Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.06.2010 - 2 O 35/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,22114
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.06.2010 - 2 O 35/10 (https://dejure.org/2010,22114)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 24.06.2010 - 2 O 35/10 (https://dejure.org/2010,22114)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 24. Juni 2010 - 2 O 35/10 (https://dejure.org/2010,22114)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,22114) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Anordnung des persönlichen Erscheinens eines Beteiligten als ratsam

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 25 Abs 5 S 3 AufenthG 2004, § 48 Abs 3 AufenthG 2004, § 82 AufenthG 2004, § 87 Abs 1 VwGO, § 95 Abs 1 VwGO
    Anordnung des persönlichen Erscheinens eines Beteiligten als ratsam

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 127
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 10.03.2009 - 1 B 4.09

    Sperre für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis wegen einer Verletzung der

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.06.2010 - 2 O 35/10
    Ein Ausländer muss alle ihm möglichen und zumutbaren Handlungen vornehmen, die zur Ausreise erforderlich sind (vgl. Beschl. des erkennenden Senats v. 18.02.2010 - 2 O 108/09 - BVerwG, Beschl. v. 10.03.2009 - 1 B 4/09 - zit. nach juris Rn. 6).
  • BVerwG, 04.06.1982 - 7 B 173.81

    Rechtmäßigkeit einer Ablehnung des persönlichen Erscheinens eines durch einen

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.06.2010 - 2 O 35/10
    Letztere darf nach der allgemeinen Rechtsauffassung nicht nur zur Klärung des Sachverhalts, sondern auch zur Beschleunigung des Verfahrens oder zur gütlichen Beilegung des Rechtsstreits erfolgen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 04.06.1982 - 7 B 173/81 -, zit. nach juris Rn. 5).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2006 - 18 E 924/04

    Aufenthaltserlaubnis humanitäre Gründe Identität Passbeschaffung Aufklärung

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.06.2010 - 2 O 35/10
    Einer gesonderten Aufforderung der Ausländerbehörde, bestimmte Mitwirkungshandlungen zu erbringen, bedarf es insoweit nicht (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 14.03.2006 - 18 E 924/04, zit. nach juris Rn. 6).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.12.2010 - 2 L 56/09

    Mitwirkung bei der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

    Ob die Beauftragung vom Ausländer direkt erfolgt oder von seinem Prozessbevollmächtigten oder der Ausländerbehörde vermittelt wird, spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle (Beschl. des Senats vom 23.10.2008 - 2 L 222/07 -, bestätigt durch BVerwG, Beschl. vom 10.03.2009 - 1 B 4/09 - Beschl. des Senats vom 24.06.2010 - 2 O 35/10 -, m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht