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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.12.2022 - 3 R 432/22 OVG   

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https://dejure.org/2022,44831
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.12.2022 - 3 R 432/22 OVG (https://dejure.org/2022,44831)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 19.12.2022 - 3 R 432/22 OVG (https://dejure.org/2022,44831)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 19. Dezember 2022 - 3 R 432/22 OVG (https://dejure.org/2022,44831)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 16.10.1980 - 8 C 10.80

    Isoliertes Verwaltungsvorverfahren - Kostenerstattung - Rechtsanwaltskosten -

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.12.2022 - 3 R 432/22
    Ist die Beiziehung eines Rechtsanwalts nach diesen Maßstäben notwendig, dann ist der Betroffene, der selbst Rechtsanwalt ist, gleichwohl befugt, sich in dieser Eigenschaft selbst zu vertreten (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 1980 - 8 C 10.80 - juris Rn. 12 f.).

    Anhaltspunkte dafür, dass es im vorliegenden Fall für den Kläger als Betroffenen im Sinne der angestrebten Klärung zweckmäßig gewesen wäre, zunächst den unmittelbaren Kontakt mit der Behörde zu suchen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 1980 - 8 C 10.80 - juris Rn. 12), bestehen nicht.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.02.2012 - 1 O 125/11

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.12.2022 - 3 R 432/22
    Aufgrund der Entscheidung des Gesetzgebers in § 80 Abs. 2 VwVfG und § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO, im Vorverfahren eine Vertretung des Widerspruchsführers nicht generell für erforderlich zu halten, hängt die Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten von der Prüfung im Einzelfall ab (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 8. Februar 2012 - 1 O 125/11 - juris Rn. 9).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2022 - 2 A 84/22

    Darlegung des Zulassungsgrunds der ernstlichen Zweifel i.R.d.

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.12.2022 - 3 R 432/22
    Am 13. Januar 2022 erhob der Kläger Untätigkeitsklage (VG Schwerin, Az. 2 A 84/22 SN).
  • BVerwG, 21.08.2018 - 2 A 6.15

    Ausdehnung des Disziplinarverfahrens; Bundesnachrichtendienst;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.12.2022 - 3 R 432/22
    Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Bevollmächtigung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. August 2018 - 2 A 6.15 - juris Rn. 5; Beschluss vom 9. Mai 2012 - 2 A 5.11 - juris Rn. 2 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.07.2020 - 1 E 185/19

    Untätigkeitswiderspruch

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.12.2022 - 3 R 432/22
    Ein Fall des § 87a Abs. 1 Nr. 5, Abs. 3 VwGO liegt nicht vor, weil eine Sachentscheidung in einem selbständigen Rechtsmittelverfahren zu treffen ist (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 15. Juli 2020 - 1 E 185/19 - juris Rn. 1 f. m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2016 - 7 B 1257/16

    Untersagung der Nutzung eines Gebäudes mit einer dritten selbständigen

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.12.2022 - 3 R 432/22
    Auch wenn der Widerspruch eine Sache geringen Umfangs betraf, kann die Frage, unter welchen Voraussetzungen das Betreten von Wohnräumen - ggf. wiederholt - zu dulden ist, nicht ohne Weiteres als Frage von niedrig einzuschätzender Schwierigkeit angesehen werden (vgl. z.B. die Erwägungen in VGH München, Beschluss vom 16. August 2021 - 15 CS 21.2022 - juris Rn. 35; OVG Münster, Beschluss vom 22. Dezember 2016 - 7 B 1257/16 - juris Rn. 13, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 09.05.2012 - 2 A 5.11

    Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.12.2022 - 3 R 432/22
    Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Bevollmächtigung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. August 2018 - 2 A 6.15 - juris Rn. 5; Beschluss vom 9. Mai 2012 - 2 A 5.11 - juris Rn. 2 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 16.08.2021 - 15 CS 21.2022

    Anordnung zur Duldung der Betretung eines Grundstücks

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.12.2022 - 3 R 432/22
    Auch wenn der Widerspruch eine Sache geringen Umfangs betraf, kann die Frage, unter welchen Voraussetzungen das Betreten von Wohnräumen - ggf. wiederholt - zu dulden ist, nicht ohne Weiteres als Frage von niedrig einzuschätzender Schwierigkeit angesehen werden (vgl. z.B. die Erwägungen in VGH München, Beschluss vom 16. August 2021 - 15 CS 21.2022 - juris Rn. 35; OVG Münster, Beschluss vom 22. Dezember 2016 - 7 B 1257/16 - juris Rn. 13, jeweils m.w.N.).
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