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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.10.2022 - 10 LP 217/21 OVG   

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https://dejure.org/2022,33402
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.10.2022 - 10 LP 217/21 OVG (https://dejure.org/2022,33402)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 19.10.2022 - 10 LP 217/21 OVG (https://dejure.org/2022,33402)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 19. Oktober 2022 - 10 LP 217/21 OVG (https://dejure.org/2022,33402)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    StPO: Geheimnisverrat eines Polizeibeamten - Durchsuchung im Disziplinarverfahren

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  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.11.2010 - 10 O 92/10

    Beschwerde gegen die Versagung der Anordnung einer Durchsuchung und Beschlagnahme

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.10.2022 - 10 LP 217/21
    Ein dringender Tatverdacht im Sinne des § 29 Abs. 1 Satz 3 LDG M-V ist dann anzunehmen, wenn nicht nur ein auf vage Anhaltspunkte oder bloße Vermutungen, sondern ein auf Tatsachen gestützter hoher Grad an Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der Beamte das ihm zur Last gelegte Dienstvergehen begangen hat, die Rechtswidrigkeit seines Verhaltens nicht konkret ausgeschlossen ist und er schuldhaft gehandelt hat (OVG Greifswald, Beschluss v. 10. November 2010 - 10 O 92/10 -, NordÖR 2011, 408, zit. nach juris Rn. 15; vgl. VGH München, Beschluss vom 19. Oktober 2009 - 16b DC 09.2188 -, juris Rn. 20; OVG Koblenz, Beschluss vom 4. Oktober 2002 - 3 B 11273/02 - juris Rn. 5).

    Die richterliche Anordnung einer konkreten Durchsuchung und Beschlagnahme kommt regelmäßig nur in Betracht, wenn zu erwarten ist, dass in dem disziplinarrechtlichen Verfahren die Zurückstufung oder Entfernung des Beamten aus dem Dienst zu erwarten ist (OVG Greifswald, Beschluss vom 10. November 2010 - 10 O 92/10 -, NordÖR 2011, 408, zit. nach juris 4. Leitsatz u. Rn. 12).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.10.2002 - 3 B 11273/02

    Anfechtbarkeit einer vom Verwaltungsgericht angeordneten Beschlagnahme und

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.10.2022 - 10 LP 217/21
    Ein dringender Tatverdacht im Sinne des § 29 Abs. 1 Satz 3 LDG M-V ist dann anzunehmen, wenn nicht nur ein auf vage Anhaltspunkte oder bloße Vermutungen, sondern ein auf Tatsachen gestützter hoher Grad an Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der Beamte das ihm zur Last gelegte Dienstvergehen begangen hat, die Rechtswidrigkeit seines Verhaltens nicht konkret ausgeschlossen ist und er schuldhaft gehandelt hat (OVG Greifswald, Beschluss v. 10. November 2010 - 10 O 92/10 -, NordÖR 2011, 408, zit. nach juris Rn. 15; vgl. VGH München, Beschluss vom 19. Oktober 2009 - 16b DC 09.2188 -, juris Rn. 20; OVG Koblenz, Beschluss vom 4. Oktober 2002 - 3 B 11273/02 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 19.10.2009 - 16b DC 09.2188

    Disziplinarrecht; Durchsuchungsanordnung (Wohn- und Geschäftsräume);

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.10.2022 - 10 LP 217/21
    Ein dringender Tatverdacht im Sinne des § 29 Abs. 1 Satz 3 LDG M-V ist dann anzunehmen, wenn nicht nur ein auf vage Anhaltspunkte oder bloße Vermutungen, sondern ein auf Tatsachen gestützter hoher Grad an Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der Beamte das ihm zur Last gelegte Dienstvergehen begangen hat, die Rechtswidrigkeit seines Verhaltens nicht konkret ausgeschlossen ist und er schuldhaft gehandelt hat (OVG Greifswald, Beschluss v. 10. November 2010 - 10 O 92/10 -, NordÖR 2011, 408, zit. nach juris Rn. 15; vgl. VGH München, Beschluss vom 19. Oktober 2009 - 16b DC 09.2188 -, juris Rn. 20; OVG Koblenz, Beschluss vom 4. Oktober 2002 - 3 B 11273/02 - juris Rn. 5).
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