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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.02.2021 - 2 KM 78/21 OVG   

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https://dejure.org/2021,10010
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.02.2021 - 2 KM 78/21 OVG (https://dejure.org/2021,10010)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 19.02.2021 - 2 KM 78/21 OVG (https://dejure.org/2021,10010)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 19. Februar 2021 - 2 KM 78/21 OVG (https://dejure.org/2021,10010)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Antrag einer Betreiberin eines Friseursalons gegen Corona-LVO M-V erfolglos

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Antrag einer Betreiberin eines Friseursalons gegen § 2 Abs. 3 Corona-LVO M-V erfolglos - Friseurbetrieb bleibt weiterhin geschlossen

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • OVG Sachsen, 14.01.2021 - 3 B 442/20

    Corona; Abholdienst; Lieferdienst; Click & Collect; Schließung; Einzelhandel;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.02.2021 - 2 KM 78/21
    Hieraus folgt, dass die sich aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergebenden Grenzen für die Infektionsschutzbehörde bei Regelungen eines dynamischen Infektionsgeschehens weniger streng sind (vgl. OVG Bautzen, Beschluss vom 14.01.2021 - 3 B 442/20 - Beschluss vom 29.04.2020 - 3 B 147/20 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17.04.2020 - 11 S 22/20 -, jeweils zitiert nach juris).

    Auch kann eine strikte Beachtung des Gebots innerer Folgerichtigkeit nicht eingefordert werden (vgl. OVG Bautzen, Beschluss vom 14.01.2021, a.a.O.; OVG Hamburg, Beschluss vom 26.03.2020 - 5 Bs 48/20 -, juris Rn. 13).

  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11

    Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.02.2021 - 2 KM 78/21
    Im Rahmen der Verhältnismäßigkeit ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Infektionsschutzrecht der im allgemeinen Polizei- und Ordnungsrecht geltende Grundsatz heranzuziehen, dass an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts umso geringere Anforderungen zu stellen sind, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (BVerwG, Urteil vom 22.03.2012 - 3 C 16/11 - zitiert nach juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2020 - 11 S 22.20

    Schließung von Verkaufsstellen des Einzelhandels für den Publikumsverkehr

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.02.2021 - 2 KM 78/21
    Hieraus folgt, dass die sich aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergebenden Grenzen für die Infektionsschutzbehörde bei Regelungen eines dynamischen Infektionsgeschehens weniger streng sind (vgl. OVG Bautzen, Beschluss vom 14.01.2021 - 3 B 442/20 - Beschluss vom 29.04.2020 - 3 B 147/20 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17.04.2020 - 11 S 22/20 -, jeweils zitiert nach juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.02.2021 - 2 KM 38/21

    Zulässigkeit der Schließung von Verkaufsstellen des Einzelhandels für Kunden in

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.02.2021 - 2 KM 78/21
    Allein das Aufstellen und die Einhaltung bestimmter Hygiene-Maßnahmepläne können der oben dargestellten abstrakten Gefahr nicht gleichermaßen effektiv begegnen (so bereits Beschlüsse des Senats vom 10.02.2021 - 2 KM 38/21 OVG -, vom 27.05.2020 - 2 KM 439/20 OVG - und vom 11.05.2020 - 2 KM 389/20 OVG - zitiert nach juris).
  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 16/11

    Ungleichbehandlung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern im

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.02.2021 - 2 KM 78/21
    Insoweit gilt ein am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierter verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab, dessen Inhalt und Grenzen sich nicht abstrakt, sondern nur nach den jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereichen bestimmen lassen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18.07.2012 - 1 BvL 16/11 - Beschluss vom 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07 - jeweils zitiert nach juris).
  • VGH Bayern, 08.12.2020 - 20 NE 20.2461

    Coronakrise: § 28a IfSG, eingefügt am 19.11.2020, ist wahrscheinlich

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.02.2021 - 2 KM 78/21
    Die bislang durch den erkennenden Senat in den einstweiligen Rechtsschutzverfahren offengelassene Frage, ob § 28 IfSG eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage für den Erlass einer solchen beschränkenden Regelung sein kann, ist mit der Einfügung des § 28a IfSG durch das Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 18.11.2020 (BGBl. I S. 2397) mit Wirkung vom 19.11.2020 in der Rechtsprechung nunmehr geklärt (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 15.12.2020 - 13 B 1731/20.NE - OVG Bremen, Beschluss vom 17.12.2020 - 1 B 406/20 - VGH München, Beschluss vom 08.12.2020 - 20 NE 20.2461 - jeweils zitiert nach juris; a.A. Kluckert, DVBl. 2021, 96 ff).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2019 - 8 S 2962/18

    Die Feststellung, dass eine technische Baubestimmung des Umwelt- und

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.02.2021 - 2 KM 78/21
    Bei offenen Erfolgsaussichten verbleibt es bei einer Folgenabwägung (BVerwG, Beschluss vom 30.04.2019 - 4 VR 3.19 - zitiert nach juris für einen Bebauungsplan; auf Rechtsvorschriften nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO erweiternd VGH Mannheim, Beschluss vom 10.07.2019 - 8 S 2962/18 - zitiert nach juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2020 - 13 B 1731/20

    Antrag des Betreibers eines Fitnessstudios auf vorläufige Außervollzugsetzung der

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.02.2021 - 2 KM 78/21
    Die bislang durch den erkennenden Senat in den einstweiligen Rechtsschutzverfahren offengelassene Frage, ob § 28 IfSG eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage für den Erlass einer solchen beschränkenden Regelung sein kann, ist mit der Einfügung des § 28a IfSG durch das Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 18.11.2020 (BGBl. I S. 2397) mit Wirkung vom 19.11.2020 in der Rechtsprechung nunmehr geklärt (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 15.12.2020 - 13 B 1731/20.NE - OVG Bremen, Beschluss vom 17.12.2020 - 1 B 406/20 - VGH München, Beschluss vom 08.12.2020 - 20 NE 20.2461 - jeweils zitiert nach juris; a.A. Kluckert, DVBl. 2021, 96 ff).
  • BVerfG, 08.09.2017 - 1 BvR 1657/17

    Nichtannahmebeschluss: § 5 Abs 2 BÄO iVm § 3 Abs 1 S 1 Nr 2 BÄO als hinreichende,

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.02.2021 - 2 KM 78/21
    Allerdings muss das Gesetz so bestimmt sein, wie dies nach der Eigenart der zu ordnenden Lebenssachverhalte mit Rücksicht auf den Normzweck möglich ist (vgl. hierzu: BVerfG, Beschluss vom 08.09.2017 - 1 BvR 1657/17 -, m.w.N., zitiert nach juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.05.2020 - 2 KM 439/20

    Beschränkung der Tagesauslastung gewerblicher Beherbergungsbetriebe und

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.02.2021 - 2 KM 78/21
    Allein das Aufstellen und die Einhaltung bestimmter Hygiene-Maßnahmepläne können der oben dargestellten abstrakten Gefahr nicht gleichermaßen effektiv begegnen (so bereits Beschlüsse des Senats vom 10.02.2021 - 2 KM 38/21 OVG -, vom 27.05.2020 - 2 KM 439/20 OVG - und vom 11.05.2020 - 2 KM 389/20 OVG - zitiert nach juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.05.2020 - 2 KM 389/20

    Coronavirus-Verordnung: Erfolglose Eilanträge gegen Beherbergungsverbot zu

  • BVerwG, 30.04.2019 - 4 VR 3.19

    Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Abwehr schwerer Nachteile hinsichtlich

  • BVerfG, 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07

    Mediziner-BAföG

  • OVG Bremen, 17.12.2020 - 1 B 406/20

    Keine vorläufige Außervollzugsetzung der 800 qm-Regelung in der

  • OVG Hamburg, 26.03.2020 - 5 Bs 48/20

    Auswahl von Verkaufsstellen für wichtige Güter des täglichen Bedarfs in Zeiten

  • OVG Sachsen, 29.04.2020 - 3 B 147/20

    Normenkontrollverfahren; vorläufiger Rechtsschutz; großflächiger Einzelhandel;

  • BVerfG, 07.02.2012 - 1 BvL 14/07

    Ausschluss von Nicht-EU-Bürgern von der Gewährung des Landeserziehungsgeldes nach

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.05.2021 - 1 KM 189/21

    Das Beherbergungsverbot sowie das Einreiseverbot und Ausreisegebot verstoßen nach

    Ein möglicher fehlender Ausgleich ihrer Einbußen vermag die Rechtfertigung der hier relevanten Grundrechtseingriffe angesichts der dargestellten Gefährdung von Leib und Leben zumindest besonders vulnerabler Personengruppen nicht in Frage zu stellen (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 19. Februar 2021 - 2 KM 78/21 OVG -, juris Rn. 45; siehe auch OVG Weimar, Beschluss vom 23. März 2021 - 3 EN 119/21 -, juris, Rn. 67, nach dem allein eine mangelnde oder unzureichende Entschädigungsregelung im Infektionsschutzgesetz nicht zur Rechtswidrigkeit der angegriffenen Maßnahme führt).
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