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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.06.2002 - 2 O 47/02, 2 P 6/02   

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https://dejure.org/2002,26843
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.06.2002 - 2 O 47/02, 2 P 6/02 (https://dejure.org/2002,26843)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 25.06.2002 - 2 O 47/02, 2 P 6/02 (https://dejure.org/2002,26843)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 25. Juni 2002 - 2 O 47/02, 2 P 6/02 (https://dejure.org/2002,26843)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen eines Vertretungszwangs für eine Beschwerde wegen Festsetzung eines Ordnungsgeldes gegen einen ehrenamtlichen Richter; Bestimmung der Anforderungen an die Annahme einer besonderen Härte hinsichtlich einer Entbindung vom Amt des ehrenamtlichen Richters

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 70
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 18.11.2002 - 12 S 2217/02

    Vertretungszwang für Beschwerde wegen Ordnungsgeld

    Danach ist jeder Beschwerdeführer im Sinne von § 146 Abs. 1 VwGO ein Beteiligter im Sinne des § 67 Abs. 1 S. 1 VwGO und unterliegt als solcher dem Vertretungszwang im Beschwerdeverfahren (vgl. entsprechend für das finanzgerichtliche Beschwerdeverfahren, BFH, Urteil vom 16.01.1984 - GrS 5/82 -, BFHE 140, 408 und Beschluss vom 26.03.2002 - IV B 181/01 - a. A. zur Postulationsfähigkeit eines ehrenamtlichen Richters im Beschwerdeverfahren gegen eine Ordnungsgeldfestsetzung gemäß § 33 VwGO, OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 25.06.2002 - 2 P 6/02 und 2 O 47/02 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2004 - 16 E 779/04

    Vertretung durch einen Rechtsanwalt oder einen Rechtslehrer einer deutschen

    Im Ergebnis ebenso VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. November 2002 - 12 S 2217/02 - BFH, Beschluss vom 26. März 2002 - IV B 181/01 - a.A. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 25. Juni 2002 - 2 P 6/02 und 2 O 47/02 -.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.06.2002 - 2 P 6/02

    Erfordernis eines Vertretungszwangs hinsichtlich einer Beschwerde gegen die

    Verbundverfahren: OLG Mecklenburg-Vorpommern - 25.06.2002 - AZ: 2 O 47/02.
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