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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.2010 - 2 M 14/10   

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https://dejure.org/2010,22352
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.2010 - 2 M 14/10 (https://dejure.org/2010,22352)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 21.04.2010 - 2 M 14/10 (https://dejure.org/2010,22352)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 21. April 2010 - 2 M 14/10 (https://dejure.org/2010,22352)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Besorgnis der Befangenheit von Mitgliedern einer Berufungskommission an einer Hochschule; Auswirkungen von Schreibfehlern auf den Ablauf einer Rechtsmittelfrist

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    Besorgnis der Befangenheit von Mitgliedern einer Berufungskommission an einer Hochschule; Auswirkungen von Schreibfehlern auf den Ablauf einer Rechtsmittelfrist

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtzeitigkeit einer Beschwerde bei nachträglicher Korrektur eines Schreibfehlers in einer Beschwerdeschrift nach Ablauf der Beschwerdefrist; Besorgnis der Befangenheit des Mitglieds einer Berufungskommission im Verfahren der Besetzung einer Professorenstelle

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LHG § 59 Abs. 3 M-V; VwGO § 147; VwVfG § 21 M-V
    Rechtzeitigkeit einer Beschwerde bei nachträglicher Korrektur eines Schreibfehlers in einer Beschwerdeschrift nach Ablauf der Beschwerdefrist; Besorgnis der Befangenheit des Mitglieds einer Berufungskommission im Verfahren der Besetzung einer Professorenstelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.01.2001 - 2 M 4/01

    Voreingenommenheit des Richters durch Zugehörigkeit zum gleichen Gericht wie

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.2010 - 2 M 14/10
    Etwas anderes kann aber dann gelten, wenn sich aus dem beruflichen Zusammenwirken eine "besondere kollegiale Nähe" sowie "freundschaftliche Kontakte" entwickeln (vgl. Beschl. d. Senats v. 18.01.2001 - 2 M 4/01 -, Rn. 9, 15, zit. nach juris).
  • BVerfG, 01.08.2006 - 2 BvR 2364/03

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 iVm Art 33 Absatz 2 durch die Ablehnung eines

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.2010 - 2 M 14/10
    Danach setzt der verwaltungsgerichtliche Eilrechtsschutz lediglich voraus, dass die Aussichten des übergangenen Bewerbers, im Falle eines ordnungsgemäßen Auswahlverfahrens zum Zuge zu kommen, offen sind, d.h. seine Auswahl muss als möglich erscheinen (Beschl. v. 01.08.2006 - 2 BvR 2364/03 -, zit. nach juris).
  • BVerwG, 27.04.2005 - 2 AV 2.05

    Ausschluss eines Richters von der Ausübung des Richteramtes

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.2010 - 2 M 14/10
    Diese obergerichtliche Rechtsprechung steht in Einklang mit der des Bundesverwaltungsgerichts, wonach ebenfalls langjährige enge Zusammenarbeit jedenfalls in Verbindung mit freundschaftlicher Verbundenheit die Besorgnis der Befangenheit begründen kann (vgl. Beschl. v. 27.04.2005 - BVerwG 2 AV 2.05 -, zit. nach juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.06.2007 - 4 S 14.07

    Konkurrentenstreit bei der Besetzung einer Stelle in der Sozialgerichtsbarkeit

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.2010 - 2 M 14/10
    Die Auffassung des Verwaltungsgerichts entspricht der allgemein in der Rechtsprechung vertretenen (vgl. Beschl. des Senats v. 02.09.2009 - 2 M 97/09 - OVG Münster, Beschl. v. 30.10.2009 - 1 B 134/09 - OVG Magdeburg "offensichtlich chancenlos" - Beschl. v. 26.08.2009 - 1 M 52/09 - OVG Berlin-Brandenburg "in jedem Fall chancenlos", Beschl. v. 06.06.2007 - 4 S 14.07 - OVG Koblenz, Beschl. v. 08.09.2000 - 2 B 11405/00 - alle zit. nach juris, zum Teil m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.09.2000 - 2 B 11405/00

    Rechtmäßigkeit einer Untersagung der Beförderung zweier Beamter zu Amtsräten

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.2010 - 2 M 14/10
    Die Auffassung des Verwaltungsgerichts entspricht der allgemein in der Rechtsprechung vertretenen (vgl. Beschl. des Senats v. 02.09.2009 - 2 M 97/09 - OVG Münster, Beschl. v. 30.10.2009 - 1 B 134/09 - OVG Magdeburg "offensichtlich chancenlos" - Beschl. v. 26.08.2009 - 1 M 52/09 - OVG Berlin-Brandenburg "in jedem Fall chancenlos", Beschl. v. 06.06.2007 - 4 S 14.07 - OVG Koblenz, Beschl. v. 08.09.2000 - 2 B 11405/00 - alle zit. nach juris, zum Teil m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.09.2007 - 2 B 10825/07

    Rechtmäßigkeit eines Verfahrens zur Besetzung einer Professur für Geologie

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.2010 - 2 M 14/10
    Auch in diesem Zusammenhang ist zunächst vorauszuschicken, dass die Beschwerdeführer nicht in Frage stellen, dass ein Verfahrensfehler der (auf gesetzlicher Grundlage, vgl. § 59 Abs. 3 LHG M-V tätigen) Berufungskommission auf die vom Antragsgegner beabsichtigte Ernennung durchschlagen kann (so für das jeweils einschlägige Landesrecht offenbar auch: OVG Münster, Beschl. v. 09.02.2009 - 6 B 1744/07; OVG Koblenz, Beschl. v. 28.09.2007 - 2 B 10825/07, 2 E 1024/07 -, zit. n. juris).
  • OVG Hamburg, 09.10.1998 - 1 Bs 214/98

    Stellenbesetzungsverfahren; Befangenheit; Kommisionsmitglied; Mitwirkung;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.2010 - 2 M 14/10
    Eine berufliche bzw. fachliche Zusammenarbeit begründet danach die Besorgnis der Befangenheit, wenn sich aus ihr ein besonderes Näheverhältnis entwickelt hat (OVG Hamburg, Beschl. v. 09.10.1998 - 1 Bs 214/98 -, zit. nach juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.08.2009 - 1 M 52/09

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Beförderungskonkurrenz; maßgeblicher Zeitpunkt der

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.2010 - 2 M 14/10
    Die Auffassung des Verwaltungsgerichts entspricht der allgemein in der Rechtsprechung vertretenen (vgl. Beschl. des Senats v. 02.09.2009 - 2 M 97/09 - OVG Münster, Beschl. v. 30.10.2009 - 1 B 134/09 - OVG Magdeburg "offensichtlich chancenlos" - Beschl. v. 26.08.2009 - 1 M 52/09 - OVG Berlin-Brandenburg "in jedem Fall chancenlos", Beschl. v. 06.06.2007 - 4 S 14.07 - OVG Koblenz, Beschl. v. 08.09.2000 - 2 B 11405/00 - alle zit. nach juris, zum Teil m.w.N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.09.2009 - 2 M 97/09

    Konkurrentenstreit - Zur Inzidentkontrolle der dienstlichen Beurteilung des

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.2010 - 2 M 14/10
    Die Auffassung des Verwaltungsgerichts entspricht der allgemein in der Rechtsprechung vertretenen (vgl. Beschl. des Senats v. 02.09.2009 - 2 M 97/09 - OVG Münster, Beschl. v. 30.10.2009 - 1 B 134/09 - OVG Magdeburg "offensichtlich chancenlos" - Beschl. v. 26.08.2009 - 1 M 52/09 - OVG Berlin-Brandenburg "in jedem Fall chancenlos", Beschl. v. 06.06.2007 - 4 S 14.07 - OVG Koblenz, Beschl. v. 08.09.2000 - 2 B 11405/00 - alle zit. nach juris, zum Teil m.w.N.).
  • VG Gelsenkirchen, 22.02.2021 - 12 L 1183/20

    Berufung eines Hochschullehrers; Hausberufung; Berufungskommission; Besorgnis der

    vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. April 2020 - 6 B 1700/19 -, juris Rn. 43 f.; ausführlich zur Anwendbarkeit des Verwaltungsverfahrensgesetzes Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 21. April 2010 - 2 M 14/10 -, juris Rn. 19 ff.

    vgl. etwa Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 21. April 2010- 2 M 14/10 -, juris Rn. 24 f.

    vgl. zu solchen Fallkonstellationen Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 21. April 2010 - 2 M 14/10 -, juris Rn. 26 m.w.N.; Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 5. April 2019- 36 L 348.18 -, juris Rn. 68; Bayerischer Verwaltungs-gerichtshof, Beschluss vom 03. Juli 2018 - 7 CE 17.2430 -, juris Rn. 46; Verwaltungsgericht Bremen, Beschluss vom 12. Juni 2019 - 6 V 596/19 -, juris Rn. 34 ff.; Verwaltungs-gericht München, Beschluss vom 11. November 2020- M 5 E 20.2270 -, juris Rn. 45 ff.; Verwaltungsgericht Halle (Saale), Beschluss vom 29. September 2020 - 5 B 222/19 -, juris Rn. 17; Verwaltungsgericht Hamburg, Beschluss vom 25. Februar 2005 - 8 E 6091/04 -,juris rn.

    vgl. hierzu Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 28. September 2007 - 2 B 10825/07 -, juris Rn. 11; Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 21. April 2010 - 2 M 14/10 -, juris Rn. 31 ff.

    Die fehlerhafte Zusammensetzung der Berufungskommission wirkt sich nicht nur auf den Berufungsvorschlag der Berufungskommission aus, vgl. Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 28. September 2007 - 2 B 10825/07 -, juris Rn. 17; Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 21. April 2010 - 2 M 14/10 -, juris Rn. 34 ff., sondern schlägt auch auf die nachfolgenden Gremienentscheidungen und insbesondere die abschließende Auswahlentscheidung durch und macht diese rechtswidrig.

  • OVG Niedersachsen, 28.06.2021 - 5 ME 50/21

    Becherde gegen Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens einer Professur wegen

    Eine Besorgnis der Befangenheit liegt vor, wenn aufgrund objektiv feststellbarer Tatsachen nach den Gesamtumständen aus der Sicht eines vernünftigen Beteiligten des Verfahrens die Besorgnis nicht auszuschließen ist, ein bestimmter Amtsträger werde in der Sache nicht unparteiisch, unvoreingenommen oder unbefangen entscheiden (OVG M.-V., Beschluss vom 21.4.2010 - 2 M 14/10 -, juris Rn. 25; Ramsauer, in: Kopp/Ramsauer, VwVfG, 20. Auflage 2019, § 21 Rn. 13, 16).

    Dementsprechend kann etwa allein die Zugehörigkeit zu ein und derselben Dienststelle die Besorgnis der Befangenheit nicht begründen; auch gelegentliche private Kontakte sind insoweit unschädlich (OVG M.-V., Beschluss vom 21.4.2010, a. a. O., Rn. 26).

    Etwas Anderes kann aber dann gelten, wenn sich aus dem beruflichen bzw. fachlichen Zusammenwirken eine besondere kollegiale Nähe, ein besonderes kollegiales Näheverhältnis entwickelt hat (OVG Berl.-Bbg., Beschluss vom 26.5.2008 - OVG 4 S 4.08 -, S. 5 [Bl. 85/GA]; OVG M.-V., Beschluss vom 21.4.2010, a. a. O., Rn. 26; Ramsauer, a. a. O., § 21 Rn. 17).

    Die Besorgnis der Befangenheit ist hingegen angenommen worden, wenn der Vorsitzende einer Berufungskommission und ein Bewerber gemeinsam wissenschaftliche Assistenten an einer Hochschule waren, gemeinsam publiziert und Gutachten erstellt haben (OVG M.-V., Beschluss vom 21.4.2010, a. a. O., Rn. 26 bis 28) oder im Verhältnis des Doktorvaters und Professors zu seinem Doktoranden und Assistenten (OVG Berl.-Bbg., Beschluss vom 26.5.2008 - OVG 4 S 4.08 -, S. 5f. [Bl. 85f./GA]).

  • VG Stuttgart, 30.06.2021 - 6 K 1377/20

    Konkurrentenstreitverfahren um Besetzung einer Professorenstelle; Besorgnis der

    Erforderlich sind eine besondere kollegiale Nähe oder freundschaftliche Kontakte (wie OVG Mecklenburg-Vorpommern, B. v. 21.04.2010 - 2 M 14/10 -, juris).

    § 21 LVwVfG gilt nach § 2 Abs. 3 Nr. 2 LVwVfG insbesondere auch bei Leistungs-, Eignungs- und ähnlichen Prüfungen, die auf einer Leistungsbeurteilung beruhen, wozu auch die Auswahlentscheidung für die Besetzung einer Professorenstelle gehört (vgl. zu einer gleichlautenden landesrechtlichen Norm OVG Mecklenburg-Vorpommern, B. v. 21.04.2010 - 2 M 14/10 -, juris).

    Denn auch auf die Mitglieder solcher Ausschüsse ist § 21 LVwVfG anwendbar, was sich aus §§ 21 Abs. 2, 20 Abs. 4 LVwVfG schließen lässt (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, B. v. 21.04.2010 - 2 M 14/10 - OVG RP, B. v. 28.09.2007 - 2 B 10825/07, 2 E 10824/07 - jeweils juris).

    Erforderlich ist vielmehr eine besondere kollegiale Nähe oder freundschaftliche Kontakte (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, B. v. 21.04.2010 - 2 M 14/10 -, juris; in diese Richtung auch OVG Hamburg, B. v. 08.07.2005 - 1 Bs 89/05 -, juris; Herrmann/Tietze, LKV 2015, 337 ff.).

  • OVG Niedersachsen, 10.06.2022 - 5 ME 4/22

    Anzeigepflicht; Befangenheit; Berufungskommission

    Eine Besorgnis der Befangenheit liegt vor, wenn aufgrund objektiv feststellbarer Tatsachen nach den Gesamtumständen aus der Sicht eines vernünftigen Beteiligten des Verfahrens die Besorgnis nicht auszuschließen ist, ein bestimmter Amtsträger werde in der Sache nicht unparteiisch, unvoreingenommen oder unbefangen entscheiden (OVG M.-V., Beschluss vom 21.4.2010 - 2 M 14/10 -, juris Rn. 25; Ramsauer, in: Kopp/Ramsauer, VwVfG, 22. Auflage 2021, § 21 Rn. 13, 16).

    Auch gelegentliche private Kontakte sind insoweit unschädlich (OVG M.-V., Beschluss vom 21.4.2010 - 2 M 14/10 -, juris Rn. 26).

    Etwas anderes kann aber dann gelten, wenn sich aus dem beruflichen bzw. fachlichen Zusammenwirken eine besondere kollegiale Nähe, ein besonderes kollegiales Näheverhältnis entwickelt hat (OVG M.-V., Beschluss vom 21.4.2010 - 2 M 14/10 -, juris Rn. 26; Nds. OVG, Beschluss vom 28.6.2021 - 5 ME 50/21 -, juris Rn. 32; Ramsauer, a. a. O., Rn. 17).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.07.2022 - 4 S 713/22

    Konkurrentenstreit; W-3 Professur; Auswahl eines muttersprachlichen

    23 Der Antragsteller war gehalten, einen ihm bekannten Ablehnungsgrund unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern zu rügen; dieser allgemeine Verfahrensgrundsatz gilt hier unabhängig davon, ob die Regelung des § 71 Abs. 3 LVwVfG für hochschulrechtliche Berufungsverfahren direkt anwendbar ist (so für das jeweilige Landesrecht ausdrücklich Bay. VGH, Beschluss vom 01.02.2022 - 3 CE 22.19 -, Juris Rn. 5; OVG RP, Beschluss vom 28.09.2007 - 2 B 10825/07 u.a. -, Juris Rn. 11) oder insoweit allein auf §§ 20, 21 LVwVfG zu rekurrieren ist (offen gelassen von OVG MV, Beschluss vom 21.04.2010 - 2 M 14/10 -, Juris Rn. 21, 31f.).

    Insbesondere kann der Senat der zitierten Entscheidung des OVG Mecklenburg-Vorpommern (Beschluss vom 21.04.2010 - 2 M 14/10 -, Juris Rn. 26) nicht den ihr vom Antragsteller zugeschriebenen Inhalt entnehmen, für Besorgnis der Befangenheit genüge bereits der Umstand, dass es sich bei den Mitgliedern der Berufungskommission um Kolleginnen und Kollegen der Beigeladenen handele.

  • VG Bremen, 12.06.2019 - 6 V 596/19

    Stellenbesetzung Professur - Besoldungsgruppe W2 - - Abweichung;

    Es ist danach ein ähnlicher Maßstab wie bei der Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit anzulegen (OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 21.04.2010 - 2 M 14/10 -, juris Rn. 24 zur Befangenheit eines Mitglieds der Berufungskommission).

    Maßgeblich ist vielmehr, ob bei vernünftiger Betrachtung nach den konkreten Umständen des Falles die Besorgnis der Befangenheit berechtigt ist (OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 21.04.2010 - 2 M 14/10 -, juris Rn. 25).

    Für die Annahme der Besorgnis der Befangenheit bedürfte es eines beruflichen Zusammenwirkens, aus dem sich eine besondere kollegiale Nähe oder ein freundschaftlicher Kontakt entwickelt (OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 21.04.2010 - 2 M 14/10 -, juris Rn. 26; OVG Hamburg, Beschl. v. 09.10.1998 - 1 Bs 214/98 -, juris Rn. 8).

  • VG Berlin, 05.04.2019 - 36 L 348.18
    Erforderlich ist auch hier ein besonderes Näheverhältnis (OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 21. April 2010 - 2 M 14/10 - juris Rn. 26).

    Ungeachtet der formellen Rechtmäßigkeit der Auswahlentscheidung weist die Kammer auf Folgendes hin: Im universitären Berufungsverfahren ist zwar anerkannt, dass Verfahrensfehler sich auf die Rechtmäßigkeit der beabsichtigten Ernennung durchschlagen können (OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 21. April 2010 - 2 M 14/10 - juris Rn. 17).

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