Bewerber dieses verfehlt, kann sich ein unterlegener Bewerber im Konkurrentenstreit unmittelbar darauf berufen (Beschlüsse des Senats vom 20.02.2019 - 2 M 68/18 - und vom 09.01.2015 - 2 M 102/14 - m.w.N.; vgl. BVerwG, Urteil vom 04.11.2010 - 2 C 16.09 - jeweils zitiert nach juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2018 - 1 B 612/18

    Präsidentenstelle des Landessozialgerichts darf nicht mit ausgewähltem Bewerber

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2021 - 2 M 49/21
    Demgegenüber kennzeichnet das "beschreibende", nicht konstitutive Anforderungsprofil solche Qualifikationsmerkmale, die entweder ausdrücklich nicht zwingend vorliegen müssen oder die schon von ihrer Art her nicht allein anhand objektiv überprüfbarer Fakten - bejahend oder verneinend - festgestellt werden können (OVG Münster, Beschluss vom 24.07.2018 - 1 B 612/18 - zitiert nach juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2010 - 1 B 930/10

    Besetzung von öffentlichen Ämtern nach Maßgabe des Bestenauslesegrundsatzes;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2021 - 2 M 49/21
    Ob ein Bewerber das konstitutive Anforderungsprofil erfüllt, unterliegt vollständig der gerichtlichen Kontrolle (VGH München, Beschluss vom 13.03.2008 - 3 CE 08.53 - OVG Münster, Beschlüsse vom 08.09.2008 - 1 B 910/08 - und vom 08.10.2010 - 1 B 930/10 - OVG Bremen, Beschluss vom 16.02.2009 - 2 B 598/08 - jeweils zitiert nach juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.01.2015 - 2 M 102/14

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine mittels Wahlentscheidung getroffene

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2021 - 2 M 49/21
    Lediglich dann, wenn ein sog. konstitutives Anforderungsprofil vorliegt und der ausgewählte Bewerber dieses verfehlt, kann sich ein unterlegener Bewerber im Konkurrentenstreit unmittelbar darauf berufen (Beschlüsse des Senats vom 20.02.2019 - 2 M 68/18 - und vom 09.01.2015 - 2 M 102/14 - m.w.N.; vgl. BVerwG, Urteil vom 04.11.2010 - 2 C 16.09 - jeweils zitiert nach juris).
  • BVerwG, 08.07.2014 - 2 B 7.14

    Anforderungsprofil; interne Stellenausschreibung; objektiver Erklärungsinhalt;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2021 - 2 M 49/21
    Inhalt und Bindungswirkung des in einer Stellenausschreibung enthaltenen Anforderungsprofils sind durch eine entsprechend § 133 BGB am objektiven Empfängerhorizont potentieller Bewerber orientierte Auslegung zu ermitteln (BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 - zitiert nach juris).Der Bewerber muss daher erkennen können, welche Anforderungen von allen Bewerbern zwingend erwartet werden, und welche Kriterien zwar nicht notwendig für eine Einbeziehung in das Auswahlverfahren sind, bei gleicher Eignung der Bewerber aber maßgeblich berücksichtigt werden (BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juni 2013, a.a.O., und vom 08.07.2014 - 2 B 7/14 -, jeweils zitiert nach juris).
  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2021 - 2 M 49/21
    Lediglich dann, wenn ein sog. konstitutives Anforderungsprofil vorliegt und der ausgewählte Bewerber dieses verfehlt, kann sich ein unterlegener Bewerber im Konkurrentenstreit unmittelbar darauf berufen (Beschlüsse des Senats vom 20.02.2019 - 2 M 68/18 - und vom 09.01.2015 - 2 M 102/14 - m.w.N.; vgl. BVerwG, Urteil vom 04.11.2010 - 2 C 16.09 - jeweils zitiert nach juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2008 - 1 B 910/08

    Untersagung der Besetzung eines Beförderungsdienstpostens; Einzelfall einer

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