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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2023 - 5 K 171/22 OVG   

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https://dejure.org/2023,2843
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2023 - 5 K 171/22 OVG (https://dejure.org/2023,2843)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 23.02.2023 - 5 K 171/22 OVG (https://dejure.org/2023,2843)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 23. Februar 2023 - 5 K 171/22 OVG (https://dejure.org/2023,2843)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 7a BImSchV, § 113 VwGO, § 20a BImSchV, § 11a BImSchV, § 10 Abs 5 S 1 BImSchG
    Erteilung einer Genehmigung für die Errichtung einer Windenergieanlage

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Klage auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für Windkraftanlage erfolgreich - Denkmalschutz kein Hinderungsgrund für neue Windkraftanlagen

Papierfundstellen

  • NVwZ 2023, 1015
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (36)

  • OVG Niedersachsen, 23.08.2012 - 12 LB 170/11

    Vermittlung von Drittschutz gegenüber dem Eigentümer eines Denkmals durch § 8 S.

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2023 - 5 K 171/22
    Hieran ist festzuhalten (vgl. ebenso OVG Schleswig, Beschluss vom 27. Oktober 2015 - 1 MB 23/15 -, juris Rn. 8 m. w. N.; OVG Lüneburg, Urteil vom 23. August 2012 - 12 LB 170/11 -, juris Rn. 60).

    Maßgeblich ist insoweit das Urteil eines sachverständigen Betrachters, wobei das entsprechende Fachwissen durch das Landesamt für Denkmalpflege als Denkmalfachbehörde vermittelt wird (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 16. April 2014 - 3 M 29/14 -, juris Rn. 23; OVG Lüneburg, Urteil vom 23. August 2012 - 12 LB 170/11 -, juris Rn. 60).

    - 12 LB 170/11 -, juris Rn. 57; vgl. auch OVG Hamburg, Beschluss vom 22. Oktober 2013 - 2 Bs 283/13 -, juris Rn. 5; OVG Magdeburg, Beschluss vom 28. Februar 2022.

    - 12 LB 170/11 -, juris Rn. 59; OVG Münster, Urteil vom 8. März 2012 - 10 A 2037/11 -, juris Rn. 68).

    Sie müssen sich aber in dem Sinne an dem Denkmal messen lassen, dass sie es nicht gleichsam erdrücken, verdrängen oder es an der gebotenen Achtung gegenüber den im Denkmal verkörperten Werten fehlen lassen dürfen (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 19. Juli 2022 - 1 B 105/22 -, Rn. 37 m. w. N.; OVG Hamburg, Beschluss vom 22. Oktober 2013 - 2 Bs 283/13 -, juris Rn. 5; VGH München, Urteil vom 25. Juni 2013- 22 B 11.701 -, juris Rn. 32; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. September 2012 - OVG 10 S 21/12 -, juris Rn. 8; OVG Lüneburg, Urteil vom 23. August 2012 - 12 LB 170/11 -, juris Rn. 58; OVG Schleswig, Beschluss vom 27. Oktober 2015 - 1 MB 23/15 -, juris Rn. 15).

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.10.2015 - 1 MB 23/15

    Kein) Zustimmungserfordernis der unteren Denkmalschutzbehörde zu einer

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2023 - 5 K 171/22
    Da das LAKD im konzentrierten Genehmigungsverfahren nach § 13 BImSchG nur den Status einer nach Maßgabe von § 10 Abs. 5 Satz 1 BImSchG anzuhörenden Behörde hat (vgl. Jarass, BImSchG, 14. Aufl., § 13 Rn. 24; OVG Schleswig, Beschluss vom 27. Oktober 2015 - 1 MB 23/15 -, juris Rn. 8 m. w. N.) und formelle landesrechtliche Vorschriften wie § 7 Abs. 6 DSchG M-V im Rahmen der Konzentrationswirkung des § 13 BImSchG verdrängt sind (vgl. dazu näher unter B.I.2.e.cc), kann das LAKD durch das Ergebnis des Rechtsstreits bzw. eine stattgebende Entscheidung des Senats nicht in eigenen Rechten beeinträchtigt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. September 1995 - 3 C 11.94 -, juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 18. Juni 2016 - 12 LC 54/15 -, juris Rn. 5 m. w. N.).

    Hieran ist festzuhalten (vgl. ebenso OVG Schleswig, Beschluss vom 27. Oktober 2015 - 1 MB 23/15 -, juris Rn. 8 m. w. N.; OVG Lüneburg, Urteil vom 23. August 2012 - 12 LB 170/11 -, juris Rn. 60).

    oder -versagung seitens der nach § 10 Abs. 5 Satz 1 BImSchG nur anzuhörenden Behörden (vgl. Jarass, BImSchG, 14. Aufl., § 13 Rn. 24; OVG Schleswig, Beschluss vom 27. Oktober 2015 - 1 MB 23/15 -, juris Rn. 8 m. w. N.) vorbestimmt werden kann.

    Als Gründe des Denkmalschutzes, die der Erteilung einer Genehmigung entgegenstehen können, kommen alle Maßnahmen in Betracht, die zu äußerlich wahrnehmbaren Veränderungen in der Umgebung des betroffenen Kulturdenkmals führen können bzw. führen (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 27. Oktober 2015 - 1 MB 23/15 -, juris Rn. 15).

    Sie müssen sich aber in dem Sinne an dem Denkmal messen lassen, dass sie es nicht gleichsam erdrücken, verdrängen oder es an der gebotenen Achtung gegenüber den im Denkmal verkörperten Werten fehlen lassen dürfen (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 19. Juli 2022 - 1 B 105/22 -, Rn. 37 m. w. N.; OVG Hamburg, Beschluss vom 22. Oktober 2013 - 2 Bs 283/13 -, juris Rn. 5; VGH München, Urteil vom 25. Juni 2013- 22 B 11.701 -, juris Rn. 32; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. September 2012 - OVG 10 S 21/12 -, juris Rn. 8; OVG Lüneburg, Urteil vom 23. August 2012 - 12 LB 170/11 -, juris Rn. 58; OVG Schleswig, Beschluss vom 27. Oktober 2015 - 1 MB 23/15 -, juris Rn. 15).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.12.2018 - 2 L 47/16

    Unzulässigkeit eines Windparks außerhalb festgelegter Eignungsgebiete

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2023 - 5 K 171/22
    In derartigen Verfahren ist die Untätigkeitsklage (erst) nach Ablauf der Entscheidungsfrist des § 10 Abs. 6a BImSchG zulässig (vgl. OVG Magdeburg, Urteil vom 5. Dezember 2018 - 2 L 47/16 -, juris Rn. 85 m. w. N.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 2. Juni 2004 - 7 OB 97/04 -, juris Rn. 2; vgl. auch Jarass, BImSchG, 14. Aufl., § 10 Rn. 125).

    Die Frist des § 10 Abs. 6a Satz 1 BImSchG beginnt zu laufen, wenn der Antrag und die Antragsunterlagen gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2 BImSchG vollständig eingereicht worden sind, spätestens mit der (schlüssigen) Bestätigung der Vollständigkeit der Unterlagen durch die Behörde, etwa durch die Bekanntmachung des Vorhabens gemäß § 8 der 9. BImSchV (vgl. OVG Magdeburg, Urteil vom 5. Dezember 2018 - 2 L 47/16 -, juris Rn. 85).

    Die Bestätigung der Vollständigkeit der Unterlagen wird als reine Verfahrenshandlung zwar nicht als Verwaltungsakt angesehen werden können, soll aber dem Antragsteller gegenüber doch eine gewisse Planungssicherheit hinsichtlich der voraussichtlichen Verfahrensdauer vermitteln und ihm damit zugleich signalisieren, dass von ihm einstweilen keine weiteren Unterlagen mehr erwartet werden (vgl. OVG Magdeburg, Urteil vom 5. Dezember 2018 - 2 L 47/16 -, juris Rn. 85; OVG Hamburg, Beschluss vom 5. August 2009 - 5 E 10/09 -, juris Rn. 8 f.; VG Halle, Beschluss vom 30. November 2011 - 4 A 416/10 -, juris Rn. 4; Jarass, a.a.O., § 10 Rn. 50, 123).

    Im Übrigen kann die in § 10 Abs. 6a Satz 2 BImSchG zugelassene Fristverlängerung nur wirksam werden, wenn die entsprechende Erklärung dem Antragsteller jeweils vor Ablauf der Frist des § 10 Abs. 6a Satz 1 BImSchG mitgeteilt worden ist (vgl. OVG Magdeburg, Urteil vom 5. Dezember 2018 - 2 L 47/16 -, juris Rn. 88 m. w. N.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.05.2017 - 3 L 184/15

    Denkmal; Fassadenänderung; Einvernehmen der Gemeinde; denkmalfachliche

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2023 - 5 K 171/22
    "Ohne dass es darauf in Ansehung der vom Beklagten getroffenen Prognoseentscheidung nach alledem ankommt, ist insbesondere hinsichtlich des in der mündlichen Verhandlung erfolgten Hinweises der Kläger auf § 7 Abs. 6 DSchG M-V zum einen darauf hinzuweisen, dass der Beklagte als immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbehörde ebenso wie das Gericht in materieller Hinsicht nicht an die fachliche Beurteilung der Denkmalschutzbehörden und insbesondere des Landesamts gebunden ist (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 29. Mai 2017 - 3 L 184/15 -, juris Rn. 16; VGH München, Urteil vom 18. Juli 2013 - 22 B 12.1741 -, juris Rn. 27), auch wenn Letzteres für die denkmalfachliche Beurteilung das entsprechende Fachwissen vermittelt (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 29. Mai 2017 - 3 L 184/15 -, juris Rn. 16).

    Genehmigungsbehörde und Gericht haben die Beurteilung des Landesamts hinsichtlich ihrer Aussage- und Überzeugungskraft nachvollziehend zu überprüfen und sich aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens eine eigene Überzeugung zu bilden (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO; vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 29. Mai 2017 - 3 L 184/15 -, juris Rn. 16; VGH München, Urteil vom 18. Juli 2013 - 22 B 12.1741 -, juris Rn. 27).

  • OVG Hamburg, 22.10.2013 - 2 Bs 283/13

    Vorübergehende Anbringung einer Werbeanlage in der Nähe eines denkmalgeschützten

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2023 - 5 K 171/22
    - 12 LB 170/11 -, juris Rn. 57; vgl. auch OVG Hamburg, Beschluss vom 22. Oktober 2013 - 2 Bs 283/13 -, juris Rn. 5; OVG Magdeburg, Beschluss vom 28. Februar 2022.

    Sie müssen sich aber in dem Sinne an dem Denkmal messen lassen, dass sie es nicht gleichsam erdrücken, verdrängen oder es an der gebotenen Achtung gegenüber den im Denkmal verkörperten Werten fehlen lassen dürfen (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 19. Juli 2022 - 1 B 105/22 -, Rn. 37 m. w. N.; OVG Hamburg, Beschluss vom 22. Oktober 2013 - 2 Bs 283/13 -, juris Rn. 5; VGH München, Urteil vom 25. Juni 2013- 22 B 11.701 -, juris Rn. 32; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. September 2012 - OVG 10 S 21/12 -, juris Rn. 8; OVG Lüneburg, Urteil vom 23. August 2012 - 12 LB 170/11 -, juris Rn. 58; OVG Schleswig, Beschluss vom 27. Oktober 2015 - 1 MB 23/15 -, juris Rn. 15).

  • OVG Niedersachsen, 12.10.2022 - 12 MS 188/21

    Denkmal; Denkmalschutz; Denkmalwürdigkeit; Erscheinungsbild; Inflation;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2023 - 5 K 171/22
    Es liegt auf der Hand, dass das gesetzgeberische Anliegen, "Sofortmaßnahmen" für einen "beschleunigten" Ausbau der erneuerbaren Energien nur dann greifen kann, wenn die Regelungen des § 2 EEG auf der Ebene der Einzelfallgenehmigung zum Tragen kommen und nicht nur als eine Art Programmsatz für die Exekutive (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 12. Oktober 2022 - 12 MS 188/21 -, juris Rn. 59) missverstanden werden.

    Angesichts einer üblichen Auslegung von Windenergieanlagen auf eine Lebensdauer von ca. 20 Jahren ist der Eingriff in das von der Errichtung einer solchen Anlage beeinflusste Erscheinungsbild eines Kulturdenkmals zudem für in der Regel reversibel und deshalb hinnehmbar zu halten (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 12. Oktober 2022 - 12 MS 188/21 -, juris Rn. 55).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.04.2014 - 3 M 29/14

    Objektiv rechtlich relevante erhebliche Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2023 - 5 K 171/22
    Maßgeblich ist insoweit das Urteil eines sachverständigen Betrachters, wobei das entsprechende Fachwissen durch das Landesamt für Denkmalpflege als Denkmalfachbehörde vermittelt wird (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 16. April 2014 - 3 M 29/14 -, juris Rn. 23; OVG Lüneburg, Urteil vom 23. August 2012 - 12 LB 170/11 -, juris Rn. 60).

    Soweit es um den Schutz des Erscheinungsbildes des Denkmals mit Blick auf Maßnahmen in seiner Umgebung geht, muss die Beziehung des Denkmals zu seiner Umgebung für das Denkmal von Bedeutung sein (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 16. April 2014 - 3 M 29/14 -,.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.11.2021 - 5 K 148/21

    Zuständigkeit des Oberverwaltungsgerichts für die Zulassung eines vorzeitigen

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2023 - 5 K 171/22
    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 30. November 2021 - 5 K 148/21 - u. a. Folgendes ausgeführt hat:.

    (3) Der Senat weist ergänzend auf Folgendes hin: In seinem Urteil vom 30. November 2021 - 5 K 148/21 - ist bereits - wie ausgeführt - klargestellt worden, dass die formellen landesrechtlichen Vorschriften wie § 7 Abs. 6 DSchG M-V von § 13 BImSchG, wonach die Genehmigung andere die Anlage betreffende behördliche Entscheidungen einschließt, insbesondere öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Zulassungen, Verleihungen, Erlaubnisse und Bewilligungen mit Ausnahme von Planfeststellungen, Zulassungen bergrechtlicher Betriebspläne, behördlichen Entscheidungen auf Grund atomrechtlicher Vorschriften und wasserrechtlichen Erlaubnissen und Bewilligungen nach § 8 in Verbindung mit § 10 des Wasserhaushaltsgesetzes, verdrängt werden und im dergestalt konzentrierten Verfahren keine Anwendung finden.

  • VGH Bayern, 18.07.2013 - 22 B 12.1741

    Klage gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windkraftanlage

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2023 - 5 K 171/22
    "Ohne dass es darauf in Ansehung der vom Beklagten getroffenen Prognoseentscheidung nach alledem ankommt, ist insbesondere hinsichtlich des in der mündlichen Verhandlung erfolgten Hinweises der Kläger auf § 7 Abs. 6 DSchG M-V zum einen darauf hinzuweisen, dass der Beklagte als immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbehörde ebenso wie das Gericht in materieller Hinsicht nicht an die fachliche Beurteilung der Denkmalschutzbehörden und insbesondere des Landesamts gebunden ist (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 29. Mai 2017 - 3 L 184/15 -, juris Rn. 16; VGH München, Urteil vom 18. Juli 2013 - 22 B 12.1741 -, juris Rn. 27), auch wenn Letzteres für die denkmalfachliche Beurteilung das entsprechende Fachwissen vermittelt (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 29. Mai 2017 - 3 L 184/15 -, juris Rn. 16).

    Genehmigungsbehörde und Gericht haben die Beurteilung des Landesamts hinsichtlich ihrer Aussage- und Überzeugungskraft nachvollziehend zu überprüfen und sich aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens eine eigene Überzeugung zu bilden (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO; vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 29. Mai 2017 - 3 L 184/15 -, juris Rn. 16; VGH München, Urteil vom 18. Juli 2013 - 22 B 12.1741 -, juris Rn. 27).

  • BVerwG, 25.02.2013 - 4 A 7003.12

    Anspruch auf Fortführung des Klageverfahrens i.R.d. Abschätzungen der

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2023 - 5 K 171/22
    Ob die Behörde es mit den von einem Beteiligten vorgelegten Unterlagen bewenden lassen darf oder verpflichtet ist, noch einen weiteren Sachverständigen einzuschalten, hängt insoweit von der Überzeugungskraft der gutachterlichen Äußerung ab (vgl. zum Ganzen BVerwG, Beschluss vom 15. März 2021 - 4 B 16.20 -, juris Rn. 21 m. w. N.; Beschluss vom 25. Februar 2013 - 4 A 7003.12 -, juris Rn. 10; Beschluss vom 30. Juni 2010 - 2 B 72.09 -, juris Rn. 5; Ramsauer, in: Kopp/Ramsauer, VwVfG, 23. Aufl., § 26 Rn. 28 ff., 32).

    Das Gebot des § 24 Abs. 1 Satz 1 VwVfG M-V, den Sachverhalt von Amts wegen aufzuklären, verwehrt es der Behörde nicht, für ihre tatsächlichen Feststellungen auch das Vorbringen eines Beteiligten zu verwerten, soweit es ihr überzeugend erscheint und nicht durch anderweitiges Beteiligtenvorbringen oder sonst schlüssig in Frage gestellt ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 2013 - 4 A 7003.12 -, juris Rn. 10; Ramsauer, in: Kopp/Ramsauer, VwVfG, 23. Aufl., § 26 Rn. 28).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.09.2012 - 10 S 21.12

    Vorläufiger Rechtsschutz eines Eigentümers eines Denkmals gegen ein Bauvorhaben;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2022 - 22 D 243/21

    Bescheidungsklage; Klagefrist; Rechtsmittelbelehrung; Genehmigung;

  • OVG Bremen, 19.07.2022 - 1 B 105/22

    Nachbarschutz gegen ein Wohnungsbauvorhaben - Abstandsflächenvorschriften;

  • VG Gelsenkirchen, 03.01.2013 - 5 L 974/11

    Baunachbarklage; Denkmalschutz

  • BVerwG, 17.12.2002 - 7 B 119.02

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Konzentrationswirkung; Teilgenehmigung;

  • BVerwG, 15.03.2021 - 4 B 16.20

    Anforderungen an die Umweltverträglichkeitsprüfung hinsichtlich der Notwendigkeit

  • BVerwG, 30.06.2010 - 2 B 72.09

    Aufklärungspflicht des Gerichts; Leitung der Tätigkeit des Sachverständigen;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2012 - 10 A 2037/11

    Erteilung einer Baugenehmigung unter Missachtung der Belange des Denkmalschutzes

  • BVerfG, 27.09.2022 - 1 BvR 2661/21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen das ausnahmslose Verbot von

  • VGH Bayern, 25.06.2013 - 22 B 11.701

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zweier Windkraftanlagen

  • BVerwG, 14.06.2012 - 4 B 22.12

    Abweichen von Feststellungen und Schlussfolgerungen sachverständiger Stellen; zum

  • BVerwG, 05.10.2021 - 7 A 17.20

    Klagen gegen den Neubau der S-Bahnlinie S4 (Ost) in Hamburg erfolglos

  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91

    Denkmalschutz

  • BVerfG, 23.03.2022 - 1 BvR 1187/17

    Pflicht zur Beteiligung von Anwohnern und standortnahen Gemeinden an Windparks im

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.02.2022 - 2 M 158/21

    Erfolgloser Eilantrag gegen eine der Beigeladenen erteilten Baugenehmigung für

  • VG Halle, 26.05.2009 - 2 A 21/08
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.08.2012 - 2 L 6/10

    Fortsetzungsfeststellungsklage wegen Versagung einer immissionsschutzrechtlichen

  • BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 52.87

    Befugnis einer Gemeinde zu vorbeugendem Umweltschutz im Wege

  • VG Halle, 30.11.2011 - 4 A 416/10

    Immissionsschutz; Voraussetzungen der Genehmigung einer Dickstoffversatzanlage

  • BVerwG, 26.04.1991 - 1 B 149.90

    Zulässigkeit einer Klage nach § 75 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) im Falle

  • OVG Niedersachsen, 02.06.2004 - 7 OB 97/04

    Aussetzung; Aussetzung des Verfahrens; Genehmigungsverfahren;

  • BVerwG, 27.09.1995 - 3 C 11.94

    Verwaltungsprozeßrecht: Voraussetzungen für eie notwendige Beiladung

  • BVerwG, 25.11.1997 - 4 B 179.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Bescheidungsurteil oder Herbeiführung der Spruchreife

  • OVG Hamburg, 05.08.2009 - 5 E 10/09
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.04.2017 - 1 A 10683/16

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer Windenergieanlage; Optische

  • BVerwG, 20.01.1966 - I C 24.63
  • VG Schwerin, 14.12.2023 - 2 A 1508/19

    Nachbarklage gegen Genehmigung von Windenergieanlagen

    Jede abweichende Auslegung würde dem gesetzgeberischen Anliegen deutlich widersprechen (vgl. OVG für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 7. Februar 2023 - 5 K 171/22 OVG -, juris Rn. 159 ff.).

    § 2 Satz 2 EEG ist als sog. Sollbestimmung dahingehend zu verstehen, dass sich in den einzelnen Schutzgüterabwägungen - ausdrücklich ist im Gesetzgebungsverfahren auch das Immissionsschutzrecht genannt (vgl. BT-Drs. 20/1630, S. 159) - ein regelmäßiges Übergewicht der erneuerbaren Energien in dem Sinne ergibt, dass das überragende öffentliche Interesse an der Errichtung von Windenergieanlagen sowie das öffentliche Sicherheitsinteresse nur in atypischen Ausnahmefällen überwunden werden kann, die fachlich anhand der besonderen Umstände der jeweiligen Situation zu begründen wären (vgl. OVG für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 7. Februar 2023 - 5 K 171/22 OVG -, juris Rn. 159 ff.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.03.2024 - 2 M 70/23

    Solaranlage auf Dach im Denkmalbereich - Denkmalschutz

    Denn bei der Normierung des Gewichtungsvorrangs für die erneuerbaren Energien handelt es sich nicht unmittelbar um eine Regelung des Denkmalrechts, sondern um eine außerhalb des Fachrechts für sich stehende Regelung zum Gewicht des öffentlichen Interesses am beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien, die auf die ansonsten unberührt gelassenen Regelungen fachgesetzlich normierter Abwägungsvorgänge lediglich mittelbare Auswirkungen hat (OVG MV, Urteil vom 7. Februar 2023 - 5 K 171/22 - juris Rn. 156, 159).

    Das Gewicht des für die Maßnahme einzustellenden öffentlichen Interesses hat der Bundesgesetzgeber mit § 2 Satz 2 EEG für Abwägungsprozesse "voreingestellt" (OVG MV, Urteil vom 7. Februar 2023 - 5 K 171/22 OVG juris Rn. 155), den erneuerbaren Energien wird ein "relativer Gewichtungsvorrang" eingeräumt (Schlacke/Wentzien/ Römling: Beschleunigung der Energiewende: Ein gesetzgeberischer Paradigmenwechsel durch das Osterpaket? NVwZ 2022, 1577, 1586).

    § 2 Satz 2 EEG bewirkt jedoch, dass das überragende öffentliche Interesse am Ausbau erneuerbarer Energien sowie das öffentliche Sicherheitsinteresse regelmäßig überwiegen und nur in atypischen Ausnahmefällen überwunden werden können, die fachlich anhand der besonderen Umstände der jeweiligen Situation zu begründen sind (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 7. Februar 2023 - 5 K 171/22 - juris Rn. 156 m.w.N.; OVG Bln-Bbg, Urteil vom 27. Juli 2023 - OVG 3a A 52/23 - juris Rn. 52-53; NdsOVG, Beschluss vom 8. Juni 2023 - 1 ME 15/23 - juris Rn. 16).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2023 - 7 D 187/22

    Antrag auf Ausstellungs eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids für die

    vgl. allgemein OVG NRW, Urteil vom 27.10.2022 - 22 D 243/21.AK -, juris, sowie Beschluss vom 4.8.2022 - 22 A 488/20 - juris; im Zusammenhang mit Denkmalschutz zudem OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 7.2.2023 - 5 K 171/22 OVG -, NVwZ 2023, 105 = juris.

    vgl. etwa auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27.7.2023 - OVG 3a A 52/23 -, juris (zu § 9 Abs. 2 BbgDSchG); OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 7.2.2023 - 5 K 171/22 OVG -, NVwZ 2023, 105 = juris (zu § 7 Abs. 3 DSchG MV).

    vgl. auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 7.2.2023 - 5 K 171/22 OVG -, NVwZ 2023, 105 = juris; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27.7.2023 - OVG 3a A 52/23 -, juris.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.07.2023 - 3a A 52.23

    Windenergieanlage - immissionsschutzrechtliche Erlaubnis - steckenbebliebenes

    Maßgeblich ist insoweit das Urteil eines sachverständigen Betrachters (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 7. Februar 2023 - 5 K 171/22 - juris Rn. 118), wobei sich das Gericht bei der Beurteilung der Denkmaleigenschaft als Urteilsgrundlage für die regelmäßig erforderliche sachverständige Beratung sowohl auf die von der Behörde herangezogenen Gutachten, Äußerungen oder fachwissenschaftlichen Veröffentlichungen als auch auf fachkundige Stellungnahmen der Behörde selbst stützen kann (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. April 2016 - OVG 2 B 24.12 - juris Rn. 56).

    Bei der Normierung des geregelten Gewichtungsvorrangs handelt es sich nämlich nicht unmittelbar um eine Regelung des Denkmalrechts, sondern um eine außerhalb des Fachrechts für sich stehende Regelung zum Gewicht des öffentlichen Interesses am beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien, die auf die ansonsten unberührt gelassenen Regelungen fachgesetzlich normierter Abwägungsvorgänge lediglich mittelbare Auswirkungen hat (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 7. Februar 2023 - 5 K 171/22 - juris Rn. 156 m.w.N.).

    Für die Prüfung von Standortalternativen besteht insoweit kein Raum, (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 7. Februar 2023 - 5 K 171/22 - juris Rn. 167); sie ist darüber hinaus im Genehmigungsverfahren kaum zu leisten.

    Zwischen den Beteiligten steht derzeit nur die denkmalrechtliche Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens im Streit und insoweit obsiegt die Klägerin voll, so dass sich die Rücknahme nur auf einen geringen Teil des Rechtsstreits bezieht und die Klägerin insoweit nur zu einem geringen Teil unterliegt (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 7. Februar 2023 - 5 K 171/22 - juris Rn. 169).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2023 - 7 D 423/21

    Windenergieanlage: Erfolgreiche Klage gegen Versagung einer

    - 5 K 171/22 OVG -, juris.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 22.9.2016 - 4 C 6.15 -, juris; OVG NRW, Urteil vom 21.4.2020 - 8 A 311/19 -, juris; sowie OVG NRW, Urteil vom 27.10.2022 - 22 D 243/21.AK -, juris; ferner etwa OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 7.2.2023 - 5 K 171/22 OVG -, juris, und VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.6.2022 - 10 S 848/21 -, juris.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.10.2023 - 1 R 307/23

    Bestimmung einer angemessenen Frist zur Erfüllung eines

    Der Senat verkennt für den vorliegenden Fall nicht, dass es sich bei der Entscheidung über die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von einer oder mehreren Windenergieanlagen um eine komplexe Materie handelt, insbesondere da eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung im Allgemeinen nicht ohne zahlreiche Nebenbestimmungen (Auflagen, Bedingungen usw.) erteilt wird und folglich im Allgemeinen individuelle Einschätzungen und Zweckmäßigkeitserwägungen erheblich sind (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 7. Februar 2023 - 5 K 171/22 OVG -, juris Rn. 74).

    Wie bereits ausgeführt, legt § 10 Abs. 6a Satz 1 BImSchG den Zeitrahmen für die Durchführung des vollständigen Verwaltungsverfahrens fest und modifiziert damit auch die Sperrfrist des § 75 Satz 2 VwGO (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 7. Februar 2023 - 5 K 171/22 OVG -, juris Rn. 80).

    Das Ergehen des verwaltungsgerichtlichen Bescheidungsurteils hatte seinen Grund in der komplexen Sachlage des Verfahrens (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 7. Februar 2023 - 5 K 171/22 OVG -, juris Rn. 73; so auch OVG Münster, Beschluss vom 15. Juni 2010 - 13 E 201/10 -, juris Rn. 15).

  • VG Düsseldorf, 30.11.2023 - 28 K 8865/22

    Photovoltaikanlage auf dem Dach eines Einfamilienwohnhauses in der Golzheimer

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 31. Oktober 2023 - 7 D 187/22.AK -, juris Rn. 160, OVG MV, Urteil vom 7. Februar 2023 - 5 K 171/22 OVG -, juris Rn. 160.

    vgl. OVG MV, Urteil vom 7. Februar 2023 - 5 K 171/22 OVG -, juris Rn. 156.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2023 - 3a A 30.23

    Windenergieanlage - immisssionschutzrechtliche Genehmigung - Konzentration -

    Vor dem Hintergrund des eindeutigen gesetzgeberischen Willens und der Ausgestaltung des § 2 Satz 2 EEG als Sollbestimmung spricht hier alles dafür, dass sich in den einzelnen Schutzgüterabwägungen - ausdrücklich ist im Gesetzgebungsverfahren auch der Bereich des Forstrechts genannt - ein regelmäßiges Übergewicht der Erneuerbaren Energien in dem Sinne ergibt, dass das überragende öffentliche Interesse an der Errichtung von Windenergieanlagen sowie das öffentliche Sicherheitsinteresse nur in atypischen Ausnahmefällen überwunden werden kann, die fachlich anhand der besonderen Umstände der jeweiligen Situation zu begründen sind (ebenso OVG Greifswald, Urteil vom 7. Februar 2023 - 5 K 171/22 OVG - juris Rn. 160; OVG Münster, Beschluss vom 4. August 2022 - 22 A 488/20 -, juris Rn. 57 f.; Beschluss vom 11. August 2022 - 22 A 1492/20 -, juris Rn. 52 f.; Beschluss vom 27. Oktober 2022 - 22 D 247/21.AK - juris Rn. 111; Urteil vom.

    Es kann daher ausnahmsweise - wie hier - gerechtfertigt sein, dass das Tatsachengericht davon absieht, die Sache spruchreif zu machen, und ein Bescheidungsurteil im Sinne von § 113 Abs. 5 Satz 2 VwGO erlässt (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. April 1989 - 4 C 52.87 - juris Rn. 18; Beschluss vom 25. November 1997 - 4 B 179.97 - juris Rn. 3; Beschluss vom 17. Juni 2003 - 4 B 14.03 - juris Rn. 6; OVG Münster, Urteil vom 20. November 2012 - 8 A 430/10 - juris Rn. 116; Urteil vom 21. April 2020 - 8 A 311/19 - juris Rn. 128; VGH Mannheim, Urteil vom 30. Juni 2022 - 10 S 848/21 - juris Rn. 110 f.; OVG Greifswald, Urteil vom 7. Februar 2023 - 5 K 171/22 OVG - juris Rn. 73).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2023 - 7 A 1553/22
    OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 7.2.2023 - 5 K 171/22 OVG -, juris.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.11.2023 - 2 M 40/23

    Sofortvollzug für einen Planfeststellungsbeschluss zur Errichtung einer

    Es bedürfe außergewöhnlicher Umstände, damit die Abwägung zuungunsten einer Anlage zur Erzeugung erneuerbarer Energien ausfalle (unter Bezugnahme auf OVG MV, Urteil vom 7. Februar 2023 - 5 K 171/22 OVG - juris Rn. 160).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.04.2023 - 5 KM 559/22

    Windenergieanlage; Nachbarschutz; Raumordnungsbelange; schädliche

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.10.2023 - 1 M 70/23

    Strompolizeiliche Verfügung; Ermessensausübung; Austauschmittel

  • VG Minden, 26.06.2023 - 1 K 1059/22

    Abwägung Beziehungen, internationale Interesse, öffentliches Vorrang Windenergie

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.07.2023 - 5 KS 9/22

    Kostenentscheidung bei einer Untätigkeitsklage; Vollständigkeit der

  • VG Würzburg, 20.10.2023 - W 5 K 23.1212

    Übereinstimmende Erledigungserklärung, behördliche Abhilfe,

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