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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.02.2023 - 2 M 438/22 OVG   

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https://dejure.org/2023,6250
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.02.2023 - 2 M 438/22 OVG (https://dejure.org/2023,6250)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 20.02.2023 - 2 M 438/22 OVG (https://dejure.org/2023,6250)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 20. Februar 2023 - 2 M 438/22 OVG (https://dejure.org/2023,6250)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Baden-Württemberg, 11.06.2013 - 4 S 83/13

    Dienstliche Beurteilung und Eintritt des Beamten in den gesetzlichen Ruhestand

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.02.2023 - 2 M 438/22
    Das Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand setzt aber notwendig voraus, dass der Beamte nicht bereits in den Ruhestand getreten ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.12.2011 - 2 B 94/11 -, juris Rn. 12; Bayerischer VGH, Beschluss vom 30.08.2007 - 3 CE 07.2028 -, juris Rn. 14; OVG Lüneburg, Beschluss vom 13.03.2008 - 5 ME 8/08 -, juris Rn. 7; OVG Magdeburg, Beschluss vom 14.03.2008 - 1 M 17/08 -, juris Rn. 6; VGH Mannheim, Urteil vom 11.06.2013 - 4 S 83/13 -, juris Rn. 21; OVG Saarlouis, Beschluss vom 03.12.2013 - 1 B 452/13 -, juris Rn. 10 ff.).

    Einer erneuten Berufung in das Beamtenverhältnis mit Wirkung ex nunc steht § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 BeamtStG entgegen, der verlangt, dass ein Beamter, der nach Erreichen der Altersgrenze berufen worden ist, zu entlassen ist (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 11.06.2013 - 4 S 83/13 -, juris Rn. 21).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.03.2008 - 1 M 17/08

    Hinausschieben des Eintrittes in den Ruhestand gemäß § 41 Abs. 2 BG LSA

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.02.2023 - 2 M 438/22
    Das Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand setzt aber notwendig voraus, dass der Beamte nicht bereits in den Ruhestand getreten ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.12.2011 - 2 B 94/11 -, juris Rn. 12; Bayerischer VGH, Beschluss vom 30.08.2007 - 3 CE 07.2028 -, juris Rn. 14; OVG Lüneburg, Beschluss vom 13.03.2008 - 5 ME 8/08 -, juris Rn. 7; OVG Magdeburg, Beschluss vom 14.03.2008 - 1 M 17/08 -, juris Rn. 6; VGH Mannheim, Urteil vom 11.06.2013 - 4 S 83/13 -, juris Rn. 21; OVG Saarlouis, Beschluss vom 03.12.2013 - 1 B 452/13 -, juris Rn. 10 ff.).

    Der Annahme, dass ein Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand nach dem erfolgten Eintritt des Antragstellers in den Ruhestand nicht mehr möglich ist, steht nicht entgegen, dass der Antragsteller erst im Laufe des gerichtlichen Verfahrens in den Ruhestand getreten ist (in diesem Sinne auch OVG Magdeburg, Beschluss vom 14.03.2008 - 1 M 17/08 -, juris Rn. 6).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.12.2013 - 2 L 65/12
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.02.2023 - 2 M 438/22
    Insbesondere entspricht es der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluss vom 12.12.2013 - 2 L 65/12 -, juris Rn. 8), dass § 35 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 LBG M-V tatbestandlich das Vorliegen eines dienstlichen Interesses an der Hinausschiebung des Ruhestandes fordert und - anders als in den Beamtengesetzen anderer Bundesländer - dieses dienstliche Interesse positiv feststehen muss und es nicht genügt, dass dem Wunsch des Beamten an einer weiteren Tätigkeit kein dienstliches Interesse entgegensteht.
  • VGH Hessen, 03.12.2015 - 1 B 1168/15

    Nichteinbeziehung eines Bewerbers in das Auswahlverfahren um ein Beförderungsamt

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.02.2023 - 2 M 438/22
    Hier dringt der Antragsteller insbesondere mit seiner unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des VGH Kassel (Beschluss vom 03.12.2015 - 1 B 1168/15 -, juris Rn. 12) zum Fall des Ausschlusses eines Beamten von einer Beförderung wegen eines laufenden Disziplinarverfahrens geäußerten Auffassung, es bedürfe einer dokumentierten Ermessensentscheidung des Antragsgegners darüber, ob er die gegen den Antragsteller eingeleiteten Disziplinarverfahren bei der Feststellung des dienstlichen Interesses berücksichtigt, nicht durch.
  • OVG Niedersachsen, 13.03.2008 - 5 ME 8/08

    Möglichkeit des Hinausschiebens des Eintritts in den Ruhestand nach einem bereits

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.02.2023 - 2 M 438/22
    Das Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand setzt aber notwendig voraus, dass der Beamte nicht bereits in den Ruhestand getreten ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.12.2011 - 2 B 94/11 -, juris Rn. 12; Bayerischer VGH, Beschluss vom 30.08.2007 - 3 CE 07.2028 -, juris Rn. 14; OVG Lüneburg, Beschluss vom 13.03.2008 - 5 ME 8/08 -, juris Rn. 7; OVG Magdeburg, Beschluss vom 14.03.2008 - 1 M 17/08 -, juris Rn. 6; VGH Mannheim, Urteil vom 11.06.2013 - 4 S 83/13 -, juris Rn. 21; OVG Saarlouis, Beschluss vom 03.12.2013 - 1 B 452/13 -, juris Rn. 10 ff.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.02.2022 - 2 M 551/21

    Anspruch auf Versorgung aus einem bestimmten Trinkwasserleitung

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.02.2023 - 2 M 438/22
    Mit Blick auf den Vertretungszwang ist sichergestellt, dass Beschwerdeführer rechtkundig vertreten sind (vgl. m. w. N. Beschluss des Senats vom 28.02.2022 - 2 M 551/21 OVG -, juris Rn. 4).
  • OVG Saarland, 03.12.2013 - 1 B 452/13

    Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand Altersgrenze Ruhestand einstweilige

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.02.2023 - 2 M 438/22
    Das Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand setzt aber notwendig voraus, dass der Beamte nicht bereits in den Ruhestand getreten ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.12.2011 - 2 B 94/11 -, juris Rn. 12; Bayerischer VGH, Beschluss vom 30.08.2007 - 3 CE 07.2028 -, juris Rn. 14; OVG Lüneburg, Beschluss vom 13.03.2008 - 5 ME 8/08 -, juris Rn. 7; OVG Magdeburg, Beschluss vom 14.03.2008 - 1 M 17/08 -, juris Rn. 6; VGH Mannheim, Urteil vom 11.06.2013 - 4 S 83/13 -, juris Rn. 21; OVG Saarlouis, Beschluss vom 03.12.2013 - 1 B 452/13 -, juris Rn. 10 ff.).
  • BVerwG, 21.12.2011 - 2 B 94.11

    Allgemeine Altersgrenze für das Ausscheiden aus dem aktiven Beamtenverhältnis;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.02.2023 - 2 M 438/22
    Das Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand setzt aber notwendig voraus, dass der Beamte nicht bereits in den Ruhestand getreten ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.12.2011 - 2 B 94/11 -, juris Rn. 12; Bayerischer VGH, Beschluss vom 30.08.2007 - 3 CE 07.2028 -, juris Rn. 14; OVG Lüneburg, Beschluss vom 13.03.2008 - 5 ME 8/08 -, juris Rn. 7; OVG Magdeburg, Beschluss vom 14.03.2008 - 1 M 17/08 -, juris Rn. 6; VGH Mannheim, Urteil vom 11.06.2013 - 4 S 83/13 -, juris Rn. 21; OVG Saarlouis, Beschluss vom 03.12.2013 - 1 B 452/13 -, juris Rn. 10 ff.).
  • VGH Bayern, 30.08.2007 - 3 CE 07.2028
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.02.2023 - 2 M 438/22
    Das Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand setzt aber notwendig voraus, dass der Beamte nicht bereits in den Ruhestand getreten ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.12.2011 - 2 B 94/11 -, juris Rn. 12; Bayerischer VGH, Beschluss vom 30.08.2007 - 3 CE 07.2028 -, juris Rn. 14; OVG Lüneburg, Beschluss vom 13.03.2008 - 5 ME 8/08 -, juris Rn. 7; OVG Magdeburg, Beschluss vom 14.03.2008 - 1 M 17/08 -, juris Rn. 6; VGH Mannheim, Urteil vom 11.06.2013 - 4 S 83/13 -, juris Rn. 21; OVG Saarlouis, Beschluss vom 03.12.2013 - 1 B 452/13 -, juris Rn. 10 ff.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.03.2023 - 2 M 92/22

    Erledigung des Verbots der Führung der Dienstgeschäfte nach Eintritt in den

    Ein nachträgliches Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand kommt nicht in Betracht (vgl. Beschluss des Senats vom 20. Februar 2023 - 2 M 438/22 OVG -, S. 5 des Entscheidungsumdrucks).
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