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   OVG Niedersachsen, 01.06.2021 - 8 ME 47/21   

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https://dejure.org/2021,16111
OVG Niedersachsen, 01.06.2021 - 8 ME 47/21 (https://dejure.org/2021,16111)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 01.06.2021 - 8 ME 47/21 (https://dejure.org/2021,16111)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 01. Juni 2021 - 8 ME 47/21 (https://dejure.org/2021,16111)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 11 Abs 1 S 1 AufenthG; § 53 Abs 1 AufenthG; § 47 Abs 2 StGB
    Ausweisung; Einreise- und Aufenthaltsverbot; Freiheitsstrafe; kurzfristige Freiheitsstrafe; Geldstrafe; Unerlässlichkeit; Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen; Wiederholungsgefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 05.08.2008 - 5St RR 149/08

    Strafzumessung: Beurteilung einer Begehensweise durch das Berufungsgericht als

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.06.2021 - 8 ME 47/21
    Solche besonderen Umstände in der Tat oder der Persönlichkeit des Täters liegen vor, wenn entweder bestimmte Tatsachen die konkrete Tat in einer bestimmten Beziehung aus dem Durchschnitt der praktisch vorkommenden Taten dieser Art herausheben, oder wenn bestimmte Eigenschaften und Verhältnisse beim Täter diesen von durchschnittlichen Tätern solcher Taten unterscheiden (OLG München, Beschl. v. 5.8.2008 - 5St RR 149/08 -, NJW 2009, 161, juris Rn. 14).
  • BGH, 08.05.1996 - 3 StR 133/96

    Kurze Freiheitssstrafe - Voraussetzungen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.06.2021 - 8 ME 47/21
    Denn nach der gesetzgeberischen Grundentscheidung des § 47 Abs. 1 StGB soll die Verhängung kurzfristiger Freiheitsstrafen weitestgehend zurückgedrängt werden und nur noch ausnahmsweise unter ganz besonderen Umständen in Betracht kommen (BGH, Urt. v. 8.5.1996 - 3 StR 133/96 -, NStZ 1996, 429).
  • VG Aachen, 18.11.2021 - 8 K 2835/18

    Ausweisung; Örtliche Zuständigkeit; Wiederholungsgefahr; Spezial- und

    vgl. zu diesem Kriterium: OVG Lüneburg, Beschluss vom 1. Juni 2021 - 8 ME 47/21 -, juris, Rn. 7.
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