Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.11.2022 - 3 K 124/20 OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,40692
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.11.2022 - 3 K 124/20 OVG (https://dejure.org/2022,40692)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 22.11.2022 - 3 K 124/20 OVG (https://dejure.org/2022,40692)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 22. November 2022 - 3 K 124/20 OVG (https://dejure.org/2022,40692)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,40692) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 47 Abs 2 S 1 VwGO, § 1 Abs 7 BauGB, § 9 Abs 1 Nr 24 BauGB, § 10 Abs 3 BauGB, § 13a Abs 1 S 1 BauGB
    Erfolgreicher Normenkontrollantrag; Bekanntmachungsmangel; beschleunigtes Verfahren; Abwägungsfehler; Niederschlagswasserbeseitigung; Schallschutz

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 09.11.2006 - 4 A 2001.06

    Luftrechtliche Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; mittelbare

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.11.2022 - 3 K 124/20
    Dabei liegen die Außenlärmpegel für die Nacht an der Grenze zur Gesundheitsgefährdung, die bei etwa 60 dB(A) anzunehmen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Mai 2009 - 9 A 72.07 - juris Rn. 69; Urteil vom 9. November 2006 - 4 A 2001.06 - juris Rn. 122; Reidt, in: Gelzer/Bracher/Reidt, Bauplanungsrecht, 9. Aufl. 2022, Rn. 11.382).

    (Leicht) gekippte Fenster haben eine Abschirmwirkung von bis 15 dB(A) (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. November 2006 - 4 A 2001.06 - juris Rn. 108 f.); mit verkehrslärmbedingten Schlafstörungen ist nicht zu rechnen, wenn ein Pegel von 30 dB(A) nicht überschritten wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 1995 - 4 NB 30.94 - juris Rn. 20; vgl. auch Kuschnerus a.a.O. Rn. 446).

  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 N 6.88

    Berücksichtigung der Lärmvorbelastung bei Bestimmung der zumutbaren Lärmbelastung

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.11.2022 - 3 K 124/20
    Welche Lärmbelastung einem Wohngebiet unterhalb der Grenze zu Gesundheitsgefahren zugemutet werden darf, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls; die Orientierungswerte der DIN 18005-1 "Schallschutz im Städtebau" können - wie das Oberverwaltungsgericht zutreffend dargelegt hat (Urteilsabdruck S. 22) - zur Bestimmung der zumutbaren Lärmbelastung eines Wohngebiets im Rahmen einer gerechten Abwägung lediglich als Orientierungshilfe herangezogen werden (Beschluss vom 18. Dezember 1990 - BVerwG 4 N 6.88 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 50 = BRS 50 Nr. 25).

    Dies zeigt zugleich, dass ein derartiges Planungsergebnis nicht von vornherein unter Hinweis auf die eine planende Gemeinde ohnehin rechtlich nicht bindende DIN 18005 (vgl. Beschlüsse vom 18. Dezember 1990 - BVerwG 4 N 6.88 - a.a.O. und vom 26. Mai 2004 - BVerwG 4 BN 24.04 - BRS 67 Nr. 29) als rechtlich unzulässig eingestuft werden kann.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.02.2015 - 3 K 25/10

    Bebauungsplan - Fremdkörperfestsetzung - Festsetzung von höchstzulässiger

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.11.2022 - 3 K 124/20
    Diese Voraussetzungen, die der Senat bereits bisher seiner Rechtsprechung zu Grunde gelegt hat (vgl. Urteil vom 11. Mai 2021 - 3 K 59/16 - juris Rn. 65; Urteil vom 10. Februar 2015 - 3 K 25/10 - juris Rn. 55 m.w.N.) sind hier nicht erfüllt.

    Der Mangel ist gemäß § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BauGB auch beachtlich, weil der mit der Bekanntmachung verfolgte Hinweiszweck nicht erreicht wird (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 10. Februar 2015 - 3 K 25/10 - juris Rn. 57 m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. April 2021 - 2 A 21.18 - juris Rn. 43).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.05.2021 - 3 K 59/16

    Baurecht -Bekanntmachung eines Bebauungsplans

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.11.2022 - 3 K 124/20
    Bei der Bekanntmachung war nicht sichergestellt, dass die Planbetroffenen auch von der in Bezug genommenen DIN-Vorschrift verlässlich und in zumutbarer Weise Kenntnis erlangen konnten (vgl. u.a. OVG Greifswald, Urteil vom 11. Mai 2021 - 3 K 59/16 - juris Rn. 61 ff.).

    Diese Voraussetzungen, die der Senat bereits bisher seiner Rechtsprechung zu Grunde gelegt hat (vgl. Urteil vom 11. Mai 2021 - 3 K 59/16 - juris Rn. 65; Urteil vom 10. Februar 2015 - 3 K 25/10 - juris Rn. 55 m.w.N.) sind hier nicht erfüllt.

  • BVerwG, 29.07.2010 - 4 BN 21.10

    Bebauungsplan; DIN-Vorschrift; Verweisung; Verkündung; Bekanntmachung

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.11.2022 - 3 K 124/20
    Verweist eine Festsetzung auf eine DIN-Vorschrift und ergibt sich erst aus dieser Vorschrift, unter welchen Voraussetzungen ein Vorhaben planungsrechtlich zulässig ist, muss der Plangeber jedoch sicherstellen, dass die Planbetroffenen sich auch vom Inhalt der DIN-Vorschrift verlässlich Kenntnis verschaffen können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Juli 2010 - 4 BN 21.10 - juris Rn. 9 ff.).

    Auch soweit die Tabelle 8 der DIN 4109 in die Festsetzungen des Bebauungsplans aufgenommen wurde, ergeben sich die Anforderungen an die Schalldämmmaße nicht ohne Weiteres aus dieser, sondern erst aus einer Anwendung der Ziffern 5.2 bis 5.4 der DIN 4109 in Verbindung mit den Tabellen 8 bis 10 (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Juli 2010 - 4 BN 21.10 - juris Rn. 12).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.09.2019 - 3 K 376/15

    Abwägung zur ordnungsgemäßen Beseitigung von Niederschlagswassers aus einem

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.11.2022 - 3 K 124/20
    Auf die Frage, ob eine vom Antragsteller geltend gemachte Verletzung des Abwägungsgebots, wenn sie vorläge, nach den Planerhaltungsvorschriften beachtlich wäre, kommt es für die Antragsbefugnis nicht an (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 4 BN 42.10 - juris Rn. 3 ff.; OVG Greifswald, Urteil vom 11. September 2019 - 3 K 376/15 - juris Rn. 28 m.w.N.).

    Der Antragsteller kann hier sich auf einen abwägungserheblichen privaten Belang berufen, nämlich sein Interesse an der Vermeidung des Abflusses von Niederschlagswasser auf das eigene Grundstück (zu diesem Belang vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 11. September 2019 - 3 K 376/15 - juris Rn. 29).

  • BVerwG, 25.06.2020 - 4 CN 5.18

    Antragsbefugnis; Bebauungsplanänderung; Bekanntmachung; Innenentwicklung;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.11.2022 - 3 K 124/20
    Die äußeren Grenzen des Siedlungsbereichs dürfen durch den Bebauungsplan nicht in den Außenbereich erweitert werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. November 2015 - 4 CN 9.14 - juris Rn. 24 f.; Urteil vom 25. Juni 2020 - 4 CN 5.18 - juris Rn. 28).

    Das kann sie dadurch bewirken, dass sie die in Bezug genommene DIN-Vorschrift bei der Verwaltungsstelle, bei der auch der Bebauungsplan eingesehen werden kann, zur Einsicht bereithält und hierauf in der Bebauungsplanurkunde hinweist (BVerwG, Beschluss vom 29. Juli 2010 - 4 BN 21-10 - juris Rn. 13), oder auch dadurch, dass in der öffentlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses darauf hingewiesen wird, dass die im Bebauungsplan in Bezug genommene technische Vorschrift bei der Gemeinde zur Einsichtnahme bereitliegt (BVerwG, Urteil vom 25. Juni 2020 - 4 CN 5.18 - juris Rn. 37 f.).

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.11.2022 - 3 K 124/20
    Sie beschränkt sich im Rahmen des Abwägungsgebotes auf die Frage, ob die Gemeinde die abwägungserheblichen Gesichtspunkte rechtlich und tatsächlich zutreffend bestimmt hat und ob sie die aufgezeigten Grenzen der ihr obliegenden Gewichtung eingehalten hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1969 - IV C 105.66 - juris Rn. 29; Urteil vom 14. Februar 1975 - IV C 21.74 - juris Rn. 37).
  • OVG Niedersachsen, 21.02.2020 - 1 MN 147/19

    Abwägungsgebot; Außenwohnbereich; Gesundheitsgefährdung; Lärmbelastung;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.11.2022 - 3 K 124/20
    Allerdings mag es nicht Voraussetzung für die Zulässigkeit einer solchen erheblichen Überschreitung der Orientierungswerte der DIN 18005 sein, dass eine Blockrandbebauung vorgesehen wird, die den inneren Bereich des Baugebiets vollständig vor entsprechend hohen Lärmbelastungen schützt (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 21. Februar 2020 - 1 MN 147/19 - juris Rn. 36).
  • BVerwG, 17.05.1995 - 4 NB 30.94

    Verkehrslärm in der Bauleitplanung

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.11.2022 - 3 K 124/20
    (Leicht) gekippte Fenster haben eine Abschirmwirkung von bis 15 dB(A) (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. November 2006 - 4 A 2001.06 - juris Rn. 108 f.); mit verkehrslärmbedingten Schlafstörungen ist nicht zu rechnen, wenn ein Pegel von 30 dB(A) nicht überschritten wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 1995 - 4 NB 30.94 - juris Rn. 20; vgl. auch Kuschnerus a.a.O. Rn. 446).
  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

  • BVerwG, 28.01.1999 - 4 CN 5.98

    Bebauungsplan; Straßenplanung; Planungskompetenz; Abschnittsbildung;

  • BVerwG, 26.05.2004 - 4 BN 24.04

    Abwägung bei Ruhestörung durch Freibad

  • BVerwG, 13.05.2009 - 9 A 72.07

    Planfeststellungsbeschluss; Autobahn; Schallschutz; aktiver Lärmschutz; passiver

  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

  • BVerwG, 22.03.2007 - 4 CN 2.06

    Wohngebiet; Lärmimmissionen; aktiver Lärmschutz; passiver Lärmschutz;

  • BVerwG, 11.01.2001 - 4 A 13.99

    Planfeststellung; Planrechtfertigung; Netzverknüpfung; Ersatzland; Lärmschutz;

  • BVerwG, 30.06.2015 - 4 C 5.14

    Bauvorbescheid; bauplanungsrechtliche Zulässigkeit; Wohnbauvorhaben;

  • BVerwG, 16.06.2011 - 4 CN 1.10

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; subjektive Rechtsposition; Grundeigentum;

  • BVerwG, 04.11.2015 - 4 CN 9.14

    Bebauungsplan der Innenentwicklung; Verfahrensfehler; Beachtlichkeit;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.04.2021 - 2 A 21.18

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Plannachbar; Niederschlagswasser;

  • BVerwG, 08.06.2011 - 4 BN 42.10

    Zu den Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtsverletzung im Rahmen des

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.10.2023 - 3 K 431/16
    Verweist eine Festsetzung auf eine DIN-Vorschrift und ergibt sich erst aus dieser Vorschrift, unter welchen Voraussetzungen ein Vorhaben planungsrechtlich zulässig ist, muss der Plangeber jedoch sicherstellen, dass die Planbetroffenen sich auch vom Inhalt der DIN-Vorschrift verlässlich Kenntnis verschaffen können (BVerwG, Beschluss vom 29. Juli 2010 - 4 BN 21.10 - juris Rn. 9 ff.; OVG Greifswald, Urteil vom 22. November 2022 - 3 K 124/20 OVG -, juris Rn. 42).Das kann sie dadurch bewirken, dass sie die in Bezug genommene DIN-Vorschrift bei der Verwaltungsstelle, bei der auch der Bebauungsplan eingesehen werden kann, zur Einsicht bereithält und hierauf in der Bebauungsplanurkunde hinweist (BVerwG, Beschluss vom 29. Juli 2010 - 4 BN 21.10 - juris Rn. 13), oder auch dadurch, dass in der öffentlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses darauf hingewiesen wird, dass die im Bebauungsplan in Bezug genommene technische Vorschrift bei der Gemeinde zur Einsichtnahme bereitliegt (OVG Greifswald, a. a. O., Rn. 48).
  • VGH Bayern, 22.06.2023 - 9 N 21.2234

    Bauplanungsrecht: Verkündungsmangel bei Inbezugnahme einer nicht öffentlich

    15 Dieser Fehler ist nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BauGB auch beachtlich, weil der mit der Bekanntmachung verfolgte Hinweiszweck nicht erreicht wird (vgl. OVG MV, U.v. 22.11.2022 3 K 124/20 OVG juris Rn. 45; HessVGH, U.v. 18.5.2017 4 C 2399/15.N juris Rn. 56; Schrödter/Möller, a.a.O., jew. m.w.N.), kann aber im Wege eines ergänzenden Verfahrens nach § 214 Abs. 4 BauGB leicht korrigiert werden (vgl. Schrödter/Möller, a.a.O., m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht