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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.09.2007 - 3 K 31/05   

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OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.09.2007 - 3 K 31/05 (https://dejure.org/2007,29346)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 19.09.2007 - 3 K 31/05 (https://dejure.org/2007,29346)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 19. September 2007 - 3 K 31/05 (https://dejure.org/2007,29346)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 26.02.1999 - 4 CN 6.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Verkehrsimmissionen; Bebauungsplan; Entwicklung

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.09.2007 - 3 K 31/05
    Das Interesse des Eigentümers eines Grundstücks außerhalb des streitbefangenen Plangebiets, von Lärmimmissionen der im Plangebiet zugelassenen Nutzungen oder des Zu- und Abgangsverkehrs auf einer planfestgesetzten Erschließungsstraße, die unmittelbar an seinem Wohngrundstück vorbei führt, verschont zu bleiben, kann ein für die Abwägung erheblicher privater Belang sein (BVerwG, U. v. 24.09.1998 - 4 CN 2.98 - a.a.O.; BVerwG, U. v. 26.02.1999 - 4 CN 6.98 - ZfBR 1999, 223 = DVBl 1999, 1293).

    Hierfür muss hinreichend substanziiert aufgezeigt werden, dass ein abwägungserheblicher Belang nicht nur berührt, sondern auch möglicherweise zu kurz gekommen ist (vgl. BVerwG, U. v. 26.2.1999 - 4 CN 6/98 - NVwZ 2000, 197).

    Maßgeblich ist, ob der Flächennutzungsplan seine Bedeutung als kommunales Steuerungsinstrument der städtebaulichen Entwicklung "im großen und ganzen" behalten oder verloren hat (vgl. BVerwG, U. v. 26.02.1999 - 4 CN 6/98 - NVwZ 2000, 197).

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.09.2007 - 3 K 31/05
    Der daraus folgende Anspruch auf gerechte Abwägung ist ein Recht im Sinne von § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO (BVerwG, U. v. 24.09.1998 - 4CN 2.98 - BVerwGE 107, 215).

    Das Interesse des Eigentümers eines Grundstücks außerhalb des streitbefangenen Plangebiets, von Lärmimmissionen der im Plangebiet zugelassenen Nutzungen oder des Zu- und Abgangsverkehrs auf einer planfestgesetzten Erschließungsstraße, die unmittelbar an seinem Wohngrundstück vorbei führt, verschont zu bleiben, kann ein für die Abwägung erheblicher privater Belang sein (BVerwG, U. v. 24.09.1998 - 4 CN 2.98 - a.a.O.; BVerwG, U. v. 26.02.1999 - 4 CN 6.98 - ZfBR 1999, 223 = DVBl 1999, 1293).

    Allgemein reicht es für die Antragsbefugnis daher aus, dass der Antragsteller Tatsachen vorträgt, die eine fehlerhafte Behandlung eigener Belange, die für die Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB zu beachten waren, als möglich erscheinen lassen (vgl. BVerwG, U. v. 24.9.1998 - 4 CN 2/98 - BVerwGE 107, 215 ; BVerwG, U. v. 10.3.1998 - 4 CN 6/97 - NVwZ 1998, 732 f. zu den Anforderungen an das Geltendmachen einer Rechtsverletzung bezüglich eines im Plangebiet gelegenen Grundstücks).

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.09.2007 - 3 K 31/05
    Dieses Abwägungsgebot wird verletzt, wenn (1.) eine sachgerechte Abwägung überhaupt nicht stattfindet, (2.) in die Abwägung an Belangen nicht eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muss, (3.) die Bedeutung der betroffenen Belange verkannt oder (4.) der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten Belangen in einer Weise vorgenommen wird, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (BVerwG, Urt. vom 12.12.1969 - 4 C 105.66 -, E 34, 301; Urt. vom 14.02.1975 - 4 C 21.74 -, E 48, 56).

    Damit ist notwendig der Planungskontrolle der Verwaltungsgerichte eine Grenze gezogen (vgl. BVerwG, Urt. vom 12.12.1969, a.a.O.).

  • BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.09.2007 - 3 K 31/05
    Ein Antragsteller genügt also auch insoweit seiner Darlegungslast, wenn er hinreichend substantiiert Tatsachen vorträgt, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, dass seine privaten Belange fehlerhaft abgewogen worden sind (vgl. BVerwG, U. v. 10.03.1998 - 4 CN 6.97 - NVwZ 1998, 732).

    Allgemein reicht es für die Antragsbefugnis daher aus, dass der Antragsteller Tatsachen vorträgt, die eine fehlerhafte Behandlung eigener Belange, die für die Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB zu beachten waren, als möglich erscheinen lassen (vgl. BVerwG, U. v. 24.9.1998 - 4 CN 2/98 - BVerwGE 107, 215 ; BVerwG, U. v. 10.3.1998 - 4 CN 6/97 - NVwZ 1998, 732 f. zu den Anforderungen an das Geltendmachen einer Rechtsverletzung bezüglich eines im Plangebiet gelegenen Grundstücks).

  • BVerwG, 25.01.2002 - 4 BN 2.02

    Antragbefugnis für ein Normkontrollverfahren; Eigentümer eines im Plangebiet

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.09.2007 - 3 K 31/05
    Die Rechtsordnung verhält sich gegenüber den Belangen des Verkehrslärmschutzes insofern nicht neutral, gesetzlicher Schutzbedarf wird anerkannt, wie sich aus §§ 3, 41 ff. und 50 BImSchG, aber auch aus § 1 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 und § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB ergibt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.01.2002 - 4 BN 2.02 -, BauR 2002, 1199 ff.).

    Lärmbelästigungen dürfen nur dann außer Betracht bleiben, wenn betroffene Grundstückseigentümer kein schutzwürdiges Vertrauen auf den Fortbestand einer bestimmten Verkehrslage haben oder wenn die Belästigungen quantitativ als lediglich geringfügig einzustufen sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.11.1995 - 4 NB 38.94 -, NVwZ 1996, 711; Beschluss vom 25.01.2002, a.a.O.).

  • BVerwG, 11.02.2004 - 4 BN 1.04

    Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren; Anforderungen aus dem Gebot der

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.09.2007 - 3 K 31/05
    Wird durch mehr als geringfügiges Abweichen im Bebauungsplan das Gewicht verschoben, das nach dem Flächennutzungsplan einer Baufläche im Verhältnis zu den anderen Bauflächen und zu den von Bebauung freizuhaltenden Flächen nach Qualität und Quantität zukommt, so wird der Bebauungsplan in aller Regel dem Flächennutzungsplan derart widersprechen, dass die Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht mehr als aus dem Flächennutzungsplan "entwickelt" anzuerkennen sind (vgl. BVerwG, U. v. 28.02.1975 - 4 C 74.72 - BVerwGE 48, 70 ; BVerwG, B. v. 11.02.2004 - 4 BN 1/04 - BauR 2004, 1264).
  • BVerwG, 28.02.1975 - IV C 74.72

    Entwicklungsgebot aus vorgegebenen Flächennutzungsplänen bei Bebauungsplänen;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.09.2007 - 3 K 31/05
    Wird durch mehr als geringfügiges Abweichen im Bebauungsplan das Gewicht verschoben, das nach dem Flächennutzungsplan einer Baufläche im Verhältnis zu den anderen Bauflächen und zu den von Bebauung freizuhaltenden Flächen nach Qualität und Quantität zukommt, so wird der Bebauungsplan in aller Regel dem Flächennutzungsplan derart widersprechen, dass die Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht mehr als aus dem Flächennutzungsplan "entwickelt" anzuerkennen sind (vgl. BVerwG, U. v. 28.02.1975 - 4 C 74.72 - BVerwGE 48, 70 ; BVerwG, B. v. 11.02.2004 - 4 BN 1/04 - BauR 2004, 1264).
  • BVerwG, 18.12.1991 - 4 N 2.89

    Bauplanungsrecht: Wirksamkeit eines aus einem unwirksamen Flächennutzungsplanes

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.09.2007 - 3 K 31/05
    Sind die Voraussetzungen des § 8 Abs. 4 BBauG erfüllt, so fehlt es auch dann an einem Verstoß gegen das Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB, wenn die Gemeinde den Bebauungsplan aus einem unerkannt nichtigen Flächennutzungsplan entwickelt hat und deshalb überhaupt nicht beabsichtigte, in Anwendung des § 8 Abs. 4 BBauG zu planen (so BVerwG, B. v. 18.12.1991 - 4 N 2.89 - DVBl 1992, 574; ablehnend Bracher a.a.O., Rn.1071 m.w.N.).
  • BVerwG, 09.10.2003 - 4 BN 47.03

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde; Voraussetzungen für das Vorliegen

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.09.2007 - 3 K 31/05
    Ein offensichtlicher Mangel ist gegeben, wenn konkrete Umstände positiv und klar auf einen solchen Mangel hinweisen; "von Einfluss gewesen" ist der Mangel dann, wenn sich an Hand der Planunterlagen oder sonst erkennbarer oder naheliegender Umstände abzeichnet, dass der Mangel im Abwägungsvorgang von Einfluss auf das Abwägungsergebnis gewesen ist bzw. wenn nach den Umständen des jeweiligen Falles die konkrete Möglichkeit besteht, dass ohne den Mangel die Planung anders ausgefallen wäre (BVerwG, B. v. 9.10.2003 - 4 BN 47.03 - BRS 66 Nr. 65).
  • OVG Niedersachsen, 28.04.2005 - 1 KN 58/03

    Befugnis einer Gemeinde zur Neuordnung des Erschließungssystems für einen schon

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.09.2007 - 3 K 31/05
    In die Abwägung war der Umstand einzustellen, dass die Anwohner, die ebenfalls bereits Ferienhäuser betrieben und betreiben, auf die vorhandene Situation (Ferienhausnutzungen, insbesondere Straßenverlauf und die Lage von Stellplätzen) vertrauen konnten (vgl. OVG Lüneburg, U. v. 28.04.2005 - 1 KN 58/03 - zit. nach juris, dat. Rn. 32, 36 und 47 f. sowie nachfolgend BVerwG, B. v. 05.10.2005 - 4 BN 39/05 - BRS 69 Nr. 14).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.09.1998 - 8 S 290/98

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Beachtung des Entwicklungsgebotes;

  • BVerwG, 18.08.1982 - 4 N 1.81

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit "rückwirkender" Heilung von gegen § 8 Abs.

  • VGH Bayern, 15.01.1997 - 26 N 96.2907
  • BVerwG, 03.10.1984 - 4 N 1.84

    Voraussetzungen für den gemeindlichen Antrag nach §§ 11 i.V.m. § 6 Abs. 3 S. 2

  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

  • BVerwG, 06.12.2000 - 4 BN 59.00

    Bebauungsplan; Abwägungsgebot; private Belange; Erschließung; Teilnichtigkeit;

  • BVerwG, 28.11.1995 - 4 NB 38.94

    Neubaugebiet, zunehmender Verkehr und notwendige Abwägung in der Bauleitplanung

  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.1997 - 3 S 1682/96

    Normenkontrollklage gegen Vorhaben- und Erschließungsplan wegen Lärmzunahme

  • BVerwG, 19.02.1992 - 4 NB 11.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren;

  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.06.2012 - 3 K 36/11

    Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan

    Es dürften jedoch einige Gründe dafür sprechen, dass die ursprüngliche Fassung des Flächennutzungsplanes der Antragsgegnerin in der Fassung der 1. Änderung wegen einer unzulässigen lediglich teilweisen Genehmigung insgesamt unwirksam war (vgl. OVG M-V, U. v. 19.09.2007 - 3 K 31/05 -, Juris Rn. 44 ff.).
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