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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.11.2021 - 3 LZ 58/19 OVG   

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https://dejure.org/2021,54038
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.11.2021 - 3 LZ 58/19 OVG (https://dejure.org/2021,54038)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 29.11.2021 - 3 LZ 58/19 OVG (https://dejure.org/2021,54038)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 29. November 2021 - 3 LZ 58/19 OVG (https://dejure.org/2021,54038)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 28.10.1982 - 2 C 4.80

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.11.2021 - 3 LZ 58/19
    Der in der Verfristung des Widerspruchs liegende Fehler ist nicht dadurch geheilt worden, dass sich die Beklagte in dem Widerspruchsbescheid vom 9. September 2016 zur Sache eingelassen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1982 - 2 C 4.80 -, juris Rn. 10).
  • BVerwG, 02.09.1983 - 7 C 97.81

    Entbehrlichkeit eines Vorverfahrens

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.11.2021 - 3 LZ 58/19
    Auch in dieser Konstellation hat sich die Behörde mit der Sache befasst und darüber entschieden, sodass der Zweck des Vorverfahrens erfüllt ist (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 2. September 1983 - 7 C 97.81 -, juris Rn. 9; einen Überblick über die Entwicklung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu dieser Frage gibt VGH Mannheim, Urteil vom 4. März 2009 - 9 S 371/08 -, juris Rn. 33).
  • BVerfG, 16.04.2020 - 1 BvR 2705/16

    Gebot des effektiven Rechtsschutzes durch Überspannen der Anforderungen an

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.11.2021 - 3 LZ 58/19
    Es begegnet keinen grundsätzlichen Bedenken, wenn das Rechtsmittelgericht bei der Überprüfung des angefochtenen Urteils auf ernstliche Zweifel an seiner Richtigkeit im Rahmen des im Zulassungsverfahren vernünftigerweise zu leistenden Prüfungsumfangs auf andere rechtliche oder tatsächliche Gesichtspunkte abstellt als das Verwaltungsgericht in den Entscheidungsgründen seines Urteils, und wenn es nach Gewährung rechtlichen Gehörs die Zulassung der Berufung deshalb ablehnt, weil sich das Urteil aus diesen Gründen im Ergebnis als richtig erweist (BVerfGE 124, 106 ; BVerfG, Kammerbeschluss vom 16. April 2020 - 1 BvR 2705/16 - juris Rn. 22).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.08.2005 - 1 M 98/05
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.11.2021 - 3 LZ 58/19
    Bei einem solchen Bescheid mit maschinell aufgedrucktem Bescheiddatum ist das Datum ein starkes Indiz für den Absendetag, an das die Zugangsvermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO anknüpfen kann(OVG Greifswald, Beschluss vom 26. August 2005 - 1 M 98/05 -, juris Rn. 14 m. w. N.).
  • BVerwG, 26.09.1989 - 8 B 39.89

    Einlegung eines Widerspruchs gegen einen Abgabenbescheid - Entscheidung über

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.11.2021 - 3 LZ 58/19
    Ganz abgesehen davon, dass die Beklagte - wenn auch mit einer unzutreffenden Begründung - auf die Unzulässigkeit der Klage hingewiesen und sich damit nicht vorbehaltlos geäußert hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. September 1989 - 8 B 39.89 -, juris Rn. 4), ist die vom Bundesverwaltungsgericht entwickelte Rechtsfigur der vorbehaltlosen Einlassung vorliegend nicht anwendbar.
  • OVG Hamburg, 07.10.2014 - 3 Bf 86/12

    Anfechtung einer angekündigten Widerspruchsrücknahmeerklärung; Zulässigkeit eines

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.11.2021 - 3 LZ 58/19
    Gesichtspunkte der Prozessökonomie, die es gebieten könnten, die Klage für zulässig zu halten, gibt es in dieser Konstellation nicht (OVG Hamburg, Beschluss vom 7. Oktober 2014 - 3 Bf 86/12 -, juris Rn. 79 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.2009 - 9 S 371/08

    Einlassung im Klageverfahren heilt fehlendes Vorverfahren nicht

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.11.2021 - 3 LZ 58/19
    Auch in dieser Konstellation hat sich die Behörde mit der Sache befasst und darüber entschieden, sodass der Zweck des Vorverfahrens erfüllt ist (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 2. September 1983 - 7 C 97.81 -, juris Rn. 9; einen Überblick über die Entwicklung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu dieser Frage gibt VGH Mannheim, Urteil vom 4. März 2009 - 9 S 371/08 -, juris Rn. 33).
  • VG Schwerin, 06.12.2018 - 4 A 3080/16

    Teilbarkeit des Bescheides über Trink-und Schmutzwassergebühren â€" modifizierter

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.11.2021 - 3 LZ 58/19
    Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Schwerin vom 6. Dezember 2018 - 4 A 3080/16 SN - wird abgelehnt.
  • VG Schwerin, 24.08.2023 - 3 A 897/21

    Ablehnung des Informationszugangs zu Unterlagen im Zusammenhang mit den

    Allerdings hat die Beklagte zu 2. sich auf die Klage auch hinsichtlich des Antrages zu 2., mit dem der Kläger Auskunft über die im Antrag zu 1. genannten Unterlagen und deren Inhalt begehrt, sachlich eingelassen (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 29. November 2021 - 3 LZ 58/19 OVG -, BeckRS 2021, 42183 Rn. 15).
  • VG Berlin, 17.01.2023 - 12 K 143.20
    Gesichtspunkte der Prozessökonomie, die es gebieten könnten, die Klage für zulässig zu halten, gibt es in dieser Konstellation nicht (so auch Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 29. November 2021 - 3 LZ 58/19 OVG -, juris Rn. 13-15; OVG Hamburg, Beschluss vom 7. Oktober 2014 - 3 Bf 86/12 -, juris Rn. 79 ff.).
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