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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.05.2019 - 2 L 356/16   

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https://dejure.org/2019,50356
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.05.2019 - 2 L 356/16 (https://dejure.org/2019,50356)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 21.05.2019 - 2 L 356/16 (https://dejure.org/2019,50356)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 21. Mai 2019 - 2 L 356/16 (https://dejure.org/2019,50356)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 78 Abs 4 S 4 AsylVfG 1992, § 78 Abs 3 Nr 3 AsylVfG 1992, § 138 Nr 1 VwGO, § 108 Abs 1 VwGO, Art 103 Abs 1 GG
    Einverständnis zur Entscheidung der Asylklage im schriftlichen Verfahren ohne Übersendung der Erkenntnismittel Listen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.01.2017 - 1 L 558/16

    Zuständigkeitsverteilung zwischen den beiden Verwaltungsgerichten in

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.05.2019 - 2 L 356/16
    Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern (vgl. Beschluss vom 03.01.2017 - Az.: 1 L 558/16 -, zitiert nach juris; Beschluss vom 28.04.2017 - 2 LZ 69/17 -) bestehen keine Bedenken gegen die am 01.01.2016 in Kraft getretene Landesverordnung zur Konzentration von Asylverfahren bei den Verwaltungsgerichten nach Herkunftsstaaten - AsylVfKonzLVO M-V) vom 17.12.2015 (GVOBl. M-V S. 642) hinsichtlich der Zuständigkeitsverteilung zwischen den Verwaltungsgerichten B-Stadt und Greifswald nach Herkunftsländern.
  • BVerwG, 22.03.1983 - 9 C 860.82

    Voraussetzungen für eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.05.2019 - 2 L 356/16
    Verwertet werden dürfen deshalb nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse, die von einem Verfahrensbeteiligten oder dem Gericht im Einzelnen bezeichnet zum Gegenstand des Verfahrens gemacht wurden und zu denen die Beteiligten sich äußern konnten (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 22.03.1983 - 9 C 860.82 - zitiert nach juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2020 - 2 A 1352/19

    Zulassung der Berufung; Gebot rechtlichen Gehörs; Zurkenntnisnahme tatsächlichen

    vgl. z. B. OVG NRW, Beschluss vom 10. Juli 2018 - 13 A 1529/18.A -, juris, Rn. 13 f., sowie OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 21. Mai 2019 - 2 L 356/16 -, juris Rn. 7, beide m. w. N.

    vgl. hierzu auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 21. Mai 2019 - 2 L 356/16 -, juris Rn. 7.

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