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   OVG Niedersachsen, 01.03.2019 - 8 ME 15/19   

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https://dejure.org/2019,5004
OVG Niedersachsen, 01.03.2019 - 8 ME 15/19 (https://dejure.org/2019,5004)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 01.03.2019 - 8 ME 15/19 (https://dejure.org/2019,5004)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 01. März 2019 - 8 ME 15/19 (https://dejure.org/2019,5004)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 34a Abs 1 S 1 AsylVfG; § 46 Abs 1 AufenthG
    Abschiebungsanordnung; Anzeigepflicht; Anzeigepflicht für Aufenthalte außerhalb der Unterkunft; Dublin III-Verfahren; Dublin-III-Verordnung; rechtliches Gehör; Tatbestandswirkung; Vollzugsinteresse; Wohnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2019, 621
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Niedersachsen, 20.06.2017 - 13 PA 104/17

    Abschiebung; Abschiebungsanordnung; Ausländerbehörde; Bundesamt; Dublin;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.03.2019 - 8 ME 15/19
    Das ist der Grund dafür, dass das Bundesamt das Vorliegen auch inlandsbezogener Abschiebungshindernisse vor Erlass der Abschiebungsanordnung zu prüfen hat (vgl. nur Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 20.6.2017 - 13 PA 104/17 -, juris Rn. 16 f. m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 15.04.2014 - 7 ME 121/13

    Anordnung einer sofortigen Vollziehung der Schließung einer nach neuem

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.03.2019 - 8 ME 15/19
    Die Verwaltungsgerichte haben eine eigene Entscheidung über die Frage zu treffen, ob der Sofortvollzug materiell gerechtfertigt ist (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 15.4.2014 - 7 ME 121/13 -, NdsVBl. 2014, 286, juris Rn. 33).
  • BVerfG, 28.03.2007 - 2 BvR 1304/05

    Versagung von Versorgungsbezügen nach Ausscheiden eines Beamten aus dem

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.03.2019 - 8 ME 15/19
    Die Behauptung, die richterlichen Tatsachenfeststellungen seien falsch oder der Richter habe einem tatsächlichen Umstand nicht die richtige Bedeutung für weitere tatsächliche oder rechtliche Folgerungen beigemessen, vermag hingegen grundsätzlich einen Vorstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG nicht zu begründen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.7.1967 - 2 BvR 639/66 -, BVerfGE 22, 267, juris Rn. 22 f.; v. 28.3.2007 - 2 BvR 1304/05 -, NVwZ 2007, 802, juris Rn. 33).
  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04

    Kommunikationsverbindungsdaten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.03.2019 - 8 ME 15/19
    Das Grundrecht aus Art. 103 Abs. 1 GG umfasst weder einen Anspruch darauf, dass das Gericht dem Vorbringen der Beteiligten folgt, noch verpflichtet es das Gericht, sich mit jedem Vorbringen ausdrücklich auseinanderzusetzen (BVerfG, Urt. v. 2.3.2006 - 2 BvR 2099/04 -, BVerfGE 115, 166, juris Rn. 56).
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.03.2019 - 8 ME 15/19
    Die Behauptung, die richterlichen Tatsachenfeststellungen seien falsch oder der Richter habe einem tatsächlichen Umstand nicht die richtige Bedeutung für weitere tatsächliche oder rechtliche Folgerungen beigemessen, vermag hingegen grundsätzlich einen Vorstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG nicht zu begründen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.7.1967 - 2 BvR 639/66 -, BVerfGE 22, 267, juris Rn. 22 f.; v. 28.3.2007 - 2 BvR 1304/05 -, NVwZ 2007, 802, juris Rn. 33).
  • VG Neustadt, 01.12.2020 - 2 L 875/20

    Abschiebung; Rechtsgrundlage für Aufforderung an einen Ausländer, sich im Vorfeld

    Hierzu zählen nicht nur Maßnahmen zur Förderung einer freiwilligen Ausreise, sondern auch Anordnungen und Vorkehrungen, die - wie hier der Covid-19-Test - die Förderung der Ausreise im Wege einer angedrohten Abschiebung bezwecken (vgl. Nds.OVG, Beschluss vom 1. März 2019 - 8 ME 15/19 -, juris, Rnr. 7).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.11.2019 - 3 S 108.19

    Überprüfung einer Abschiebungsanordnung des Bundesamts für Migration und

    Der Antragsgegner hat von einer vollziehbaren Ausreisepflicht des Antragstellers auszugehen, bis ihm das Bundesamt Gegenteiliges mitteilt (vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 1. März 2019 - 8 ME 15/19 - juris Rn. 7).
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