Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.09.2022 - 4 LB 1042/18 OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,27886
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.09.2022 - 4 LB 1042/18 OVG (https://dejure.org/2022,27886)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 28.09.2022 - 4 LB 1042/18 OVG (https://dejure.org/2022,27886)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 28. September 2022 - 4 LB 1042/18 OVG (https://dejure.org/2022,27886)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,27886) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    Art 3 MRK, § 4 Abs 1 S 2 Nr 2 AsylVfG 1992, § 60 Abs 5 AufenthG 2004
    Asylverfahren; Haftbedingungen in ägyptischen Gefängnissen

  • milo.bamf.de

    AsylG, § 4 Abs 1; AufenthG 2004, § 60 Abs 5; AufenthG 2004, § 60 Abs 7; MRK, Art 3
    Ägypten: Widersprüchliche Angaben zu drohender Haftstrafe; Gefälschter Haftbefehlt

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 20.05.2020 - 1 C 11.19

    Abschiebungsschutz; Akteur; Aufklärung; Bürgerkrieg; EuGH-Vorlage;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.09.2022 - 4 LB 1042/18
    Es kann auch offenbleiben, ob die schlechten Haftbedingungen auf ein zielgerichtetes Handeln bzw. Unterlassen eines Akteurs i.S.d. § 4 Abs. 3 i.V.m. § 3c AsylG zurückzuführen sind, welches die menschenrechtswidrige Lage hervorruft oder erheblich verstärkt (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.05.2020 - 1 C 11/19 -, juris Rn. 12).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2020 - 9 A 1980/17
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.09.2022 - 4 LB 1042/18
    Bei erheblichen Widersprüchen oder Steigerungen im Sachvortrag kann dem Ausländer aber nur geglaubt werden, wenn die Widersprüche und Ungereimtheiten überzeugend aufgelöst werden (vgl. OVG Münster, Urt. v. 29.10.2020 - 9 A 1980/17.A -, juris Rn. 36 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.09.2017 - 1 VR 7.17

    Keine Aussetzung der Abschiebung von zwei islamistischen Gefährdern

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.09.2022 - 4 LB 1042/18
    Dem Häftling muss in der Regel eine Fläche von drei Quadratmetern in einem Gemeinschaftshaftraum ohne Berücksichtigung des Mobiliars zur Verfügung stehen (BVerwG, Beschl. v. 19.09.2017 - 1 VR 7/17 -, juris Rn. 56).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht